Syrien
Sanktionserleichterungen: US-Forderungen an Syrien

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Washington – Die USA haben eine Reihe von Bedingungen für Syrien als Gegenleistung für eine teilweise Aufhebung der Sanktionen formuliert, wie sechs mit der Angelegenheit vertraute Quellen gegenüber Reuters erklärten. Zu den Forderungen, die bei einem persönlichen Treffen am 18. März gestellt wurden, gehörten der Abzug ausländischer Kämpfer aus wichtigen Regierungspositionen, die Zerstörung der verbliebenen Chemiewaffen und die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung. Die stellvertretende US-Sekretärin für das Engagement in der Levante und in Syrien im Büro für Angelegenheiten des Nahen Ostens, Natasha Franceschi, übergab die Liste dem syrischen Außenminister Asaad al-Shibani am Rande einer Syrien-Geberkonferenz in Brüssel. Dieses Treffen war den Quellen zufolge der erste direkte Kontakt auf hoher Ebene zwischen Damaskus und Washington seit dem Amtsantritt von Präsident Donald Trump am 20. Januar. Zu den wichtigsten Bedingungen gehörte, dass die USA Syrien aufforderten, sicherzustellen, dass keine ausländischen Kämpfer in leitende Positionen in der Regierung berufen werden. Darüber hinaus forderte Washington die Ernennung eines Verbindungsmannes, der bei der Suche nach dem vermissten US-Journalisten Austin Tice helfen soll, der vor über zehn Jahren in Syrien verschwunden ist. Im Gegenzug für die Erfüllung dieser Forderungen würden die USA einige Sanktionserleichterungen anbieten, darunter eine zweijährige Verlängerung einer Ausnahmeregelung für Transaktionen mit syrischen Regierungseinrichtungen und möglicherweise zusätzliche Ausnahmen. Die USA würden auch eine Erklärung zur Unterstützung der territorialen Integrität Syriens abgeben, so die Quellen. Der amerikanische Vorstoß stieß in Damaskus, das unter einer lähmenden Wirtschaftskrise und strengen Beschränkungen durch die Sanktionen des Caesar Act leidet, auf vorsichtiges Interesse. Die syrische Regierung sieht in dem Angebot eine potenzielle Möglichkeit, ihre internationale Isolation teilweise zu durchbrechen und ihre kollabierende Wirtschaft wiederzubeleben. Innerhalb der US-Regierung herrscht jedoch Uneinigkeit über den Wert einer solchen Öffnung – insbesondere angesichts des starken israelischen Drucks, Syrien schwach und isoliert zu halten. Besonders bemerkenswert ist, dass diese potenzielle Annäherung zu einem sensiblen Zeitpunkt erfolgt, da sich die Region durch das Aufkommen neuer geopolitischer Achsen und den Rückzug des amerikanischen Einflusses in mehreren regionalen Bereichen stark verändert.

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Berlin
Verdi: BVG-Warnstreik ist eine Reaktion auf fehlende Bereitschaft der Arbeitgeber

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Berlin – Jeremy Arndt, der Landesfachbereichsleiter bei Verdi Berlin-Brandenburg, hat den erneuten (BVG) verteidigt. Arndt sagte am Mittwochmorgen im rbb24 Inforadio: „In der letzten Verhandlungsrunde am vergangenen Freitag haben die Arbeitgeber kein neues Angebot vorgelegt. Unsere Forderungen sind seit letztem Jahr bekannt. Und dieser fünfte Warnstreik ist eine Reaktion auf diese letzte Verhandlungsrunde.“ Der Verdi-Verhandlungsführer wies darauf hin, dass es bislang nur die Forderung der Arbeitgeber nach einer Schlichtung gebe, jedoch noch keine Vereinbarung. „Solange diese Schlichtungsvereinbarung nicht steht, halten wir an unserem eigentlichen Plan fest. Das heißt, wir haben heute und morgen den Warnstreik. Und gleichzeitig startet heute die Urabstimmung über einen unbefristeten Streik“, führte Arndt aus. Über das letzte Angebot der Arbeitgeber sagte Arndt: „Wenn man mal im Detail raufschaut (…), dann hat sich in der Höhe nicht allzuviel bewegt. Das ist nur eine andere Darstellung der Zahlen. Im Gesamtvolumen ist das ungefähr noch das Gleiche wie bei den Angeboten davor.“ Arndt forderte, die hohe Inflation müsse ausgeglichen werden.

Ernährung
Energydrinks: Verbraucherorganisation fordert eine gesetzliche Altersgrenze

Berlin – Energydrink-Hersteller wie Red Bull, Monster und Rockstar werben systematisch bei Minderjährigen – mit Influencer-Marketing, Gaming-Kooperationen, Sportsponsoring und sogar Kinderclubs. Das zeigt ein neuer Report von foodwatch. Die Verbraucherorganisation fordert eine gesetzliche Altersgrenze von 18 Jahren für den Verkauf der koffeinhaltigen Getränke. Dies müsse klar in einem neuen Koalitionsvertrag vereinbart werden. Bisher haben sich SPD und Union nach Medienberichten zumindest darauf verständigt, eine Altersgrenze zu „prüfen“. „Energydrink-Hersteller behaupten dreist, ihr Marketing richte sich nur an Erwachsene – doch der foodwatch-Report entlarvt das als glatte Lüge! Red Bull, Monster & Co. ködern gezielt Kinder und Jugendliche, indem sie ihre Produkte mit jungen Social-Media-Influencer:innen oder Sportsponsoring in Szene setzen“, sagte Dr. Rebekka Siegmann von foodwatch.
„Andere EU-Länder haben den Verkauf der aufputschenden Getränke an Minderjährige aufgrund schwerwiegender Gesundheitsrisiken längst gestoppt. Die neue Bundesregierung muss handeln und junge Menschen vor den gefährlichen Wachmachern schützen!“
Systematische Ansprache von Minderjährigen Der Lobbyverband Energy Drink Europe behauptet: Energydrinks seien sicher und außerdem ziele das Marketing nicht auf Kinder, sondern konzentriere sich „auf die erwachsene Bevölkerung“. Der foodwatch-Report „Erst Flügel, dann Herzrasen“ deckt dagegen auf, mit welchen perfiden Methoden Energydrink-Hersteller bereits Kinder für ihre Marken begeistern: Social Media & Influencer:innen: TikTok-Stars und YouTuber:innen machen in Videos ihren Millionen junger Follower:innen Energydrinks schmackhaft. Ein Beispiel ist Lewin Ray Wester, bekannt als Lewinray. Der 22-jährige Influencer und Musiker hat alleine auf TikTok 2,7 Millionen Follower:innen. 2024 erhielt er – umjubelt von den Kindern im Publikum – den Preis als „Content Creator“ des Kinderkanals von ARD und ZDF. Im Rahmen einer Werbekooperation mit dem Enerydrinkhersteller Effect Energy postete er etwa Videos zum Energydrink-Konsum in der Schule. Ein weiteres Video zeigt ihn, wie er unbemerkt von seiner Mutter seine Tagesration von sieben leeren Dosen Effect Energy entsorgen will. Sieben Dosen enthalten 560 Milligramm Koffein – ein 50 Kilogramm schweres Kind sollte maximal 150 Milligramm am Tag zu sich nehmen. Die Message dieses „lustigen“ Videos sei daher gefährlich, kritisierte foodwatch. Gaming & E-Sport: Red Bull & Co. sponsern Gaming-Events, Teams und Streamer:innen, um sich als festen Bestandteil der Computerspiel-Jugendkultur zu etablieren. Teilweise bringen Spieler:innen sogar ihre eigenen Marken auf den Markt: So wurde der Energydrink Gönrgy vom Video-Streamer Montana Black gegründet, der 2023 bereits 20 Millionen Follower:innen in sozialen Netzwerken erreichte. Der Markenname Gönrgy wird dauerhaft in seinen Streams eingeblendet. Sportsponsoring: Energydrink-Marken dominieren den Profi- und Jugendsport – von Fußballclubs über Eishockey bis hin zu Skirennen. Studien zeigen: Kinder bewerten Sponsoring im Sport oft positiv. Selbst minderjährige Athlet:innen werden von den Energydrink-Herstellern als Werbefiguren eingesetzt. Monster Energy unterstützt über die „Monster Army“ beispielsweise Nachwuchstalente zwischen 13 und 21 Jahren aus Sportarten wie Motocross, BMX, Skateboarden und Snowboarden. Die prominentesten Beispiele für die Neugründung beziehungsweise Übernahme eines Vereins durch einen Energydrinkhersteller sind im deutschsprachigen Raum sicherlich die Fußballvereine RB Leipzig und der FC Red Bull Salzburg – bei beiden ziert das Red Bull Logo auch das Vereinslogo. Kinderclubs & Merchandise: Red Bull betreibt eigene Fanclubs für Kinder, bietet mit dem Markenlogo versehene Kinder-Produkte wie Kuscheltiere oder Malbücher an und veranstaltet Freizeit-Events für junge Zielgruppen. Mediziner:innen warnen vor Gesundheitsgefahren Ärzt:innen und Verbraucherverbände warnen seit Jahren vor den gesundheitlichen Folgen der koffeinhaltigen Getränke für Kinder und Jugendliche. Bei hohem Konsum drohen Herzrhythmusstörungen, Angstzustände und Konzentrationsprobleme. Besondere Risiken bestehen, wenn die Getränke im Zusammenhang mit Sport oder Alkohol konsumiert werden. Eine aktuelle wissenschaftliche Untersuchung des Uniklinikums München („EDUCATE“) zeigte nun erstmals, dass bereits moderate Mengen den Blutdruck erhöhen und den Schlaf stören. „Unsere „EDUCATE“-Studie ist weltweit die erste wissenschaftliche Untersuchung, die sich mit den Auswirkungen des Konsums einer geringen Menge von Energydrinks auf das Herz-Kreislaufsystem von Kindern und Jugendlichen widmet. Hierbei konnte eindeutig nachgewiesen werden, dass eine einzelne Dosis von Energydrink, die am Vormittag konsumiert wurde, einen Anstieg des Blutdrucks und der Herzfrequenz bewirkt, das Auftreten von Herzrhythmusstörungen begünstigt und zu einer um etwa eine Stunde verringerten Schlafdauer führt. Da in der Regel mehrere Energydrinks getrunken werden, erscheint uns klar, dass dieser Konsum für Kinder und Jugendliche aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt werden muss“, sagte Prof. Dr. Nikolaus Haas, Direktor der Kinderkardiologie des Uniklinikums München. Laut vorläufigen Zahlen einer Erhebung des Uniklinikums München an Schulen („Hand aufs Herz“) beginnen Kinder bereits mit etwa neun Jahren mit dem Energydrink-Konsum, mehr als jeder vierter Minderjährige trinkt diese regelmäßig. Zehn Prozent der Jungs trinken sie gerne beim Sport. Zahlreiche europäische Länder haben längst eine Altersgrenze für den Verkauf von Energydrinks eingeführt, darunter Litauen, Lettland und Polen. Obwohl der Konsum stetig ansteigt, verhindere in Deutschland die Industrie mit geschicktem Lobbying bisher jede Regulierung, kritisierte foodwatch. Die neue Bundesregierung müsse Kindergesundheit deshalb an erste Stelle setzen. Quellen und weiterführende Informationen:

Imamoğlu-Verhaftung
Türkei: Kaffeekette Espressolab äußert sich zu Boykottaufrufen

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Istanbul – Die Kaffeekette Espressolab, die an der Spitze der von CHP-Chef Özgür Özel angekündigten Boykottliste steht, gab eine schriftliche Erklärung ab. „Wir verstehen nicht, warum wir boykottiert werden“, hieß es in der Erklärung. Espressolab stand ganz oben auf der Boykottliste, die Özel auf dem gestrigen Treffen mit den Worten „Wir ignorieren diejenigen, die uns nicht sehen“ angekündigt hatte. Das Unternehmen gab heute eine schriftliche Erklärung ab. „Ich mag alle Arten von Kaffee; türkischen Kaffee, Filterkaffee, ich mag sie alle. Trinken Sie, was immer Sie mögen, aber nicht von Espressolab! Wir werden Espressolab nicht auf dem Campus besuchen, wir werden seinen Kaffee nicht trinken“, sagte Özel weiter.
„Wir verstehen nicht, warum wir boykottiert werden“
In der Erklärung mit dem Titel „Wir verstehen nicht, warum wir boykottiert werden“ hieß es, dass hinter der Marke kein unsichtbarer Partner oder heimlicher Unterstützer stehe und dass es sich um ein Unternehmen der Familie Kocadağ handele. „Zum ersten Mal in der Kaffeebranche, die von globalen Giganten dominiert wird, ist ein türkisches Unternehmen in dieser Größenordnung gewachsen und auf der Weltbühne erschienen. Wir machen Kaffee, keine Politik. Unsere Türen stehen jedem offen“, heißt es in der Erklärung weiter. Espressolab:
Als Espressolab sind wir zu einer Marke geworden, die heute in 15 Ländern die türkische Flagge schwenkt, und zwar auf diesem Weg, der 2014 in einer Universität begann, ohne auf politische Verbindungen, staatliche Unterstützung oder Anreize angewiesen zu sein. Hinter unserer Marke stehen weder unsichtbare Partner noch heimliche Unterstützer. Espressolab ist ein Unternehmen der Familie Kocadağ und hat keine anderen Partner. In der Kaffeebranche, die von globalen Giganten beherrscht wird, ist zum ersten Mal ein türkisches Unternehmen in dieser Größenordnung gewachsen und auf der Weltbühne erschienen. Dieser Erfolg ist nicht nur unser Erfolg, sondern der Erfolg der Türkei.
Die Befürworter eines Boykotts weisen jedoch darauf hin, dass Esat Kocadağ, der Eigentümer von Espressolab, auch der Eigentümer der Restaurantkette Sütiş ist. Es wird behauptet, dass die Tatsache, dass der ehemalige Bürgermeister der Stadt Istanbul, Kadir Topbaş, der Mitglied der AKP ist, ein Cousin von Mevlüt Kocadağ, dem Gründer von Sütiş, ist, für das schnelle Wachstum von Sütiş verantwortlich ist. Andererseits sei eines der Gründe für die zunehmende Popularität von Espressolab in der Türkei Präsident Recep Tayyip Erdoğan und der MHP-Vorsitzende Devlet Bahçeli gewesen. Nach einem Gebet in der Hagia Sophia Moschee gingen Erdoğan und Bahçeli in Begleitung von Pressevertretern einen Kaffee im Espressolab trinken. Eine Person, die dabei war, teilte das Foto, das er mit Erdoğan und Bahçeli aufgenommen hatte, in den sozialen Medien mit der Bildunterschrift „Wir haben nach dem Freitaggebet einen Kaffee mit Freunden im Espressolab getrunken“. Sowohl der betreffende Beitrag als auch der Nachrichtenartikel mit der Betonung auf Espressolab wurden zu einer Werbung für die Marke.
Weitere Werbung dank Boykott
Nach dem Boykottaufruf der Opposition konnte die Kette einen weiteren Anstieg ihrer Bekanntheit verzeichnen. In sozialen Netzwerken sagten viele Menschen, dass sie die Marke bisher nicht einmal kannten und ihr nun einen Besuch abstatten würden.
„Ich kannte die Marke nicht einmal, danke für die Werbung, CHP. Ich werde dem Café morgen einen Besuch abstatten“, so ein Nutzer. „Jetzt erst recht“, schrieb ein weiterer.
Viele kritisierten die CHP dafür, dass sie sich bisher nicht an Boykottaufrufen gegen westliche Waren beteiligt habe, um zum Beispiel auf den Krieg in Gaza aufmerksam zu machen. Stattdessen stünden Marken auf der Boykottliste der CHP, die allesamt türkische Unternehmen seien.
Zahlreiche Festnahmen
Im Rahmen zweier separater Ermittlungen der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft gegen die Stadtverwaltung Istanbul wegen Terrorismus und organisierter Kriminalität wurden am Donnerstag der Bürgermeister von Istanbul, Ekrem Imamoğlu, sowie zahlreiche weitere Personen festgenommen. Die gegen ihn eingeleiteten rechtlichen Schritte betreffen zwei Hauptuntersuchungen: eine Korruptionsuntersuchung im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen und eine kommunale Beschäftigungssache, bei der es um die Einstellung von Personen mit Verbindungen zur terroristischen Vereinigung PKK geht. Darüber hinaus wirft die türkische Staatsanwaltschaft  Imamoğlu  Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Erpressung, Bestechung und schwerer Betrug vor.
Money Towers
Ein in den Medien im vergangenen Jahr breit diskutiertes Thema war der Vorwurf, Delegierte des Kongresses und des Großen Parteitags der Republikanischen Volkspartei (CHP), seien von Oberbürgermeister Ekrem Imamoğlu und seinem engsten Kreis bestochen worden. Diejenigen, die diese Vorwürfe für glaubwürdig hielten und aus dem Hause CHP selbst stammten, reichten daraufhin offiziell Beschwerde bei der Ankaraner Parteizentrale ein.

Gaza-Krieg
Gaza: Palästinenser protestieren gegen Hamas

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Ramallah – Tausende von Palästinensern protestierten im nördlichen Gazastreifen, um ein Ende des Krieges zu fordern, und skandierten „Hamas raus“, wie Beiträge in den sozialen Medien zeigten – ein seltenes öffentliches Zeichen einer Opposition gegen die Gruppe. „Raus, raus, raus, Hamas raus“, skandierten die Menschen in einem der Beiträge, die am Dienstag auf X veröffentlicht wurden und offenbar aus der Region Beit Lahiya im Gazastreifen stammen. Es zeigte Menschen, die eine staubige Straße zwischen kriegszerstörten Gebäuden entlang marschierten. „Es war eine spontane Kundgebung gegen den Krieg, weil die Menschen müde sind und nicht wissen, wohin sie gehen sollen“, so ein namentlich nicht genannter Zeuge gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. „Viele skandierten Slogans gegen die Hamas, nicht alle, aber viele, und sagten ‚Raus mit der Hamas‘. Die Menschen sind erschöpft und niemand sollte ihnen die Schuld geben“, sagte er. Auf einem der Transparente, die von der Menge hochgehalten wurden, stand „Genug der Kriege“, während die Menschen „Wir wollen keinen Krieg“ skandierten.
„Ganz Gaza liegt in Trümmern, und jetzt hat die Besatzung uns befohlen, den Norden wieder zu verlassen, wohin sollen wir gehen?
Die Proteste im nördlichen Gazastreifen fanden einen Tag nach dem Raketenbeschuss Israels durch Bewaffnete des Islamischen Dschihad statt, was die israelische Regierung veranlasste, weite Teile von Beit Lahia zu evakuieren, was den Zorn der Bevölkerung in der Region hervorrief.
„Einer der Demonstranten, Mohammed Diab aus Beit Lahia, forderte einen Rücktritt der Hamas. Sein Haus sei im Krieg zerstört worden, und er habe vor einem Jahr seinen Bruder bei einem israelischen Luftangriff verloren.
„Wir weigern uns, für irgendjemanden zu sterben, für die Agenda einer Partei oder die Interessen ausländischer Staaten“, sagte er.
„Die Hamas muss zurücktreten und auf die Stimme der Trauernden hören, die Stimme, die aus den Trümmern aufsteigt – sie ist die wahrhaftigste Stimme.“
Die Hamas ist seit 2007 alleiniger Machthaber im Gazastreifen, nachdem sie ein Jahr zuvor die palästinensischen Wahlen gewonnen und dann ihre Rivalen verdrängt hatte. Seit Beginn des Krieges hat die offene Kritik an der Hamas in Gaza zugenommen, sowohl auf der Straße als auch im Internet. Allerdings gibt es immer noch Menschen, die der Hamas treu ergeben sind, und es ist schwer abzuschätzen, wie weit sich die Unterstützung für die Gruppe verändert hat.
Fata fordert Reaktionen der Hamas
Die mit der Hamas rivalisierende Fatah-Bewegung rief die Hamas auf, „auf den Ruf des palästinensischen Volkes im Gazastreifen zu reagieren“. Die Fatah leitet die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) im besetzten Westjordanland. Der ranghohe Hamas-Beamte Basem Naim sagte, die Menschen hätten das Recht, gegen das durch den Krieg verursachte Leid zu protestieren, prangerte aber an, dass die Situation von „verdächtigen politischen Agenden“ ausgenutzt werde. „Woher kommen sie, was passiert im Westjordanland?“, sagte er. „Warum protestieren sie nicht gegen die Aggression dort oder erlauben den Menschen, auf die Straße zu gehen, um diese Aggression anzuprangern?“

Über 50.000 getötete Palästinenser

Bei dem Krieg im Gazastreifen starben auf palästinensischer Seite nach israelischen Angriffen mehr als 50.000 Menschen, ein Großteil davon Frauen und Kinder. Die meisten der 2,1 Millionen Einwohner des Gazastreifens wurden vertrieben, viele von ihnen mehrfach. Schätzungsweise 70 % der Gebäude in Gaza sind beschädigt oder zerstört, das Gesundheits-, Wasser- und Abwassersystem ist zusammengebrochen, und es mangelt an Lebensmitteln, Treibstoff, Medikamenten und Unterkünften. Der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu wertete die Proteste als Beweis für den Erfolg seiner Strategie. In einer Rede vor dem Parlament erklärte er am Mittwoch: „Wir haben in Gaza offene Proteste gegen die Hamas-Herrschaft erlebt. Das zeigt, dass unsere Politik funktioniert. Wir sind entschlossen, alle unsere Kriegsziele zu erreichen“.

Imamoğlu-Verhaftung
Türkei: US-israelischer Demonstrant des Landes verwiesen

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Istanbul – Der israelisch-amerikanische Staatsbürger Michael Anthony Ganoe wurde aus der Türkei abgeschoben, nachdem er an nicht genehmigten Protesten im Istanbuler Stadtteil Saraçhane teilgenommen hatte. Die Demonstrationen fanden statt, um gegen laufende Korruptions- und Terrorismusermittlungen gegen die Istanbuler Stadtverwaltung (İBB) und ihren Bürgermeister Ekrem İmamoğlu zu protestieren. Ganoe wurde zusammen mit dem rumänischen Staatsangehörigen Daniel Aleksander Loktus von den türkischen Behörden festgenommen und anschließend wegen „Aufstachelung zu Hass und Feindschaft in der Bevölkerung“ des Landes verwiesen. Medienberichten zufolge, begann die Istanbuler Polizei mit der Überwachung von Ganoe, nachdem sie ihn in einer Gruppe von Demonstranten in Saraçhane identifiziert hatte. Die Ermittlungen ergaben, dass Ganoe am 20. März 2025 in die Türkei einreiste, etwa zeitgleich mit den andauernden Protesten. Die türkischen Behörden fanden auch heraus, dass Ganoe zuvor an Demonstrationen in Rumänien teilgenommen hatte und Fotos mit Mitgliedern der israelischen Verteidigungskräfte (IDF) besaß, was Fragen zu seinem Hintergrund und seinen Absichten aufwarf. Neben Ganoe wurde auch Loktus, ein rumänischer Staatsbürger, den er bei den Protesten in Rumänien kennengelernt haben soll, festgenommen. Nach ihrer Festnahme wurden sowohl Ganoe als auch Loktus in der Polizeidirektion Istanbul verhört. Aufgrund ihrer Beteiligung an den nicht genehmigten Protesten und ihrer angeblichen Rolle bei der Schürung öffentlicher Unruhen klagten die Behörden sie wegen „Aufstachelung zu Hass und Feindschaft“ an. In seiner Aussage bei der Polizei beschrieb sich Ganoe als freiberuflicher Journalist und behauptete: „Ich bin ein freier Journalist. Ich habe meinen Freund getroffen, der mit mir bei den Protesten in Rumänien war. Ich verdiene mein Einkommen mit den Nachrichten, die ich in den sozialen Medien verbreite.“ Die türkischen Behörden hätten jedoch keine konkreten Beweise für seine Behauptung gefunden, dass er ein arbeitender Journalist sei. Die beiden wurden kurz darauf in ihre jeweiligen Heimatländer abgeschoben.

Proteste in der Türkei

Seit der Verhaftung des Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu kommt es in der Türkei zu breiten Protesten. Auslöser der Demonstrationen, die sich auf Städte wie Istanbul, Ankara und Izmir ausbreiteten, war die Verhaftung İmamoğlus wegen Korruptionsvorwürfen, wobei auch eine separate Untersuchung wegen angeblicher Verbindungen zum Terrorismus läuft. Am 23. März 2025 wurde er offiziell in Untersuchungshaft genommen. Die Proteste rund um das Istanbuler Rathaus im Stadtteil Saraçhane haben Zehntausende von Teilnehmern angezogen und stellen die größte Welle öffentlicher Unruhen in der Türkei seit den Gezi-Park-Demonstrationen 2013 dar. Die Behörden haben seit Beginn der Proteste mehr als 1.100 Personen festgenommen und berichten von verletzten Polizeibeamten und der Beschlagnahmung gefährlicher Materialien.

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Zudem verlangte er die Freilassung des seit Mittwoch inhaftierten Oberbürgermeister von Istanbul, Ekrem Imamoglu.

Wilders lebte in seinen späten Teenagerjahren eine Zeit lang in Israel. Im Alter von 17 bis 19 Jahren (etwa 1981-1982) arbeitete und lebte er in einem Moschaw (einer Art genossenschaftlicher landwirtschaftlicher Gemeinschaft) in Israel. Nach eigenen Angaben hat er das Land seither mehr als 40 Mal besucht und eine tiefe Verbundenheit mit ihm zum Ausdruck gebracht, indem er es als „das einzige Licht der Demokratie im Nahen Osten“ bezeichnete. Er hat eine Umsiedlung der Palästinenser nach Jordanien gefordert, da dies ihre wahre nationale Heimat sei.
Islamhasser Geert Wilders fordert Erdogan-Festnahme
     

Imamoğlu-Verhaftung
CDU-Außenexperte Röttgen kritisiert Imamoğlu-Festnahme scharf

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Berlin – Der CDU-Außenexperte Norbert Röttgen hat die Absetzung und Festnahme des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem Imamoğlu deutlich kritisiert. Im rbb24 Inforadio sagte Röttgen am Dienstagmorgen, es handele sich um die bislang „schwerwiegendste Abkehr von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“, die es in der Türkei je gegeben habe. Imamoğlu sitze im Gefängnis, weil er für das Präsidentschaftsamt kandidieren wolle. Röttgen betonte aber auch, dass die Türkei ein wichtiger Partner bei Migration und Verteidigung sei. Die kommende Bundesregierung müsse Druck auf Staatschef Recep Tayyip Erdoğan ausüben:
„Wir müssen alles tun, was in unserer Macht steht, dass die Türkei und Präsident Erdogan zu den Grundprinzipien von Demokratie und Rechtsstaat zurückkehrt. Wir haben intensive wirtschaftliche Beziehungen, die auch für die Türkei ganz wichtig sind.“
Röttgen sagte weiter, dass die Gespräche vor allem hinter den Kulissen geführt werden: „Es muss nachdrücklich geschehen, aber die Nachdrücklichkeit ist nicht mit Öffentlichkeit zu verwechseln. Erdogan muss diesen Weg beenden und zurückkehren.“
Zahlreiche Festnahmen
Im Rahmen zweier separater Ermittlungen der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft gegen die Stadtverwaltung Istanbul wegen Terrorismus und organisierter Kriminalität wurden am Donnerstag Imamoğlu, sowie zahlreiche weitere Personen festgenommen. Die gegen ihn eingeleiteten rechtlichen Schritte betreffen zwei Hauptuntersuchungen: eine Korruptionsuntersuchung im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen und eine kommunale Beschäftigungssache, bei der es um die Einstellung von Personen mit Verbindungen zur terroristischen Vereinigung PKK geht. Darüber hinaus wirft die türkische Staatsanwaltschaft  Imamoğlu  Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Erpressung, Bestechung und schwerer Betrug vor.
Money Towers
Ein in den Medien im vergangenen Jahr breit diskutiertes Thema war der Vorwurf, Delegierte des Kongresses und des Großen Parteitags der Republikanischen Volkspartei (CHP), seien von Oberbürgermeister Ekrem Imamoğlu und seinem engsten Kreis bestochen worden. Diejenigen, die diese Vorwürfe für glaubwürdig hielten und aus dem Hause CHP selbst stammten, reichten daraufhin offiziell Beschwerde bei der Ankaraner Parteizentrale ein. Dieser Vorwurf, dass mit einer Videoaufnahme unterstrichen wurde, bei der ersichtlich ist, wie mehrere Personen aus der Istanbuler CHP mehrere Sporttaschen mit Geldbündeln aus- und einpacken, zählen und auftürmen, sorgte ebenfalls für Aufsehen und Aufruhr, stand wochenlang im Mittelpunkt politischer Diskussionen, ohne dass die Parteizentrale hierzu eine ausführliche Erklärung abgab. CHP-Politiker Erkan Cakir:
Wieso übt jetzt jeder Druck auf die AKP-Regierung aus? Was hat die Regierung in der Türkei damit zu tun? Es sind wir CHP-Politiker, die den Oberbürgermeister Ekrem İmamoğlu wegen Korruption angezeigt und Zeugenaussagen getätigt haben.
Der Zirkel um Ekrem Imamoğlu erklärte indes, ein Gebäude für die Parteizentrale Istanbuls erworben zu haben, wobei man einen Teil in Bar abgewickelt habe. Nach den derzeit vorliegenden Berichten der Finanzaufsichtsbehörde (MASAK) handelt es sich laut Expertenmeinungen mindestens um Steuerhinterziehung, wenn nicht noch andere strafrechtlich relevante Tatsachen hinzukommen. Indes hatte die Generalstaatsanwaltschaft längst Ermittlungen eingeleitet, auch und vor allem in Zusammenhang mit der Wahl des Parteivorsitzenden von 2023.

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Cannabisgesetz "CanG"
Ein Jahr nach der Legalisierung: Ist Cannabis tatsächlich eine Einstiegsdroge?

Es wurde viel gestritten und argumentiert im politischen Berlin, doch schließlich wurde das neue Cannabisgesetz verabschiedet: Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabisprodukten teilweise legalisiert. Auch wenn dieses Gesetz nur für Erwachsene gilt, kritisieren Gegner, dass Cannabis insbesondere für Jugendliche eine Einstiegsdroge für den Konsum weiterer Drogen sei. Aber stimmt das auch? Die Stiftung Gesundheitswissen informiert, was Studien zu dem Thema sagen.
Cannabis ist bei Jugendlichen häufig nicht die erste Droge
Die schlechte Nachricht: Leider können die Studien hier keine Klarheit schaffen, denn es gibt keine einheitlichen Aussagen. Es gibt Studien, die zeigen, dass Cannabiskonsum bei Jugendlichen das Risiko erhöht, später weitere Drogen zu konsumieren. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass es sich bei Cannabis oftmals nicht um die erste Droge handelt, mit der Jugendliche in Kontakt kommen. In der Regel haben sie vorher Tabak oder Alkohol konsumiert.
Das persönliche Umfeld spielt bei Drogenkonsum eine wichtige Rolle
Cannabis allein kann nicht für den Konsum weiterer Drogen verantwortlich gemacht werden. Eine Rolle spielt dabei auch das Umfeld, in dem Jugendliche sich bewegen. Wenn junge Menschen mitbekommen, dass in ihrem Umfeld geraucht, getrunken oder gekifft wird, empfinden sie dieses Verhalten oftmals als normal und akzeptiert und damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie den Konsum übernehmen. Damit wird der Grundstein für einen späteren Drogenkonsum in der Regel im persönlichen Umfeld der Betroffenen gelegt.
Es gibt keinen risikofreien Cannabiskonsum
Experten sind sich einig: Jeder Konsum von Cannabis birgt eine Gefahr für die eigene Gesundheit. Auch wenn gelegentlicher Konsum nicht sofort krank oder abhängig macht, so gibt es verschiedene Gesundheitsrisiken: Z. B. kann das Rauchen von Cannabis die Atemwege schädigen oder eine mögliche Überdosierung – etwa durch den Cannabis-Verzehr durch sogenannte „Space Cakes“ – kann akute psychische Störungen zur Folge haben. Für Erwachsene gilt: Um negative gesundheitliche Folgen zu vermeiden, wird empfohlen, nicht öfter als ein- bis zweimal pro Woche Cannabis zu konsumieren. Ein besonders hohes Risiko für gesundheitliche Folgen besteht beim Cannabiskonsum im Jugendalter. Weitere Informationen: Cannabis kann verschiedene gesundheitliche Risiken für Jugendliche und Kinder haben. Informationen darüber, welche Folgen das sind und was die Legalisierung verändert, gibt es auf dem Gesundheitsportal der Stiftung Gesundheitswissen

Verkehr
Neue Theoriefragen für den Führerschein: Das ändert sich ab April

Am 1. April 2025 tritt der aktualisierte Fragenkatalog in Kraft. Neuer Fragentyp: Abbildungsfragen ermöglichen präzisere Wissensüberprüfung. Alle 1.197 Fragen sind öffentlich. Der TÜV-Verband erklärt die Änderungen und gibt Tipps für eine erfolgreiche Prüfung. „Der Fragenkatalog wird regelmäßig überarbeitet, um den aktuellen Anforderungen und Entwicklungen im Straßenverkehr gerecht zu werden“, sagt Fani Zaneta, Referentin für Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. Dabei werden neue Fragen formuliert, bestehende angepasst und veraltete Fragen gestrichen. „Die Prüfung muss die Realität auf unseren Straßen widerspiegeln“, sagt Zaneta. „Neue Mobilitätsformen wie E-Scooter, Lastenräder oder Pedelecs sowie gesetzliche Änderungen wie die Anpassung des THC-Grenzwerts fließen in den Fragenkatalog ein.“ Die Aktualisierungen jeweils am 1. April und 1. Oktober stellen sicher, dass Fahranfänger:innen nicht nur die Verkehrsregeln kennen, sondern auch auf die realen Herausforderungen und Gefahren bei der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr vorbereitet sind. „Die Fahrprüfungen sind eine hoheitliche Aufgabe, die ein hohes Verkehrssicherheitsniveau gewährleistet“, sagt Zaneta. Und das mit Erfolg: Laut Unfallzahlen des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Verkehrstoten in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen von 2005 bis 2023 um 75 Prozent gesunken – von 1.072 auf 272.
Neuer Fragentyp: Abbildungsaufgaben
Die jüngste Überarbeitung umfasst mehrere Führerscheinklassen und alle Wissensbereiche – vom Grundstoff bis zu spezialisierten Themen. Hervorzuheben ist die Einführung eines neuen Fragentyps: Abbildungsaufgaben, bei denen mehrere Antworten ausgewählt werden können. „Jede neue Frage durchläuft einen gründlichen Prüfprozess“, erläutert Zaneta. „Dabei kommen psychometrische Prinzipien zum Einsatz. Diese gewährleisten eine objektive Bewertung des erworbenen Wissens in der Prüfung. Im Ergebnis lässt sich dann ablesen, wer über die notwendigen Kenntnisse für eine sichere Teilnahme mit einem Pkw am Straßenverkehr verfügt, und wer noch nicht ausreichend vorbereitet sind.“
Prüfungsstruktur und Anforderungen: Was Fahrschüler erwartet
Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung gliedert sich in einen Grundstoffteil sowie spezifische Fragen zur jeweiligen Fahrzeugklasse. Der Fragenkatalog für die Klasse B umfasst insgesamt 1.197 Fragen. Die Prüfung kann auf Deutsch und in zwölf weiteren Fremdsprachen abgelegt werden. Bei der Prüfung müssen Fahrschüler:innen insgesamt 30 Fragen beantworten: 20 aus dem Grundstoff und 10 aus dem klassenspezifischen Bereich. Bei falschen Antworten werden je nach Frage zwischen zwei und fünf Fehlerpunkte vergeben. Um die Prüfung zu bestehen, dürfen maximal zehn Fehlerpunkte erzielt werden. Aber: Wer zwei Fragen mit jeweils fünf Fehlerpunkten falsch beantwortet, fällt ebenfalls durch die Prüfung. Fünf-Punkte-Fragen behandeln besonders wichtige Themen, zum Beispiel Vorfahrtsregeln. Für angehende Berufsfahrende, also die Klassen C für Lkw und D für Busse, gelten höhere Anforderungen als für Pkw-Fahrende. Sie müssen 37 bzw. 40 Fragen beantworten und dürfen ebenfalls maximal zehn Fehlerpunkte erreichen.
Internationaler Vergleich: Mehr Fragen, aber transparente Vorbereitung
Im internationalen Vergleich ist der deutsche Fragenkatalog umfangreicher – in Frankreich beispielsweise umfasst der Katalog nur etwa 1.040 Fragen. „Regelmäßige Updates sorgen dafür, dass die Prüfung stets aktuell bleibt und nicht auf veraltetem Wissen basiert“, betont Zaneta. „Obwohl der Fragenkatalog in Deutschland mit 1.197 Fragen auf den ersten Blick sehr umfangreich erscheint, hat das deutsche System einen entscheidenden Vorteil: Alle Prüfungsfragen sind öffentlich zugänglich und werden exakt so im theoretischen Unterricht gelehrt.“ Das sei in anderen Ländern der EU nicht immer der Fall. Dort bleiben die in der Theorieprüfung eingesetzten Aufgaben geheim. Zaneta: „Die Veröffentlichung der Fragen und Antworten ermöglicht den Fahrschüler:innen eine gezielte Vorbereitung.“
Fit für den Straßenverkehr: Jüngere Prüflinge schneiden besser ab
Im Jahr 2024 wurden etwa 1,6 Millionen theoretische Fahrerlaubnisprüfungen in der Klasse B durchgeführt. Bemerkenswert ist, dass junge Fahrschüler:innen deutlich erfolgreicher abschneiden als ältere: Unter 18-Jährige haben in der theoretischen Prüfung eine Nichtbestehensquote von 36 Prozent – das sind 9 Prozentpunkte weniger als der Durchschnitt in der Klasse B. In der praktischen Prüfung liegt die Durchfallquote der unter 18-Jährigen bei nur 24 Prozent: 13 Prozentpunkte unter dem Klasse-B-Durchschnitt. Eine Erklärung könnte sein, dass jüngere Menschen durch Schule und Ausbildung an Prüfungen gewöhnt sind und effizienter lernen. „Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg bei der Fahrprüfung“, betont Zaneta. „Wer die Prüfungsfragen regelmäßig übt und den Straßenverkehr aufmerksam beobachtet, geht mit mehr Sicherheit in die Prüfung und ist bestens vorbereitet.“ Tipps für eine erfolgreiche Theorieprüfung
  • Frühzeitig starten: Kontinuierliches Lernen hilft, das Wissen nachhaltig zu verankern.
  • Mit aktuellen Prüfungsfragen üben: Alle Fragen sind öffentlich zugänglich – eine gute Vorbereitung erhöht die Erfolgschancen.
  • Verständnis vor Auswendiglernen: Die Prüfung fragt nicht nur Fakten, sondern auch Zusammenhänge ab.
  • Elektronische Lernstandskontrollen: Lernstandsbeurteilungen der Fahrschule helfen, Wissenslücken zu erkennen und gezielt aufzuarbeiten.
  • Ruhe bewahren: Ruhe und Konzentration unterstützen den Prüfungserfolg – Prüfer:innen wollen niemanden durchfallen lassen, sondern sehen, dass die Verkehrsregeln sitzen.

Verteidigungspolitik
Spionagedrohnen: Bundeswehr räumt Schwierigkeiten bei der Abwehr ein

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Berlin – Die Bundeswehr räumt gegenüber dem ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ Schwierigkeiten bei der Abwehr möglicher Spionagedrohnen über Bundeswehrstandorten ein. Die Truppe verfügt über mehrere Drohnen-Abwehrsysteme, unter anderem einen schultergestützten Störsender (HP-47), der die Verbindung der Drohne zum Bediener stören kann. Doch es könne dauern, bis dieser einsatzbereit sei, sagte der Sprecher der Bundeswehr in Schleswig-Holstein, Fregattenkapitän Frank Martin, im Interview mit „Report Mainz„. „Ich bekomme mitgeteilt, da ist irgendwo eine Drohne gesichtet worden. Jetzt muss ich dieses Gerät nehmen, idealerweise ist es vielleicht schon verladen in einem Fahrzeug. Aber ich muss mich ins Fahrzeug reinsetzen, ich muss dorthin fahren. Auf so einem Truppenübungsplatz fährt man ganz schnell mal 2-3 Kilometer. Das ist keine Seltenheit. Dann muss ich dort wieder aussteigen, muss das Gerät in die Hand nehmen, ich muss mir selbst ein Lagebild verschaffen, was passiert hier gerade, weil ich ja den Störsender einsetze“, so Martin. Auf Nachfrage, ob dann die Drohne nicht längst wieder weg sei, sagte er: „Dann ist die Drohne schon weg“. Laut Bundesverteidigungsministerium sei der Bestand an Drohnenabwehrsystemen „in den letzten Jahren durch die Beschaffung marktverfügbarer Systeme deutlich erhöht“ worden, auch mit dem schultergestützten Störsender HP-47.
Zeugen beobachten Drohnen über Militärgelände
Probleme mit der Abwehr mutmaßlicher Spionagedrohnen gab es offenbar auch am Bundeswehrstandort im schleswig-holsteinischen Schwesing. Nach „Report Mainz“-Recherchen hat dort ein Zeuge vor wenigen Wochen Drohnen gesehen, die bis zu 20 Minuten an einem Fleck über dem Militärgelände gestanden hätten.
Gefahr für ukrainische Soldaten?
In Schwesing werden auch ukrainische Soldaten an „Patriot“-Systemen ausgebildet. Um die Soldaten vor einer möglichen Spionage und späteren russischen Verfolgung zu schützen, hätten sich diese voll vermummt und Schals über die Ohren gezogen. Gegenüber „Report Mainz“ sagte Frank Martin: „Und das passiert alles vor dem Hintergrund, weil es mittlerweile auch eine KI (Anm. d. Red.: künstliche Intelligenz) gibt, die aufgrund der Gesichtserkennung oder der Parameter eines Gesichts, speziell das Ohr ist wie ein Fingerprint, Rückschlüsse drauf ziehen kann, wer könnte diese Person sein. Also man kann die durch Netzwerke laufen lassen. Vielleicht ist diese Person auch irgendwo schon registriert gewesen“.
Nur wenige Drohnen konnten abgewehrt werden
Aus einem vom Bundesverteidigungsministerium als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ deklarierten Papier, das „Report Mainz“ vorliegt, geht hervor, dass es in „unmittelbarer Nachbarschaft von Liegenschaften und Truppenübungsplätzen der Bundeswehr“ zwischen September 2021 und 2023 insgesamt 627 Drohnensichtungen gegeben habe. Nur eine Drohne sei erfolgreich abgewehrt worden. In jüngerer Vergangenheit seien, laut Bundesverteidigungsministerium, wieder gehäuft Drohnen rund um militärische Einrichtungen gesichtet worden. Konkrete Zahlen werden aber unter Verschluss gehalten. Sicherheitsfachmann Kevin Heneka: „Vor allem KRITIS-Unternehmen sind gefährdet. „Jedes Unternehmen mit einem Werksgelände sollte über ein Drohnendetektionssystem verfügen.“ „Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben, werden immer häufiger von unidentifizierten Drohnen heimgesucht“, erklärt Kevin Heneka, Inhaber der Sicherheitsfirma hensec. Neben dem Ausspähen von verwundbaren Produktionsbereichen auf dem Werksgelände sind für Industriespione beispielsweise auch Informationen über die Menge der Rohstoffe oder der aktuell produzierten Güter auf der Lagerfläche Gold wert. Kevin Heneka sagt: „Wir erhalten zunehmend Anfragen von Industriefirmen, die ihr Werksgelände unter Beobachtung wähnen, ohne genau zu wissen, wer dahintersteckt.“ Er verweist auf Angaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), wonach Anfang des Jahres über 2.000 KRITIS-Anlagen bei mehr als 1.100 Betreibern registriert waren, viele davon großflächige Einrichtungen. I n diesem Zusammenhang hebt das BSI in einem aktuellen Arbeitspapier die steigende Bedrohung durch Drohnen hervor und empfiehlt Unternehmen sowie Organisationen, sich frühzeitig auf die neuen Sicherheitsrisiken vorzubereiten und geeignete Schutzmaßnahmen zu implementieren. Drohnendetektion ist der erste Schritt Der Experte weiß aus vielen Gesprächen, dass sich die Sicherheitsverantwortlichen in den Unternehmen zwar der Drohnengefahr bewusst sind, aber häufig Unklarheit darüber besteht, wie man sich dagegen wehren kann. „In den Sicherheitsrunden der Wirtschaft wird die Drohnengefahr regelmäßig diskutiert, aber selten kommt es zu umsetzbaren Ergebnissen“, sagt Kevin Heneka. Er weiß auch, warum: „Viele Sicherheitsdebatten drehen sich um rechtliche und technische Fragen, wie Drohnen vom Himmel geholt werden können und stoßen im zivilen Bereich schnell an ihre Grenzen.“ Doch vor der Drohnenabwehr stehe zunächst die Drohnendetektion, gibt der Fachmann zu bedenken. Er erklärt: „Nicht nur KRITIS-Unternehmen, sondern alle Firmen mit Werksgelände sind gut beraten, sich mit Systemen zur Drohnendetektion auszurüsten. Damit lässt sich bei anfliegenden Objekten überhaupt erst einmal feststellen, um welche Art von Drohne es sich handelt, welche Seriennummer sie trägt, wo sich der Operator befindet und vieles mehr. Anhand dieser Informationen kann man die Gefährdung einschätzen und gegebenenfalls im nächsten Schritt Abwehrmaßnahmen in Erwägung ziehen.“ hensec setzt in Projekten regelmäßig Systeme zur Drohnendetektion von deutschen Herstellern ein. Diese sollten in ein umfassenderes Sicherheitskonzept eingebunden werden. Kevin Heneka weiß: „Beim Thema Drohnen wird häufig viel auf die Versprechen manch internationaler Hersteller geschaut, aber es gibt längst sehr gut funktionierende Drohnendetektionssysteme made in Germany auf dem Markt.“ Wichtiger ist es nach den Projekterfahrungen von hensec, die für die jeweiligen Anforderungen beste Technologiekombination zu finden. Bei Werksgeländen handelt es sich in der Regel um komplexe Umgebungen mit Gebäuden, Maschinen und möglichen Störquellen. So eignen sich Radar- und Passivradar-Systeme besonders für große Gelände mit offenen Flächen, um Drohnen frühzeitig zu erkennen. RF-Sensoren, die die Radiofrequenz (RF) zwischen Drohne und Steuereinheit aufspüren und gegebenenfalls decodieren, werden zur gezielten Überwachung sensibler Bereiche wie Produktion, Lagerhallen oder Forschungsanlagen eingesetzt. Kameraüberwachung hilft bei der Verifikation der Flugkörper und ihrer Payload, wobei nachts auch Infrarotkameras zum Einsatz kommen. In ruhigen Umgebungen können auch akustische Sensoren, also Mikrofone, hilfreich sein. „Die Auswahl, Kombination und Platzierung der Sensoren hat in Abhängigkeit von der firmenspezifischen Situation vor Ort zu erfolgen“, erläutert Kevin Heneka das typische Vorgehen bei Projekten zur Drohnenerkennung. In vielen Fällen empfiehlt sich zudem der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Klassifikation und um Fehlalarme etwa durch Vögel oder Flugzeuge zu vermeiden. Abklärung rechtlicher Aspekte vorab Zu den Vorbereitungen gehört auch die Klärung rechtlicher Aspekte, die bei hensec bei jedem Drohnenprojekt zum Standardrepertoire gehört. So gibt es Technologien, die in Deutschland gar nicht zugelassen sind, in anderen Ländern aber durchaus zum Einsatz kommen. Zudem muss hierzulande der Datenschutz strikt eingehalten werden. So muss beispielsweise sichergestellt werden, dass optische und akustische Sensoren nicht die Privatsphäre von Mitarbeitern oder Anwohnern verletzen. Kevin Heneka resümiert: „Drohnendetektion ist längst keine Magie mehr und jedem Unternehmen mit einem Werksgelände zu empfehlen. Aber viele Firmen wollen den zweiten Schritt vor dem ersten gehen und fokussieren sich auf die Abwehr von Angriffen aus der Luft, statt sich zunächst darum zu kümmern, Drohnen überhaupt zu erkennen.“ Bei vielen Beratungsprojekten tritt nach Erfahrungen der Sicherheitsspezialisten von hensec noch ein ganz anderer Aspekt zutage: Der Einsatz werkseigener Inspektionsdrohnen stellt häufig eine sinnvolle Ergänzung im Rahmen umfassender Sicherheitskonzepte dar. Bundesverteidigungsministerium: Meldeaufkommen zu Drohnensichtungen in jüngerer Vergangenheit wieder gestiegen / „Report Mainz“ am heutigen Di., 25.3.2025, 21:45 Uhr im Ersten

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