Die Zahl ergebe sich aus einem vom Bundesinnenministerium entwickelten neuen „Angriffszielkatalog“. Dieser weise seit Januar 2019 eine bestimmte Teilgruppe islamfeindlicher Angriffe aus, nämlich jene auf Begegnungsstätten, Kulturvereine, Friedhöfe, Moscheen, Religionsgemeinschaften, religiöse Einrichtungen, Repräsentanten, Symbole oder sonstige Religionsstätten. Der Katalog umfasse somit nur eine Teilmenge der islamfeindlichen Straftaten insgesamt, aber mehr als bloß die Zahl der Angriffe auf Moscheen, berichtet die taz weiter.
„Musliminnen, Muslime sowie religiöse Einrichtungen in Deutschland sind von politisch motivierten Straftaten betroffen“, zitiert die taz aus der Antwort der Bundesregierung. Das Thema Islamfeindlichkeit bilde neben dem Thema Zuwanderung „ein konstantes Aktionsfeld der rechten Szene“.
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