Erster Rechtsstreit dauerte 22 JahreDer Rechtsstreit der Türkischen Union von İskeçe – man kann es auch den ersten Rechtsstreit nennen – von der Entfernung des Vereinsschilds angefangen, die 1983 begann und bis 2005 währte, dauerte 22 Jahre, was ein sehr langer Zeitraum ist. Leider hatte das griechische Kassationsgericht gegen die Türkischen Union von İskeçe entschieden und das Verbot des Vereins bestätigt. Nach diesem Urteil haben wir uns an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt und der Gerichtshof hat uns in einem einstimmig beschlossenen Urteil 2008 Recht gegeben. Bei diesem Verfahren wurde Griechenland vom Gerichtshof rechtskräftig verurteilt.
Tsipras-Regierung verabschiedete 2017 ein Gesetz zur Umsetzung der EGMR-UrteileDamit das Urteil in Griechenland wieder umgesetzt werden sollte, haben wir wieder den innerstaatlichen Rechtsweg beschritten, um zum einen das Verbot aufheben zu lassen und zum anderen den alten Rechtsstatus sowie unseren korrekten Vereinsnamen von vor 1983 wiederzuerlangen. Nachdem wir einen weiteren juristischen Anlauf genommen hatten, das war die zweite Klage, hatte das griechische Kassationsgericht 2012/2013 trotz der Entscheidung des EGMR, wieder unseren Einwand abgewiesen. 2017 verabschiedete die griechische Regierung ein spezielles Gesetz, das die Umsetzung von Entscheidungen des EGMR ermöglichen sollte. Nebenbei bemerkt: Die Frage ist doch, ob es überhaupt erforderlich war, ein solches Gesetz zu verabschieden, aber das ist ein anderes Thema. Bezug nehmend auf dieses Gesetz begannen wir 2017 erneut vor einem nationalen Gericht in Griechenland mit einer Verfahrenseinleitung. Unsere Klage wurde nach langer Dauer schließlich am 30. Juni 2021 leider zuungunsten der Türkischen Union von İskeçe entschieden. Nach der Entscheidung des EGMR hatten wir zweimal den innerstaatlichen Rechtsweg beschritten und trotz des EGMR-Urteils wurde unser Antrag zurückgewiesen. Warum hatten wir diesen Schritt unternommen? Um das Urteil des EGMR umsetzen zu lassen und den Rechtsstatus unseres Vereins vom Gericht wieder zu erhalten. Dieses Verfahren ist das Ergebnis der Leugnung zur Existenz der Türken Westthrakiens unseres Landes Griechenland, das politisch motiviert ist und die Gerichte deshalb in dieser Form geurteilt haben. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass seit 13 Jahren der Europarat Ermahnungen ausgesprochen und internationale Menschenrechtsorganisationen an Griechenland appelliert sowie ermahnt haben. Wir haben nach der Entscheidung des EGMR zweimal vor Gericht geklagt und zweimal das innerstaatliche Recht Griechenlands ausgeschöpft. Trotzdem beharrt Griechenland auf seiner Position.
Sie können in Griechenland einen Verein für Kanarienvogelfreunde gründen, aber keinen Verein, der den Begriff Türkisch in seinem Namen führtSie können in Griechenland, in Westthrakien, insbesondere aber in Westthrakien irgendeinen Verein gründen, der die ethnische Zugehörigkeit benennt. Zum Beispiel den Griechischen Verein der Kanarienvogelfreunde oder der Deutsche Verein der Sportfreunde, der Britische Verein der Freunde für Literatur und Dichtung oder einen Verein zur Förderung der Sprache und Kultur der Roma, aber nicht einen Verein, der den Begriff Türkisch in seinem Namen führt. Uns ist das in all der Zeit der Auseinandersetzung seit 38 Jahren und in unserem Kampf um Gerechtigkeit bewusst geworden. Wir stehen vor der Situation, dass tatsächlich ausschließlich der Begriff Türkisch verboten ist, trotz des EGMR-Urteils und der Appelle sowie Erwartungen von Institutionen und Organisationen wird es auf keinen Fall akzeptiert und umgesetzt. Hier hat der Respekt vor Werten wie Demokratie und Menschenrechte sowie die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte großen Schaden davongetragen. Wenn es um die türkische Minderheit geht, werden Werte, Konventionen und Verträge einfach ignoriert. Wenn es um uns geht, existieren diese Gesetze, Werte und Konventionen einfach nicht. Das ist ein schwerwiegender Vorgang und aus unserer Sicht besorgniserregend.

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