NEX24-Interview
„Internationale Menschenrechtsorganisationen haben Griechenland ermahnt“

NEX24 sprach mit dem Vorsitzenden der Türkischen Union von Xanthi (İskeçe), Ozan Ahmetoğlu über die Ablehnung des griechischen Kassationsgerichts zur Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und die Folgen des Urteils. Zu den Urteilen des EGMR im Fall der Türkischen Union von Xanthi (İskeçe) klicke hier NEX24: Herr Ahmetoğlu, können Sie uns über den augenblicklichen Rechtsstreit der Türkischen Union von İskeçe erläutern und was ist der Grund für das seit Jahrzehnten andauernde Gerichtsverfahren?  Ahmetoğlu: Der Prozess über die Türkische Union von İskeçe [Xanthi] läuft seit dem Jahr 1983. Weil der Verein in seinem Titel den Begriff Türkisch verwendete, wurden in jenem Jahr in Griechenland als Reflexion der Leugnungspolitik über die Existenz der Türken von Westthrakien bei drei Vereinen der Minderheit, darunter die Türkische Union von İskeçe, zunächst die Vereinsschilder durch Sicherheitskräfte entfernt. Betroffen waren auch die Türkische Jugendunion von Gümülcine [Komotini] und die Türkische Lehrerunion von Westthrakien, bei dem die damals amtierenden Gouverneure Verbotsanträge beim Gericht einreichten. Nach der Einreichung wurden Verbotsverfahren gegen die drei erwähnten Vereine eröffnet.
Erster Rechtsstreit dauerte 22 Jahre
Der Rechtsstreit der Türkischen Union von İskeçe – man kann es auch den ersten Rechtsstreit nennen – von der Entfernung des Vereinsschilds angefangen, die 1983 begann und bis 2005 währte, dauerte 22 Jahre, was ein sehr langer Zeitraum ist. Leider hatte das griechische Kassationsgericht gegen die Türkischen Union von İskeçe entschieden und das Verbot des Vereins bestätigt. Nach diesem Urteil haben wir uns an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt und der Gerichtshof hat uns in einem einstimmig beschlossenen Urteil 2008 Recht gegeben. Bei diesem Verfahren wurde Griechenland vom Gerichtshof rechtskräftig verurteilt.
Tsipras-Regierung verabschiedete 2017 ein Gesetz zur Umsetzung der EGMR-Urteile
Damit das Urteil in Griechenland wieder umgesetzt werden sollte, haben wir wieder den innerstaatlichen Rechtsweg beschritten, um zum einen das Verbot aufheben zu lassen und zum anderen den alten Rechtsstatus sowie unseren korrekten Vereinsnamen von vor 1983 wiederzuerlangen. Nachdem wir einen weiteren juristischen Anlauf genommen hatten, das war die zweite Klage, hatte das griechische Kassationsgericht 2012/2013 trotz der Entscheidung des EGMR, wieder unseren Einwand abgewiesen. 2017 verabschiedete die griechische Regierung ein spezielles Gesetz, das die Umsetzung von Entscheidungen des EGMR ermöglichen sollte. Nebenbei bemerkt: Die Frage ist doch, ob es überhaupt erforderlich war, ein solches Gesetz zu verabschieden, aber das ist ein anderes Thema. Bezug nehmend auf dieses Gesetz begannen wir 2017 erneut vor einem nationalen Gericht in Griechenland mit einer Verfahrenseinleitung. Unsere Klage wurde nach langer Dauer schließlich am 30. Juni 2021 leider zuungunsten der Türkischen Union von İskeçe entschieden. Nach der Entscheidung des EGMR hatten wir zweimal den innerstaatlichen Rechtsweg beschritten und trotz des EGMR-Urteils wurde unser Antrag zurückgewiesen. Warum hatten wir diesen Schritt unternommen? Um das Urteil des EGMR umsetzen zu lassen und den Rechtsstatus unseres Vereins vom Gericht wieder zu erhalten. Dieses Verfahren ist das Ergebnis der Leugnung zur Existenz der Türken Westthrakiens unseres Landes Griechenland, das politisch motiviert ist und die Gerichte deshalb in dieser Form geurteilt haben. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass seit 13 Jahren der Europarat Ermahnungen ausgesprochen und internationale Menschenrechtsorganisationen an Griechenland appelliert sowie ermahnt haben. Wir haben nach der Entscheidung des EGMR zweimal vor Gericht geklagt und zweimal das innerstaatliche Recht Griechenlands ausgeschöpft. Trotzdem beharrt Griechenland auf seiner Position.
Sie können in Griechenland einen Verein für Kanarienvogelfreunde gründen, aber keinen Verein, der den Begriff Türkisch in seinem Namen führt
Sie können in Griechenland, in Westthrakien, insbesondere aber in Westthrakien irgendeinen Verein gründen, der die ethnische Zugehörigkeit benennt. Zum Beispiel den Griechischen Verein der Kanarienvogelfreunde oder der Deutsche Verein der Sportfreunde, der Britische Verein der Freunde für Literatur und Dichtung oder einen Verein zur Förderung der Sprache und Kultur der Roma, aber nicht einen Verein, der den Begriff Türkisch in seinem Namen führt. Uns ist das in all der Zeit der Auseinandersetzung seit 38 Jahren und in unserem Kampf um Gerechtigkeit bewusst geworden. Wir stehen vor der Situation, dass tatsächlich ausschließlich der Begriff Türkisch verboten ist, trotz des EGMR-Urteils und der Appelle sowie Erwartungen von Institutionen und Organisationen wird es auf keinen Fall akzeptiert und umgesetzt. Hier hat der Respekt vor Werten wie Demokratie und Menschenrechte sowie die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte großen Schaden davongetragen. Wenn es um die türkische Minderheit geht, werden Werte, Konventionen und Verträge einfach ignoriert. Wenn es um uns geht, existieren diese Gesetze, Werte und Konventionen einfach nicht. Das ist ein schwerwiegender Vorgang und aus unserer Sicht besorgniserregend.
Ahmetoğlu bei einer Demonstration gegen die Verbote (Foto: Millet Gazetesi)
NEX24: Griechenland gehört zu den Ländern, die die Europäische Konvention für Menschenrechte ratifiziert haben. In diesem Fall weigert sich Griechenland das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen, obwohl es vertraglich dazu verpflichtet wäre. Sind Sanktionen gegen Athen denkbar? Dieses System oder der Verlauf sieht in einem solchen Fall keine Sanktionen vor. Vielleicht könnte Griechenland in nächster Zeit im Europarat den Status von Ländern einnehmen, die Urteile des EGMR nicht umsetzen. Dieser Sachverhalt wird von unseren Juristen überprüft. In nächster Zeit wird es möglicherweise zu solch einem Schritt kommen, aber man sollte abwarten. Der Fall hat leider eine politische Dimension erreicht. Griechenland hat mit der Ignoranz zur Existenz der Türken aus Westthrakien zweifellos eine politische Entscheidung getroffen. Das ist unlogisch und ist ohne Rechtsgrundlage. Welche Begründung führt Griechenland bei dem Verbot ihres Vereins vor? Griechenland beruft sich bei seiner Argumentation auf den Vertrag von Lausanne, wonach in Westthrakien von einer muslimischen Minderheit die Rede sei. In dem gleichen Vertrag ist die Rede von nicht-muslimischen Minderheiten in Istanbul, von einer griechischen Minderheit ist in dem Abkommen nichts zu finden. Wenn Sie aber in die Türkei reisen, sprechen Vertreter der Regierung oder des Staates als auch Behörden von der griechischen Minderheit. Wenn man dort eine Kirche oder eine Schule [der griechischen Minderheit] besucht, sind an Gebäuden Schilder mit der Aufschrift griechische Grundschule oder griechische Kirche angebracht und Restriktionen sind nicht bekannt. Obwohl in dem Lausanner Vertrag der Begriff nicht-muslimische Minderheiten enthalten ist, finden sich diese Bezeichnungen und Schilder für Griechen, Armenier und Juden. Der Lausanner Vertrag beinhaltet nicht die ethnisch-nationale Definierung der griechischen Minderheit in Istanbul und der türkisch-muslimischen Minderheit in Westthrakien, sondern gewährt ihnen Rechte in Bezug auf den Schutz ihrer Sprache, Religion und kulturellen Besonderheiten. Es ist kein Vertrag, der unsere ethnisch-nationalen Eigenschaften definiert. Wir sind wegen der anti-demokratischen Haltung Griechenlands gegen die Türken von Westthrakien sehr beunruhigt. Fast jeden Tag wird in der griechischen Öffentlichkeit und in den Medien verlautbart, wenn die Institutionen der türkischen Minderheit die Themen Recht, Gerechtigkeit, Demokratie, Menschenrechten und Respekt thematisieren, werden sie zur Zielscheibe auserkoren. Diese [die Türken von Westthrakien] werden als Gefahr und Bedrohung reflektiert und eine derartige [künstliche] Wahrnehmung geschaffen. In unserer Region werden damit die Demokratie und der Respekt vor den Menschenrechten beschädigt. Das muss sich ändern und wir wollen normale Verhältnisse und eine positive Entwicklung. In diesem Punkt gibt es Verpflichtungen, die die EU gegenüber Griechenland erfüllen und daran erinnern muss. Das Interview führten Kemal Bölge und Polat Karaburan/Xanthi

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– NEX24-Exklusivinterview – Kosovos erster Militärhubschrauber-Pilot Afrim Zabeli: Unsere Streitkräfte sind multiethnisch

Mit seiner Entscheidung, eine erste Nationalarmee zu gründen, schrieb Mitte Dezember nicht nur das kosovarische Parlament Geschichte. Der in einer türkischen Militärflugschule ausgebildete Pilot Afrim Zabeli, schloss nur einen Tag vor der Abstimmung seine Schulung zum Militärhubschrauber-Piloten ab und wurde somit 1. Pilot der kosovarischen Armee. NEX24 Kosovo-Korrespondent Mustafë Mehmeti sprach mit dem 27-Jährigen in der Hauptstadt Pristina.

Kosovos erster Militärhubschrauber-Pilot Afrim Zabeli: Unsere Streitkräfte sind multiethnisch
 

Glücksspiel
Online Casinos: Verboten in der Türkei, jetzt in Deutschland legal

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Vor einigen Jahren noch war das Glücksspiel in der Türkei sehr beliebt. Mit Leidenschaft drehte man am einarmigen Banditen oder beobachtete das Roulette-Rad, wie es langsam zum Stehen kam. Seit dem Jahr 1989 ist das Glücksspiel aber verboten, nur wenige Ausnahmen gibt es. Ebenso verboten sind Online Casinos. Das war auch in Deutschland lange Zeit der Fall, nun wird das Online-Glücksspiel nach langem Hin und Her aber legalisiert. Wie die deutschen Lizenzen genau aussehen und wie die Situation im Vergleich zur Türkei ist, verraten wir hier. Illegales Glücksspiel wird in der Türkei bestraft Wer in der Türkei bei illegalen Glücksspielen erwischt wird, muss mit Bußgeldern und einer Festnahme rechnen. Sowohl online als auch offline geht die Regierung gegen Glücksspiele vor. So gab es in der Vergangenheit öfter Razzien in Örtlichkeiten, in denen man illegale Spiele vermutete. Sowohl klassische Casinospiele wie auch die Teilnahme an illegalen Sportwetten bestraft man in der Türkei. Ebenso hat man Online-Seiten im Blick, auf denen verbotene Spiele gespielt werden können. Auf der anderen Seite hat sich die Regierung bemüht, ein eigenes Glücksspielmonopol auf die Beine zu stellen. SporToto ist der staatliche Sportwettenanbieter, der der Türkei jährlich große Summen einbringt. Ein paar andere Seiten gibt es online noch, die türkische Spieler akzeptieren. Auf türkischem Staatsgebiet sind diese aber nicht angesiedelt, sondern haben ihren Sitz in anderen Ländern. Auch hier versucht die Türkei, Seitensperren durchzusetzen. Somit geht es in der Türkei alles in allem deutlich strenger zu als in Deutschland. Zwar galt das Glücksspielverbot auch in Deutschland bis zu diesem Jahr verboten, geduldet wurden internationale Casinos aber dennoch. Außerdem vergab die Behörde von Schleswig-Holstein eigene Lizenzen. Das machte Glücksspiel online wie auch offline zur Ländersache. Nun ist man bemüht, einheitliche Regeln zu finden, um den Glücksspielmarkt unter Kontrolle zu bringen. Denn Online Casinos mit verschiedenen EU-Lizenzen schießen nach wie vor wie Pilze aus dem Boden. Damit entgehen der deutschen Regierung nicht nur viele Steuergelder, denn das übermäßige Angebot an unregulierten Casinos fördert auch die Spielsucht. Um den internationalen Online Casinos entgegenzuwirken, hat sich die deutsche Regierung nun auf einen neuen Glücksspielstaatvertrag geeinigt. Mit diesem soll das Online-Glücksspiel in Deutschland legalisiert werden – und dank deutscher Lizenzen gleichzeitig besser kontrollierbar sein. Dafür steht die neue Glücksspielstaatsverordnung in Deutschland Genau wie in der Türkei war auch in Deutschland zu beobachten, dass das illegale Glücksspielgeschäft Hochkonjunktur hatte. Anbieter mit Lizenzen aus Ländern wie Malta konnten ihre Spiele ungestört in der Bundesrepublik anbieten. Darüber ärgerte man sich in Deutschlands Parteitagungen zwar, geändert wurde aber lange Zeit nichts. Im Juli 2021 geht nun endlich der neue Glücksspielstaatsvertrag an den Start. Casino-Betreiber und Sportwettenanbieter können such auf deutsche Lizenzen bewerben. Internationale Glücksspielbetreiber haben so die Möglichkeit, Spiele endlich legal anbieten zu können. Die Voraussetzung dafür ist, dass eine hohe Kaution hinterlegt werden kann. Zusätzlich muss das Spielangebot an die deutschen Vorgaben angepasst werden. Besonders suchtfördernde Spiele und Sportwetten müssen aus dem Portfolio verschwinden, außerdem gibt es Einsatz- und Einzahlungslimits. Diese gab es in den EU-Casinos vormals nicht. Dort konnten Spieler mit mehreren tausend Euro pro Tag spielen. Damit ist in Deutschland Schluss, denn die deutsche Behörde hat ein Limit von 1.000 Euro pro Monat festgelegt. Diese und weitere Regeln halten bereits jetzt viele internationale Betreiber ein, um ihre Dienste in Deutschland anbieten zu können. Einige EU-Casinos weigern sich aber und weisen auf die Dienstleistungsfreiheit hin, die in der Europäischen Union gelte. Wie Deutschland gegen diese weiterhin illegal agierenden Plattformen vorgehen wird, ist noch unklar. Deutschland zeigt sich in jedem Fall zögerlicher als die Türkei, was Kontrollen und Strafen betrifft. Wer in Deutschland ein Online Casino sucht, das hohe Einzahlungen und Einsätze ermöglicht, wird schnell fündig. Vergleichsportale wie www.neuecasinos24.com stellen Seiten vor, die internationale Lizenzen haben und mitunter ein größeres Spieleportfolio als Plattformen mit deutscher Lizenz. Ob deutsche Spieler dort letztlich wirklich spielen, bleibt ihnen überlassen. Strafen sind nicht zu erwarten, legal anbieten dürfen die Betreiber ihre Dienste aber eigentlich nicht. Man findet auf Online-Casino-Vergleichsportalen mittlerweile aber auch viele Glücksspielseiten, die ihre Angebote angepasst haben. Dort wird man dann zum Beispiel automatisch zu einer Seite weitergeleitet, auf der nur noch Spielautomaten zu finden sind. Denn Live-Casino-Spiele oder Jackpot-Spiele erlaubt die deutsche Regierung nicht mehr. Aus der Türkei wissen wir, dass man Casinos gern mit Warnungen versieht. Dann gibt es eine automatische Meldung, die darauf hinweist, dass ein Besuch der jeweiligen Plattform illegal sei. Das ist schon seit dem Jahre 1998 so. Vielleicht werden wir diesen Hinweis auch in Deutschland in Zukunft vermehrt lesen. Vergleicht man die Situation in Deutschland mit der Türkei und anderen Ländern Europas, fällt aber immer wieder auf: Unsere Regierung handelt nur langsam. Es begann mit jahrelangen Diskussionen, um überhaupt einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zu entwerfen. Noch immer sind sich die Landesregierungen uneinig, ob die Regeln nun streng genug seien oder nicht. Was darüber hinaus mit den illegalen Anbietern passieren soll, steht noch in den Sternen. Abstrafen und verbieten möchte man sie, ein konkretes Konzept gibt es aber nicht. Denn aktuell ist keine Behörde dafür zuständig, illegale Anbieter in ihre Schranken zu weisen. Es ist also davon auszugehen, dass illegale Glücksspielseiten zumindest für einen geraumen Zeitpunkt weiterhin verfügbar sind. Spieler aus Deutschland haben auf diesen Seiten erst einmal nichts zu befürchten, sofern sie in der Lage sind, ihre Ausgaben selbst zu kontrollieren. Ob die Seitenbetreiber früher oder später zur Rechenschaft gezogen werden, bleibt abzuwarten. Ganz so sicher wie erhofft ist das Online-Glücksspiel in Deutschland damit noch nicht geworden. Immerhin erkennt Deutschland aber mittlerweile das Potential des Glücksspielgeschäfts. Mit immer mehr deutschen Lizenzen, die vergeben werden, dürfte die Staatskasse hohe Summen einfahren.

Griechenland
Türkische Minderheit fordert Umsetzung des Urteils des europäischen Gerichtshofs

Athen – In der nordostgriechischen Stadt Xanthi (İskece) haben am Samstag (10. Juli) Demonstranten unter dem Slogan „Jetzt reichts“ gegen die Entscheidung des griechischen Kassationsgerichts (ακυρωτικό δικαστήριο) protestiert, dass die Beschwerde der Türkischen Union von Xanthi (İskece) zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am 30. Juni zum zweiten Mal abgewiesen hatte. An der von der Türkischen Union von Xanthi (İskece) organisierten Versammlung haben nach Angaben der Veranstalter etwa 1.500 Personen teilgenommen, die sich aus verschiedenen Regionen Westthrakiens zunächst vor dem Sitz der İskece Türk Birliği (İTB) versammelten.
„Demokratie, Gleichheit und Freiheit“ Der Demonstrationszug zog von der Vereinszentrale bis zur Stadtmitte von Xanthi, während die Teilnehmer in Griechisch, Türkisch und Englisch Parolen wie „Das Recht wird nicht gegeben, sondern in Anspruch genommen“, „Umsetzung des EGMR-Urteils“, „Gerechtigkeit für die İTB“, „Die İTB ist keine Bedrohung“, „Demokratie, Gleichheit und Freiheit“ skandierten. Am zentralen Platz sprachen Vertreter von zivilgesellschaftlichen Institutionen an die versammelten Teilnehmer und wiesen auf die juristischen Verpflichtung Griechenlands zur Umsetzung der Entscheidung des EGMR, da Athen als Signatarstaat dazu verpflichtet sei.
(Foto: Birlik Gazetesi)
İTB-Präsident Ahmetoğlu: Griechenland ist als EU-Mitglied verpflichtet EGMR-Entscheidungen umzusetzen Der İTB-Vorsitzende, Ozan Ahmetoğlu betonte gegenüber der Nachrichtenagentur Anadolu, der seit 38 Jahren geführte Rechtsstreit der İTB und die seit 13 Jahren nicht umgesetzte Entscheidung des EGMR seien das Ergebnis einer in jeder Hinsicht falschen Politik, die sich gegen die Menschenrechte richte. Das kritisiere die İTB. Ahmetoğlu forderte Griechenland auf, von der Politik der Ignoranz gegenüber der nationalen Identität der türkischen Minderheit Abstand zu nehmen, denn diese sei als EU-Mitglied verpflichtet, Entscheidungen des EGRM umzusetzen. Kemal Bölge/Xanthi

Corona-Pandemie
Bundesbildungsministerin Karliczek appelliert an Studenten, sich impfen zu lassen

Osnabrück – Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) hat Studierende aufgefordert, sich jetzt impfen zu lassen. „Für ein Wintersemester mit mehr Präsenz appelliere ich an alle Studierenden, sich jetzt impfen zu lassen. Die Infektionszahlen sind gerade bei den 18- bis 29-Jährigen mit am höchsten. Das macht mir Sorgen“, sagte Karliczek der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Insgesamt lasse die Bereitschaft, sich impfen zu lassen, angesichts der steigenden Impfquote und sinkender Inzidenz nach. „Gerade mit Blick auf die Delta-Variante und zukünftige Varianten ist aber der volle Impfschutz sehr wichtig. Für einen guten Winter brauchen wir auch die Mithilfe der jungen Leute“, betonte die Ministerin. Karliczek fordert Präsenzpflicht an Schulen CDU-Politikerin hält Ausnahmen nur noch für besonders gefährdete Kinder für nötig – Erneute Schließungen nicht ausgeschlossen Karliczek hat sich für eine generelle Präsenzpflicht für Schüler nach den Ferien ausgesprochen. „Die Präsenzpflicht sollte aus meiner Sicht wieder in der Regel gelten. Ausnahmen bei vorerkrankten und besonders gefährdeten Kindern und Jugendlichen müssen aber möglich sein“, sagte Karliczek der NOZ. Es werde Rahmenbedingungen geben, unter denen sicherer Unterricht gewährleistet werden kann. „In die Schule zu gehen ist für Kinder ein wichtiger Faktor in ihrem Alltag. Sie brauchen die sozialen Kontakte, und sie müssen lernen“, stellte die Bildungsministerin klar. Vor Schulbeginn nach den Ferien sollten ihrer Ansicht nach aber alle Schüler einmal getestet werden. „Danach muss es Regeltestungen geben, in der Frequenz abhängig vom Infektionsgeschehen. Das sollten wir uns als erste und wichtigste Maßnahme bei steigenden Inzidenzen leisten“, meint die CDU-Politikerin. Die Bildungsministerin will allerdings nicht ausschließen, dass es erneut zu Schulschließungen kommen könnte. „Man kann in einer Situation wie einer Pandemie niemals etwas garantieren oder etwas ausschließen. Wir wissen nicht, welche Varianten noch kommen. Aber alle Verantwortlichen können sich zumindest viel gezielter vorbereiten“, sagte Karliczek in der „NOZ“. Sie sei „zuversichtlich, dass diesen Herbst die Schulen grundsätzlich offen gehalten werden können“. „Wir haben jetzt eine ganz andere Ausgangslage nach den Ferien. Wir haben eine steigende Impfquote, eine gute Teststruktur“, sagte die Bildungsministerin.

Gaming
Gebrauchte Playstation verkaufen

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Wenn eine Person eine alte Version des Playstations besitzt und nun zu der neuen und aktuellen Playstation 5 wechseln möchte, dann gibt es einige Möglichkeiten, die Spielekonsole gewinnbringend zu verkaufen. Zugleich gibt es aber auch manches zu beachten, bevor das Gerät zum Verkauf angeboten wird. Alle wichtigen Infos findet der Interessent in diesem Artikel. Viele haben lange auf eine neue Version des Playstation gewartet. Eine noch bessere Grafik, ein noch schnelleres Tempo beim Zocken und ein atemberaubendes Spielerlebnis wird nun mit der Playstation 5 möglich. Manche sparen dafür – doch gekauft wird die Konsole so bald, wie es nur geht. Bevor der Interessent jedoch zu lange sparen muss, kann er die alte Version des Playstation zu einem möglichst guten Preis verkaufen und dieses Geld in die neue Playstation 5 investieren. Falls die neue Konsole schon gekauft ist, dann sollte das alte Gerät nicht in einer Ecke verstauben und ein Verkauf bietet sich auch hier an. Allerdings gibt es eine wichtige Sache vor einem Verkauf zu beachten: Die Account-Daten sollten unbedingt zuvor gelöscht werden. Denn wenn der Interessent das nicht macht, kann der zukünftige Käufer Zugang zum PSN Account oder den persönlichen Daten herankommen und das kann fatal enden. Deshalb sollte der Interessent den Systemspeicher der gebrauchten Playstation löschen. Spielstände und andere Daten können auf einem USB-Stick oder in einem Cloud-Speicher (PS Plus) gesichert werden. Dann geht der Interessent zu „Einstellungen“, dort zu „Initialisierung“ und anschließend zu „PS initialisieren“. Hier stehen die Optionen „Voll“ oder „Schnell“ zur Verfügung. Die schnelle Variante ermöglicht es mit Spezialtools, an die Nutzerdaten heranzukommen. Deshalb ist die „Voll“-Version die richtige Wahl. Nach einem Klick auf „Initialisieren“ werden sämtliche Daten gelöscht und der Verkauf kann starten. Für einen Verkauf gibt es drei empfehlenswerte Möglichkeiten: Bei einem Spiele- und Konsolenhändler vor Ort oder im Internet bei einem Ankauf oder bei Kleinanzeigen. Wenn der Interessent zu einem Ankäufer geht, kann er manchmal über den Preis verhandeln. Mit etwas Geschick ist ein guter Preis drin. Vor einem Verkauf sollte er sich jedoch im Internet schlau machen, für wie viel Geld eine gebrauchte Playstation angeboten wird. Dadurch kann er sich an einem angemessenen Preis orientieren und wird nicht übers Ohr gehauen. Eine weitere Möglichkeit ist es, bei einem Ankauf im Internet seine Spielekonsole zu verkaufen. Dort gibt der Interessent nur das Modell ein – und schon erhält er einen Ankaufspreis vorgeschlagen und kann bei einem Verkauf sein altes Gerät kostenlos an den Ankäufer versenden. Nach wenigen Tagen wird sein Geld auf sein Bankkonto überwiesen. Tipp: Der Interessent sollte bei einem Vergleichsportal für Ankäufer die aktuellen Angebote für seine Konsole bei vielen Ankäufern vergleichen und bei dem am besten Bietenden sein Gerät verkaufen. So erzielt er den besten Gewinn. Kleinanzeigen hingegen können den besten Gewinn einbringen. Doch hier ist etwas Verhandlungsgeschick gefordert. Auch ist es notwendig, eine Verkaufsanzeige zu erstellen, indem Fotos gemacht und eine Beschreibung des Gerätes geschrieben wird. Zwar kann der Interessent hier am meisten Gewinn erzielen, da er direkt an den Endkunden verkauft, doch er braucht oft ein wenig Geduld, bis ein Verkauf zustande kommt.

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– Gaming – Türkische Spielindustrie weckt internationales Investoreninteresse

Die Videospielbranche in der Türkei gewinnt an Fahrt und erfährt zunehmendes Interesse internationaler Investoren.

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Türkei
Oppositionspolitikerin Meral Akşener: „Sie versuchen, alles zu verkaufen“

Ankara – Die Vorsitzende der oppositionellen İYİ-Partei, Meral Akşener, hat die Privatisierung der staatlichen Waffenschmiede MKE und des Stromanbieters TEİAŞ scharf verurteilt. „Sie versuchen, alles zu verkaufen, was unserer Nation gehört“, zitiert die englischsprachige Hürriyet Daily News Akşener, die bei der wöchentlichen Fraktionssitzung der İYİ Partei sprach. Die in öffentlichem Besitz befindliche TEİAŞ habe 2020 einen Umsatz von 14,9 Milliarden Türkischen Lira gemacht (etwa 1,4 Mrd. €), aber trotz dieser Einnahmen habe sich die Regierung für die Privatisierung des Unternehmens stark gemacht, erklärte Akşener weiter. Die Oppositionspolitikerin warnte, dass die Kontrolle des Unternehmens in den Händen des Staates bleiben solle. So ein Schritt könne die Unabhängigkeit der Türkei gefährden. „Bevor es zu spät ist, wenden Sie sich von diesem Fehlverhalten ab“, sagte Akşener an den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan gerichtet.

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– Türkei – Ankara: Russischer Botschafter Yerkhov besucht DEVA-Chef Ali Babacan

Der russische Botschafter in der Türkei, Alexei Yerkhov, hat dem Chef der Oppositionspartei DEVA, Ali Babacan, in der Parteizentrale in Ankara einen Höflichkeitsbesuch abgestattet.

Ankara: Russischer Botschafter Yerkhov besucht DEVA-Chef Ali Babacan
   

Essen
Einbürgerungen: Sprachschule soll gegen Geldzahlungen Prüfungen manipuliert haben

Die Essener Staatsanwaltschaft hat vor dem Landgericht Essen Anklage gegen einen 65-jährigen Bonner erhoben, der in seiner Sprachschule in Siegburg in großem Maßstab gegen Geldzahlungen Sprachprüfungen manipuliert haben soll. Das berichtete eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung (NRZ). Mit Hilfe der manipulierten Prüfungen sollen sich Dutzende Migranten Aufenthaltstitel oder Einbürgerungen erschlichen haben. Mit dem Bonner sind drei weitere Männer wegen erwerbsmäßiger Beihilfe zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz und das Staatsangehörigkeitsgesetz angeklagt. Unter ihnen ist ein 42-jähriger Mann aus Köln, der dem Umfeld der irakischen Rockergruppe „Al Salam 313“ zugerechnet wird. Im Zuge einer Razzia gegen diese Gruppierung im Mai 2019 war auch der Bonner aufgefallen. Er ist nun angeklagt, in 37 Fällen bei Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz und in 18 Fällen bei Verstößen gegen das Staatsangehörigkeitsgesetz geholfen zu haben. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Datenschutz
Piratenpartei kritisiert biometrische Massenüberwachung in Deutschland

Ein heute veröffentlichter Forschungsbericht, der von dem internationalen Netzwerk digitaler Bürgerrechtsorganisationen EDRi in Auftrag gegeben wurde, enthüllt das schockierende Ausmaß der rechtswidrigen biometrischen Massenüberwachungspraktiken und -technologien in Deutschland, den Niederlanden und Polen.[1] Der Bericht zeigt, dass biometrische Systeme zunehmend zur Voraussetzung für den Zugang zu öffentlichen Diensten, Reisen, Einkäufen und anderen alltäglichen Aktivitäten werden. Regierungen und Unternehmen führen biometrische Massenüberwachungssysteme mit der Begründung der Verbrechensbekämpfung ein, und zwar unter Verstoß gegen das EU-Datenschutzrecht. Unschuldige Menschen werden durch die Aufnahme ihrer sensiblen Daten in biometrische Datenbanken wie Verdächtige einer Straftat behandelt. In Deutschland setzt die Deutsche Bahn etwa „intelligente Videoanalyse“ ein und hat biometriefähige Überwachungskameras in Köln installiert. Deutsche Unternehmen stellen die Technik für biometrische Massenüberwachung weltweit her. Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert:
„Diese Untersuchung ist ein weiterer Beweis dafür, dass die EU biometrische Massenüberwachung endlich verbieten muss, statt ihre Entwicklung auch noch finanziell zu fördern. Biometrische Massenüberwachung und Verhaltenserkennung im öffentlichen Raum untergraben unsere Freiheiten und bedrohen unsere offene Gesellschaft. Wir dürfen nicht zulassen, dass bestimmte Personengruppen durch fehleranfällige Technik diskriminiert und unzählige Menschen unschuldig verdächtigt werden. Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten müssen mit der geplanten KI-Verordnung diesen Praktiken ein Ende setzen.“
Letzte Woche hatte sich bereits der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments zum „Einsatz künstlicher Intelligenz durch Polizei und Justiz“[2] positioniert und die Kommission aufgefordert, „ein Verbot jeglicher Verarbeitung biometrischer Daten, einschließlich Gesichtsbildern, zu Strafverfolgungszwecken durchzusetzen, die zu einer Massenüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen führt“ (Absatz 15b). Die Abgeordneten fordern die Kommission ferner auf, die Finanzierung biometrischer Forschung einzustellen, die absehbar zu einer wahllosen Massenüberwachung in öffentlichen Räumen führt. Nach einer repräsentativen Umfrage, die YouGov im März in 10 EU-Ländern durchgeführt hat, spricht sich eine Mehrheit der Europäer:innen gegen den Einsatz biometrischer Massenüberwachung im öffentlichen Raum aus.[3] Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu „künstlicher Intelligenz“ schlägt die EU-Kommission jedoch kein Verbot vor, was vielfach kritisiert worden ist. EU-Bürger:innen können sich durch die Unterzeichnung der laufenden Europäischen Bürgerinitiative „Reclaim your Face!“[4] gegen biometrische Massenüberwachung einsetzen. 1 Million Unterschriften werden benötigt.

Griechenland
Griechenland: Begriff „Türkisch“ führte zum Vereinsverbot

Ein Gastbeitrag von Kemal Bölge Das Oberste Kassationsgericht  (ακυρωτικό δικαστήριο) Griechenlands in Athen hat in einer Entscheidung am 30. Juni 2021 den Antrag der Türkischen Union von Xanthi (İskece) zur Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und die Wiederzulassung des Rechtsstatus des Vereins abgewiesen. Bei dem Fall ging es um ein Urteil des EGMR aus dem Jahre 2008, bei dem Griechenland in drei Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Vereinsfreiheit nach Artikel 11 rechtskräftig verurteilt wurde. Die offenkundige Weigerung Griechenlands das Urteil des EGMR umzusetzen, verstößt gegen Artikel 46 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. In dem genannten Artikel Absatz 1 heißt es:
1) Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.
Wie in der Menschenrechtskonvention in Artikel 1 Absatz 1 festgelegt, sind die Signatarstaaten verpflichtet Urteile des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen. Begriff „Türkisch“ führte zum Vereinsverbot Griechische Regierungen haben das Urteil des EGMR bis heute nicht umgesetzt. 1983 wurde das Namensschild des Vereins von den griechischen Behörden am Vereinssitz abgehängt und der damalige Gouverneur Fanis Donas ließ wegen der Titulierung „Türkisch“ gegen den Verein ein Verbotsverfahren vor Gericht eröffnen. Der jahrzehntelange Rechtsstreit läuft damit seit 38 Jahren und die Hoffnung der türkisch-muslimischen Minderheit aus Westthrakien war groß, als der EGMR in seinem Urteil 2008 Athen wegen Verstoßes gegen die Vereinsfreiheit verurteilte. Kassationsgericht missachtet Urteil des EGMR Das Urteil des Kassationsgerichts gibt die offizielle Sichtweise des griechischen Staates wieder, wonach in Westthrakien keine Türken, sondern griechische Muslime leben. Griechenland, das sich nach außen hin gerne als die „Wiege der Demokratie“ präsentiert, hat mit diesem exemplarischen Gerichtsurteil gezeigt, dass es die Grundrechte von ethnischen Minderheiten, insbesondere die türkisch-muslimische, mit Füßen tritt. Der ständige Verweis griechischer Regierungen auf den Vertrag von Lausanne, in dem von „Muslimen“, aber nicht von „Türken“ die Rede sei, ist absurd, antidemokratisch, rassistisch und zielt auf die Leugnung der Existenz der Westthrakien-Türken, weil bis 1974 in Griechenland sehr wohl von einer türkischen Minderheit die Rede war. Halit Habipoğlu, Präsident der Föderation der Türken aus Westthrakien in Europa (ABTTF), kritisierte die Entscheidung des Kassationsgerichts gegenüber der Zeitung Birlik in scharfer Form. „Die Entscheidung des Kassationsgerichts gegen die Türkische Union von Xanthi (İskece), die seit 38 Jahren einen Rechtsstreit führt, zeigt, dass unser Land Griechenland Werte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wieder einmal missachtet“, so Habipoğlu. Der Investigativ-Journalist İlhan Tahsin schrieb in der Zeitung Birlik: „Wacht endlich auf!! Das Verbot der Türkischen Union von Xanthi (İskece) bedeutet ein Verbot der Türken in Westthrakien!“, und forderte den juristischen Kampf um Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weiterzuführen.
Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.

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– Treffen in Athen – Türkei und Griechenland vereinbaren Verbesserung der Beziehungen

Die Türkei und Griechenland haben eine Vereinbarung über 25 Artikel erreicht, um die wirtschaftlichen Beziehungen zu verbessern. Unter anderem werden beide Länder die COVID-19-Impfungen des jeweils anderen anerkennen, um den Tourismus zu fördern.

Türkei und Griechenland vereinbaren Verbesserung der Beziehungen

Çiftlik Bank
Türkei: Mutmaßlicher Investment-Betrüger Mehmet Aydın bei Ankunft festgenommen

Polizei nimmt Aydın nach Ausstieg aus dem Flugzeug fest Der wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Millionenhöhe mit internationalem Haftbefehl („Red Notice“) gesuchte ehemalige Gründer der Çiftlik Bank (Gutshof Bank) Mehmet Aydın, ist nach Informationen des Nachrichtensenders CNN Türk am Istanbuler Flughafen von der türkischen Polizei festgenommen worden.
(Screenshot/Twitter/CNN Türk)
Aydın (auch bekannt unter dem Spitznamen „Tosuncuk“) befand sich seit drei Jahren auf der Flucht und wurde von den türkischen Sicherheitsbehörden in Südamerika vermutet. Es gab immer wieder Spekulationen um seinen Aufenthaltsort. In den Medien waren in den letzten Tagen Meldungen aufgetaucht, wonach dieser sich beim türkischen Generalkonsulat in Sao Paolo über seinen Anwalt gemeldet haben soll. Auf Antrag der Türkei wurde der gesuchte mutmaßliche Betrüger von den brasilianischen Behörden ausgewiesen und landete mit einer Linienmaschine auf dem Flughafen von Istanbul, wo er nach dem Verlassen des Flugzeugs von Polizeibeamten der Abteilung zur Bekämpfung von Finanzkriminalität festgenommen wurde. Angeklagter gilt als Drahtzieher des Betrugssystems Aydın gilt als Drahtzieher des Ponzi-Systems der Çiftlik-Bank, der nach Informationen der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul 2016 eine Smartphone-App entwickelt und von 132.000 Opfern 1,1 Milliarden türkische Lira (131 Millionen US-Dollar) eingenommen haben soll. Die betrogenen Opfer wurden beim Computerspiel dazu verleitet, ihr Geld in virtuelle Tiere und Feldfrüchte zu investieren, die hohe Renditen versprachen. Wie der Kapitalmarktausschuss in einem Bericht hervorhebt, hat die Çiftlik Bank von 77.843 Personen 511 Millionen türkische Lira eingesammelt, wobei 62.877 Personen 393,3 Millionen Lira ausbezahlt wurden. Der Rest des Geldes soll auf Bankkonten von Aydın und seiner Frau in Nordzypern überwiesen worden sein. Anklage gegen 48 Beschuldigte Die Generalstaatsanwaltschaft von Istanbul hatte gegen 48 Beschuldigte Anklage erhoben, darunter auch Gründer Mehmet Aydın. Die Staatsanwaltschaft fordert gegen die Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Betrug bis zu 75.260 Jahre Haft. Nach dem Gesundheitscheck in einem Krankenhaus wurde der Angeklagte zum Verhör ins Polizeipräsidium des Istanbuler Flughafens gebracht. Die Untersuchungshaft für Aydın wurde von der Staatsanwaltschaft auf 4 Tage festgelegt. Es wird erwartet, dass der Festgenommene danach ins Polizeipräsidium von Istanbul gebracht und am Montag der Justiz übergeben wird. Kemal Bölge/Istanbul

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– Türkei – Mega-Kanal in Istanbul soll schon in sechs Jahren fertiggebaut sein

Der Bau des umstrittenen Multimilliarden-Dollar-Kanals in Istanbul wird in sechs Jahren abgeschlossen sein, so der türkische Transportminister Adil Karaismailoğlu in einem Interview auf CNN Türk.

Mega-Kanal in Istanbul soll schon in sechs Jahren fertiggebaut sein