Oscars 2027
Schweiz: Gaza-Film „Who Is Still Alive“ für Oscars eingereicht

Zürich – Der tiefgründige Schweizer Dokumentarfilm „Qui vit encore“ (internationaler Titel: Who Is Still Alive) von Regisseur Nicolas Wadimoff wurde offiziell als Schweizer Beitrag für die Oscars eingereicht.

Der Film, der das Überleben inmitten des Gaza-Kriegs beleuchtet, wird im Rennen um den besten internationalen Film bei den 99. Academy Awards im März 2027 antreten. Zuvor feierte das Werk seine gefeierte Premiere bei den Filmfestspielen von Venedig und gewann unter anderem den renommierten Prix de Soleure. Das filmische Konzept bricht radikal mit herkömmlichen Nachrichtenelementen.

In einem minimalistischen, komplett schwarzen Raum sitzen neun geflüchtete Palästinenser an einem Tisch. Auf dem Boden sind mit weißer Kreide die geografischen Umrisse, Städte und Flüchtlingslager des Gazastreifens aufgezeichnet. Anhand dieser symbolischen Karte erzählen die Protagonisten – darunter eine Ärztin, ein Musiker und eine Influencerin – ihre persönlichen Geschichten von Verlust, Hoffnung und dem nackten Überleben.

Die Produktion des Films stand unter immensen politischen Hürden. Ursprünglich wollte Wadimoff das Projekt in einem geschützten Rahmen am Genfersee in der Schweiz realisieren. Da den betroffenen Protagonisten nach ihrer Flucht nach Ägypten jedoch die nötigen Visa für die Schweiz verweigert wurden, musste das gesamte Filmteam kurzfristig nach Südafrika ausweichen, um die Dreharbeiten dort abzuschließen.

Die Jury des Bundesamts für Kultur (BAK) betonte bei der Oscar-Nominierung, dass der Film persönlichen Erinnerungen bewusst den Vorrang vor politischen Narrativen einräume.

Internationale Anerkennung und renommierte Auszeichnungen

Der filmische Erfolg von „Qui vit encore“ spiegelt sich auch in seiner bisherigen Festival-Karriere wider. Seine Weltpremiere feierte der Dokumentarfilm im September 2025 bei den Internationalen Filmfestspielen von Venedig in der Sektion Giornate degli Autori, wo er auf Anhieb mit dem „Cinema & Arts Award“ ausgezeichnet wurde.

Anfang 2026 folgte der große Triumph in der Heimat: Bei den Solothurner Filmtagen gewann das Werk den „Prix de Soleure“, den höchstdotierten Filmpreis der Schweiz. Zudem erhielt der Film eine Nominierung für den Schweizer Filmpreis in der Kategorie Bester Dokumentarfilm und lief jüngst im prestigeträchtigen Programm des Panorama Suisse beim Filmfestival von Locarno.

Während das Werk im internationalen Rampenlicht steht, bleibt die humanitäre Lage vor Ort katastrophal. Nach aktuellen Angaben des Gesundheitsministeriums in Gaza ist die Zahl der Todesopfer seit Beginn der israelischen Militäroffensive im Oktober 2023 auf 73.449 Menschen angestiegen.

UN-Berichten und statistischen Analysen zufolge machen Frauen und Kinder den weitaus größten Teil – rund 60 bis 70 Prozent – der registrierten Todesopfer aus. Allein die Zahl der getöteten Kinder liegt nach verifizierten Berichten von Organisationen wie der UNICEF bei weit über 20.000.Tausende weitere Opfer werden zudem noch unter den Trümmern vermutet.

Angesichts dieser verheerenden Opferzahlen und der Zerstörung von fast 90 Prozent der zivilen Infrastruktur wächst der internationale Druck massiv. Israel wird von einer immer größeren Zahl globaler Institutionen, den Vereinten Nationen (UN) sowie zahlreichen Regierungen weltweit scharf verurteilt.

Die Kritik richtet sich insbesondere gegen die anhaltenden Angriffe auf Wohngebiete, die Blockade essenzieller Hilfsgüter und die Missachtung völkerrechtlicher Schutzbestimmungen für die Zivilbevölkerung.

 


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Wirtschaft
Ökonomin Schnitzer hält VW für „nicht mehr innovativ genug“

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Osnabrück – Die Ökonomin Monika Schnitzer sieht den Abbau von Tausenden VW-Stellen in Deutschland als notwendigen Versuch, das Unternehmen neu aufzustellen. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz) sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrats, der die Bundesregierung berät: „VW fehlen konkurrenzfähige Produkte, die sich auf dem Weltmarkt gut verkaufen.“

Bei den neuen Technologien seien die deutschen Hersteller „schlicht nicht innovativ genug, um die gewohnt hohen Preise durchzusetzen“. „Dass VW in China hochautomatisiert preiswerte Autos baut, zeigt das Versäumnis hierzulande. Der Stellenabbau ist bitter für ganze Regionen, aber wirtschaftlich ein Versuch, wieder produktiver zu werden“, so Schnitzer.

Arbeitsplätze ließen sich „nicht dadurch erhalten, dass man Restrukturierung ablehnt, sondern dadurch, dass man sich erneuert“. Auf die Frage, wo künftig neue Arbeitsplätze zu guten Löhnen entstehen könnten, sagte die Ökonomin: „Die Zukunft liegt nicht im Festhalten am Alten, sondern in Start-ups, neuen Geschäftsmodellen und Künstlicher Intelligenz.“

Positive Signale in der wirtschaftlichen Entwicklung

Schnitzer sieht in der wirtschaflichen Entwicklung Deutschlands „positive Signale“, aber noch keinen echten Aufschwung. „Die Zahlen sind ermutigend. Die Revision zeigt, dass wir schon im letzten Jahr stärker gewachsen sind als gedacht. Das setzt sich fort. Mehrere positive Quartale in Folge geben Hoffnung, dass das kein Strohfeuer ist.“ Schnitzer ist Vorsitzende der fünf sogenannten Wirtschaftsweisen, die die Bundesregierung beraten.

Zuletzt hatte sich der Ifo-Geschäftsklimaindex positiv entwickelt, in dieser Woche hatte das Statistische Bundesamt das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von April bis Juni um 0,1 Prozentpunkt höher als zuvor angenommen beziffert, auf nun 0,3 Prozent.

„Im internationalen Vergleich ist das immer noch wenig“, sagt Schnitzer. „Seit 2019 ist Deutschland um ein Prozent gewachsen, die USA um 15 Prozent. Positiv ist, dass sich der Außenhandel fängt – getragen vor allem vom Binnenmarkt der Europäischen Union. Was aber fehlt, um von einem breiten Aufschwung zu sprechen, sind die Investitionen“, so die Expertin.

In Deutschland neige man dennoch dazu, die Lage schlechter darzustellen als sie ist. „Trotz geopolitischer Krisen wie dem Iran-Konflikt und Handelskonflikten wachsen wir. Wir haben Kraft, voranzukommen“, meint die Ökonomin. Man müsse aber genau hinschauen. Während das verarbeitende Gewerbe, insbesondere die Rüstungsindustrie wachse, schrumpfe die Automobilbranche.

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Freihandelsabkommen zwischen der Türkei und Ukraine

Syrien
Präsident Al-Scharaa bezahlt erstmals mit Visa-Karte

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Damaskus – In einem symbolträchtigen Akt hat Syriens Präsident Ahmad al-Scharaa in einem Café in der Altstadt von Damaskus eine Tasse Kaffee mit einer Visa-Karte bezahlt.

Dieser einfache Bezahlvorgang markiert den Beginn einer neuen Ära: Die USA haben Syrien offiziell von ihrer Liste staatlicher Unterstützer des Terrorismus gestrichen, auf der das Land ununterbrochen seit 1979 geführt wurde.

Was in anderen Teilen der Welt alltagshörig ist, war in Syrien über 15 Jahre lang völlig unmöglich. Durch den Bürgerkrieg und die extremen US-Finanzsanktionen war das Land komplett vom internationalen Banken- und Zahlungsverkehr abgeschnitten. In Begleitung von Zentralbankchef Safwat Raslan führte al-Scharaa die elektronische Transaktion vor laufenden Kameras durch. Raslan bezeichnete die Streichung von der Terrorliste als einen „historischen Schritt, der das Land an seinen natürlichen Platz im globalen Wirtschaftssystem zurückführt“.

Visa bestätigt erfolgreiche Test-Transaktionen

Der US-Zahlungsdienstleister Visa teilte am Donnerstag mit, dass in Zusammenarbeit mit der syrischen Zentralbank sowie den Finanzinstituten Fransabank und Paymera erfolgreich erste internationale Kartenzahlungen im Land getestet wurden. Dies sei ein entscheidender Meilenstein, um ausländischen Besuchern, Investoren und Geschäftsleuten die Nutzung internationaler Kreditkarten in Syrien wieder zu ermöglichen.

Auf der Eröffnung der 63. Internationalen Messe in Damaskus betonte Präsident al-Scharaa, dass Syrien nach Aufhebung der Sanktionen in eine Phase des Wiederaufbaus und der wirtschaftlichen Entwicklung eingetreten sei. Das Land strebe an, seine historische Rolle als Handelskorridor und wirtschaftliche Brücke zwischen Ost und West wieder einzunehmen.

Der Weg zur Aufhebung der US-Sanktionen

Die Entscheidung des US-Außenministeriums, Syrien nach 47 Jahren von der Terrorliste zu streichen, folgte auf eine gesetzlich vorgeschriebene 45-tägige Prüfungsfrist im US-Kongress, die von US-Präsident Donald Trump im Juli initiiert worden war. Im selben Zuge wurde auch die Gruppierung Haj’at Tahrir asch-Scham (HTS), die maßgeblich am Sturz des Assad-Regimes beteiligt war, von der Liste globaler Terrororganisationen entfernt.

Ein Großteil der US-Wirtschaftssanktionen war bereits stufenweise abgebaut worden: Das umfassende Sanktionsprogramm wurde Mitte 2025 beendet, und der US-Kongress hob den sogenannten Caesar Act – das bisher strengste US-Sanktionsgesetz – im Dezember 2025 auf. Dennoch verhinderte die verbliebene Einstufung als Terrorstaat weiterhin, dass internationale Banken Transaktionen mit Syrien wagten.

US-Finanzminister Scott Bessent erklärte, dass US-Finanzinstitute nun wieder Konten für syrische Kunden führen, Zahlungen über syrische Banken abwickeln und Korrespondenzbank-Beziehungen aufbauen dürfen.

Dies schaffe die notwendige Planungssicherheit für Investitionen und wirtschaftliche Stabilität. Finanzexperten wie das Analysehaus Tellimer werten die Streichung von der Liste als faktisches „grünes Licht“ für den Wiederaufbau – insbesondere für die Bereiche Telekommunikation, Technologie und das Bankenwesen durch die Wiederanbindung an das internationale SWIFT-Netzwerk.

Auch die EU normalisiert die Beziehungen zu Damaskus

Parallel zu den USA hat auch die Europäische Union ihre Sanktionspolitik gegenüber Syrien grundlegend angepasst. Der Europäische Rat hatte bereits im Mai 2025 alle wirtschaftlichen Sanktionen aufgehoben und lediglich Sicherheitsbeschränkungen wie Waffenembargos aufrechterhalten.

Im Mai dieses Jahres ging Brüssel noch einen Schritt weiter: Das seit 2011 ausgesetzte EU-Syrien-Kooperationsabkommen wurde wieder vollumfänglich in Kraft gesetzt, und es fanden die ersten hochrangigen politischen Gespräche zwischen der EU und der Übergangsregierung in Damaskus seit Ausbruch des Bürgerkriegs statt. Zudem wurden mehrere staatliche Einrichtungen – darunter das Innen- und das Verteidigungsministerium – von den EU-Sanktionslisten gestrichen.

Sanktionen gegen Einzelpersonen des gestürzten Assad-Regimes, Geldwäsche-Auflagen der G7-Finanzbehörde FATF sowie Maßnahmen gegen Akteure des illegalen Captagon-Handels bleiben jedoch weiterhin bestehen.

 


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Zionismus
Thomas: „Antike Heimat-Ansprüche Israels sind rechtlich unwirksam“

Ein Gastkommentar von Michael Thomas 

Es ist höchste Zeit, Tacheles zu reden. Denn eines ist in all den zurückliegenden Jahren, nachdem der Teilungsplan 1947 zur Gründung des israelischen Staates beitrug, völlig klar geworden:

Es wird meist hitzig, oft verbittert und manchmal sogar gewalttätig eine Diskussion um Fragen geführt, die falsch und völlig irrelevant sind. Die ganze Welt stellt sich einem geradezu aberwitzigen Forderungs- und Ideenkatalog extremistischer Zionisten.

Gründend auf der historischen Tatsache, dass es vor Zweitausend Jahren einmal einen Staat „Israel“ gegeben hatte, beanspruchen sie das damalige Gebiet heute als vorgebliche „Heimat“. Dass Prominente seitens der israelischen Öffentlichkeit und Politik daraus auch rassistische Ideen formulieren, andere Ethnien als „Untermenschen“, die es zu vernichten gälte, bezeichnen, sei hier nur am Rande erwähnt.

Dabei ist dieser Umstand des historischen und religiösen Bezugs vollkommen uninteressant und als Argument, daraus Gebietsansprüche ziehen zu wollen, absolut untauglich. Soweit untauglich, dass jeder Versuch, überhaupt eine Diskussion um diesen Tatbestand anstrengen zu wollen, unlauter ist.

Wir müssen mit dem berühmten „Teilungsplan“, der 1947 im Rahmen der UN-Resolution 181-II die Gründung Israels ermöglichte, beginnen (1.) Dieser Teilungsplan sah ein „Israel“ in genau festgelegten Grenzen vor, deren Beachtung durchaus die Gründung eines Staates Palästina hätte gewähren können.

Einmal davon abgesehen, dass vor Verabschiedung dieser Resolution zahlreiche Einwände und Einsprüche der arabischen Nachbarn ignoriert wurden, was letztlich zu den im Vorfeld bereits angedrohten Angriffskriegen führte, schafften diese keine neue Wirklichkeit. Mit der Resolution waren auch die mit ihr definierten Grenzen wirksam (2).

Wer auch immer den genauen Ablauf der Ereignisse diskutieren will, der kann das tun, wird jedoch keine neue Wirklichkeit damit hervorrufen, die mit dem Völkerrecht vereinbar wäre.

Das Wesen des Völkerrechts, des einzigen Rechts auf der Welt, das das Verhältnis von Staaten untereinander beschreibt und regelt, sieht nämlich keinerlei Bezüge zu historischen Ereignissen vor. Im Gegenteil wiederholt die UN-Charta an mehreren Stellen, dass keine Unterschiede zwischen Menschen bestehen. Somit bestreitet es jedes Privileg und jeden historischen Bezug, den Mitglieder einer bestimmten Gruppe von Menschen für sich beanspruchen könnten.

Das Völkerrecht betrachtet Nationen in genau den Grenzen, die sie zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in den Kreis der UN innehatten. Gewissermaßen als Screenshot ist diese Wirklichkeit diese, die völkerrechtlich Bestand und Bedeutung hat.

Die einzige, allerdings faszinierenderweise ebenfalls nicht geregelte, jedoch tolerierte Ausnahme besteht in der selbstbestimmten Selbstaufgabe eines Staates, der sein Staatsgebiet einvernehmlich mit dem Willen seiner Bürger einem anderen Staat zugesteht – wie im Falle der „DDR“, die friedlich mit der Bundesrepublik Deutschland verschmolz.

Wir müssen an dieser Stelle noch einmal ganz klar verstehen, dass jede Nation, die die Aufnahme in die UN erfolgreich betrieben hat, genau dieser Auffassung zugestimmt und feierlich mit eigenstaatlichen Dokumenten ratifiziert hat.

Es ist nicht möglich, hierzu einen konkreten Link zu einem konkreten Punkt der UN-Charta zu setzen, weil nicht explizit geregelt ist, was nicht extra geregelt werden konnte oder wollte. Lediglich das Recht auf Selbstverteidigung, wenn etwa ein Staat einen anderen militärisch angreift, und das Gewaltverbot, welches derartige Angriffe untersagt, sind nachlesbar.

Wir können und müssen also ebenso nüchtern wie objektiv anhand der aktuellen Landkarte feststellen, dass sich Israel keinesfalls in den Grenzen bewegt, die im Teilungsplan vorgesehen waren.

Erhellend dazu ist das Gutachten der UN in Bezug auf den Bau der Sperrmauer, den Israel in Richtung Westjordanland 2004 begonnen hatte. Hier sprach das UN-Gutachten Israel ein Recht auf Selbstverteidigung aufgrund der Tatsache ab, dass es das Westjordanland kriegerisch besetzt hielte und dort die absolute militärische Gewalt über die dortige Bevölkerung ausübe (2.). Gemäß Gutachten wies die UN Israel an, die bisher errichtete Mauer einzureißen, was jedoch wie üblich in solchen Fällen von Israel einfach ignoriert wurde.

Mit Gaza verhält es sich selbstverständlich genauso.

Hier wurde also erstmals gewissermaßen „amtlich“ von der UN festgestellt, dass das Westjordanland vollständig von Israel beherrscht würde. Diese Feststellung gestattet Israel kein Recht auf Selbstverteidigung.

Zieht man jedoch „nur“ die „Siedlungen“ in Betracht, so unterscheidet sich die Landkarte von heute ganz wesentlich von der, die 1947 festgelegt und Israel als Staatsgebiet zugeschrieben wurde, über das es legal Herrschaft ausüben kann.

Schon die aktuelle Lage ist demzufolge heute ein jahrzehntealter, andauernder und sich ausweitender Verstoß gegen das Völkerrecht – was im übrigen nicht ernsthaft von irgendjemandem bestritten wird.

Nebenbei bemerkt ändert auch die Tatsache, dass die UN insgesamt mit Ausnahme zahlloser, leider völlig wirkungsloser Resolutionen bis heute davon absieht, diesen Umstand zu korrigieren, nichts an der Rechtslage.

Kehren wir zum Beginn des Wesens des Völkerrechts zurück, muss der UN-Zivilpakt Erwähnung finden. Er beschreibt im Wesentlichen das allgemein als „Menschenrecht“ bezeichnete Regelwerk über die Rechte der Individuen. Dieser Zivilpaket wurde in Deutschland übrigens als grundsätzlich geltendes Recht vollständig übernommen (4).

Das deutsche Grundgesetz hat sich rückhaltlos dem Völkerrecht untergeordnet und so war die Anerkennung des Zivilpakts letztlich nur eine Formsache (5.)

Dieser Zivilpakt, also unauflöslicher Teil deutschen Rechtswesens, betont an vielen Stellen beispielsweise die Gleichberechtigung aller religiösen Bekenntnisse. Dies bedeutet, dass keine Religion, womöglich sogar noch unter Bruch oder Ignoranz weiterer Gesetze, Vorrang vor irgendeiner anderen haben kann oder darf.

Zusammenfassend kann also gefolgert werden, dass jedweder Hinweis, es handele sich im Falle Israels um eine in der Antike vor Jahrtausenden erwachsene Heimat einer spezifischen Religion, möglicherweise durchaus korrekt, allerdings vollständig unwirksam und irrelevant ist.

Der historischen Verantwortung durch den nicht nur in Deutschland, sondern überall auf der Welt erlebten Verfolgungswahn gegen Juden wurde bereits durch die UN durch die definierte Gründung Israels Rechnung getragen.

Weitere, weitergehende Ansprüche auf weitaus größere Gebiete, wie sie moderne Zionisten aus der Geschichte ableiten wollen, existieren schon mal gar nicht, da sie ja logischerweise die aktuellen und gültigen Grenzen anderer Nationen verletzen würde. Solche Diskussion kann und darf nicht geführt – und muss in ihrem Entstehen abgewürgt werden.

Nicht nur, dass unter dem gleichen Argument auch die Christenheit Anspruch auf Beherrschung des heute israelischen Gebietes würde erheben können, da die Geburt ihres Glaubens ebenfalls genau dort stattgefunden und mit den gleichen Zusagen ihres Gottes auf ein „gelobtes Land“ würde belegt werden können, sondern auch global wären die Folgen unabsehbar.

Neuseeland, die USA und Australien würden über Nacht durch die gleichlautenden Ansprüche der Ureinwohner vollständig und insgesamt aufhören müssen, zu existieren. Afrika würde implodieren und einige Überseekolonien europäischer Staaten wie etwa „Französisch-Guyana“ und andere müssten von ihren Kolonialherren verlassen und zurückgegeben werden.

Damit nicht genug; die bis heute kaum detailliert nachzuvollziehenden Völkerwanderungen des Frühmittelalters, die aufgezwungene Christianisierung und Ausformulierung von Fürstentümern Europas ergäben durch die Klage der Nachfahren ehemaliger, dort ansässiger Stämme ein heilloses Chaos.

Genau aus diesen Gründen sind Grenzveränderungen, gewaltsame Gebietserweiterungen aufgrund historischer oder religiöser Bezüge durch die UN unmöglich gemacht.

Insgesamt also ist aus der internationalen, für alle UN-Mitglieder verbindlichen Rechtslage nur zu schließen, dass irgendein Motiv moderner Zionisten, „die Juden“ besäßen irgendein besonderes „Recht“ auf das ihnen zugestandene Gebiet, bereits wert- und völlig gegenstandslos ist. Umso mehr gilt dies für Vorstellungen von einem „Großisrael“, welches sich nach den Ideen von Extremisten unter ihnen auf weit größere Gebiete erstrecken soll.

Es gilt sogar in Deutschland beispielsweise, wenn wir gerade die Anbindung des Grundgesetzes an das Völkerrecht beachten, genau zu prüfen, ob die Zustimmung Deutscher zu derartigen Äußerungen nicht einen strafwürdigen Verfassungsbruch darstellt.

Unter Hinweis auf das oben Festgestellte muss in jedem Fall jeder Idee, es handele sich doch bei Israel auf ein religiös und historisch verbrieftes Recht auf das Gebiet, energisch und sofort entgegengetreten werden. Wenn es sich für den Einzelnen vor Ort auch so anfühlen mag, ist es international in Bezug auf alle Menschen jedoch wertlos, uninteressant und irrelevant, nichtexistierende Ansprüche diskutieren, geschweige denn umsetzen zu wollen.

Die Weltgemeinschaft muss auf jeden Fall sofort damit aufhören, sich „Argumenten“ und jedem Beginn einer Diskussion überhaupt nur zu stellen, die auf religiöse und historische Motive abzielen.

Diese „Ideen“ sind nur rhetorische Streumunition gleich der über das behauptete „Existenzrecht“, das ebensowenig existiert. Auch das kann, darf und sollte auf keinen Fall diskutiert, geschweige denn ernstgenommen werden.

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Teilungsplan_f%C3%BCr_Pal%C3%A4stina

  2. https://www.un.org/german/sites/default/files/2024-09/ar181-ii.pdf

  3. https://zeitschrift-vereinte-nationen.de/publications/PDFs/Zeitschrift_VN/VN_2005/Heft_3_2005/Bericht_Oellers-Frahm_VN_3_05.pdf

  4. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl273s1533.pdf#/text/bgbl273s1533.pdf?_ts=1787234357691


Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von NEX24 dar.


Zum Autor 

Michael Thomas ist Privatier, Fotograf, leidenschaftlich an Ägyptologie und Literatur interessiert, mit der er vor vielen Jahren als Autor regional einige Beachtung fand. Er verfolgt interessiert das Weltgeschehen durch Beobachtung internationaler Presse. Seinen Fokus legt er insbesondere auf die Palästinafrage und auf die islamische Welt.

Syrien-Krise
Riskierte Israel bewusst eine militärische Eskalation mit der Türkei?

Ein Gastkommentar von Nabi Yücel

Der israelische Luftangriff auf den syrischen Stützpunkt Abu al-Duhur war offenbar weit mehr als ein gewöhnlicher Schlag gegen syrische Infrastruktur. Die entscheidende Frage lautet inzwischen: Wie nahe war Israel tatsächlich an einer direkten militärischen Konfrontation mit der Türkei?

Nach der Darstellung des türkischen Journalisten Erdem Atay war Ankara vor dem Angriff nicht über die Operation informiert. Die türkische Aufklärung habe die israelischen Maschinen erfasst und daraufhin Washington über das Ausmaß alarmiert. Über den US-amerikanischen Kanal sei Israel anschließend eindringlich vor einer weiteren Annäherung an die türkische Interessensphäre gewarnt worden.

Der spektakuläre Teil dieser Darstellung – sechs F-35I, 22 F-15 und eine geplante Provokationsroute bis in die Nähe der türkischen Grenze – ist bislang nicht unabhängig bestätigt.

Aber es kommt noch mehr: Ankara musste nicht darauf warten, bis die israelischen Jets am syrischen Himmel auftauchten. Die Türkei verfügt über eigene militärische Aufklärungssatelliten, hochentwickelte Radar- und Frühwarnsysteme und weitere Aufklärungsmittel. Ob die türkische Führung den konkreten israelischen Verband bereits beim Start erfasste, ist öffentlich nicht belegt. Aber strategisch wäre es geradezu fahrlässig anzunehmen, dass Israel davon ausging, seine Flugbewegungen blieben für Ankara unsichtbar.

Aber der strategische Kern wird zunehmend durch amerikanische Aussagen gestützt. US-Sondergesandter Tom Barrack bestätigte, dass Ankara von der israelischen Operation überrascht wurde und eine türkische militärische Reaktion zumindest erwogen, wenn nicht gar die Luftverteidigung in Alarmbereitschaft versetzt wurde.

Washington versuchte inzwischen, einen Deconfliction-Kanal zwischen Israel, Türkei und Syrien zu etablieren. Noch brisanter: Barrack hält ausdrücklich die Möglichkeit für denkbar, dass Israel die Türkei bewusst „baiten“, also zu einer Reaktion provozieren wollte.

Damit wird aus dem Luftschlag eine strategische Wette: Wie weit kann Israel die Türkei provozieren, ohne dass Ankara tatsächlich schießt?

Das Radarproblem

Dabei muss man einen Punkt berücksichtigen, der in der bisherigen Berichterstattung kaum Beachtung findet: Israel weiß sehr genau, dass die Türkei über leistungsfähige Radar- und Luftverteidigungsfähigkeiten verfügt. Die israelischen Nachrichtendienste beobachten die türkische Militärpräsenz in Syrien seit Langem. Es wäre deshalb wenig plausibel anzunehmen, Jerusalem habe nicht einkalkuliert, dass türkische Sensoren die israelische Formation erfassen würden.

Damit ergeben sich mindestens zwei mögliche Szenarien: Das erste wäre die militärische Variante: Israel wollte die türkische Luftverteidigung auf syrischem Boden sichtbar machen oder zu einer Reaktion bewegen, um deren Standorte, Fähigkeiten und Reaktionszeiten aufzuklären. Das zweite wäre weitaus brisanter: Die israelische Operation sollte Ankara bewusst zu einem Gegenschlag provozieren. Genau diese Möglichkeit hält inzwischen auch Barrack für denkbar.

Beweisen lässt sich diese Absicht bislang nicht. Aber strategisch ist sie keineswegs abwegig. Denn wenn Israel wusste, dass die Türkei die Flugzeuge erfassen würde, war die entscheidende Frage nicht, ob Ankara die Formation bemerkt, sondern wie Ankara darauf reagieren würde. Und genau hier lag das eigentliche Risiko.

Ein türkisches Radarbild, eine falsch interpretierte Flugbewegung, ein Abfangmanöver – und aus einem israelischen Angriff auf Syrien hätte binnen Minuten ein israelisch-türkischer Luftkrieg werden können. Das ist schon einmal passiert: 2015 holte die Türkei ohne zu zögern eine russische SU-24 vom syrischen Himmel, weil es sich der türkischen Grenze genähert hatte.

Der eigentliche Skandal

Die Behauptung, Washington habe Israel noch vor dem Angriff gestoppt, ist derzeit nicht bewiesen. Ebenso wenig die konkrete Flugzeugzahl und die mutmaßlich geplante Provokation mit dem Durchbruch der Schallmauer über Zypern.

Aber der entscheidende Befund bleibt: Washington musste offenbar nach dem Angriff Israel energisch zurechtstutzen, weil die militärische Eskalation zwischen Israel und der Türkei gefährlich nahe gekommen war. Und genau deshalb sollte man die Geschichte nicht auf die Zahl der eingesetzten Jets reduzieren.

Die viel wichtigere Frage lautet: Warum wurde überhaupt ein Szenario geschaffen, in dem türkische und israelische Kampfflugzeuge beinahe aufeinandertrafen? Vielleicht war es eine Fehleinschätzung. Vielleicht wollte Israel türkische Reaktionen und Luftverteidigungsfähigkeiten testen. Vielleicht sollte Ankara tatsächlich zu einem Gegenschlag provoziert werden. Oder es war eine Kombination aus allem.

Sicher ist bislang nur: Die rote Linie, die Israel mit diesem Angriff ziehen wollte, verlief gefährlich nahe an einer anderen – der türkischen.


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Vorsorge, Facharzt, Krankenhaus: Worauf es bei einer guten Krankenversicherung ankommt

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Eine Krankenversicherung soll im Ernstfall eine möglichst gute medizinische Versorgung ermöglichen. Trotzdem konzentriert sich der Vergleich verschiedener Tarife häufig zunächst auf den monatlichen Beitrag.
 
Dabei können die Unterschiede im Leistungsumfang aber erheblich sein. Gerade bei einer privaten Krankenversicherung lohnt es sich deshalb, genauer hinzusehen und neben dem Preis auch Leistungen, Vertragsbedingungen und die langfristige persönliche Situation zu berücksichtigen.

Gute Krankenversicherung bedeutet mehr als niedrige Beiträge

Ein günstiger Beitrag kann attraktiv erscheinen. Er sollte aber nicht das wichtigste Auswahlkriterium sein. Entscheidend ist vielmehr, welche medizinischen Leistungen ein Tarif abdeckt und unter welchen Bedingungen Kosten übernommen werden. Wie unterschiedlich solche Leistungen und Tarifbedingungen ausgestaltet sein können, zeigt beispielsweise die Arag private Krankenversicherung.

Vorsorge kann langfristig entscheidend sein

Vorsorgeuntersuchungen können dazu beitragen, Erkrankungen oder gesundheitliche Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Welche Untersuchungen und Leistungen erstattet werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsschutz ab.

Die Vorsorge umfasst dabei unterschiedliche Bereiche. So können regelmäßige Kontrollen beispielsweise Veränderungen der Sehleistung aufdecken. Gerade beim Thema Augengesundheit zeigt sich, dass Veränderungen nicht immer unmittelbar wahrgenommen werden und regelmäßige Kontrollen deshalb sinnvoll sein können.

Bei der Tarifwahl sollten Versicherte dennoch nicht nur auf leicht vergleichbare Leistungen wie Zuschüsse für Brillen schauen. Vor allem die Absicherung größerer gesundheitlicher und finanzieller Risiken kann langfristig wesentlich wichtiger sein.

Ambulante Versorgung: Worauf Versicherte achten sollten

Ein großer Teil der medizinischen Versorgung findet ambulant statt. Entsprechend genau sollten die dazugehörigen Versicherungsbedingungen geprüft werden.

Arztwahl und Facharztbehandlungen

Relevant kann beispielsweise sein, welche Ärzte Versicherte aufsuchen können und bis zu welcher Höhe ärztliche Leistungen erstattet werden. Gerade bei spezialisierten Behandlungen können sich Unterschiede zwischen Tarifen bemerkbar machen.

Medikamente, Heil- und Hilfsmittel

Auch die Erstattung von Arzneimitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln sollte berücksichtigt werden. Dazu können beispielsweise Physiotherapie, Hörgeräte oder andere medizinisch notwendige Hilfsmittel gehören. Entscheidend ist nicht nur, ob eine Leistung grundsätzlich vorgesehen ist, sondern auch, welche Grenzen und Voraussetzungen gelten.

Moderne Diagnose- und Behandlungsmethoden 

Die Medizin entwickelt sich kontinuierlich weiter. Verfahren, die heute noch wenig verbreitet sind, können künftig zum medizinischen Alltag gehören. Ein langfristig gewählter Versicherungsschutz sollte deshalb nicht ausschließlich anhand des heutigen persönlichen Bedarfs bewertet werden.

Leistung versprochen – aber unter welchen Bedingungen?

Auf den ersten Blick ähneln sich viele Versicherungsleistungen. Im Detail kann jedoch entscheidend sein, wie eine Leistung im Vertrag geregelt ist. Eine Erstattung von Hilfsmitteln beispielsweise sagt noch wenig darüber aus, welche Produkte tatsächlich übernommen werden, ob Höchstbeträge gelten oder wie häufig Versicherte Leistungen in Anspruch nehmen können.

Ähnliches gilt für Behandlungen und Therapien. Begrenzungen auf bestimmte Verfahren, feste Erstattungssätze oder umfangreiche Voraussetzungen können dazu führen, dass eine grundsätzlich versicherte Leistung im konkreten Fall nur teilweise übernommen wird.

Beim Vergleich lohnt sich deshalb der Blick hinter die reine Leistungsübersicht. Nicht die Anzahl möglichst vieler aufgeführter Leistungen entscheidet über die Qualität eines Tarifs, sondern auch, wie eindeutig und umfassend diese vertraglich zugesichert sind.

Im Krankenhaus zählt die medizinische Versorgung

Bei einer schweren Erkrankung gewinnen stationäre Leistungen an Bedeutung. Je nach Tarif können etwa privatärztliche Behandlungen, Wahlleistungen oder die Unterbringung im Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer versichert sein.

Wichtiger als reine Komfortleistungen ist jedoch die Frage, welche medizinischen Behandlungen tatsächlich erstattet werden und welche Einschränkungen die Versicherungsbedingungen enthalten. Auch Regelungen zu Rehabilitation, Anschlussheilbehandlungen oder Transportkosten können im Ernstfall relevant werden.

Auch die Zukunft gehört in den Versicherungsvergleich
Die Anforderungen an eine Krankenversicherung können sich im Laufe des Lebens verändern. Familiengründung, berufliche Veränderungen, längere Auslandsaufenthalte oder neue gesundheitliche Bedürfnisse können dazu führen, dass andere Leistungen wichtiger werden.

Ein sorgfältiger Vergleich berücksichtigt daher nicht nur den aktuellen Beitrag. Leistungsumfang, Vertragsbedingungen, Flexibilität und die langfristige Beitragsentwicklung gehören ebenfalls in die Entscheidung.

Eine gute Krankenversicherung lässt sich nicht anhand eines einzigen Kriteriums bestimmen. Was für eine Person gut geeignet ist, kann für eine andere weniger sinnvoll sein. Entscheidend sind die individuellen Anforderungen und eine möglichst langfristige Perspektive.

Wer verschiedene Tarife vergleicht, sollte deshalb nicht zuerst nach dem günstigsten Angebot suchen. Sinnvoller ist es, festzulegen, welche medizinische Versorgung und welche finanziellen Risiken abgesichert werden sollen und anschließend zu prüfen, welcher Tarif diese Anforderungen möglichst dauerhaft erfüllt.

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Änderungsanträge zum Apothekengesetz: Milliardenschwere Einsparpotentiale bleiben auf der Strecke

Phytotherapie
CBD Produkte im Überblick: Moderne Hanf-Extrakte und bewährte natürliche Alternativen

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Der Markt rund um Cannabidiol ist in den vergangenen Jahren enorm gewachsen – von klassischen Ölen bis hin zu CBD Zigaretten als Alternative zu herkömmlichen Tabakprodukten reicht das Angebot heute weit über das, was noch vor wenigen Jahren erhältlich war.

Wer sich im Dickicht der CBD Produkte im Überblick natürliche Alternativen sucht, stellt schnell fest: Neben modernen Hanf-Extrakten existieren seit Jahrhunderten bewährte Pflanzenwirkstoffe, die vergleichbare Wirkfelder abdecken.

CBD Produkte im Überblick: Von Ölen bis zu Topika

Cannabidiol – kurz CBD – ist ein nicht-psychoaktiver Wirkstoff der Hanfpflanze (Cannabis sativa), der auf das körpereigene Endocannabinoid-System einwirkt. Dieses System reguliert unter anderem Schmerzempfinden, Entzündungsreaktionen und den Schlaf-Wach-Rhythmus. Kein Wunder also, dass die Nachfrage nach Produkten, die dieses System gezielt ansprechen, in Deutschland stetig steigt.

Die gängigsten Produktformen lassen sich klar unterscheiden:

  • CBD-Öl ist die verbreitetste Form. Es wird sublingual eingenommen – ein paar Tropfen unter die Zunge – und gilt als vergleichsweise schnell bioverfügbar. Vollspektrum-Öle enthalten dabei neben CBD auch andere Cannabinoide und Terpene, was den sogenannten Entourage-Effekt begünstigt.
  • Kapseln und Softgels bieten eine präzise Dosierung und sind geschmacksneutral, haben aber eine längere Anflutzeit, da sie den Verdauungstrakt durchlaufen müssen.
  • Esswaren (Edibles) wie Gummibärchen oder Schokolade sind beliebt, weil die Einnahme unkompliziert wirkt – die tatsächliche Bioverfügbarkeit schwankt jedoch stark, abhängig vom individuellen Stoffwechsel.
  • Topika – Cremes, Salben und Balsame – werden direkt auf die Haut aufgetragen und eignen sich besonders für lokale Beschwerden wie Muskelverspannungen oder gereizte Hautstellen.
  • Inhalationsprodukte, zu denen auch speziell zubereitete CBD-Hanfblüten oder Verdampfer-Konzentrate zählen, ermöglichen eine besonders rasche Aufnahme über die Lungenalveolen.

Für Menschen, die CBD Kristalle für vielseitige Anwendungen suchen, bieten Isolate eine weitere Option: Sie enthalten nahezu reines CBD (oft über 99 %) und lassen sich in Öle mischen, inhalieren oder sublingual anwenden.

Die rechtliche Lage und Qualitätssicherung in Deutschland

In Deutschland gilt CBD als legal, solange der THC-Gehalt im Endprodukt den Grenzwert von 0,2 % – perspektivisch 0,3 % gemäß der novellierten EU-Richtlinien – nicht überschreitet. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufte CBD 2019 als sicher und nicht abhängigkeitsfördernd ein, was seiner zunehmenden Akzeptanz als Nahrungsergänzungsmittel und Wellnessprodukt zugutekam.

Dennoch bewegt sich der Markt in einer regulatorischen Grauzone. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) behandelt viele CBD-haltige Lebensmittel als Novel Food, was eine EU-weite Zulassung erfordert. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: Qualität und Transparenz des Herstellers sind entscheidend. Seriöse Anbieter legen Laborberichte offen, geben Auskunft über Anbaustandards (bevorzugt Bio-zertifiziert) und den Extraktionsprozess – CO₂-Extraktion gilt als Goldstandard, da sie ohne Lösungsmittelrückstände auskommt.

Natürliche Alternativen: Kurkuma und Ingwer als Entzündungshemmer

Wer nach pflanzlichen Wirkstoffen sucht, die ähnliche Wirkfelder wie CBD abdecken, landet schnell bei der Phytotherapie. Kurkuma (Curcuma longa) enthält den Wirkstoff Curcumin, der in zahlreichen klinischen Studien eine ausgeprägte entzündungshemmende Wirkung gezeigt hat. Curcumin hemmt unter anderem den NF-κB-Signalweg, einen zentralen Mediator chronischer Entzündungsreaktionen – vergleichbar mit dem Einfluss von CBD auf Entzündungskaskaden über das Endocannabinoid-System.

Ein Problem bei Kurkuma ist die geringe Bioverfügbarkeit: Curcumin wird im Darm kaum resorbiert. Die Kombination mit Piperin – einem Wirkstoff aus schwarzem Pfeffer – erhöht die Aufnahme laut Studien um bis zu 2.000 %. Entsprechende Kombinationspräparate sind in Reformhäusern und Apotheken erhältlich.

Ingwer (Zingiber officinale) ergänzt dieses Bild: Gingerole und Shogaole wirken nicht nur antientzündlich, sondern unterstützen auch die Verdauung und können Übelkeit lindern. Für Menschen, die auf CBD verzichten möchten oder es mit anderen Pflanzenextrakten kombinieren wollen, bilden Kurkuma und Ingwer eine solide natürliche Basis.

Pflanzliche Unterstützung für Ruhe und Schlaf: Baldrian und Hopfen

Schlafstörungen und innere Unruhe gehören zu den häufigsten Gründen, aus denen Menschen CBD ausprobieren. Das Cannabinoid beeinflusst den Serotonin-5-HT1A-Rezeptor und kann so dämpfend auf das Nervensystem wirken. Zwei klassische Heilpflanzen teilen ähnliche Wirkprofile:

Baldrian (Valeriana officinalis) enthält Valerensäure, die auf GABA-Rezeptoren im Gehirn einwirkt – denselben Rezeptortyp, den auch viele Schlafmittel adressieren, allerdings in weitaus sanfterer Form. Eine Metaanalyse im American Journal of Medicine zeigte, dass Baldrianextrakt die Einschlafzeit verkürzen und die Schlafqualität verbessern kann, ohne morgens Benommenheit zu hinterlassen.

Hopfen (Humulus lupulus) ergänzt Baldrian häufig in Kombinationspräparaten. Der Wirkstoff 2-Methyl-3-buten-2-ol entsteht aus Hopfen-Bittersäuren und gilt als schwach sedierend. Die Kombination Baldrian-Hopfen ist in der Phytotherapie gut dokumentiert und in Deutschland als pflanzliches Arzneimittel (HMPC-Monographie) anerkannt.

Im Vergleich zu CBD haben diese Pflanzenextrakte den Vorteil, dass sie eine längere Tradition in der regulierten Medizin besitzen und entsprechend klarer in Dosierung und Anwendung beschrieben sind.

Weidenrinde und Teufelskralle: Natürliche Hilfe bei Gelenkbeschwerden

Chronische Gelenk- und Rückenschmerzen sind ein weiteres Anwendungsfeld, in dem CBD zunehmend Aufmerksamkeit erhält – und in dem die Pflanzenheilkunde ebenfalls starke Alternativen bietet.

Weidenrinde (Salix alba) enthält Salicin, den chemischen Vorläufer der Acetylsalicylsäure (bekannt als Aspirin). Sie wirkt schmerzlindernd und entzündungshemmend, wird jedoch – im Gegensatz zu synthetischer Acetylsalicylsäure – langsamer verstoffwechselt, was eine mildere und länger anhaltende Wirkung begünstigt. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat Weidenrinde bei leichten Gelenk- und Rückenschmerzen als pflanzliches Arzneimittel anerkannt.

Teufelskralle (Harpagophytum procumbens) stammt aus dem südlichen Afrika und hat sich in der westlichen Phytotherapie einen festen Platz bei Gelenkbeschwerden erarbeitet. Der Wirkstoff Harpagosid hemmt die Prostaglandinsynthese – ähnlich wie klassische NSAR, allerdings magenverträglicher. Klinische Studien belegen eine signifikante Schmerzreduktion bei Arthrose und Kreuzschmerzen nach mehrtägiger Einnahme.

„Pflanzliche Wirkstoffe wie Teufelskralle und Weidenrinde haben in der Phytotherapie eine belastbare Studienlage – sie sind keine Mythen, sondern anerkannte Ergänzungen zum Schmerzmanagement.“

Für Betroffene, die CBD topisch einsetzen möchten, bieten sich Kombinationscremes an, die CBD mit Arnika oder Teufelskrallen-Extrakt verbinden. Solche Produkte existieren bereits am Markt und versuchen, die entzündungshemmenden Eigenschaften beider Welten zu vereinen.

Fazit: Ein breites Spektrum – kluge Auswahl entscheidet

Die Welt der CBD Produkte und ihrer natürlichen Alternativen ist vielfältiger als viele vermuten. CBD-Öle, Kapseln, Topika und Inhalationsprodukte sprechen das Endocannabinoid-System gezielt an und sind für viele Anwenderinnen und Anwender eine attraktive, gut verträgliche Option. Gleichzeitig bieten traditionelle Pflanzenextrakte wie Kurkuma, Baldrian, Weidenrinde und Teufelskralle wissenschaftlich belegte Wirkprofile, die sich in manchen Fällen sogar ergänzen lassen.

Entscheidend bleibt immer die Qualität: Ob Pflanzenextrakt oder CBD-Produkt – transparente Laboranalysen, saubere Herstellungsprozesse und realistische Erwartungen sind die Grundlage einer sinnvollen Anwendung. Bei ernsthaften Erkrankungen ersetzt keine der genannten Substanzen eine ärztliche Diagnose und Behandlung.

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Gastkommentar
Susanne Mattner: Parallelen zwischen AfD und NSDAP

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Ein Gastkommentar von Susanne Mattner

Ich habe mir gestern den Film „Nürnberg“ (2026) angeschaut. Und dieser Film bedrückt mich auf zwei ganz unterschiedliche Arten.

Zum einen wegen dieser Denkweise. Ich finde es bis heute unvorstellbar, wie sehr Menschen von einer Ideologie zerfressen sein können. Wie man sich an ein System klammert, selbst wenn längst alles zusammengebrochen ist, selbst wenn die Verbrechen unübersehbar sind und Millionen Menschen ermordet wurden.
Und dann sitzt da Göring in Nürnberg und wird gefragt, ob er Hitler – mit allem Wissen, das inzwischen über die Verbrechen bekannt war – noch einmal folgen würde.

Er sagt: Ja.
Und anschließend: „Heil Hitler.“

Diesen Satz hatte ich schon einmal gehört. Aber nachdem ich mich gestern wieder etwas intensiver mit Nürnberg und der NS-Zeit beschäftigt habe, hat er mich erneut erschreckt. Denn dieser Moment zeigt für mich etwas zutiefst Verstörendes: wie unbelehrbar ein Mensch sein kann, wenn eine Ideologie sein Denken vollständig beherrscht.

Selbst angesichts der eigenen Niederlage, angesichts der Verbrechen und angesichts dessen, was diese Ideologie über Deutschland und Europa gebracht hatte, war da offenbar keine echte Distanz.

Das zweite Thema, das mich an diesem Film extrem beschäftigt, ist die Todesstrafe. Ich möchte damit ausdrücklich nicht sagen: Diese Menschen haben das nicht verdient. Darum geht es mir überhaupt nicht.

Ich bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe. Auch dann, wenn Menschen unfassbare Verbrechen begangen haben. Und gerade deshalb bedrücken mich die Szenen der Hinrichtungen. Ein Staat, der Menschen tötet, überschreitet für mich eine Grenze – unabhängig davon, wie schuldig der Mensch ist. Und vielleicht hat mich dieser Film gerade deshalb so stark getroffen, weil ich danach automatisch an unsere Gegenwart denken musste.

Ich war früher CDU-Mitglied und kenne deshalb noch einige Menschen aus diesem Umfeld. Im normalen Leben spricht man natürlich manchmal über Politik. Ich versuche das meistens zu vermeiden, weil Facebook für mich tatsächlich ein bisschen eine eigene Welt ist. Hier äußere ich mich politisch sehr viel stärker als in meinem Alltag.

Im wirklichen Leben versuche ich eher auf andere Weise etwas zu bewirken: durch Spenden, durch konkrete Hilfe, durch Unterstützung von Menschen, die Hilfe brauchen. Aber gerade weil ich die politischen Diskussionen hier aufmerksam verfolge, beobachte ich etwas, das mir zunehmend Angst macht.

Die Brandmauer zur AfD wird von Teilen der CDU immer offener infrage gestellt, die Linken werden fast schon dämonisiert. Und genau jetzt, nachdem ich mich wieder so intensiv mit Nürnberg, den Nationalsozialisten und der Ideologie dahinter beschäftigt habe, trifft mich das besonders.

Und ich möchte an dieser Stelle auch etwas korrigieren, was ich früher vielleicht vorsichtiger formuliert habe:

Ja, ich sehe inzwischen durchaus Parallelen zwischen bestimmten Positionen und Aussagen von AfD-Politikern und historischen Mustern, die wir aus der Zeit des Nationalsozialismus kennen. Natürlich ist die AfD nicht die NSDAP von 1933. Geschichte wiederholt sich nicht einfach eins zu eins. Ich würde sie (noch) als die kleine Schwester bezeichnen, die gerade beginnt, erwachsen zu werden.

Denn wenn Politiker dieser Partei beispielsweise rassistische, völkische oder menschenverachtende Vorstellungen äußern, wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft pauschal abgewertet werden, wenn von „Remigration“ gesprochen wird und wenn bestimmte Gruppen aus der Gesellschaft herausdefiniert werden sollen, dann darf man diese Aussagen auch historisch einordnen.

Das ist für mich keine hysterische Gleichsetzung. Das ist politische Wachsamkeit. Und genau davor habe ich Angst: dass wir uns an solche Aussagen gewöhnen. Dass wir irgendwann sagen: Na ja, so schlimm ist das doch nicht. Dass Dinge, die gestern noch undenkbar waren, heute diskutierbar werden. Morgen vielleicht akzeptabel sind. Und übermorgen politischer Alltag.

Der Film „Nürnberg“ hat mir gestern noch einmal sehr deutlich vor Augen geführt, wohin eine Gesellschaft gelangen kann, wenn Ideologie stärker wird als Menschlichkeit, wenn Ausgrenzung normalisiert wird und wenn Menschen irgendwann aufhören, ihre eigenen Überzeugungen kritisch zu hinterfragen.

Deshalb möchte ich heute einfach einen Appell loswerden:
Seid wachsam. Nicht hysterisch. Aber auch nicht, indem wir aus Angst vor einem historischen Vergleich aufhören, historische Parallelen überhaupt noch zu benennen. Schaut genau hin.

Auf die Sprache. Auf Menschenbilder. Auf die Bereitschaft, Minderheiten abzuwerten. Auf die Verschiebung dessen, was plötzlich wieder sagbar sein soll. Und vor allem darauf, wer bereit ist, demokratische Grenzen aus machtpolitischen Gründen aufzugeben.

Denn Demokratie lebt nicht davon, dass wir uns alle einig sind. Sie lebt davon, dass wir unsere Freiheit, unsere Menschenwürde und unsere demokratischen Grenzen verteidigen – gerade dann, wenn es unbequem wird. Und vielleicht ist genau das die wichtigste Lehre, die ich aus „Nürnberg“ mitnehme. Nie wieder ist kein Satz, den man nur an Gedenktagen sagt. Nie wieder ist eine Haltung.

 


Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von NEX24 dar.


Zum Autor

Susanne Mattner wurde im Ruhrgebiet geboren und studierte Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowohl in den USA als auch an der Universität Dortmund. Nach ihren Studienstationen verbrachte sie in den 1990er-Jahren auch einige Zeit im Nahen Osten. Nach ihren längeren Auslandsaufenthalten lebt sie heute verheiratet in Hamburg. In ihren Beiträgen verfolgt sie aufmerksam das internationale Zeitgeschehen mit einem geschulten Blick für mediale Narrative. Ihre Schwerpunkte liegen auf geopolitischen Entwicklungen im Nahen Osten, gesellschaftlichen Debatten sowie der kritischen Analyse doppelter Standards in der Berichterstattung.


 

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Rentenreform
Rente mit 63 vor dem Aus: Was Deutsche jetzt planen müssen

Karl Lauterbach warnt. Die Rentenkommission empfiehlt. Und die AfD-Fraktion feiert einen Vorschlag, den sie selbst seit Jahren fordert. Drei völlig unterschiedliche Player, ein gemeinsamer Nenner: Die Rente mit 63 steht nicht mehr sicher da, wo sie einmal stand.

Der frühere Bundesgesundheitsminister sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ kürzlich unmissverständlich, ein abruptes Ende der abschlagsfreien Frührente würde Millionen Beschäftigte kalt erwischen. Gleichzeitig hat die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission 33 Maßnahmen vorgeschlagen, die im Kern auf ein höheres Renteneintrittsalter hinauslaufen.

Wer 1967 oder später geboren wurde, merkt das zuerst. Und die Zahlen zur Stimmungslage sind eindeutig: Laut einer aktuellen Insa-Umfrage lehnen 68 Prozent der Deutschen eine Abschaffung der Rente mit 63 ab. Trotzdem wird sie kommen, zumindest in abgeschwächter Form. Das ist keine Prognose, das ist die politische Realität dieses Sommers.

Wenn der Staat die Zusage kippt, wird Eigenverantwortung zur Notwendigkeit

Das eigentliche Problem liegt nicht in einem einzelnen Gesetzesvorhaben. Es liegt im Vertrauensverlust. Wer mit 45 oder 50 plant, wann er in Rente gehen kann, verlässt sich auf eine Zusage, die politisch verhandelbar bleibt. Genau das zeigt der „Altersvorsorge-Report 2025“ von Deutsche Bank und DWS: 83 Prozent der Befragten trauen dem gesetzlichen Rentensystem nicht mehr zu, ihren Lebensstandard im Alter zu sichern. Das ist keine Randgruppe. Das ist die Mehrheit.

Und genau hier verändert sich etwas in der Lebensplanung vieler Menschen. Statt zu warten, bis Berlin sich entscheidet, fangen sie an, selbst zu rechnen. ETF-Sparpläne, private Vorsorgedepots, Nebeneinkünfte. Wer sich absichert, sucht sich Informationsquellen abseits der offiziellen Rentenauskunft.

Das gilt übrigens auch für Freizeitausgaben und Nebenverdienste, die viele parallel zur klassischen Vorsorge mitdenken. In Österreich etwa, wo ähnliche Debatten um das Pensionsantrittsalter laufen, informieren sich viele Menschen zunächst gezielt darüber, welche Plattformen für Sportwetten überhaupt ohne künstliche Einschränkungen zugänglich sind, bevor sie überhaupt Geld einsetzen.

Wer diesen Weg gehen will, sollte sich hier informieren, statt sich auf das erstbeste Angebot zu verlassen. Gambling ist kein Ersatz für Altersvorsorge und sollte ausschließlich als Unterhaltung mit Risiko betrachtet werden, niemals als Finanzstrategie.

Damit ist das Thema Wetten hier auch schon abgehakt. Der eigentliche Punkt bleibt die Vorsorge, und da wird es interessant.

Die Kommission und die AfD sind sich näher, als beide zugeben würden

Bemerkenswert an der aktuellen Debatte ist, wie sehr sich offizielle Kommissionsvorschläge und langjährige AfD-Forderungen inzwischen überschneiden. Die AfD-Fraktion im Bundestag verweist stolz darauf, dass die Rentenkommission eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern als politisches Ziel festschreiben will, eine Kernforderung, die die Partei seit Jahren vertritt.

Das ist unangenehm für alle anderen Fraktionen. Wenn eine von der Regierung eingesetzte Expertengruppe am Ende zu ähnlichen Schlüssen kommt wie die Opposition, wird die Debatte nicht einfacher.

Lauterbach selbst positioniert sich dabei als Mahner, nicht als Blockierer. Er sagt nicht, die Reform sei grundsätzlich falsch. Er sagt, das Tempo sei falsch. Für Jahrgänge, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, bedeutet jede Verschiebung des Eintrittsalters de facto einen finanziellen Einschnitt, den niemand eingeplant hatte. The Local Germany beschreibt genau dieses Dilemma: Reformen, die demografisch notwendig erscheinen, treffen individuell auf Menschen, die sich seit Jahrzehnten auf ein anderes Datum verlassen haben. 

Was das für die Generation Mitte tatsächlich bedeutet

Wer heute Mitte 40 ist, plant nicht mehr mit einer festen Zahl. Das ist der eigentliche Bruch. Früher galt: Geburtsjahr plus 45 Beitragsjahre gleich Renteneintritt mit 63. Diese Formel funktioniert nicht mehr zuverlässig.

Stattdessen entsteht eine Art Doppelstrategie. Erstens: so lange wie möglich in der gesetzlichen Rente bleiben und hoffen, dass Übergangsregelungen greifen. Zweitens: parallel eigenes Kapital aufbauen, das unabhängig von politischen Mehrheiten funktioniert. InFranken.de hat kürzlich gezeigt, warum ETFs in diesem Zusammenhang so stark an Relevanz gewinnen: Verbraucherzentralen empfehlen inzwischen aktiv den Einstieg in kapitalmarktbasierte Vorsorgeformen, weil die Rentenlücke real ist und nicht kleiner wird.

Das ist ein stiller, aber tiefgreifender Kulturwandel. Deutschland war nie ein Aktienland. Diese Zurückhaltung bröckelt gerade, getrieben nicht von Überzeugung, sondern von Notwendigkeit.

Die Reform kommt so oder so

Ob Lauterbachs Warnungen die Regierungskoalition noch bremsen, ist offen. Wahrscheinlicher ist ein Kompromiss: schrittweise Anhebung, längere Übergangsfristen, vielleicht Ausnahmen für besonders belastende Berufe. Aber die Grundrichtung steht fest. Die Rente mit 63 in ihrer heutigen Form wird es in zehn Jahren wahrscheinlich nicht mehr geben.

Wer das ignoriert, verlässt sich auf eine Zusage, die schon jetzt zur Debatte steht. Wer stattdessen anfängt, selbst zu planen, sei es über ETFs, private Zusatzvorsorge oder einfach durch realistischere Erwartungen an das Renteneintrittsalter, verschafft sich einen Vorsprung, den die Politik ihm nicht mehr nehmen kann.

Häufig gestellte Fragen zur Rentenreform

Ab wann gilt eine mögliche Abschaffung der Rente mit 63? Ein konkretes Datum gibt es noch nicht. Die Kommission empfiehlt eine schrittweise Anhebung des Eintrittsalters über mehrere Jahre, betroffen wären vor allem Jahrgänge ab 1967. Ein Gesetzentwurf liegt aktuell nicht vor.

Warum warnt Karl Lauterbach vor einem schnellen Ende der Rente mit 63? Er befürchtet, dass Beschäftigte, die ihre Lebensplanung bereits auf den frühen Renteneintritt ausgerichtet haben, kurzfristig finanziell benachteiligt würden. Sein Vorschlag: längere Übergangsfristen statt eines abrupten Schnitts.

Wie stehen die Deutschen mehrheitlich zur Reform? Skeptisch. Umfragen zeigen eine klare Mehrheit gegen die Abschaffung. Gleichzeitig wächst das Misstrauen gegenüber dem gesamten gesetzlichen Rentensystem, was viele zu privater Vorsorge bewegt.

Was können Berufstätige jetzt konkret tun? Experten empfehlen, frühzeitig eine Rentenlücke zu berechnen und ergänzend in ETF-Sparpläne oder andere kapitalmarktbasierte Produkte zu investieren, statt sich allein auf die gesetzliche Rente zu verlassen.

Betrifft die Reform auch aktuelle Rentner? Nein. Diskutiert wird bislang ausschließlich eine Änderung für zukünftige Renteneintritte, nicht für bereits laufende Renten. Bestandsrentner sind von den aktuellen Vorschlägen nicht betroffen.

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Gastkommentar
Michael Thomas: „Parallelen zwischen Israel und Deutschland unter Hitler“

Ein Gastkommentar von Michael Thomas

Der jüngste Ausfall vom israelischen „Sicherheitsminister“ Itamar Ben-Gvir beschreibt den Zustand Israels genauer und zeigt, wo das Land steht.

Leider zeigt er uns aber ebenfalls, wo wir selber stehen. Wenn Ben-Gvir nun also öffentlich sagt, er fordere ein, dass jede Nacht wahllos mindestens 30 bis 40 Palästinenser getötet werden sollen, verwundert dies niemanden mehr, solange von Israel die Rede ist (1).

Immerhin war es sogar der israelische Präsident Isaac Herzog, der ebenfalls in aller Öffentlichkeit mit der sehr leidenschaftlich vorgebrachten Behauptung, es gäbe keine „unschuldige Bevölkerung“ in Gaza, damit selbst Babies zu Feinden erklärt hatte, die umgebracht gehören.

Um das Maß voll und den Gegenstand, um den es mir jetzt geht, sichtbar zu machen, sei noch erwähnt, dass der israelische Kulturminister Miki Zohar erklärte, es gäbe eine überlegene, jüdische Rasse (2). Es gibt eine ganze Reihe solcher und direkt vergleichbarer Äußerungen israelischer Prominenter.

Viel zu viele, um von „bedauerlichen Einzelfällen“ reden zu können.

Wenn wir jetzt eine Scheu entwickeln und davon absehen, die massiven Parallelen zum Wahn des Dritten Reiches nicht nur zu erkennen, sondern auch zu benennen, dann fürchten wir den politischen Hammer unserer eigenen Regierung. Dieser Regierung, die entgegen der Expertise aller relevanten Rechtswissenschaftler der Welt bis heute bestreitet, dass Israel einen Völkermord begeht.

Was Israel derzeit tut, hat in Zahlen das Ausmaß der Verbrechen des Dritten Reiches nicht erreicht.

Wenn wir uns die bisher insgesamt begangenen Scheußlichkeiten jedoch genauer ansehen, ist eine direkte Vergleichbarkeit durchaus gegeben.

Israel verfolgt, quält, tötet und bestiehlt Palästinenser auf unvorstellbare Weise. Seine „Siedler“ erschlagen Vieh, stecken ganze Dörfer in Brand, erschießen Bauern auf ihren Feldern und prügeln sie auf ihrem eigenen Land von Wasserquellen fort.

In Gaza schießen israelische Scharfschützen Kindern in Form perverser Wettkämpfe mal in den Kopf, mal in den Bauch und mal in die Genitalien. Israelische Soldaten filmen sich selbst beim Plündern und sinnlosen Zerstörungsaktionen, sie behängen sich lachend mit den Dessous von Frauen, die sie soeben getötet haben.

Warum wir aber in alledem keine Wiederholung des nationalsozialistischen Wahns erkennen wollen oder sollen, das liegt an uns selbst – und nicht an der Faktenlage.

Denn die ist konsistent. Hier trifft Faschismus auf rassistischen Wahn in Kombination mit verrückten Ansprüchen auf Territorien, die aus einer absurd überhöhten und glorifizierten Zeit der Antike entnommen sind.

Der Rassenwahn Hitlers zusammen mit seinen „Großdeutschland“-Ideen, die Erklärung einer bestimmten Ethnie zu „Untermenschen“ nebst der Forderung, diese gezielt zu vernichten, war in dieser Konstellation nichts anderes. So unsinnig und in weiten Teilen historisch falsch die „arische“ Erzählung eines Germanien war, so irrelevant und verzerrt ist die israelische von seiner Antike.

„Wenn etwas aussieht wie eine Ente, quakt wie eine Ente, watschelt wie eine Ente und riecht wie eine Ente, dann ist es ein Huhn.“ – das ist der Spruch, an den wir glauben sollen.

Denn die nüchterne wie korrekte Feststellung, dass wir heute in Israel Zustände finden, die direkt mit denen des nationalsozialistischen Deutschlands vergleichbar sind, würde eine Schallgrenze, eine unsichtbare Mauer durchbrechen, hinter der der alternativlose Zwang zum Handeln steht. Wir dürfen, wollen und sollen diese notwendige Feststellung nicht treffen, weil wir uns damit massive Fehler eingestehen würden, die wir in der Vergangenheit gemacht haben.

Schon vor vielen Jahren war der Trend klar erkennbar, wohin Israel steuern würde. Sein Handeln im Westjordanland, welches schleichend durch den Bau immer weiterer „Siedlungen“ annektiert wurde, war im wahrsten Sinne des Wortes un-heimlich. Schon beim Massaker im Jahr 2008 in Gaza wurde der Report des Sonderberichterstatters Goldstone unterdrückt, der „Soldaten“ bei der Aussage dokumentierte, dass auf Befehl auch auf Frauen gefeuert werden sollte, die kleine Kinder an der Hand hielten (3).

Die Erzählung, Israel würde sich ja „nur verteidigen“, sollte verhindern, dass man sich an das Berlin der Dreißiger Jahre erinnert. Dabei fantasierte der ehemalige, Stellvertretende Sprecher der Knesset, Moshe Feiglin, schon damals davon, alle Bewohner Gazas auf einen Marsch zur Grenze zu zwingen, um sie zu vertreiben – oder nötigenfalls einfach zu erschießen (4).

Die Parallelen waren schon immer da.

Selbst das Vokabular hat das moderne Israel vom Dritten Reich übernommen, denn das Wort „Untermensch“ wurde von den Nazis geprägt – und wird von Israelis verwandt. Was glauben wir eigentlich, welche Parallele uns noch fehlt?

Da marschieren wie einst die Deutschen, die öffentlich auf Paraden „Schlagt alle Juden tot!“ skandierten, heute Mitglieder eines Fußballfanclubs durch Amsterdam und durch Wien und grölen „Kill all Arabs!“

Es sind heute nur noch die schieren Zahlen, die die Scheußlichkeit des Nationalsozialismus zugebenermaßen deutlich von dem unterscheidet, was wir heute in Israel erleben.

Die Realität, bestehend aus Tausenden von verifizierten Zeugenaussagen, forensischen Beweisen, Videos, Bildern und Leichen, auch lebenden Leichen, drückt uns im Rücken gegen diese unsichtbare Glasmembran, hinter der das Eingeständnis zu dem steckt, womit wir es zu tun haben. Und sie beginnt uns zu zerquetschen.

Wir stehen völlig erschüttert vor den Bildern von Leichenbergen der Konzentrationsläger, wir sehen Bilder von weinenden, fassungslosen Deutschen, die damals auf Befehl wütender US-Kommandanten zu deren Anbick gezwungen wurden. Und wir sehen nicht nur die zerschossenenen Kinderköpfe von heute, wir sehen auch die Röntgenaufnahmen von den Kugeln, die darin stecken.

Wir hören heute die Aussagen der Gefolterten, und kennen die medizinisch-forensischen Untersuchungsberichte. Schlimmer noch: wir haben im Video auch gesehen, wie diese bestialischen Folterungen in der Knesset gefeiert wurden und legalisiert werden sollten.

Wir lassen mit unserer Wort- und Tatenlosigkeit diese Dinge nicht nur zu, sondern zerstören damit auch den Rest des Vertrauens in unsere eigene Politik und Regierung, das überhaupt noch übrig war.

Weil wir alle wissen, dass sie um die Verbrechen Israels weiß.

Weil wir alle wissen, dass sie dennoch Waffen liefert.

Weil wir alle wissen, dass wir angelogen werden.

Und es hinnehmen.

Und nicht zuletzt, weil wir alle wissen, dass ein Ende dieses Schreckens durchaus in unseren Händen läge. Denn weit mehr als ein Drittel aller von Israel benötigten Waffen stammt aus Deutschland. Würden diese Lieferungen unterbleiben, geräte das israelische Militär sehr schnell in große Schwierigkeiten.

Es ist dies Deutschland, das in der EU alle wirksamen und machtvollen Konsequenzen und Maßnahmen verhindert. Würde es diesen jedoch zustimmen, seiner historischen Verantwortung gerecht und keine Waffen mehr liefern, wäre Israel schnell am Ende.

Viel lieber aber bleiben wir beim bisher Bewährten und streiten einfach ab, dass das, was wir heute zulassen und unterstützen, das gleiche ist, wofür wir uns schämen.

Wir machen aus der Ente viel lieber ein Huhn und uns selbst vor der Weltöffentlichkeit damit zu Dummköpfen, als Fehler einzugestehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

Wir sollten uns nicht scheuen, Vergleiche zwischen dem Israel von heute und dem Deutschland eines Adolf Hitler zu ziehen – solange wir den damals verübten Schrecken weder leugnen, noch relativieren.


  1. https://www.spiegel.de/politik/israel-itamar-ben-gvir-fordert-die-toetung-von-30-bis-40-menschen-in-gaza-jede-nacht-a-2c691f79-2dba-4e0b-9c09-7467e0b2adb8
  2. https://www.timesofisrael.com/jewish-mk-to-arab-mk-the-jews-are-a-special-race/
  3. https://documents.un.org/doc/undoc/gen/n09/594/50/pdf/n0959450.pdf
  4. https://electronicintifada.net/blogs/ali-abunimah/concentrate-and-exterminate-israel-parliament-deputy-speakers-gaza-genocide-plan

Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von NEX24 dar.


Zum Autor 

Michael Thomas ist Privatier, Fotograf, leidenschaftlich an Ägyptologie und Literatur interessiert, mit der er vor vielen Jahren als Autor regional einige Beachtung fand. Er verfolgt interessiert das Weltgeschehen durch Beobachtung internationaler Presse. Seinen Fokus legt er insbesondere auf die Palästinafrage und auf die islamische Welt.