Vor dem Hintergrund bereits angespannter globaler Kupferlagerbestände deutet der mittel‑ bis langfristige Ausblick auf eine zunehmende Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage hin.
Die rasche Elektrifizierung, der Ausbau erneuerbarer Energien sowie massive Investitionen in die Stromnetzinfrastruktur dürften den Kupferverbrauch stetig ansteigen lassen, während die Minenproduktion und das Recycling voraussichtlich nicht Schritt halten können. Prognosen zufolge könnte die Nachfrage bis Mitte der 2030er‑Jahre das verfügbare Angebot um mehrere Millionen Tonnen übersteigen.
Zwar erhöhen die gestiegenen Preise wieder die Attraktivität neuer Bergbauprojekte, doch die meisten dieser Vorhaben sind nur bei nachhaltig deutlich höheren Kupferpreisen – über dem aktuellen Niveau – wirtschaftlich tragfähig. In der Summe spricht das Risikoprofil daher weniger für eine spürbare Preiskorrektur als vielmehr für einen weiteren, wenn auch graduellen, Preisanstieg im Verlauf des kommenden Jahres.
Am Ölmarkt zeigte sich bis Ende April eine ausgeprägte Backwardation, was auf erhebliche kurzfristige Angebotsengpässe und einen intensiven Wettbewerb um sofort verfügbare Lieferungen hindeutet.
Zwar gaben die Preise Anfang Mai im Zuge erster Anzeichen einer vorsichtigen geopolitischen Entspannung leicht nach, doch die Entwicklungen im April verdeutlichten die hohe Sensitivität des Marktes gegenüber geopolitischen Risiken. Trotz der leichten Entspannung blieb zum Monatsende ein signifikanter Risikoaufschlag in den Preisen enthalten.
Dieser reflektiert die anhaltende Unsicherheit über das Tempo, mit dem gestörte Energieflüsse wiederhergestellt werden können, und spricht für eine weiterhin erhöhte Volatilität in den kommenden Monaten.
Der Konflikt im Nahen Osten hat zudem eine neue Verwundbarkeit in der globalen Halbleiter‑ Lieferkette offengelegt, indem er die Versorgung mit Helium beeinträchtigt hat. Angriffe auf die Energieinfrastruktur in Katar führten zu einem Stopp der Erdgasförderung und unterbrachen damit schätzungsweise 30 bis 40 % der weltweiten Heliumproduktion, da Helium als Nebenprodukt bei der Gasförderung gewonnen wird.
In der Folge sahen sich große Anbieter, darunter Air Liquide, gezwungen, für bestimmte Kunden höhere Gewalt (Force Majeure) geltend zu machen. Die Situation ist besonders sensibel, da Helium nur schwer zu lagern und zu transportieren ist und extreme Kühlung sowie spezialisierte Behälter erfordert, was eine strikte Priorisierung der Lieferungen notwendig macht.
Obwohl Helium nur einen geringen Anteil an den Gesamtkosten der Halbleiterproduktion ausmacht, ist es für fortschrittliche Fertigungsprozesse wie die EUV‑Lithografie unverzichtbar. Wie bei früheren Engpässen ist zu erwarten, dass Chipproduzenten und medizinische Einrichtungen bevorzugt versorgt werden.
Der US‑Dollar erhält Unterstützung durch die verbesserte Stimmung an den US‑Aktienmärkten sowie durch die relative Abschirmung der US‑Wirtschaft gegenüber steigenden Energiekosten. Auch wenn die jüngste Einengung der Zinsdifferenzen zwischen den USA und anderen Währungsräumen auf den ersten Blick als Belastungsfaktor für den Dollar erscheinen mag, messen wir diesem Aspekt im aktuellen Umfeld eine geringere Bedeutung bei.
In energieimportierenden Regionen wie Europa und Teilen Asiens werden steigende Zinserwartungen zunehmend als potenzielle Belastung für das ohnehin fragile Wachstum wahrgenommen, anstatt als positiver Impuls für die jeweilige Währung. Sollte die Straße von Hormus kurzfristig wieder geöffnet werden, könnte die Nachfrage nach dem US‑Dollar als sicherem Hafen nachlassen und temporär zu einer Schwäche führen.
Eine solche Bewegung dürfte jedoch kaum von Dauer sein, da sich der Fokus der Märkte voraussichtlich rasch auf die Aussicht auf Zinssenkungen außerhalb der USA verlagern würde, die der Abfederung einer weiteren konjunkturellen Abschwächung dienen sollen – ein Umfeld, das den US‑Dollar letztlich erneut stützen dürfte.
Wenn landwirtschaftliche Betriebe in die Insolvenz geraten, werden ihre Vermögenswerte verwertet. Maschinen, Fahrzeuge und Geräte, die jahrelang im Einsatz waren, gelangen so auf den freien Markt.
Eine Insolvenzauktion für Landmaschinen bietet Käufern die Möglichkeit, hochwertige Geräte zu deutlich günstigeren Preisen zu erwerben als im regulären Handel. Gleichzeitig stellt sie Verkäufer und Insolvenzverwalter vor die Aufgabe, faire Marktpreise zu erzielen und den Erlös geordnet zu verteilen.
Ob Schlepper, Mähdrescher, Pflüge oder Anhänger: Das Spektrum der Objekte ist breit. Wer eine Insolvenzauktion für Landmaschinen zum ersten Mal besucht oder daran teilnimmt, sollte den Ablauf kennen, die rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen und typische Fehler vermeiden. Der folgende Leitfaden erklärt den gesamten Prozess Schritt für Schritt.
1. Grundlagen: Was eine Insolvenzauktion für Landmaschinen ausmacht
Wie es zur Auktion kommt
Sobald ein Gericht das Insolvenzverfahren eröffnet, bestellt es einen Insolvenzverwalter. Dessen Hauptaufgabe besteht darin, die Insolvenzmasse zu ermitteln und zu verwerten. Landmaschinen gehören in der Regel zu den wertvollsten Posten, weil sie kapitalintensiv sind und auf dem Gebrauchtmarkt eine stabile Nachfrage genießen.
Der Insolvenzverwalter beauftragt entweder ein spezialisiertes Auktionshaus oder führt die Verwertung eigenständig durch. Online-Plattformen haben den Markt in den letzten Jahren grundlegend verändert: Interessenten können heute von überall aus bieten, ohne persönlich vor Ort zu sein.
Welche Maschinen typischerweise versteigert werden
Das Angebot bei einer Insolvenzauktion für Landmaschinen umfasst nahezu alle Geräteklassen. Häufig versteigert werden Traktoren verschiedener Leistungsklassen, Mähdrescher, Ballenpressen, Grubber, Sämaschinen und Transportanhänger. Auch Kleintechnik wie Motorsägen, Pumpen oder Melkausrüstung taucht regelmäßig auf. Die Maschinen stammen aus echtem Betriebseinsatz, weshalb Alter und Verschleiß stark variieren können.
2. Vorbereitung: Recherche und Anmeldung
Auktionen finden und Objekte sichten
Bevor jemand an einer Insolvenzauktion für Landmaschinen teilnimmt, sollte er sich einen Überblick über das verfügbare Angebot verschaffen. Spezialisierte Auktionsplattformen listen aktuelle Lose mit Beschreibungen, Fotos und technischen Daten. Wer einen gebrauchten Traktor zur Versteigerung sucht, findet dort detaillierte Angaben zu Baujahr, Betriebsstunden und Zustand.
Vor der Anmeldung empfiehlt es sich, gezielt nach Maschinen zu filtern, die zum eigenen Betrieb passen. Wer einen 80-PS-Schlepper sucht, hat wenig Nutzen von einem 300-PS-Mähdrescher, selbst wenn der Preis verlockend wirkt.
Anmeldung und Sicherheitsleistung
Die meisten Auktionshäuser verlangen eine Registrierung mit Identitätsnachweis. Bei größeren Losen ist eine Kaution oder Sicherheitsleistung üblich, die vor dem Bietstart hinterlegt werden muss. Diese wird nach der Auktion verrechnet oder zurückgegeben, wenn der Bieter keinen Zuschlag erhält. Wichtig: Alle Fristen für die Anmeldung müssen eingehalten werden, da verspätete Registrierungen in der Regel nicht akzeptiert werden.
3. Besichtigung: Maschinen vor dem Gebot prüfen
Warum eine persönliche Besichtigung unverzichtbar ist
Fotos vermitteln einen ersten Eindruck, ersetzen aber keine gründliche Inaugenscheinnahme. Bei einer Insolvenzauktion für Landmaschinen werden die Objekte in der Regel „wie besehen“ verkauft. Das bedeutet: Mängel, die bei der Besichtigung erkennbar gewesen wären, können nachträglich nicht reklamiert werden. Ein erfahrener Landmaschinenmechaniker sollte, wenn möglich, mitgenommen werden.
Checkliste für die Maschinenprüfung vor Ort
Bei der Besichtigung sollten folgende Punkte geprüft werden:
Ölstand, Kühlwasser, sichtbare Leckagen
Zustand von Reifen, Hydraulikschläuchen und Zapfwelle
Funktionsfähigkeit der Elektronik und Steuerung (Probelauf, falls erlaubt)
Betriebsstunden im Vergleich zum Baujahr
Vorhandensein von Fahrzeugpapieren, Zulassungsdokumenten und Serviceheften
Fehlen wichtige Unterlagen, kann die spätere Ummeldung oder der Straßeneinsatz problematisch werden.
4. Bieten: Strategie und Disziplin im Auktionsprozess
Maximalbetrag festlegen und daran festhalten
Einer der wichtigsten Grundsätze beim Bieten lautet: Den eigenen Maximalpreis vor der Auktion festlegen und ihn nicht im Eifer des Gefechts überschreiten. Auktionen erzeugen eine eigene Dynamik. Das Wettbewerbsgefühl kann dazu verleiten, mehr zu zahlen als ursprünglich geplant.
Ein sinnvoller Ansatz ist die Rückwärtskalkulation: Wie viel ist die Maschine im eigenen Betrieb wert? Welche Reparaturen sind absehbar? Dazu kommen Transportkosten, eventuelle TÜV-Kosten und das Auktionsaufgeld, das je nach Anbieter zwischen zehn und zwanzig Prozent des Hammerpreises betragen kann.
Online-Auktionen vs. Präsenzauktionen
Online-Auktionen bieten den Vorteil der ortsunabhängigen Teilnahme und oft einer längeren Bietphase. Präsenzauktionen hingegen ermöglichen ein direkteres Gefühl für die Stimmung und den Wettbewerb. Beide Formate haben ihre Berechtigung. Bei hochwertigen Losen empfiehlt sich die persönliche Teilnahme, weil Maschinen in diesem Preissegment eine individuelle Einschätzung vor Ort erfordern.
5. Zuschlag und Abwicklung
Zahlung und Übergabe
Erhält ein Bieter den Zuschlag, muss er den vereinbarten Betrag zuzüglich Aufgeld innerhalb der festgelegten Frist begleichen. Üblich sind Zahlungsziele von einem bis drei Werktagen. Viele Auktionshäuser akzeptieren keine Barzahlung mehr und setzen auf Überweisung oder Treuhandkonten.
Nach der Zahlung erfolgt die Übergabe. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt Verantwortung und Risiko für die Maschine. Für den Transport sollte im Voraus gesorgt werden: Schwere Landmaschinen benötigen einen geeigneten Tieflader und unter Umständen eine Sondertransportgenehmigung.
Ummeldung und Inbetriebnahme
Traktoren und andere zulassungspflichtige Fahrzeuge müssen auf den neuen Eigentümer umgemeldet werden. Dazu sind die entsprechenden Fahrzeugpapiere notwendig.
Fehlende Dokumente können diesen Prozess erheblich verzögern. Maschinen ohne Straßenzulassung müssen nicht umgemeldet werden, sollten aber trotzdem auf ihre Betriebssicherheit hin geprüft werden, bevor sie im landwirtschaftlichen Einsatz genutzt werden.
6. Typische Fehler, die Bieter bei Insolvenzauktionen vermeiden sollten
Wer unvorbereitet an einer Insolvenzauktion für Landmaschinen teilnimmt, riskiert teure Fehlentscheidungen. Die häufigsten Fallen sind:
Kein persönlicher Besichtigungstermin wahrgenommen, obwohl einer angeboten wurde
Das Auktionsaufgeld bei der Kalkulation vergessen, sodass der Gesamtpreis das Budget übersteigt
Keine Transportlösung vor dem Gebot organisiert, was zu Verzögerungen und Mehrkosten führt
Fehlende Unterlagen nicht vor dem Gebot abgeklärt, was die Zulassung blockiert
Emotional geboten und den selbst gesetzten Maximalpreis ignoriert
Zustand der Maschine anhand von Fotos überschätzt, ohne technische Details geprüft zu haben
Zahlungsfristen versäumt, was zum Verlust der Sicherheitsleistung führen kann
Praktische Checkliste für die nächste Insolvenzauktion
Budget festlegen, Aufgeld und Transportkosten einrechnen
Besichtigungstermin buchen und Mechaniker mitnehmen
Technischen Zustand der Wunschmaschine schriftlich dokumentieren
Vorhandensein aller Fahrzeugpapiere und Zulassungsunterlagen klären
Registrierung und Sicherheitsleistung fristgerecht einreichen
Maximales Gebot vor der Auktion festlegen und nicht überschreiten
Transportlogistik vorab organisieren: Tieflader, Genehmigungen, Termine
Nach Zuschlag: Zahlung fristgerecht leisten, Übergabe und Ummeldung koordinieren
Besonderheiten des Bietprozesses bei Landmaschinen aus Insolvenzmassen
Ablauf und Fristen bei öffentlichen Versteigerungen
Wer an einer Insolvenzauktion für Landmaschinen teilnehmen möchte, muss sich mit den spezifischen Verfahrensregeln vertraut machen. Der Insolvenzverwalter legt gemeinsam mit dem beauftragten Auktionshaus die Mindestgebote sowie die Bietfristen fest.
Interessenten erhalten in der Regel eine begrenzte Besichtigungszeit, in der Traktoren, Mähdrescher oder Bodenbearbeitungsgeräte persönlich geprüft werden können. Technische Dokumentationen liegen dabei häufig nur unvollständig vor, weshalb erfahrene Käufer stets eine eigene Zustandsbewertung vornehmen. Bei einer Auktion von Landmaschinen aus Insolvenzmassen gilt grundsätzlich das Höchstgebot als bindend, sobald der Hammer fällt oder die Online-Auktion endet.
Rechtliche Aspekte und Gewährleistungsausschluss
Ein wesentlicher Unterschied zu regulären Gebrauchtmaschinenverkäufen liegt im vollständigen Ausschluss der Gewährleistung. Bei der Versteigerung insolventer Betriebe werden Landmaschinen ausnahmslos unter Ausschluss jeglicher Sachmängelrechte verkauft.
Käufer tragen das volle Risiko für versteckte Mängel, technische Defekte oder fehlende Zulassungsdokumente. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Zahlung, häufig innerhalb von 24 bis 72 Stunden. Transportkosten sowie anfallende Demontagearbeiten gehen grundsätzlich zulasten des Ersteigerers. Fachkundige Bieter kalkulieren diese Zusatzkosten bereits vor der Abgabe eines Gebotes ein, um unerwartete Mehrbelastungen zu vermeiden.
Nach ersten Berichten von Bloombergnotiert SpaceX an den asiatischen Graumärkten rund 35 % über seinem Ausgabepreis von 135 US-Dollar, und die Emission soll um das Vierfache überzeichnet worden sein. Bezeichnenderweise beliefen sich allein die Aufträge von Privatanlegern auf über 70 Milliarden US-Dollar – was fast dem Volumen des Börsengangs selbst entspricht.
Sollten sich diese ersten Anzeichen am ersten Handelstag bestätigen, ist mit weiterem Kaufdruck sowohl von Privatanlegern als auch von institutionellen Investoren zu rechnen, die sich ihre gewünschte Zuteilung nicht sichern konnten. Dies gilt noch vor einer möglichen Aufnahme in Indizes, was letztlich eine zusätzliche Nachfragewelle durch passive ETFs auslösen dürfte.
Kunden und Investoren stellen uns immer wieder dieselbe Frage: Wird das schiere Volumen des neuen Aktienangebots die Aktienmärkte belasten, da SpaceX an die Börse geht – und OpenAI und Anthropic voraussichtlich noch in diesem Jahr folgen werden? Und bedeutet dies eine umfassende Umschichtung weg von Mega-Cap-Technologieaktien, wobei die neuen Marktteilnehmer die Kapitalströme möglicherweise monopolisieren? Das ist eine berechtigte Sorge. Sie ist aber, wenn man die Zahlen betrachtet, weitgehend unbegründet.
Die Schlagzeile ist nicht der Kapitalfluss
Nach Konsensschätzungen könnten die drei Börsengänge zusammen auf weit über 3 Billionen US-Dollar bewertet werden. Diese Zahl ist beeindruckend – aber es ist nicht die Kapitalmenge, die einen Käufer finden muss. Der Betrag, der tatsächlich als handelbarer Streubesitz auf den Markt kommt, ist weitaus geringer: geschätzte 200 Milliarden US-Dollar für alle drei zusammen, ein Bruchteil der Schlagzeilen-Bewertung.
SpaceX verdeutlicht diese Diskrepanz. Bei einer erwarteten Bewertung von rund 1,75 Billionen US-Dollar beträgt der anfängliche Streubesitz etwa 75 Milliarden US-Dollar – weniger als 5 % des Unternehmens. Der Großteil des Eigenkapitals bleibt gebunden. Die Zahl, die Auferksamkeit erregt, ist daher nicht die Zahl, die der Markt aufnehmen muss.
Das Angebot wird steigen – aber die Nachfrage auch
Wenn die Sperrfristen für frühe Investoren auslaufen, werden mehr Aktien auf den Markt kommen und der Streubesitz wird steigen.
Das ist ein echtes zusätzliches Angebot. Aber es geht mit einer eigenen Nachfrage einher: Wenn der Streubesitz wächst und die Indexgewichte steigen, müssen passive Fonds einsteigen, um zu kaufen.
Eine stärkere Indexeinbindung bringt mechanische Käufer mit sich, nicht nur Verkäufer. Und selbst in großem Maßstab ist jeder einzelne Titel nur einer von vielen – ein Unternehmen, das mit einem Bruchteil des Gewichts von beispielsweise Nvidias mehreren Billionen Dollar in den Index aufgenommen wird, entlastet die Mega-Caps nicht nennenswert.
Im Kontext betrachtet ist die Angebotswelle kleiner, als sie erscheint
Kombinierte Konsensbewertung der drei Börsengänge: Über 3 Billionen Dollar
SpaceX-Bewertung / anfänglicher Streubesitz ~1,75 Billionen Dollar / ~75 Milliarden Dollar (unter 5 % des Wertes)
Gesamte US-Aktienemission 2026 (Goldman Sachs) ~600 Milliarden Dollar – ein Rekord
Davon Börsengänge ~160 Milliarden Dollar
Emissionen als Anteil an der US-Marktkapitalisierung (Russell 3000) Unter 1 % – historisch oft 1,5 %+
Die gesamten US-Aktienemissionen im Jahr 2026 werden voraussichtlich rund 600 Mrd. US-Dollar erreichen – ein Allzeithoch in Dollar, das über dem bisherigen Höchststand von über 500 Mrd. US-Dollar aus dem Jahr 2021 liegt. Das sorgt für Schlagzeilen, aber der richtige Nenner ist entscheidend. Gemessen an der gesamten US-Marktkapitalisierung (unter Verwendung des Russell 3000 als Näherungswert) liegt das Emissionsvolumen unter 1 % – historisch gesehen ein relativ niedriger Wert. In der Vergangenheit lag er häufig bei 1,5 % oder mehr. Die Marktkapitalisierung ist parallel zu den Aktienkursen stark gestiegen, und die Angebotswelle hat einfach nicht Schritt gehalten.
Fundamentaldaten sind wichtiger als Indexmechanismen
Unserer Ansicht nach liegt in der Befürchtung dieser Transaktionen fast schon ein Widerspruch.
Die Begeisterung um SpaceX spiegelt die Tatsache wider, dass wirklich einzigartige Vermögenswerte selten auf den Markt kommen. Es wird erwartet, dass SpaceX seinen Umsatz in den nächsten Jahren um ein Vielfaches steigern wird und eine Position einnimmt, die nur wenige Unternehmen glaubhaft herausfordern können.
Das löst zwar nicht die Bewertungsdebatte, um die es berechtigte Fragen gibt. Doch wenn Anleger so begierig darauf sind, ein Unternehmen zu besitzen, das an die Börse geht, lässt sich kaum argumentieren, dass dieses Ereignis für Aktien insgesamt von Natur aus negativ ist.
Eine gewisse Umschichtung und Neugewichtung am Rande ist durchaus möglich. Eine systemische Belastung der Märkte ist viel schwerer zu rechtfertigen.
Ein erfolgreicher Börsengang eines hochwertigen Unternehmens sollte im Allgemeinen eher als positive Entwicklung denn als Bedrohung angesehen werden. Sollten vorübergehend Mittel aus anderen Large- und Mega-Cap-Aktien abfließen, werden deren Bewertungen (unter sonst gleichen Bedingungen) zunehmend attraktiver, was wiederum dazu führen dürfte, dass Kapital im Laufe der Zeit zurückfließt – möglicherweise von Anlegern, die derzeit noch abwartend sind.
Letztendlich sind Fundamentaldaten weitaus wichtiger als Indexmechanismen. Die Märkte werden nicht geschwächt, wenn innovative Unternehmen an die Börse gehen; sie werden durch ein breiteres Spektrum an Anlagemöglichkeiten für Investoren gestärkt.
Wo wir auf Überhitzung achten
Das bedeutet nicht, dass wir die Augen vor Exzessen verschließen. Wir sehen durchaus Spekulationsblasen – insbesondere bei unrentablen, spekulativen Technologiewerten, die in den letzten sechs Monaten aufgrund der Hoffnungen auf eine Lockerung der Geldpolitik durch die Fed (eine Einschätzung, die sich nun offenbar in die entgegengesetzte Richtung entwickelt) und des allgemeinen Optimismus in Bezug auf KI deutlich besser abgeschnitten haben als Mega-Cap- und Qualitätswerte. SpaceX selbst ist noch nicht profitabel, und einige der anderen Unternehmen, die an die Börse gehen, müssen sich noch in vielerlei Hinsicht beweisen.
Wir würden diese beiden Dinge jedoch nicht miteinander vermischen. Wir stehen dem KI-Trend weiterhin sehr positiv gegenüber und glauben, dass wir uns noch in der Anfangsphase befinden. Spekulative Euphorie in bestimmten Marktsegmenten und der Börsengang eines einmaligen Unternehmens sind zwei verschiedene Dinge – und sollten nicht als dasselbe Signal interpretiert werden.
Marcus Weyerer, Director, ETF Investment Strategy, EMEA bei Franklin Templeton
Berlin – Der EU-Migrationspakt (GEAS) könnte schwerwiegende Folgen für die Gesundheit schutzsuchender Menschen haben. Davor warnt die humanitäre Organisation Ärzte der Welt anlässlich des Inkrafttretens der neuen Vorschriften am 12.06.2026.
„Ärzte der Welt behandelt in Europa und weltweit Menschen in Aufnahmezentren und in Grenzregionen. Unsere Teams sehen dabei tagtäglich die enorm schädlichen Auswirkungen, die eine solche restriktive Flüchtlingspolitik für die körperliche und mentale Gesundheit Betroffener hat“, sagt die Direktorin von Ärzte der Welt Deutschland Katri Bertram. „Das Menschenrecht auf Gesundheitsversorgung gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus und darf niemandem verwehrt werden.“
Konkret kritisiert die Organisation:
Inhaftierungen: Auch Familien mit Kindern könnten bis zu zwölf Wochen in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden, wo die medizinische Versorgung oft eingeschränkt oder auf Notfälle begrenzt ist.
Übereilte Entscheidungen: Asylanträge könnten beschleunigt abgelehnt werden, wenn Herkunftsländer als „sicher“ gelten – ohne Berücksichtigung individueller Risiken wie Gewalt, Verfolgung, Diskriminierung und anderer ernsthafter Gefahren für die Gesundheit Betroffener.
Verpflichtende medizinische Untersuchungen: Der Pakt sieht bis zu sieben Tage dauernde verpflichtende Gesundheits- und Identitätschecks vor, bei der auch besondere Schutzbedarfe von Personen festgestellt werden sollen. Dabei dient medizinische Versorgung nicht ihrem eigentlichen Zweck – dem Schutz der Gesundheit – sondern dem Grenzmanagement. Entsprechend werden bei solchen Schnellverfahren erfahrungsgemäß häufig psychische und chronische Erkrankungen übersehen und Menschen mit besonderen Schutzbedarfen, wie Überlebende von Folter und sexueller Gewalt, nicht identifiziert.
Ärzte der Welt fordert daher die Staaten dazu auf, bei der Umsetzung des EU-Migrationspakts zu berücksichtigen:
Medizinische und psychologische Untersuchungen müssen von unabhängigen Fachkräften unter Beachtung von Vertraulichkeit und Datenschutz erfolgen.
Keine Inhaftierung während Überprüfungen und Asylverfahren
Grenzzonen und Aufnahmezentren müssen unabhängig überwacht werden.
Menschenwürdige Lebensbedingungen für alle Schutzsuchenden müssen sichergestellt werden.
Osnabrück – Alexander Klaws vermisst in der heutigen Gesellschaft eine gesunde Diskussionskultur.
„Das Geheimnis einer funktionierenden Gesellschaft liegt darin, zu akzeptieren, dass wir unterschiedlich sind“, sagt der Schauspieler, Sänger und Musicaldarsteller im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz). Die Akzeptanz anderer Meinungen sei in der Corona-Zeit verloren gegangen.
Fest macht der 42-Jährige seine Beobachtung an der Debatte um kulturelle Aneignung und den damit verbundenen Rassismusvorwürfen in den Werken Karl Mays. Klaws spielt in diesem Sommer zum sechsten Mal bei den Karl-May-Spielen in Bad Segeberg (Schleswig-Holstein) die Rolle des Winnetou und weist die Kritik zurück: „Wenn jemand meint, dass unsere Arbeit kulturelle Aneignung darstellt, darf er diese Meinung gerne haben.“
Für ihn selbst habe die Botschaft, die Karl May in seinen Werken vermittelt, dennoch nicht an Bedeutung verloren – sie sei aktueller denn je. „Das Thema hat kein Verfallsdatum“, betont der dreifache Familienvater. Die früheren Winnetou-Darsteller Pierre Brice und Goiko Mitic hätten Bleibendes geschaffen.
Er spüre, dass die Figur vielen Menschen viel bedeute. Daher könne er sich auch vorstellen, als Winnetou in Bad Segeberg den Bühnentod zu sterben: „Jede legendäre Geschichte verdient ein legendäres Ende. Wenn man sich diesen Moment nehmen ließe, würde der Rolle etwas fehlen.“
London/Tel Aviv – Die altgediente britisch-australische Schauspielerin und Aktivistin, die vor allem durch ihre Rolle als Professorin Sprout in der Harry-Potter-Filmreihe bekannt ist, hat ihre Kritik an der israelischen Führung noch einmal drastisch verschärft.
In einer hochemotionalen Videorunde des britischen Independent-Mediums Double Down News lehnte die 85-Jährige, die selbst jüdisch ist, das Konzept eines rein jüdischen Staates offen ab. Flankiert wurde sie in der Debatte von dem bekannten Kinderbuchautor Michael Rosen und dem Comedian Alexei Sayle.
Der persönliche Wendepunkt in Syrien und Palästina
Auf ihre Motivation angesprochen, sich trotz massiven Gegenwinds immer wieder öffentlich zu äußern, verwies die BAFTA-Gewinnerin auf eine prägende Reise in die Region im Jahr 2012. Diese Erlebnisse hätten ihren Blick auf den Nahostkonflikt für immer verändert:
„Wenn man nach Israel reist und sieht, wie Palästina und die Palästinenser behandelt werden – so wie ich es 2012 bei meinem letzten Besuch erlebt habe –, dann war das für mich das Öffnen der Tür, das Anheben der Jalousie, und ich habe es gesehen.“
Margolyes betonte in der Runde nachdrücklich, dass das Entstehen eines Machtvakuums und die fortlaufende Besatzungspolitik die Region immer tiefer in den Abgrund reißen. Anstatt auf Ausgrenzung zu setzen, forderte sie einen radikalen Kurswechsel: „Nicht die Juden töten oder die Araber töten. Einfach die Grenzen einreißen.“ Sie könne die Idee eines exklusiv jüdischen Staates tief in ihrem Herzen nicht länger akzeptieren.
„Eine Schande für die Familie“: Isolation im privaten Umfeld
Für ihre klaren Worte zahlt die Schauspielerin im privaten Kreis einen hohen Preis. Wie das britische Nachrichtenportal The National berichtet, geht die Debatte quer durch Margolyes’ eigenes Umfeld.
Im Interview offenbarte sie, dass Verwandte sie aufgrund ihrer politischen Haltung im Stich lassen und sie direkt als „Schande für die Familie“ betiteln. Margolyes’ Konter in der Videorunde war unmissverständlich: „Sie sind die Schande.“ Wahre jüdische Werte basierten für sie auf Mitgefühl und Humanität, weshalb sie das Vorgehen der aktuellen israelischen Regierung als einen „geplanten Genozid“ verurteile. „Wie können Juden das tun?“, fragte die sichtlich bewegte Künstlerin.
Bereits 2025 scharfe Kritik von Margolyes
Es ist nicht das erste Mal, dass die für ihre Rolle als Prof. Sprout weltweit bekannte Darstellerin für internationales Aufsehen sorgt. Bereits im Mai 2025 warnte Margolyes in einem vielbeachteten Statement davor, dass die Politik der israelischen Führung das weltweite Ansehen der jüdischen Gemeinschaft massiv beschädige.
Damals zog sie in einem emotionalen Appell sogar einen drastischen historischen Vergleich und erklärte mit Blick auf den Verlust moralischer Werte, dass „Hitler gewonnen“ habe, wenn die Weltgemeinschaft angesichts des Leids in Gaza wegschaue. Ihre neuen Äußerungen verdeutlichen, dass sich ihre Haltung seither noch weiter verfestigt hat.
Gegenwind von jüdischen Verbänden
Während Margolyes für ihren Mut von pro-palästinensischen Initiativen und Organisationen wie Jewish Voice for Labour geschätzt wird, schlägt ihr von anderer Seite scharfe Ablehnung entgegen.
Jüdische Dachverbände und Organisationen wie die Campaign Against Antisemitism kritisieren ihre drastischen historischen Vergleiche seit Jahren scharf und werfen ihr vor, sich für eine politische Agenda instrumentalisieren zu lassen. Margolyes weist dies zurück und betont, dass fundierte Kritik an einer Regierung niemals mit Antisemitismus gleichgesetzt werden darf.
Washington/Sinai – Es war der 8. Juni 1967, der vierte Tag des Sechs-Tage-Krieges. Die USS Liberty, ein amerikanisches Aufklärungsschiff der US-Marine, lag 15 Seemeilen nördlich der Sinai-Halbinsel in internationalen Gewässern.
Sie war mit der amerikanischen Flagge gekennzeichnet — fünf Fuß hoch, acht Fuß breit — und auf allen Seiten deutlich als US-Schiff identifizierbar. Israelische Kampfjets hatten das Schiff am Morgen mehrfach überflogen, mindestens ein halbes Dutzend Mal. Um 13:57 Uhr begann der Angriff.
Israelische Mirage-Jets straften die Liberty von Bug bis Heck. Torpedos trafen das Schiff und rissen ein massives Loch in die Steuerbordseite. Am Ende waren 34 amerikanische Soldaten tot, 173 weitere verletzt. Es war einer der tödlichsten Angriffe auf ein US-Marineschiff durch einen Verbündeten in der Geschichte der Vereinigten Staaten.
„Es war kein Versehen“
Israel erklärte den Angriff als tragische Verwechslung — erschöpfte Piloten hätten das Schiff für ein ägyptisches Kriegsschiff gehalten. Überlebende widersprechen dieser Version bis heute.
Larry Bowen, ein Überlebender des Angriffs, erklärte gegenüber Arab News:
„Die Geschichte wurde nie richtig erzählt. Es gab keine vollständige und unparteiische Untersuchung durch den Kongress.“
Die Marine habe eine schnelle Untersuchung durchgeführt, aber nur 14 Besatzungsmitglieder befragt. „Jede Aussage, die Israel kritisch gegenüberstand, wurde aus dem abschließenden Bericht herausgestrichen.“
Bowen schilderte einen besonders brisanten Vorfall: „Wir hatten tatsächlich Abfangmeldungen von den israelischen Piloten an die Bodenkontrolle. Einer der Piloten funkte zurück: ‚Es ist ein amerikanisches Schiff. Ich kann die Flagge sehen.‘ Die Person an der Bodenkontrolle sagte ihm daraufhin: ‚Greife das Ziel an.'“
Sein Fazit war eindeutig: „Nach unserer Überzeugung war der Angriff absolut absichtlich. Sie wussten sehr wohl, dass wir die USS Liberty waren. Sie hatten uns bereits früh am Morgen auf ihrer Lagekarte im Kriegsraum.“
Richard Brooks, Chefingenieur des Schiffes, erklärte gegenüber Al Jazeerain einem Interview: „Es war kein tragischer Unfall. Es war ein absichtlicher Angriff. Sie wussten, wer wir waren. Sie versuchten, uns zu versenken.“
Eine 2014 von Al Jazeera veröffentlichte 50-minütige Dokumentation mit dem Titel „The Day Israel Attacked America“ griff die Vorwürfe erneut auf. Der Film präsentierte erstmals Audioaufnahmen auf Hebräisch zwischen israelischen Piloten und der Bodenkontrolle, die laut den Produzenten belegen sollen, dass den Angreifern bewusst gewesen sei, dass es sich um ein amerikanisches Schiff handelte.
Ein israelischer Super-Frelon-Hubschrauber (französischer Bau) umkreist das Schiff, als es am 8. Juni 1967 vor der Sinai-Halbinsel von israelischen Streitkräften angegriffen wurde. Offizielles Foto der US-Marine.
Überlebende schildern den Angriff
Mickey LeMay, damals Elektriker zweiter Klasse an Bord, beschrieb gegenüber Arab News den Moment kurz vor dem ersten Angriff: „Ich schaute nach rechts und ein Kampfjet flog in dieselbe Richtung wie wir. Er war nicht hoch. Wir hätten uns gegenseitig zuwinken können, so nah war er. Das Flugzeug war vollständig schwarz und trug keinerlei Markierungen.“
Dann kam der erste Beschuss: „Ein weiteres Flugzeug kam diagonal von Bug bis Heck und beschoss uns. Ich schaute nach unten und überall an mir war Blut. Ich schaute zum Leutnant — er sah genauso aus wie ich, überall Blut.“ Der Leutnant starb später an seinen Verletzungen. LeMay selbst trägt bis heute 52 Schrapnellsplitter in seinem Körper.
Don Pageler, der den Verwundeten half, bestätigte:
„Ja, wir führten eine große amerikanische Flagge. Während des Angriffs wurde sie jedoch so stark zerfetzt, dass unser Signalmann mitten im Beschuss eine noch größere US-Flagge hisste — eine riesige Flagge von sieben mal 13 Fuß. Trotzdem behaupteten sie später, sie hätten keine Flagge gesehen.“
Pageler berichtete zudem, dass Israel später behauptet habe, die Liberty habe seine Stellungen beschossen — was er als falsch zurückwies. Das Schiff war lediglich mit kleinen .50-Kaliber-Maschinengewehren ausgestattet.
Mehrere Überlebende erklärten zudem, israelische Kräfte hätten selbst Rettungsboote unter Beschuss genommen. Laut späteren Berichten seien entsprechende Aussagen in offiziellen Untersuchungen nicht berücksichtigt worden. Zudem sei ein von einem Matrosen gesichertes Beweisstück eines Napalmbehälters später verschwunden.
Präsident Johnson rief die Rettungsflugzeuge zurück
Ein weiterer Aspekt, den Überlebende als besonders schmerzhaft empfinden: Ein nahe gelegener amerikanischer Flugzeugträger, die USS Saratoga, hatte zweimal angeboten, Flugzeuge zur Verteidigung der Liberty zu schicken. Beide Male rief Präsident Lyndon B. Johnson sie zurück.
„Wären die Flugzeuge der ersten Gruppe gekommen, hätten wir nur sieben Männer verloren“, sagte LeMay gegenüber Arab News. „Aber indem er die Flugzeuge zurückrief, konnten weitere 25 großartige Amerikaner sterben.“
Besonders erschütternd sei für viele Überlebende nicht nur der Angriff selbst gewesen, sondern auch das anschließende Schweigen. Laut Aussagen ehemaliger Crewmitglieder seien sie angewiesen worden, mit niemandem über die Ereignisse zu sprechen — auch nicht mit Journalisten oder Familienangehörigen.
Phil Tourney, ein weiterer Überlebender, brachte die Verbitterung vieler Kameraden auf den Punkt: „Das Wichtigste an dieser ganzen Vertuschung ist die Vertuschung selbst. Sie ist schlimmer als das, was sie uns angetan haben — und sie dauert seit 55 Jahren an. Amerika wurde verraten. Verrat auf hoher See durch unseren eigenen Präsidenten.“
Später zahlte Israel Entschädigungen an die USA sowie an Angehörige der Opfer und Überlebende. 1980 sollen die Vereinigten Staaten rund 17 Millionen Dollar für die Schäden an der USS Liberty gefordert haben. Israel habe laut Berichten eine deutlich geringere Summe angeboten.
Mögliche Motive bis heute umstritten
Bis heute gibt es unterschiedliche Theorien über mögliche Motive des Angriffs. In der Al-Jazeera-Dokumentation wird unter anderem die These vertreten, Israel habe verhindern wollen, dass die USA Informationen über geplante militärische Operationen auf den Golanhöhen erhalten.
Auf der Website des USS-Liberty-Memorials werden weitere mögliche Motive genannt. Demnach könnte Israel befürchtet haben, dass die Liberty die Tötung von bis zu 1.000 ägyptischen Kriegsgefangenen bei El-Arish dokumentieren oder über den Tod indischer UN-Friedenssoldaten im Gazastreifen berichten könnte.
Johnson glaubte an Absicht
Präsident Lyndon Johnson glaubte, der Angriff sei absichtlich erfolgt, und gab seine Meinung damals gegenüber Newsweek preis. Als diese Äußerungen dann bekannt wurden, mobilisierten die Israelis ihre Kräfte, wie Bobby Ray Inman, ehemaliger Direktor der NSA, in dem Aljazeera-Video formulierte.
Inman sprach in der Dokumentation wörtlich von „blackmail“ — also Erpressung. Sollte Johnson seine Position nicht ändern, werde man ihm eine „blood libel“ sowie groben Antisemitismus vorwerfen. Zudem habe man signalisiert, dass Johnson bei einer erneuten Kandidatur politisch „nirgendwo hinkommen“ werde, falls die „Jewish lobby“ die angedrohte Kampagne gegen ihn starte.
Erneute Aufmerksamkeit — fast 60 Jahre später
Der Fall erlangte kürzlich erneut Aufmerksamkeit, als der US-Repräsentant Thomas Massie eine Untersuchung des „unprovoked“ Angriffs forderte — während zwölf Überlebende von der Galerie des US-Repräsentantenhauses zusahen.
Massie erklärte, das unbewaffnete Schiff habe eine deutlich sichtbare US-Flagge geführt als es unter anhaltenden Beschuss geriet. „Den Israelis zufolge haben sie die Rettungsboote mit Maschinengewehren beschossen. Sie haben die Feuerwehrleute auf dem Deck beschossen“, sagte Massie.
Ernie Gallo, Präsident der USS Liberty Survivors Group, bezeichnete Israels Erklärung der „versehentlichen Verwechslung“ als Lüge und fordert bis heute eine vollständige offizielle Untersuchung. Der US-Kongress hat bis heute weder den Angriff formal hinterfragt noch einen Untersuchungsausschuss eingesetzt.
Der Angriff auf die USS Liberty steht nicht allein in der Geschichte israelischer Geheimdienstaktivitäten gegen die USA. Erst kürzlich stufte die Defense Intelligence Agency des Pentagon die Gegenspionage-Bedrohung durch Israel auf die höchste Stufe „Kritisch“ hoch — nach Berichten über verstärkte israelische Bemühungen, Informationen über US-Militärpersonal und Regierungsbeamte zu sammeln.
Jonathan Pollard, ein ziviler US-Geheimdienstanalytiker, wurde 1985 verhaftet und bekannte sich schuldig, Israel geheime Informationen zugespielt zu haben. Er verbüßte 30 Jahre Haft.
Im Nahen Osten passiert es häufiger, als Strategen zugeben möchten: Staaten verfolgen ein Ziel – und produzieren am Ende dessen Gegenteil. Genau das zeichnet sich derzeit u. a. in Syrien ab.
Viele Beobachter betrachten die Annäherung zwischen Ankara und dem neuen Syrien reflexartig als Ausdruck ideologischer Nähe, historischer Verbundenheit oder gar eines türkischen Erfolgsprojekts. Es ist aber etwas viel Banaleres – und deshalb politisch viel interessanteres: Interessen – etwas, dass in der Ader des Nahen Ostens fließt.
Die Türkei betrachtet Syrien nicht als karitatives Wiederaufbauprojekt und auch nicht als romantisches Nachbarschaftsexperiment oder will es Heim ins Reich holen.
Stärkt Netanjahus Syrien-Paradoxon den Einfluss des Rivalen?
Ankara sieht Chancen: wirtschaftliche Öffnung, Infrastruktur, Handel, sicherheitspolitische Tiefe – und natürlich die alte strategische Konstante türkischer Außenpolitik: die Kontrolle der Dynamik entlang der südlichen Grenze und damit einhergehend der PKK-Frage.
Daran ist wenig Überraschendes. Staaten handeln selten aus Zuneigung, auch nicht die Türkei. Interessanter ist die andere Seite der Medaille.
Damaskus wiederum muss die Türkei nicht aus blindem Vertrauen umarmen. Syrien kennt die Türkei, man kennt die Interessen des Anderen, die Ambitionen und auch die historischen Spannungen. Doch Politik ist selten die Kunst des Wünschenswerten – meistens ist sie die Kunst des Verfügbaren. Und genau hier beginnt das Paradoxon.
Während Syrien sich sichtbar vom iranischen Einflussraum entfernt und zugleich signalisiert, keinen offenen Konflikt mit Israel anzustreben, entsteht keine neue regionale Sicherheitsarchitektur – sondern ein Vakuum.
Wer dieses Machtvakuum nicht füllt, überlässt es anderen, in dem Fall der Türkei.
Wenn aus Damaskus Signale der Deeskalation kommen, aus Israel jedoch vor allem Misstrauen, Druck oder Ablehnung wahrgenommen werden und die territoriale Integrität in Frage gestellt und massiv eingegriffen wird, entsteht für Syrien kein Anreiz zur Distanz gegenüber der Türkei – sondern zur Annäherung.
Denn Staaten suchen in unsicheren Zeiten keine perfekten Partner. Sie suchen verfügbare Partner, Partner die auch ihr Wort halten. So könnte ausgerechnet die Politik jener Kräfte, die den türkischen Einfluss begrenzen wollen, dessen Ausweitung beschleunigt haben.
Das bedeutet nicht, dass Ankara Syrien kontrolliert. Es bedeutet auch nicht, dass Damaskus plötzlich zu einem türkischen Satelliten wird. Aber es bedeutet: Einfluss entsteht oft nicht dadurch, dass man jemanden überzeugt – sondern dadurch, dass man die Alternativen unattraktiv macht.
Vielleicht liegt darin die eigentliche Ironie unserer Zeit. Nicht jede geopolitische Expansion beginnt mit einem großen Plan. Manches beginnt damit, dass jemand anderes den Raum leer lässt.
Netanjahu hatte schlichtweg nicht den Mut dazu, dieses Vakuum zu füllen, Erdoğan schon – ist er doch ein Kind seiner Zeit, der sich nicht fürchtet, so wie Mustafa Kemal Atatürk es vorgemacht hat: „Fürchtet euch nicht.“ („Korkma“)
Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von NEX24 dar.
Bei der Wahl von Verpackungen für Lebensmittel, Medikamente oder Kosmetika sollte man nicht nur ihre Schutzfunktion berücksichtigen. Moderne Kunststoffdosen müssen auch gesetzliche Anforderungen erfüllen und optisch zur Marke passen.
Hochwertige Kunststoffdosen sind Verpackungen, die heutzutage in vielen Branchen gerne eingesetzt werden. Kein Wunder! Einerseits schützen sie das Produkt vor Verunreinigungen und Luft, andererseits können sie in vielen Größen, Formen und Farben produziert werden.
Anforderungen an Kunststoffdosen in verschiedenen Branchen Es ist unbestritten, dass sich die Anforderungen an Kunststoffdosen je nach Branche stark unterscheiden:
Kunststoffdosen in der Lebensmittelindustrie – sie müssen unbedingt lebensmittelecht sein. Ferner müssen sie das Produkt zuverlässig nicht nur vor Sauerstoff und Licht, sondern auch vor Feuchtigkeit schützen. Wichtig ist auch eine einfache Handhabung;
Kunststoffdosen in der Kosmetikbranche – Verpackungen in dieser Branche sollten hygienisch sein. Daher überwiegen Kunststoffdosen mit glatten Oberflächen. Neben hygienischen Eigenschaften sind auch praktische Aspekte wichtig. Cremes, Pulver oder andere Produkte müssen sich sauber entnehmen lassen, ohne dass der Inhalt verunreinigt wird. Daher werden Plastikdosen mit ganz verschiedenen Verschlüssen versehen.
Kunststoffdosen in der Pharma- und Chemieindustrie – Plastikdosen für diese Branchen dürfen keine Wechselwirkungen mit dem Produkt eingehen. Bei der Herstellung von Plastikdosen für Arzneimittel und andere medizinische Produkte müssen auch spezifische Normen und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
Schutzfunktionen von hochwertigen Kunststoffdosen
Damit moderne Kunststoffdosen ihre Schutzfunktion einwandfrei erfüllen können, müssen sie auch aus den richtigen Materialien hergestellt werden.
Dabei handelt es sich um Kunststoffe, die keine schädlichen Stoffe an den Inhalt abgeben und sich durch eine gute Beständigkeit gegenüber aggressiven Substanzen auszeichnen.
Eine wichtige Rolle spielen ferner Verschlüsse. Sie müssen zuverlässig vor Verunreinigungen schützen. Damit die Handhabung des Produkts bequem ist, sollten sich Verschlüsse im Alltag einfach öffnen lassen. Derzeit werden unterschiedliche Lösungen angeboten. Neben klassischen Schraubverschlüssen werden auch Zerstäuber, Spender, Flip-Top-Verschlüsse etc. angeboten.
Wichtig! Bei sensiblen Anwendungen, z. B. in der Chemiebranche, werden oft maßgeschneiderte Kunststoffdosen für Chemikalien bestellt. Dabei geht es um Verpackungen, die zuverlässig dicht, chemisch beständig und designstark ist.
Design von Kunststoffdosen – eine wichtiges Element der Markenstrategie
Bei der Wahl der richtigen Verpackung für Ihr Produkt sollten Sie auch ihr Design in Betracht ziehen. Die Form, Farbe und Oberfläche von Kunststoffdosen beeinflussen, wie ein Produkt wahrgenommen wird und wie es auf dem Regal in einem Supermarkt aussieht.
Hersteller aus verschiedenen Branchen suchen jetzt nach Kunststoffdosen, die sich harmonisch in ihre Markenstrategie einfügen. In den meisten Fällen entscheiden sie sich für maßgeschneiderte Kunststoffdosen. Dadurch können sie sowohl neutrale als auch kräftige Farben auswählen. Immer beliebter sind transparente Dosen, die den neuesten, minimalistischen Trends entsprechen. Viele Hersteller von Kunststoffverpackungen sind flexibel – sie bieten ihren Kunden unterschiedliche Veredelungstechniken wie Bedruckung, Etikettierung oder Prägungen an.
Funktionale Kunststoffdosen für moderne Hersteller
Derzeit werden Kunststoffdosen in vielen Ausführungen angeboten. Egal, ob Sie kleine, transparente Dosen oder vielleicht dekorative Kunststoffverpackungen mit dekorativen Metallisierungen und Prägungen suchen,
Sie können problemlos maßgeschneiderte Kunststoffverpackungen bestellen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Überzeugen Sie sich selbst, dass hochwertige Kunststoffdosen dabei helfen, Ihr Produkt von der Konkurrenz abzuheben.
– Aktien –
Das Billionen-IPO: SpaceX setzt einen neuen Bewertungsmaßstab für die Raumfahrtindustrie
Der geplante Börsengang von Elon Musks Raumfahrtkonzern könnte nicht nur einen neuen Bewertungsmaßstab setzen – er dürfte auch die gesamte Satellitenindustrie neu einpreisen. Dies kommentiert Audun Wickstrand Iversen, Portfoliomanager DNB Disruptive Opportunities bei DNB Asset Management.
Berin – Erstmals wurde eine Prüfmethodik für autonome Fahrzeuge unter realen Verkehrsbedingungen erprobt. Das Forschungsfahrzeug EDGAR der TU München absolvierte die Fahrt durch Berlin sicher und zuverlässig. Für TÜV-Verband Präsident Dr. Dirk Stenkamp und Verkehrssenatorin Ute Bonde ist die Überprüfung der Realfahrt ein wichtiger Meilenstein.
Autonomes Fahren erreicht einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg in den Regelbetrieb: Erstmals absolvierte ein Fahrzeug eine Prüfungsfahrt unter Level-4-Bedingungen im Berliner Stadtverkehr. Das Forschungsfahrzeug EDGAR der Technischen Universität München fuhr autonom vom Bundesministerium für Verkehr bis zum Berliner Radialsystem.
TÜV-Prüferteams testeten dabei erstmals eine neue Prüfmethodik für autonome Fahrzeuge. Die Ergebnisse der sogenannten Realfahrt stellten Dr. Dirk Stenkamp, Präsident des TÜV-Verbands, und Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin, heute im Rahmen der Mobilitätskonferenz TÜV MobiCon vor.
„Die Berliner Realfahrt zeigt, dass autonomes Fahren auch im komplexen Stadtverkehr technisch möglich ist“, sagte Dr. Dirk Stenkamp, Präsident des TÜV-Verbands. „Gleichzeitig wird deutlich: Sicherheit autonomer Mobilität entscheidet sich nicht allein an der Fahrzeugtechnik, sondern daran, wie zuverlässig ein Fahrzeug seine Umgebung erkennt, Verkehrssituationen interpretiert und auf unterschiedliche Straßen- und Verkehrsbedingungen reagiert. Genau das können solche Realfahrten überprüfen.“
„Deutschland hat in den vergangenen Jahren eine bemerkenswerte Weichenstellung vorgenommen“, sagt Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin.
„Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren haben wir als eines der ersten Länder weltweit einen rechtlichen Rahmen für Fahrzeuge der Automatisierungsstufe 4 geschaffen. Fahrzeuge, die innerhalb definierter Betriebsbereiche vollständig ohne menschliche Steuerung fahren können, sind kein Zukunftsszenario mehr. Sie sind Realität, die wir heute regulieren. Das Pilotprojekt EDGAR, das den Rahmen für diese Konferenz bildet, ist ein lebendiger Beweis dafür: Hier wird erprobt, wie eine Betriebsbereichsgenehmigung für autonome Fahrzeuge im realen Verkehr erlangt werden kann. Das benötigen wir, um in die dringend erforderliche Skalierung gehen zu können.“
Bereichsgenehmigung: Fahrzeugkompetenz unter realen Einsatzbedingungen
Die Genehmigung von Level-4-Fahrzeugen erfolgt in Deutschland in zwei Schritten. Zunächst wird das Fahrzeug technisch geprüft und typgenehmigt. Anschließend muss der konkrete Betriebsbereich behördlich genehmigt werden.
Hierzu bewerten unabhängige Sachverständige unter anderem im Rahmen von Realfahrten, wie das Fahrzeug komplexe Fahraufgaben bewältigt und auf reale Verkehrssituationen reagiert. „Autonome Fahrzeuge müssen nicht nur Verkehrsregeln beherrschen, sondern auch die Besonderheiten ihres jeweiligen Einsatzgebiets verstehen“, sagte Stenkamp.
„Ampelschaltungen, Lichtsignale oder Verkehrsführungen können von Stadt zu Stadt variieren. Systeme müssen deshalb für ihren konkreten Einsatzbereich geprüft und bewertet werden.“ Realfahrten schaffen die Grundlage für einen sicheren Level-4-Regelbetrieb und liefern wichtige Erkenntnisse für die Weiterentwicklung autonomer Systeme.
Berliner Realfahrt testet Prüfmethodik für autonome Fahrzeuge
Die Berliner Realfahrt war die erste Prüfungsfahrt eines Fahrzeugs unter Level-4-Bedingungen in Deutschland. Sie diente nicht der Zulassung des Forschungsfahrzeugs EDGAR, sondern der Erprobung und Weiterentwicklung einer unabhängigen Prüfmethodik für autonome Mobilität.
Das Fahrzeug absolvierte die Strecke durch Berlin dreimal. Drei TÜV-Prüferteams begleiteten die Fahrten und bewerteten das Fahrverhalten unabhängig voneinander auf Grundlage einer neu entwickelten Methodik. Die dabei betrachteten Fahraufgaben basieren auf dem Begutachtungsleitfaden, der im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde.
Die vorläufigen Ergebnisse fallen positiv aus: Die Realfahrt bestätigte die Praxistauglichkeit des entwickelten Prüfkonzepts. Die eingesetzte Messtechnik erwies sich als praxiserprobt und mit vertretbarem Aufwand in Prüfungen integrierbar. Die gewonnenen Erkenntnisse bilden eine Grundlage für die Weiterentwicklung objektiver und harmonisierter Bewertungskriterien für autonome Fahrzeuge.
Damit wurde ein wichtiger Baustein für den sicheren Markthochlauf autonomer Fahrzeuge geschaffen. Das Forschungsfahrzeug EDGAR bewältigte den Berliner Stadtverkehr innerhalb des geprüften Betriebsbereichs dabei sicher und zuverlässig. Für eine reguläre Level-4-Betriebsgenehmigung fehlen dem Fahrzeug jedoch zentrale Voraussetzungen, insbesondere eine Technische Aufsicht, die das Fahrzeug im Bedarfsfall überwachen und eingreifen kann.
Autonomes Fahren braucht klare Regeln für KI und Fahrzeugdaten
Die Erkenntnisse der Realfahrt zeigen zugleich, dass die sichere Einführung autonomer Mobilität nicht allein eine technische Herausforderung ist. Notwendig sind auch klare regulatorische Rahmenbedingungen für Prüfung, Überwachung und Genehmigung autonomer Systeme.
Voraussetzung für die unabhängige Prüfung autonomer Fahrzeuge ist ein umfassender Zugang zu sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten. Prüfstellen und Behörden müssen diskriminierungsfreien Zugriff auf die Daten autonomer Fahrzeuge erhalten, um Systeme wirksam bewerten, überwachen und im Betrieb kontrollieren zu können. Der TÜV-Verband fordert deshalb standardisierte und interoperable Schnittstellen sowie verbindliche europäische Regelungen.
Darüber hinaus setzt sich der TÜV-Verband für einen europaweit harmonisierten Rechtsrahmen für autonome Fahrzeuge und lernende KI-Systeme ein. KI in sicherheitsrelevanten Systemen muss verpflichtend geprüft und zertifiziert werden – sowohl im Rahmen der Typgenehmigung als auch während des laufenden Fahrzeugbetriebs. Ergänzend fordert der TÜV-Verband die Einführung einer digitalen Fahrzeugakte, in der Softwarestände, sicherheitsrelevante Updates und Prüfdaten über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs dokumentiert werden.
„Deutschland hat das Know-how, die Forschungskompetenz und den regulatorischen Rahmen, um beim autonomen Fahren international eine führende Rolle einzunehmen“, sagte Stenkamp.
„Jetzt liegt es an Herstellern und Haltern, die nächsten Schritte zu gehen, Fahrzeuge für den Regelbetrieb anzumelden und autonomes Fahren in die Praxis zu bringen.“ Gerade weil autonome Fahrzeugtechnologien international entwickelt und skaliert werden, braucht Europa eigene Prüfkompetenz, transparente Datenzugänge und einheitliche Anforderungen an KI, Updates und Betriebssicherheit.