Kochen
So gelingt Bio Kurkuma in Küche und Getränken

Kurkuma, auch als Gelbwurz oder Curcuma longa bekannt, taucht seit Jahren in Rezepten, Teemischungen und Social-Media-Trends auf. Neu ist vor allem die Breite der Nutzung.

Vom schnellen Feierabend-Curry bis zur Golden Milk am Morgen wird das Gewürz heute nicht mehr nur als exotische Zutat gesehen, sondern als fester Bestandteil moderner Vorratsküchen. Gleichzeitig wächst das Interesse an Bio-Qualität, transparenter Herkunft und gleichbleibenden Chargen. Diese Kriterien zählen für Verbraucher ebenso wie für Gastronomie und Lebensmittelhersteller.

Welche Form passt zu welchem Zweck

Nicht jede Kurkuma ist gleich. Je nach Anwendung lohnt sich ein Blick auf die Darreichungsform:

  • Kurkuma-Pulver eignet sich für Currys, Linsengerichte, Reis, Marinaden und Dressings. Es verteilt sich schnell und sorgt für intensive Farbe.

  • Keimarme Kurkuma ist besonders interessant, wenn das Produkt in sensiblen Anwendungen landet, zum Beispiel in Getränkepulvern, Smoothie-Mischungen oder in der Weiterverarbeitung.

  • Kurkuma-Granulat staubt weniger als Pulver und lässt sich gut dosieren, etwa in Tees oder Gewürzblends.

  • Kapseln sind eine praktische Option für alle, die Kurkuma unabhängig vom Kochen in den Alltag integrieren möchten.

Wer regelmäßig kocht, greift oft zum Pulver. Wer mischt oder produziert, achtet stärker auf Prozesssicherheit, Spezifikationen und gleichbleibende Qualität.

Praktische Küchentipps ohne Hype

Kurkuma hat ein warmes, leicht erdiges Aroma. Damit es in Gerichten nicht trocken wirkt, helfen ein paar einfache Kniffe:

  • Dosierung: Für ein Gericht für 2 bis 4 Personen reichen häufig 1/2 bis 1 Teelöffel. Bei Getränken startet man besser mit einer Messerspitze und tastet sich heran.

  • Mit Fett kombinieren: In vielen Küchen wird Kurkuma kurz in Öl oder Ghee angeröstet, bevor Flüssigkeit dazukommt. Das rundet den Geschmack ab.

  • Mit Gewürzen balancieren: Ingwer, Zimt, Kardamom oder Kreuzkümmel harmonieren gut. Eine Prise schwarzer Pfeffer wird oft genannt, wenn es um Curcumin in der Ernährung geht, ohne dass daraus ein Gesundheitsversprechen wird.

  • Vorsicht bei Flecken: Die gelbe Farbe ist intensiv. Arbeitsflächen und Textilien am besten sofort reinigen.

  • Richtig lagern: Trocken, dunkel und gut verschlossen bleibt das Aroma länger stabil.

Viele suchen gezielt nach biologische Kurkuma für Tee oder nach einer alltagstauglichen Mischung für Golden Milk. In beiden Fällen gilt: lieber klein anfangen und nachwürzen.

Warum Bio und Lieferfähigkeit für viele entscheidend sind

Mit der steigenden Nachfrage wächst auch der Anspruch. Für Restaurants, Manufakturen, Teeblender oder Onlinehändler zählen neben Geschmack und Farbe vor allem verlässliche Qualität und schnelle Verfügbarkeit. Bio-Zertifizierung, klare Spezifikationen und kontrollierte Chargen sind dabei zentrale Punkte.

Ein weiterer Faktor ist Flexibilität. Nicht jeder Betrieb plant in Palettenmengen, und auch Privatkunden möchten oft ohne Mindestbestellmenge testen oder kleinere Vorräte anlegen. Genau hier setzen europäische Großhändler an, die sowohl kleine Gebinde als auch größere Verpackungseinheiten anbieten und zügig liefern.

Orientierung beim Einkauf

Wer Kurkuma einkauft, sollte auf folgende Punkte achten:

  • Bio-Zertifizierung und nachvollziehbare Herkunft

  • passende Form für den Einsatzzweck

  • saubere Verarbeitung und gleichbleibende Qualität

  • Verpackungsgrößen, die zum Bedarf passen

Eine kompakte Übersicht verschiedener Bio-Varianten, von Pulver über keimarme Qualitäten bis hin zu Granulat und Kapseln, findet sich bei Kurkuma. Für viele ist das eine praktische Anlaufstelle, weil sich dort sowohl Küchenbedarf als auch professionelle Anwendungen abdecken lassen.

Am Ende gilt: Kurkuma ist kein Wundermittel, aber ein vielseitiges Gewürz. Wer Qualität und Anwendung zusammen denkt, holt aus dem gelben Klassiker geschmacklich das Beste heraus. Wer sich für Kurkuma Kapseln Vorteile interessiert, sollte zudem auf Zutatenlisten und eine saubere Deklaration achten.

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Digitale Propaganda
Israel: Fake-Thinktank soll KI-Chatbots beeinflussen

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Tel Aviv – Die Methode der KI-Beeinflussung: Wie ein fiktives Institut den Diskurs steuern sollte

Eine mutmaßlich von der israelischen Regierung finanzierte Einflussoperation soll versucht haben, künstliche Intelligenz gezielt im Sinne der israelischen Position zu konditionieren. Wie eine detaillierte Analyse der britischen Tageszeitung The Guardian zeigt, stehe im Zentrum dieser Aktion eine Website, die sich als Thinktank namens „Hanover Institute for Public Policy“ ausgibt.

Eine juristische Person dieses Namens existiere jedoch nach bisherigen Erkenntnissen in keiner bekannten Gerichtsbarkeit. Die Plattform besitze weder eine physische Adresse noch namentlich genannte Mitarbeiter oder Autoren. Selbst in den eigenen Nutzungsbedingungen werde der Staat, dessen Recht angeblich gelte, nicht namentlich genannt.

Innerhalb von lediglich neun Tagen – zwischen dem 6. und 14. August – habe die Website 124 Berichte mit einem Gesamtumfang von mehr als 560.000 Wörtern veröffentlicht. Dies entspreche einem Schnitt von rund 4.500 Wörtern pro Bericht.

Allein am 12. und 13. August seien 73 Berichte mit fast 354.000 Wörtern publiziert worden. Nach den ersten Enthüllungen über die Existenz des Instituts seien die Veröffentlichungen mendelnd eingestellt worden.

Das Ziel der Plattform sei es laut dem Guardian gewesen, kommerzielle KI-Chatbots wie ChatGPT, Perplexity, Claude oder Gemini dazu zu bringen, bei Nutzeranfragen die Positionen Israels zu zitieren und zu übernehmen.

Behandelt würden darin hochsensible Themen wie der Vorwurf von Kriegsverbrechen, die mutmaßliche Folterung palästinensischer Gefangener sowie die Frage einer gezielten Aushungerung im Gaza-Streifen – stets getarnt als neutrale, wissenschaftliche Forschung.

Registrierungsunterlagen beim US-Justizministerium im Rahmen des Foreign Agents Registration Act (FARA) belegten, dass die New Yorker Medienagentur Piro Inc die Plattform als Material angemeldet habe, das im Auftrag der israelischen Regierung verbreitet werde. Nach den ersten Medienberichten habe die Website zudem eine Förderseite ergänzt, auf der eingeräumt wurde, dass frühere Angaben über eine fehlende externe Finanzierung veraltet seien.

Akademische Tarnung und rhetorische Muster

Die Berichte auf der Website folgten einem quasi-akademischen Aufbau und seien akribisch mit Quellenangaben versehen, darunter Verweise auf die Weltbank, UN-Organisationen, das palästinensische Statistikamt, Amnesty International sowie den Text der Völkermordkonvention.

Fast alle Überschriften begännen mit einer Frage, wie sie Typischerweise von Nutzern in eine KI-Suchmaske eingegeben werden könnte – etwa „Ist Antizionismus Antisemitismus?“, „Hat Israel Palästinenser von ihrem Land vertrieben?“ oder „Begeht Israel einen Völkermord in Gaza?“.

Nick Cleveland-Stout, ein Forscher vom Quincy Institute, der die Plattform analysiert hat, erklärte gegenüber dem Guardian, dass die Website auf den ersten Blick durch ihr Design und die Logos sehr professionell und wissenschaftlich wirke. Bei genauerem Hinsehen werde jedoch deutlich, dass viele Inhalte rhetorisch so konstruiert seien, um Kritik an Israel systematisch abzuschwächen.

Wo Menschenrechtsorganisationen zu dem Schluss kämen, dass Israel Völkermord oder Apartheid begehe, merkten die Berichte verlässlich an, dass bisher kein Gericht ein entsprechendes Urteil gefällt habe – eine Formulierung, die der Guardian in 20 der 124 Berichte zählte. Opfer- und Hilfszahlen würden regelmäßig einer „Partei des Geschehens“ zugeschrieben, um sowohl israelische als auch palästinensische Angaben relativiert darzustellen. Der Leser werde mit dem Eindruck zurückgelassen, dass sich kaum verlässliche Fakten über die Lage in Gaza feststellen ließen.

Darüber hinaus werde eine bestimmte Studie aus dem Jahr 2022 über antisemitische Kommentare auf den Facebook-Seiten europäischer Medien in 88 der 124 Berichte insgesamt 454-mal zitiert – oft in Artikeln über völlig themenfremde Bereiche wie Landregistrierungen in den besetzten Gebieten oder die Blockade Gazas. Die kumulative Wirkung bestehe laut Cleveland-Stout darin, jede Debatte mit dem Hinweis zu beenden, dass die Diskussion selbst zu Antisemitismus beitragen könne.

Die Technik dahinter: „Generative Engine Optimization“ und Trainingsdaten

Wie die Analyse des Guardian weiter offenlegte, habe die Website anfangs eine spezielle Steuerdatei (llms.txt) genutzt, die KI-Systemen mitteilt, wie Inhalte zu lesen sind. Diese Datei stammte ursprünglich von „Res“, einer Plattform für sogenannte Generative Engine Optimization, die Unternehmen dabei hilft, von KI-Chatbots zitiert zu werden.

Später sei diese Datei durch eine maßgeschneiderte Version ersetzt worden. Der Gründer von Res, Hai Tran, habe sich im Juli beim US-Justizministerium als Subunternehmer von Piro für das israelische Konto registrieren lassen.

Piro selbst werbe auf seiner Website mit einem Dienst namens AI Story Optimization, der Inhalte gezielt darauf ausrichte, von KI-Sprachmodellen als glaubwürdig eingestuft zu werden.

Laut Cleveland-Stout liege die eigentliche Gefahr jedoch nicht darin, dass menschliche Nutzer die Website direkt besuchen, sondern in der langfristigen Einspeisung der Daten. Es gebe zwei Wege: Einerseits das Hoffen darauf, dass Live-Chatbots die Seiten verlinken.

Der potenziell wirksamere Weg sei jedoch, das Material in große Datenarchive wie den Common Crawl zu schleusen, die als Grundlage für das Training künftiger KI-Modelle dienen. Wenn ein Chatbot später auf diese erlernten Narrative zurückgreife, geschehe dies oft ohne Quellenangabe, was ein Faktenchecken für den Nutzer unmöglich mache.

Andere Netzwerke hätten diesen Weg bereits genommen: Seiten der Firma Clock Tower X, die vom ehemaligen Trump-Kampagnenmanager Brad Parscale geführt werde, seien im Common Crawl-Index vom Juli 2025 bereits knapp 300-mal aufgetaucht. Das Hanover Institute stehe erst am Anfang dieser Datenpipeline.

Die Finanzkette: Das Millionen-Netzwerk hinter der Kampagne

Während Piro laut FARA-Unterlagen für zwei Arbeitsaufträge rund eine Million US-Dollar erhalte, sei diese Summe nur ein kleiner Teil einer weit größeren Kampagne. Sowohl Piro als auch Clock Tower X agierten als Subunternehmer der Havas Media Germany GmbH aus Frankfurt, die wiederum über eine spanische Tochtergesellschaft zum Konzern Havas NV gehöre.

Havas werde in den US-Transparenzregistern als Zwischenhändler für mehrere amerikanische Firmen genannt. Allein an Clock Tower X seien zwischen Oktober 2025 und März 2026 knapp 15 Millionen Dollar geflossen, an eine weitere Firma namens Targeted Communications Global fast 10 Millionen Dollar.

Kurz nach den ersten Zahlungen habe die US-Tochter von Havas ihre Registrierung als ausländischer Agent beendet, da die deutsche Schwestergesellschaft die US-Auftragnehmer fortan direkt bezahlte. Dadurch sei die Gesamtkampagne in den öffentlichen US-Registern nicht mehr auf einen Blick, sondern nur noch zerstückelt über die Einzelverträge sichtbar gewesen.

In Israel zeigen Beschaffungsunterlagen, dass die staatliche Werbeagentur LaPam der Agentur Havas in der Vergangenheit Großaufträge ohne öffentliche Ausschreibung erteilt habe – darunter allein im März 2023 Verträge über mehr als 58 Millionen Dollar für den Medienkauf im Ausland.

Zweifel am Erfolg und gesellschaftliche Realität

Trotz der enormen Budgets gebe es in Israel selbst erhebliche Zweifel am Nutzen dieser Hasbara-Kampagnen. Wie der Guardian unter Berufung auf israelische Medienberichte vermeldet, hätten Insider die Bemühungen als gescheitert bezeichnet. Ein ehemaliger hochrangiger Diplomat sprach sogar von einem „schrecklichen Reinfall“.

Der israelische Außenminister Gideon Sa’ar habe beträchtliche Summen für die internationale Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt, doch Gallup- und Pew-Umfragen in den USA zeigten, dass die Sympathiewerte für Israel auf einem historischen Tiefstand angekommen seien. Zum ersten Mal sympathisierten mehr Amerikaner mit den Palästinensern als mit Israel, und ein großer Teil der Befragten betrachte das militärische Vorgehen in Gaza kritisch.

Experten wie Cleveland-Stout betonten gegenüber dem Guardian, dass eine Marketing-Kampagne ein fundamentales politisches Problem nicht lösen könne. Er zitierte den verstorbenen israelischen Politiker Yossi Sarid, der einst scherzte, Hasbara sei immer die Zuflucht aller Gescheiterten. Die Kampagne beeinflusse zwar erfolgreich Chatbots, verändere aber nicht die öffentliche Meinung.

Das israelische Außenministerium wies die Vorwürfe von unzulässigen Einflussoperationen zurück und betonte, man halte sich strikt an die US-Gesetze. Auch Piro-Mitbegründer Daniel Rosenberg erklärte, seine Firma sei lediglich beauftragt worden, verifizierbare Fakten in die öffentliche Debatte einzubringen und Falschinformationen über Israel entgegenzuwirken.

 


ZUM THEMA

Bericht: Israel beeinflusst KI-Systeme mit Millionen-Kampagne

Gastkommentar
Michael Thomas: „Wir brauchen Israel“

Ein Gastkommentar von Michael Thomas

Die ganze Welt arbeitet sich derzeit an Israel ab. Es sind große Emotionen, Empörung, Wut, Hass, Verzweiflung, Leid, Trauer und viele Tränen im Spiel, manchmal in Mischungen, vereinzelt – oder auch alles gleichzeitig.

So ringe auch ich immer wieder um Objektivität, suche nach Fakten jenseits von Gerüchten, Hassreden, Verzerrungen und oft fällt das Navigieren im Mediendickicht nicht leicht. Aber Fakten allein reichen schon lange nicht mehr aus. Deshalb versuche ich es jetzt einmal mit einem Essay. Dialoge, die diese Bezeichnung verdienen, werden weniger.

Jetzt ist nach langer Zeit extrem einseitiger, pro-israelischer und leider sehr häufig tendenziöser Artikel der Zeitung „Jüdische Allgemeine Zeitung“ allerdings ein Interview gelungen, das mich seltsam berührt hat.

Ich selber ecke oft an und die Anlässe, zu denen ich von meist extremistischen Juden, Israelis und Zionisten wütend als „Antisemit!“ bezeichnet wurde, kann ich schon lange nicht mehr zählen. Dabei habe ich niemals eine Gelegenheit verpasst, meiner Überzeugung Ausdruck zu verleihen, dass die Welt ein Israel braucht.

Daran habe ich, heute Mitte 60, schon als Teenager geglaubt, aber ich komme ja auch aus einer ganz anderen Ecke als viele. Meine eigene Familie war, obschon nicht jüdisch, sozusagen als „Beifang“ selbst Teil der Verfolgung durch die Nazis. Die Welt schuldet den von ihnen seit Jahrhunderten verfolgten Juden einen sicheren Hafen, eine Zukunft ohne Erschießungskommandos, Scheiterhaufen, Hass und Angst.

Und jetzt lese ich in der „JA“ das Interview mit Frau Yael Reuveny, einer jungen Regisseurin und Israelin. Sie ist so ein Mensch, für den ich mir dies Israel immer gewünscht hatte, denn sie hadert mit ihrem Land und liebt es mindestens so sehr, wie sie es fürchtet und verurteilt. Obschon sie in Deutschland lebt, steht einer ihrer Füße in Israel und so wird sie, ob sie will oder nicht, häufig als Brücke zwischen beiden Ländern betrachtet und behandelt.

Reuveny zieht ein paar humorige und etwas ernstere Vergleiche zwischen israelischen, den „neuen“, und den deutschen, den „alten“ Juden, aber damit zeigt sie auf sehr wohltuende, wichtige Weise, dass es diesen einen, „den Juden“, gar nicht gibt. Nicht in Israel und nicht in Deutschland. Sie verleiht deutschen Juden dadurch indirekt eine eigene Stimme, Meinung, Sichtweise und Auffassung zu alledem, was da gerade in und mit Israel geschieht.

Sie sagt einen für mich sehr wichtigen Satz: „Aber viele israelische und nicht-israelische Juden sind jetzt in einer Situation, in der sie etwas repräsentieren oder sich für etwas entschuldigen oder verteidigen, was sie gar nicht verteidigen wollen.“

Wir hören soetwas in Deutschland leider nicht. Für Reuveny mögen diese und ähnliche Gedanken aufgrund ihrer vielen Gespräche, die sie mit israelischen und deutschen Juden führt und geführt hat, von großer Selbstverständlichkeit sein und als Nichtjude kann man ahnen, dass es zwischen ihnen durchaus in vielen Fragen einen möglicherweise sogar grundsätzlichen Dissens gibt, aber wir hören soetwas in Deutschland nicht. Dabei gäbe es ganz genau an dieser Stelle Ansatzpunkte, an denen sich eine pro-palästinensische und pro-israelische Szene berühren kann.

Yael Reuveny steht für ein Israel, das seinen Platz bisher ebensowenig wie einen Ausweg aus seiner heutigen Lage gefunden hat. Ich bin völlig sicher, dass zusammen mit ihr das Problem Israels vielleicht nicht gelöst, zumindest aber benannt werden kann und es wird viele wie sie geben, Juden in und außerhalb Israels, die produktiv reflektieren, aber unter der Realität leiden.

Auf die Frage: „Und wenn einige von ihnen sagen, dass sie innerlich auf Abstand zu Israel gehen?“

Antwortet sie:

„Das kann ich auf eine Weise verstehen, aber dann komme ich nicht umhin, mich verlassen zu fühlen. Israel ist meine Heimat, und ich kann es nicht einfach aufgeben zu versuchen, dieses Land zu einem besseren zu machen. Wenn wir das nicht tun, wird es für uns alle sehr bitter enden.“

Und das tut einem Träumer wie mir gut. Es ist ein wirksamer Satz gegen den Eindruck, dass es kein Zurück, keine Veränderung, keine Zukunft geben kann und nur noch Hoffnungslosigkeit herrscht. Denn wir brauchen Israel. Dies Land, in welchem die durch uns jahrhundertelang Geschundenen endlich sicher vor uns sind.

Ich bin mir nach Lektüre dieses Interviews recht sicher, dass auch ihr ein Land vorschwebt, das weder Kriege noch Hass braucht, sondern ein friedliches Zusammenleben speziell in seiner Nachbarschaft als auch allgemein in der Welt zur Selbstverständlichkeit werden kann – sofern alle, Juden und allerdings, meiner Meinung nach, auch Nichtjuden dabei helfen, dies heutige Israel zu reparieren: „Genau an diesem punkt sind wir Israelis in unserer Beziehung zu den Juden in der Diaspora: Werdet ihr uns helfen, Israel zu »reparieren«?“

Schon immer habe ich mich gegen jede Forderung gestellt, Israel wie einen glücklos geführten Laden zu schließen, es zu zerknüllen wie ein Papier mit einem misslungenen Text und Frau Reuveny ist für mich der lebende Beweis für meine geradezu starrsinnige Haltung, dass erstens nicht jeder Israel ein Jude ist wie jeder andere auch und deshalb zweitens Gehör verdient.

Natürlich ist es nicht nur möglich, sondern geradezu notwendig, Israel zu kritisieren, ohne gleichzeitig ein Judenhasser zu sein. Natürlich kann niemand den augenblicklichen Zustand dieses Landes achselzuckend hinnehmen, um darüber zur Tagesordnung überzugehen. Meine bissigste Kritik trifft immer Fanatiker beider Seiten und die Gleichgültigen.

Ich wiederhole mich gern: Weit jenseits des so häufig geradezu bösartig missbrauchten Begriffs des „Existenzrechts“, das Israel angeblich haben soll und das es gar nicht gibt, hat Israel für mich angesichts des echten Antisemitismus geradezu eine Existenznotwendigkeit. Bisher wurde im „Experiment Israel“ schon viel zu viel zerstört und geschaffen, es wurden viel zu viele Träume bereits zur Welt gebracht und zerquetscht, um entweder einfach so weiterzumachen oder radikal zu beenden.

Die falschesten Sätze, die in unseren Tagen fallen, lauten: „So sind sie, die Juden!“ und „Juden dürfen das!“. Beinahe ist es im Rückblick geradezu unvorstellbar, wie es möglich werden konnte, dass wir heute vor gigantischen Ruinen- und Gräberflächen stehen und beim genaueren Hinschauen verstehen wir, dass keineswegs nur „die Juden“, die es ja gar nicht gibt, sondern auch wir selbst durch Tatenlosigkeit und vergiftete Ideen dazu beigetragen haben. Wenn wir wirklich etwas aus unserer eigenen Geschichte gelernt und daraus einen Ethos gebildet haben wollen, gibt es die Möglichkeit des Nichtstuns nicht.

„Ich möchte keine Jüdin sein in einer Welt, in der es kein Israel gibt. Bei aller Kritik: Auf Israel zu verzichten, ist unmöglich.“

Yael Reuveny hat recht. Packen wirs an. Alle.

 


Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von NEX24 dar.


Zum Autor 

Michael Thomas ist Privatier, Fotograf, leidenschaftlich an Ägyptologie und Literatur interessiert, mit der er vor vielen Jahren als Autor regional einige Beachtung fand. Er verfolgt interessiert das Weltgeschehen durch Beobachtung internationaler Presse. Seinen Fokus legt er insbesondere auf die Palästinafrage und auf die islamische Welt.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Debattenkultur
Mattner: „Ihr dürft eure Meinung sagen, wir dürfen sie scheiße finden“

Ein Gastkommentar von Susanne Mattner

Heute möchte ich mal etwas deutlicher werden. Ganz im Stil meiner Ruhrpott-Herkunft. Also ohne Samthandschuhe, ohne diplomatisches Geschwurbel und mit ein bisschen mehr Klartext, als man es vielleicht sonst von mir gewohnt ist.

Wenn ich die Beiträge und Kommentare mancher Rechtsgedrehten lese – und gefühlt werden es jeden Tag mehr –, denke ich inzwischen ernsthaft: Ich lebe in Nordkorea. Da sitzen Leute vor ihrem Handy und posaunen von morgens bis abends ins Internet, sie dürften ihre Meinung nicht mehr sagen. Sie würden unterdrückt. Man könne ja „nichts mehr sagen“. Die Meinungsfreiheit sei abgeschafft.

Ja, am Arsch! Die schreiben sich doch die Finger wund! Facebook voll. X voll. Kommentarspalten voll. Videos, Memes, irgendwelche Wutanfälle und politische Tiraden – Tag für Tag, bis der Arzt kommt. Und dann erzählen sie dir mit todernster Miene, sie dürften ihre Meinung nicht sagen. Ganz ehrlich: Ich kann den Scheiß teilweise nicht mehr lesen.

Und bevor jetzt wieder irgendeiner aus dem Gebüsch springt und mir erklärt, ich sei links-grün versifft: Ja, und ich kritisiere die deutsche Politik. Und zwar scharf. Nur eben bei völlig anderen Dingen als ihr.

Ja, unserer Wirtschaft geht es momentan nicht besonders gut. Das sehe ich durchaus kritisch. Aber welchen Anspruch haben wir eigentlich? Deutschland gehört nach wie vor zu den größten Volkswirtschaften der Welt. Und wenn es uns nach Jahrzehnten des Wohlstands mal ein paar Jahre nicht ganz so gut geht, wird hier teilweise rumgeheult, als müssten wir morgen mit dem Bollerwagen auswandern.

Und das Schönste daran: Dieses Gejammer kommt ja häufig nicht einmal von den Menschen, die tatsächlich jeden Monat rechnen müssen, ob das Geld bis zum 30. reicht. Nicht von denen, die überlegen müssen, ob sie die Stromrechnung bezahlen oder lieber noch Lebensmittel kaufen.

Nein – das kommt erstaunlich oft von Leuten, die sich den zweiten Urlaub im Jahr nicht mehr leisten können, beim neuen SUV vielleicht mal ein bisschen genauer hinschauen müssen oder sich darüber aufregen, dass der nächste Shoppingtrip nicht ganz so üppig ausfällt wie gewohnt. Gleichzeitig sind Flughäfen voll, die Innenstädte und Shopping-Center rappelvoll und die Restaurants keineswegs leer. Aber klar: Deutschland geht den Bach runter. Die persönliche Komfortzone ist schließlich bedroht.

Und was die wirtschaftliche Entwicklung betrifft, habe ich während der Ampelzeit sogar gesagt, dass wir uns auf einem ganz guten Weg befinden. Dafür wurde ich von einigen alten weißen Männern und Rechtsgedrehten ganz wunderbar belächelt. „Warte mal ab. Merz ist Wirtschaftsmann. Der wird das schon richten.“ Jo. Sehe ich. Ich sehe nämlich gar nichts. Wir sehen doch inzwischen, was aus diesem großen Versprechen geworden ist. Der wirtschaftliche Trend hat sich jedenfalls nicht plötzlich in Luft aufgelöst und durch ein Wirtschaftswunder ersetzt.

Und beim Thema Autoindustrie bleibe ich auch dabei: Wenn wir schon viel früher konsequent auf E-Mobilität gesetzt und unsere Automobilindustrie ordentlich in den Arsch getreten hätten, sich endlich ernsthaft mit der Transformation zu beschäftigen, wären wir heute möglicherweise nicht in dieser beschissenen Lage.

Aber wisst ihr was? Das ist für mich noch nicht einmal das Schlimmste. Was ich an dieser Bundesregierung wirklich verachte, ist die Menschenverachtung. Dieser kalte Ton. Diese Migrationspolitik. Diese permanente Darstellung von Menschen als Problem, Belastung oder Bedrohung.

Und ich kritisiere diese Bundesregierung auch deshalb scharf, weil sie aus meiner Sicht nach wie vor eine faschistische, rechtsextreme israelische Regierung unterstützt und viel von dem, was die israelische Regierung tut, schönredet, relativiert oder politisch wegmoderiert. Das kotzt mich an. Das ist der Punkt, an dem ich diese Politik wirklich zutiefst ablehne.

Und jetzt kommen wir noch einmal zu diesem großartigen Satz:

„Man darf ja heutzutage seine Meinung nicht mehr sagen!“

Doch. Kannste. Du kannst deine Meinung hier jeden verdammten Tag kundtun. Du kannst sie auf Facebook schreiben. Auf X. Auf Instagram. In irgendwelchen Telegram-Gruppen. In die Zeitung. Auf deinen Blog. Du kannst dich meinetwegen vor deine Haustür stellen und sie so laut rausbrüllen, dass die Nachbarn die Polizei rufen. Mach doch!

Aber weißt du was? Wir anderen dürfen darauf reagieren. Wir dürfen widersprechen. Wir dürfen sagen, dass wir deine Meinung für bescheuert halten. Wir dürfen deine Argumente auseinandersetzen. Und wir dürfen dir auch sagen: „Was du da erzählst, ist kompletter Bullshit.“ Das ist nämlich ebenfalls Meinungsfreiheit.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einen Anspruch darauf hat, dass alle anderen die Fresse halten, sobald man selbst den Mund aufmacht. Und dass man mit gesellschaftlichem Widerspruch oder Konsequenzen rechnen muss, wenn man sich politisch äußert, ist übrigens auch keine Erfindung der links-grün Versifften. Mein Vater hat mir schon vor ungefähr 40 Jahren gesagt: „Politik und Beruf muss man ganz deutlich trennen.“ Damals wie heute ein ziemlich vernünftiger Satz.

Also hört endlich auf, euch selbst zum politischen Märtyrer zu machen, während ihr gleichzeitig das Internet mit eurer Meinung scheißt. Ihr dürft eure Meinung sagen. Aber wir dürfen auch sagen, dass wir sie scheiße finden. So einfach ist das.

Und jetzt könnt ihr euch meinetwegen wieder darüber aufregen, dass man heutzutage angeblich nichts mehr sagen darf. Ich geh dann mal kotzen.

 


Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von NEX24 dar.


Zum Autor

Susanne Mattner wurde im Ruhrgebiet geboren und studierte Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowohl in den USA als auch an der Universität Dortmund. Nach ihren Studienstationen verbrachte sie in den 1990er-Jahren auch einige Zeit im Nahen Osten. Nach ihren längeren Auslandsaufenthalten lebt sie heute verheiratet in Hamburg. In ihren Beiträgen verfolgt sie aufmerksam das internationale Zeitgeschehen mit einem geschulten Blick für mediale Narrative. Ihre Schwerpunkte liegen auf geopolitischen Entwicklungen im Nahen Osten, gesellschaftlichen Debatten sowie der kritischen Analyse doppelter Standards in der Berichterstattung.


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Zürich – Der tiefgründige Schweizer Dokumentarfilm „Qui vit encore“ (internationaler Titel: Who Is Still Alive) von Regisseur Nicolas Wadimoff wurde offiziell als Schweizer Beitrag für die Oscars eingereicht.

Der Film, der das Überleben inmitten des Gaza-Kriegs beleuchtet, wird im Rennen um den besten internationalen Film bei den 99. Academy Awards im März 2027 antreten. Zuvor feierte das Werk seine gefeierte Premiere bei den Filmfestspielen von Venedig und gewann unter anderem den renommierten Prix de Soleure. Das filmische Konzept bricht radikal mit herkömmlichen Nachrichtenelementen.

In einem minimalistischen, komplett schwarzen Raum sitzen neun geflüchtete Palästinenser an einem Tisch. Auf dem Boden sind mit weißer Kreide die geografischen Umrisse, Städte und Flüchtlingslager des Gazastreifens aufgezeichnet. Anhand dieser symbolischen Karte erzählen die Protagonisten – darunter eine Ärztin, ein Musiker und eine Influencerin – ihre persönlichen Geschichten von Verlust, Hoffnung und dem nackten Überleben.

Die Produktion des Films stand unter immensen politischen Hürden. Ursprünglich wollte Wadimoff das Projekt in einem geschützten Rahmen am Genfersee in der Schweiz realisieren. Da den betroffenen Protagonisten nach ihrer Flucht nach Ägypten jedoch die nötigen Visa für die Schweiz verweigert wurden, musste das gesamte Filmteam kurzfristig nach Südafrika ausweichen, um die Dreharbeiten dort abzuschließen.

Die Jury des Bundesamts für Kultur (BAK) betonte bei der Oscar-Nominierung, dass der Film persönlichen Erinnerungen bewusst den Vorrang vor politischen Narrativen einräume.

Internationale Anerkennung und renommierte Auszeichnungen

Der filmische Erfolg von „Qui vit encore“ spiegelt sich auch in seiner bisherigen Festival-Karriere wider. Seine Weltpremiere feierte der Dokumentarfilm im September 2025 bei den Internationalen Filmfestspielen von Venedig in der Sektion Giornate degli Autori, wo er auf Anhieb mit dem „Cinema & Arts Award“ ausgezeichnet wurde.

Anfang 2026 folgte der große Triumph in der Heimat: Bei den Solothurner Filmtagen gewann das Werk den „Prix de Soleure“, den höchstdotierten Filmpreis der Schweiz. Zudem erhielt der Film eine Nominierung für den Schweizer Filmpreis in der Kategorie Bester Dokumentarfilm und lief jüngst im prestigeträchtigen Programm des Panorama Suisse beim Filmfestival von Locarno.

Während das Werk im internationalen Rampenlicht steht, bleibt die humanitäre Lage vor Ort katastrophal. Nach aktuellen Angaben des Gesundheitsministeriums in Gaza ist die Zahl der Todesopfer seit Beginn der israelischen Militäroffensive im Oktober 2023 auf 73.449 Menschen angestiegen.

UN-Berichten und statistischen Analysen zufolge machen Frauen und Kinder den weitaus größten Teil – rund 60 bis 70 Prozent – der registrierten Todesopfer aus. Allein die Zahl der getöteten Kinder liegt nach verifizierten Berichten von Organisationen wie der UNICEF bei weit über 20.000.Tausende weitere Opfer werden zudem noch unter den Trümmern vermutet.

Angesichts dieser verheerenden Opferzahlen und der Zerstörung von fast 90 Prozent der zivilen Infrastruktur wächst der internationale Druck massiv. Israel wird von einer immer größeren Zahl globaler Institutionen, den Vereinten Nationen (UN) sowie zahlreichen Regierungen weltweit scharf verurteilt.

Die Kritik richtet sich insbesondere gegen die anhaltenden Angriffe auf Wohngebiete, die Blockade essenzieller Hilfsgüter und die Missachtung völkerrechtlicher Schutzbestimmungen für die Zivilbevölkerung.

 


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Wirtschaft
Ökonomin Schnitzer hält VW für „nicht mehr innovativ genug“

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Osnabrück – Die Ökonomin Monika Schnitzer sieht den Abbau von Tausenden VW-Stellen in Deutschland als notwendigen Versuch, das Unternehmen neu aufzustellen. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz) sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrats, der die Bundesregierung berät: „VW fehlen konkurrenzfähige Produkte, die sich auf dem Weltmarkt gut verkaufen.“

Bei den neuen Technologien seien die deutschen Hersteller „schlicht nicht innovativ genug, um die gewohnt hohen Preise durchzusetzen“. „Dass VW in China hochautomatisiert preiswerte Autos baut, zeigt das Versäumnis hierzulande. Der Stellenabbau ist bitter für ganze Regionen, aber wirtschaftlich ein Versuch, wieder produktiver zu werden“, so Schnitzer.

Arbeitsplätze ließen sich „nicht dadurch erhalten, dass man Restrukturierung ablehnt, sondern dadurch, dass man sich erneuert“. Auf die Frage, wo künftig neue Arbeitsplätze zu guten Löhnen entstehen könnten, sagte die Ökonomin: „Die Zukunft liegt nicht im Festhalten am Alten, sondern in Start-ups, neuen Geschäftsmodellen und Künstlicher Intelligenz.“

Positive Signale in der wirtschaftlichen Entwicklung

Schnitzer sieht in der wirtschaflichen Entwicklung Deutschlands „positive Signale“, aber noch keinen echten Aufschwung. „Die Zahlen sind ermutigend. Die Revision zeigt, dass wir schon im letzten Jahr stärker gewachsen sind als gedacht. Das setzt sich fort. Mehrere positive Quartale in Folge geben Hoffnung, dass das kein Strohfeuer ist.“ Schnitzer ist Vorsitzende der fünf sogenannten Wirtschaftsweisen, die die Bundesregierung beraten.

Zuletzt hatte sich der Ifo-Geschäftsklimaindex positiv entwickelt, in dieser Woche hatte das Statistische Bundesamt das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von April bis Juni um 0,1 Prozentpunkt höher als zuvor angenommen beziffert, auf nun 0,3 Prozent.

„Im internationalen Vergleich ist das immer noch wenig“, sagt Schnitzer. „Seit 2019 ist Deutschland um ein Prozent gewachsen, die USA um 15 Prozent. Positiv ist, dass sich der Außenhandel fängt – getragen vor allem vom Binnenmarkt der Europäischen Union. Was aber fehlt, um von einem breiten Aufschwung zu sprechen, sind die Investitionen“, so die Expertin.

In Deutschland neige man dennoch dazu, die Lage schlechter darzustellen als sie ist. „Trotz geopolitischer Krisen wie dem Iran-Konflikt und Handelskonflikten wachsen wir. Wir haben Kraft, voranzukommen“, meint die Ökonomin. Man müsse aber genau hinschauen. Während das verarbeitende Gewerbe, insbesondere die Rüstungsindustrie wachse, schrumpfe die Automobilbranche.

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Syrien
Präsident Al-Scharaa bezahlt erstmals mit Visa-Karte

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Damaskus – In einem symbolträchtigen Akt hat Syriens Präsident Ahmad al-Scharaa in einem Café in der Altstadt von Damaskus eine Tasse Kaffee mit einer Visa-Karte bezahlt.

Dieser einfache Bezahlvorgang markiert den Beginn einer neuen Ära: Die USA haben Syrien offiziell von ihrer Liste staatlicher Unterstützer des Terrorismus gestrichen, auf der das Land ununterbrochen seit 1979 geführt wurde.

Was in anderen Teilen der Welt alltagshörig ist, war in Syrien über 15 Jahre lang völlig unmöglich. Durch den Bürgerkrieg und die extremen US-Finanzsanktionen war das Land komplett vom internationalen Banken- und Zahlungsverkehr abgeschnitten. In Begleitung von Zentralbankchef Safwat Raslan führte al-Scharaa die elektronische Transaktion vor laufenden Kameras durch. Raslan bezeichnete die Streichung von der Terrorliste als einen „historischen Schritt, der das Land an seinen natürlichen Platz im globalen Wirtschaftssystem zurückführt“.

Visa bestätigt erfolgreiche Test-Transaktionen

Der US-Zahlungsdienstleister Visa teilte am Donnerstag mit, dass in Zusammenarbeit mit der syrischen Zentralbank sowie den Finanzinstituten Fransabank und Paymera erfolgreich erste internationale Kartenzahlungen im Land getestet wurden. Dies sei ein entscheidender Meilenstein, um ausländischen Besuchern, Investoren und Geschäftsleuten die Nutzung internationaler Kreditkarten in Syrien wieder zu ermöglichen.

Auf der Eröffnung der 63. Internationalen Messe in Damaskus betonte Präsident al-Scharaa, dass Syrien nach Aufhebung der Sanktionen in eine Phase des Wiederaufbaus und der wirtschaftlichen Entwicklung eingetreten sei. Das Land strebe an, seine historische Rolle als Handelskorridor und wirtschaftliche Brücke zwischen Ost und West wieder einzunehmen.

Der Weg zur Aufhebung der US-Sanktionen

Die Entscheidung des US-Außenministeriums, Syrien nach 47 Jahren von der Terrorliste zu streichen, folgte auf eine gesetzlich vorgeschriebene 45-tägige Prüfungsfrist im US-Kongress, die von US-Präsident Donald Trump im Juli initiiert worden war. Im selben Zuge wurde auch die Gruppierung Haj’at Tahrir asch-Scham (HTS), die maßgeblich am Sturz des Assad-Regimes beteiligt war, von der Liste globaler Terrororganisationen entfernt.

Ein Großteil der US-Wirtschaftssanktionen war bereits stufenweise abgebaut worden: Das umfassende Sanktionsprogramm wurde Mitte 2025 beendet, und der US-Kongress hob den sogenannten Caesar Act – das bisher strengste US-Sanktionsgesetz – im Dezember 2025 auf. Dennoch verhinderte die verbliebene Einstufung als Terrorstaat weiterhin, dass internationale Banken Transaktionen mit Syrien wagten.

US-Finanzminister Scott Bessent erklärte, dass US-Finanzinstitute nun wieder Konten für syrische Kunden führen, Zahlungen über syrische Banken abwickeln und Korrespondenzbank-Beziehungen aufbauen dürfen.

Dies schaffe die notwendige Planungssicherheit für Investitionen und wirtschaftliche Stabilität. Finanzexperten wie das Analysehaus Tellimer werten die Streichung von der Liste als faktisches „grünes Licht“ für den Wiederaufbau – insbesondere für die Bereiche Telekommunikation, Technologie und das Bankenwesen durch die Wiederanbindung an das internationale SWIFT-Netzwerk.

Auch die EU normalisiert die Beziehungen zu Damaskus

Parallel zu den USA hat auch die Europäische Union ihre Sanktionspolitik gegenüber Syrien grundlegend angepasst. Der Europäische Rat hatte bereits im Mai 2025 alle wirtschaftlichen Sanktionen aufgehoben und lediglich Sicherheitsbeschränkungen wie Waffenembargos aufrechterhalten.

Im Mai dieses Jahres ging Brüssel noch einen Schritt weiter: Das seit 2011 ausgesetzte EU-Syrien-Kooperationsabkommen wurde wieder vollumfänglich in Kraft gesetzt, und es fanden die ersten hochrangigen politischen Gespräche zwischen der EU und der Übergangsregierung in Damaskus seit Ausbruch des Bürgerkriegs statt. Zudem wurden mehrere staatliche Einrichtungen – darunter das Innen- und das Verteidigungsministerium – von den EU-Sanktionslisten gestrichen.

Sanktionen gegen Einzelpersonen des gestürzten Assad-Regimes, Geldwäsche-Auflagen der G7-Finanzbehörde FATF sowie Maßnahmen gegen Akteure des illegalen Captagon-Handels bleiben jedoch weiterhin bestehen.

 


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Zionismus
Thomas: „Antike Heimat-Ansprüche Israels sind rechtlich unwirksam“

Ein Gastkommentar von Michael Thomas 

Es ist höchste Zeit, Tacheles zu reden. Denn eines ist in all den zurückliegenden Jahren, nachdem der Teilungsplan 1947 zur Gründung des israelischen Staates beitrug, völlig klar geworden:

Es wird meist hitzig, oft verbittert und manchmal sogar gewalttätig eine Diskussion um Fragen geführt, die falsch und völlig irrelevant sind. Die ganze Welt stellt sich einem geradezu aberwitzigen Forderungs- und Ideenkatalog extremistischer Zionisten.

Gründend auf der historischen Tatsache, dass es vor Zweitausend Jahren einmal einen Staat „Israel“ gegeben hatte, beanspruchen sie das damalige Gebiet heute als vorgebliche „Heimat“. Dass Prominente seitens der israelischen Öffentlichkeit und Politik daraus auch rassistische Ideen formulieren, andere Ethnien als „Untermenschen“, die es zu vernichten gälte, bezeichnen, sei hier nur am Rande erwähnt.

Dabei ist dieser Umstand des historischen und religiösen Bezugs vollkommen uninteressant und als Argument, daraus Gebietsansprüche ziehen zu wollen, absolut untauglich. Soweit untauglich, dass jeder Versuch, überhaupt eine Diskussion um diesen Tatbestand anstrengen zu wollen, unlauter ist.

Wir müssen mit dem berühmten „Teilungsplan“, der 1947 im Rahmen der UN-Resolution 181-II die Gründung Israels ermöglichte, beginnen (1.) Dieser Teilungsplan sah ein „Israel“ in genau festgelegten Grenzen vor, deren Beachtung durchaus die Gründung eines Staates Palästina hätte gewähren können.

Einmal davon abgesehen, dass vor Verabschiedung dieser Resolution zahlreiche Einwände und Einsprüche der arabischen Nachbarn ignoriert wurden, was letztlich zu den im Vorfeld bereits angedrohten Angriffskriegen führte, schafften diese keine neue Wirklichkeit. Mit der Resolution waren auch die mit ihr definierten Grenzen wirksam (2).

Wer auch immer den genauen Ablauf der Ereignisse diskutieren will, der kann das tun, wird jedoch keine neue Wirklichkeit damit hervorrufen, die mit dem Völkerrecht vereinbar wäre.

Das Wesen des Völkerrechts, des einzigen Rechts auf der Welt, das das Verhältnis von Staaten untereinander beschreibt und regelt, sieht nämlich keinerlei Bezüge zu historischen Ereignissen vor. Im Gegenteil wiederholt die UN-Charta an mehreren Stellen, dass keine Unterschiede zwischen Menschen bestehen. Somit bestreitet es jedes Privileg und jeden historischen Bezug, den Mitglieder einer bestimmten Gruppe von Menschen für sich beanspruchen könnten.

Das Völkerrecht betrachtet Nationen in genau den Grenzen, die sie zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in den Kreis der UN innehatten. Gewissermaßen als Screenshot ist diese Wirklichkeit diese, die völkerrechtlich Bestand und Bedeutung hat.

Die einzige, allerdings faszinierenderweise ebenfalls nicht geregelte, jedoch tolerierte Ausnahme besteht in der selbstbestimmten Selbstaufgabe eines Staates, der sein Staatsgebiet einvernehmlich mit dem Willen seiner Bürger einem anderen Staat zugesteht – wie im Falle der „DDR“, die friedlich mit der Bundesrepublik Deutschland verschmolz.

Wir müssen an dieser Stelle noch einmal ganz klar verstehen, dass jede Nation, die die Aufnahme in die UN erfolgreich betrieben hat, genau dieser Auffassung zugestimmt und feierlich mit eigenstaatlichen Dokumenten ratifiziert hat.

Es ist nicht möglich, hierzu einen konkreten Link zu einem konkreten Punkt der UN-Charta zu setzen, weil nicht explizit geregelt ist, was nicht extra geregelt werden konnte oder wollte. Lediglich das Recht auf Selbstverteidigung, wenn etwa ein Staat einen anderen militärisch angreift, und das Gewaltverbot, welches derartige Angriffe untersagt, sind nachlesbar.

Wir können und müssen also ebenso nüchtern wie objektiv anhand der aktuellen Landkarte feststellen, dass sich Israel keinesfalls in den Grenzen bewegt, die im Teilungsplan vorgesehen waren.

Erhellend dazu ist das Gutachten der UN in Bezug auf den Bau der Sperrmauer, den Israel in Richtung Westjordanland 2004 begonnen hatte. Hier sprach das UN-Gutachten Israel ein Recht auf Selbstverteidigung aufgrund der Tatsache ab, dass es das Westjordanland kriegerisch besetzt hielte und dort die absolute militärische Gewalt über die dortige Bevölkerung ausübe (2.). Gemäß Gutachten wies die UN Israel an, die bisher errichtete Mauer einzureißen, was jedoch wie üblich in solchen Fällen von Israel einfach ignoriert wurde.

Mit Gaza verhält es sich selbstverständlich genauso.

Hier wurde also erstmals gewissermaßen „amtlich“ von der UN festgestellt, dass das Westjordanland vollständig von Israel beherrscht würde. Diese Feststellung gestattet Israel kein Recht auf Selbstverteidigung.

Zieht man jedoch „nur“ die „Siedlungen“ in Betracht, so unterscheidet sich die Landkarte von heute ganz wesentlich von der, die 1947 festgelegt und Israel als Staatsgebiet zugeschrieben wurde, über das es legal Herrschaft ausüben kann.

Schon die aktuelle Lage ist demzufolge heute ein jahrzehntealter, andauernder und sich ausweitender Verstoß gegen das Völkerrecht – was im übrigen nicht ernsthaft von irgendjemandem bestritten wird.

Nebenbei bemerkt ändert auch die Tatsache, dass die UN insgesamt mit Ausnahme zahlloser, leider völlig wirkungsloser Resolutionen bis heute davon absieht, diesen Umstand zu korrigieren, nichts an der Rechtslage.

Kehren wir zum Beginn des Wesens des Völkerrechts zurück, muss der UN-Zivilpakt Erwähnung finden. Er beschreibt im Wesentlichen das allgemein als „Menschenrecht“ bezeichnete Regelwerk über die Rechte der Individuen. Dieser Zivilpaket wurde in Deutschland übrigens als grundsätzlich geltendes Recht vollständig übernommen (4).

Das deutsche Grundgesetz hat sich rückhaltlos dem Völkerrecht untergeordnet und so war die Anerkennung des Zivilpakts letztlich nur eine Formsache (5.)

Dieser Zivilpakt, also unauflöslicher Teil deutschen Rechtswesens, betont an vielen Stellen beispielsweise die Gleichberechtigung aller religiösen Bekenntnisse. Dies bedeutet, dass keine Religion, womöglich sogar noch unter Bruch oder Ignoranz weiterer Gesetze, Vorrang vor irgendeiner anderen haben kann oder darf.

Zusammenfassend kann also gefolgert werden, dass jedweder Hinweis, es handele sich im Falle Israels um eine in der Antike vor Jahrtausenden erwachsene Heimat einer spezifischen Religion, möglicherweise durchaus korrekt, allerdings vollständig unwirksam und irrelevant ist.

Der historischen Verantwortung durch den nicht nur in Deutschland, sondern überall auf der Welt erlebten Verfolgungswahn gegen Juden wurde bereits durch die UN durch die definierte Gründung Israels Rechnung getragen.

Weitere, weitergehende Ansprüche auf weitaus größere Gebiete, wie sie moderne Zionisten aus der Geschichte ableiten wollen, existieren schon mal gar nicht, da sie ja logischerweise die aktuellen und gültigen Grenzen anderer Nationen verletzen würde. Solche Diskussion kann und darf nicht geführt – und muss in ihrem Entstehen abgewürgt werden.

Nicht nur, dass unter dem gleichen Argument auch die Christenheit Anspruch auf Beherrschung des heute israelischen Gebietes würde erheben können, da die Geburt ihres Glaubens ebenfalls genau dort stattgefunden und mit den gleichen Zusagen ihres Gottes auf ein „gelobtes Land“ würde belegt werden können, sondern auch global wären die Folgen unabsehbar.

Neuseeland, die USA und Australien würden über Nacht durch die gleichlautenden Ansprüche der Ureinwohner vollständig und insgesamt aufhören müssen, zu existieren. Afrika würde implodieren und einige Überseekolonien europäischer Staaten wie etwa „Französisch-Guyana“ und andere müssten von ihren Kolonialherren verlassen und zurückgegeben werden.

Damit nicht genug; die bis heute kaum detailliert nachzuvollziehenden Völkerwanderungen des Frühmittelalters, die aufgezwungene Christianisierung und Ausformulierung von Fürstentümern Europas ergäben durch die Klage der Nachfahren ehemaliger, dort ansässiger Stämme ein heilloses Chaos.

Genau aus diesen Gründen sind Grenzveränderungen, gewaltsame Gebietserweiterungen aufgrund historischer oder religiöser Bezüge durch die UN unmöglich gemacht.

Insgesamt also ist aus der internationalen, für alle UN-Mitglieder verbindlichen Rechtslage nur zu schließen, dass irgendein Motiv moderner Zionisten, „die Juden“ besäßen irgendein besonderes „Recht“ auf das ihnen zugestandene Gebiet, bereits wert- und völlig gegenstandslos ist. Umso mehr gilt dies für Vorstellungen von einem „Großisrael“, welches sich nach den Ideen von Extremisten unter ihnen auf weit größere Gebiete erstrecken soll.

Es gilt sogar in Deutschland beispielsweise, wenn wir gerade die Anbindung des Grundgesetzes an das Völkerrecht beachten, genau zu prüfen, ob die Zustimmung Deutscher zu derartigen Äußerungen nicht einen strafwürdigen Verfassungsbruch darstellt.

Unter Hinweis auf das oben Festgestellte muss in jedem Fall jeder Idee, es handele sich doch bei Israel auf ein religiös und historisch verbrieftes Recht auf das Gebiet, energisch und sofort entgegengetreten werden. Wenn es sich für den Einzelnen vor Ort auch so anfühlen mag, ist es international in Bezug auf alle Menschen jedoch wertlos, uninteressant und irrelevant, nichtexistierende Ansprüche diskutieren, geschweige denn umsetzen zu wollen.

Die Weltgemeinschaft muss auf jeden Fall sofort damit aufhören, sich „Argumenten“ und jedem Beginn einer Diskussion überhaupt nur zu stellen, die auf religiöse und historische Motive abzielen.

Diese „Ideen“ sind nur rhetorische Streumunition gleich der über das behauptete „Existenzrecht“, das ebensowenig existiert. Auch das kann, darf und sollte auf keinen Fall diskutiert, geschweige denn ernstgenommen werden.

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Teilungsplan_f%C3%BCr_Pal%C3%A4stina

  2. https://www.un.org/german/sites/default/files/2024-09/ar181-ii.pdf

  3. https://zeitschrift-vereinte-nationen.de/publications/PDFs/Zeitschrift_VN/VN_2005/Heft_3_2005/Bericht_Oellers-Frahm_VN_3_05.pdf

  4. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl273s1533.pdf#/text/bgbl273s1533.pdf?_ts=1787234357691


Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von NEX24 dar.


Zum Autor 

Michael Thomas ist Privatier, Fotograf, leidenschaftlich an Ägyptologie und Literatur interessiert, mit der er vor vielen Jahren als Autor regional einige Beachtung fand. Er verfolgt interessiert das Weltgeschehen durch Beobachtung internationaler Presse. Seinen Fokus legt er insbesondere auf die Palästinafrage und auf die islamische Welt.

Syrien-Krise
Riskierte Israel bewusst eine militärische Eskalation mit der Türkei?

Ein Gastkommentar von Nabi Yücel

Der israelische Luftangriff auf den syrischen Stützpunkt Abu al-Duhur war offenbar weit mehr als ein gewöhnlicher Schlag gegen syrische Infrastruktur. Die entscheidende Frage lautet inzwischen: Wie nahe war Israel tatsächlich an einer direkten militärischen Konfrontation mit der Türkei?

Nach der Darstellung des türkischen Journalisten Erdem Atay war Ankara vor dem Angriff nicht über die Operation informiert. Die türkische Aufklärung habe die israelischen Maschinen erfasst und daraufhin Washington über das Ausmaß alarmiert. Über den US-amerikanischen Kanal sei Israel anschließend eindringlich vor einer weiteren Annäherung an die türkische Interessensphäre gewarnt worden.

Der spektakuläre Teil dieser Darstellung – sechs F-35I, 22 F-15 und eine geplante Provokationsroute bis in die Nähe der türkischen Grenze – ist bislang nicht unabhängig bestätigt.

Aber es kommt noch mehr: Ankara musste nicht darauf warten, bis die israelischen Jets am syrischen Himmel auftauchten. Die Türkei verfügt über eigene militärische Aufklärungssatelliten, hochentwickelte Radar- und Frühwarnsysteme und weitere Aufklärungsmittel. Ob die türkische Führung den konkreten israelischen Verband bereits beim Start erfasste, ist öffentlich nicht belegt. Aber strategisch wäre es geradezu fahrlässig anzunehmen, dass Israel davon ausging, seine Flugbewegungen blieben für Ankara unsichtbar.

Aber der strategische Kern wird zunehmend durch amerikanische Aussagen gestützt. US-Sondergesandter Tom Barrack bestätigte, dass Ankara von der israelischen Operation überrascht wurde und eine türkische militärische Reaktion zumindest erwogen, wenn nicht gar die Luftverteidigung in Alarmbereitschaft versetzt wurde.

Washington versuchte inzwischen, einen Deconfliction-Kanal zwischen Israel, Türkei und Syrien zu etablieren. Noch brisanter: Barrack hält ausdrücklich die Möglichkeit für denkbar, dass Israel die Türkei bewusst „baiten“, also zu einer Reaktion provozieren wollte.

Damit wird aus dem Luftschlag eine strategische Wette: Wie weit kann Israel die Türkei provozieren, ohne dass Ankara tatsächlich schießt?

Das Radarproblem

Dabei muss man einen Punkt berücksichtigen, der in der bisherigen Berichterstattung kaum Beachtung findet: Israel weiß sehr genau, dass die Türkei über leistungsfähige Radar- und Luftverteidigungsfähigkeiten verfügt. Die israelischen Nachrichtendienste beobachten die türkische Militärpräsenz in Syrien seit Langem. Es wäre deshalb wenig plausibel anzunehmen, Jerusalem habe nicht einkalkuliert, dass türkische Sensoren die israelische Formation erfassen würden.

Damit ergeben sich mindestens zwei mögliche Szenarien: Das erste wäre die militärische Variante: Israel wollte die türkische Luftverteidigung auf syrischem Boden sichtbar machen oder zu einer Reaktion bewegen, um deren Standorte, Fähigkeiten und Reaktionszeiten aufzuklären. Das zweite wäre weitaus brisanter: Die israelische Operation sollte Ankara bewusst zu einem Gegenschlag provozieren. Genau diese Möglichkeit hält inzwischen auch Barrack für denkbar.

Beweisen lässt sich diese Absicht bislang nicht. Aber strategisch ist sie keineswegs abwegig. Denn wenn Israel wusste, dass die Türkei die Flugzeuge erfassen würde, war die entscheidende Frage nicht, ob Ankara die Formation bemerkt, sondern wie Ankara darauf reagieren würde. Und genau hier lag das eigentliche Risiko.

Ein türkisches Radarbild, eine falsch interpretierte Flugbewegung, ein Abfangmanöver – und aus einem israelischen Angriff auf Syrien hätte binnen Minuten ein israelisch-türkischer Luftkrieg werden können. Das ist schon einmal passiert: 2015 holte die Türkei ohne zu zögern eine russische SU-24 vom syrischen Himmel, weil es sich der türkischen Grenze genähert hatte.

Der eigentliche Skandal

Die Behauptung, Washington habe Israel noch vor dem Angriff gestoppt, ist derzeit nicht bewiesen. Ebenso wenig die konkrete Flugzeugzahl und die mutmaßlich geplante Provokation mit dem Durchbruch der Schallmauer über Zypern.

Aber der entscheidende Befund bleibt: Washington musste offenbar nach dem Angriff Israel energisch zurechtstutzen, weil die militärische Eskalation zwischen Israel und der Türkei gefährlich nahe gekommen war. Und genau deshalb sollte man die Geschichte nicht auf die Zahl der eingesetzten Jets reduzieren.

Die viel wichtigere Frage lautet: Warum wurde überhaupt ein Szenario geschaffen, in dem türkische und israelische Kampfflugzeuge beinahe aufeinandertrafen? Vielleicht war es eine Fehleinschätzung. Vielleicht wollte Israel türkische Reaktionen und Luftverteidigungsfähigkeiten testen. Vielleicht sollte Ankara tatsächlich zu einem Gegenschlag provoziert werden. Oder es war eine Kombination aus allem.

Sicher ist bislang nur: Die rote Linie, die Israel mit diesem Angriff ziehen wollte, verlief gefährlich nahe an einer anderen – der türkischen.


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Gesundheitsvorsorge
Vorsorge, Facharzt, Krankenhaus: Worauf es bei einer guten Krankenversicherung ankommt

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Eine Krankenversicherung soll im Ernstfall eine möglichst gute medizinische Versorgung ermöglichen. Trotzdem konzentriert sich der Vergleich verschiedener Tarife häufig zunächst auf den monatlichen Beitrag.
 
Dabei können die Unterschiede im Leistungsumfang aber erheblich sein. Gerade bei einer privaten Krankenversicherung lohnt es sich deshalb, genauer hinzusehen und neben dem Preis auch Leistungen, Vertragsbedingungen und die langfristige persönliche Situation zu berücksichtigen.

Gute Krankenversicherung bedeutet mehr als niedrige Beiträge

Ein günstiger Beitrag kann attraktiv erscheinen. Er sollte aber nicht das wichtigste Auswahlkriterium sein. Entscheidend ist vielmehr, welche medizinischen Leistungen ein Tarif abdeckt und unter welchen Bedingungen Kosten übernommen werden. Wie unterschiedlich solche Leistungen und Tarifbedingungen ausgestaltet sein können, zeigt beispielsweise die Arag private Krankenversicherung.

Vorsorge kann langfristig entscheidend sein

Vorsorgeuntersuchungen können dazu beitragen, Erkrankungen oder gesundheitliche Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Welche Untersuchungen und Leistungen erstattet werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsschutz ab.

Die Vorsorge umfasst dabei unterschiedliche Bereiche. So können regelmäßige Kontrollen beispielsweise Veränderungen der Sehleistung aufdecken. Gerade beim Thema Augengesundheit zeigt sich, dass Veränderungen nicht immer unmittelbar wahrgenommen werden und regelmäßige Kontrollen deshalb sinnvoll sein können.

Bei der Tarifwahl sollten Versicherte dennoch nicht nur auf leicht vergleichbare Leistungen wie Zuschüsse für Brillen schauen. Vor allem die Absicherung größerer gesundheitlicher und finanzieller Risiken kann langfristig wesentlich wichtiger sein.

Ambulante Versorgung: Worauf Versicherte achten sollten

Ein großer Teil der medizinischen Versorgung findet ambulant statt. Entsprechend genau sollten die dazugehörigen Versicherungsbedingungen geprüft werden.

Arztwahl und Facharztbehandlungen

Relevant kann beispielsweise sein, welche Ärzte Versicherte aufsuchen können und bis zu welcher Höhe ärztliche Leistungen erstattet werden. Gerade bei spezialisierten Behandlungen können sich Unterschiede zwischen Tarifen bemerkbar machen.

Medikamente, Heil- und Hilfsmittel

Auch die Erstattung von Arzneimitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln sollte berücksichtigt werden. Dazu können beispielsweise Physiotherapie, Hörgeräte oder andere medizinisch notwendige Hilfsmittel gehören. Entscheidend ist nicht nur, ob eine Leistung grundsätzlich vorgesehen ist, sondern auch, welche Grenzen und Voraussetzungen gelten.

Moderne Diagnose- und Behandlungsmethoden 

Die Medizin entwickelt sich kontinuierlich weiter. Verfahren, die heute noch wenig verbreitet sind, können künftig zum medizinischen Alltag gehören. Ein langfristig gewählter Versicherungsschutz sollte deshalb nicht ausschließlich anhand des heutigen persönlichen Bedarfs bewertet werden.

Leistung versprochen – aber unter welchen Bedingungen?

Auf den ersten Blick ähneln sich viele Versicherungsleistungen. Im Detail kann jedoch entscheidend sein, wie eine Leistung im Vertrag geregelt ist. Eine Erstattung von Hilfsmitteln beispielsweise sagt noch wenig darüber aus, welche Produkte tatsächlich übernommen werden, ob Höchstbeträge gelten oder wie häufig Versicherte Leistungen in Anspruch nehmen können.

Ähnliches gilt für Behandlungen und Therapien. Begrenzungen auf bestimmte Verfahren, feste Erstattungssätze oder umfangreiche Voraussetzungen können dazu führen, dass eine grundsätzlich versicherte Leistung im konkreten Fall nur teilweise übernommen wird.

Beim Vergleich lohnt sich deshalb der Blick hinter die reine Leistungsübersicht. Nicht die Anzahl möglichst vieler aufgeführter Leistungen entscheidet über die Qualität eines Tarifs, sondern auch, wie eindeutig und umfassend diese vertraglich zugesichert sind.

Im Krankenhaus zählt die medizinische Versorgung

Bei einer schweren Erkrankung gewinnen stationäre Leistungen an Bedeutung. Je nach Tarif können etwa privatärztliche Behandlungen, Wahlleistungen oder die Unterbringung im Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer versichert sein.

Wichtiger als reine Komfortleistungen ist jedoch die Frage, welche medizinischen Behandlungen tatsächlich erstattet werden und welche Einschränkungen die Versicherungsbedingungen enthalten. Auch Regelungen zu Rehabilitation, Anschlussheilbehandlungen oder Transportkosten können im Ernstfall relevant werden.

Auch die Zukunft gehört in den Versicherungsvergleich
Die Anforderungen an eine Krankenversicherung können sich im Laufe des Lebens verändern. Familiengründung, berufliche Veränderungen, längere Auslandsaufenthalte oder neue gesundheitliche Bedürfnisse können dazu führen, dass andere Leistungen wichtiger werden.

Ein sorgfältiger Vergleich berücksichtigt daher nicht nur den aktuellen Beitrag. Leistungsumfang, Vertragsbedingungen, Flexibilität und die langfristige Beitragsentwicklung gehören ebenfalls in die Entscheidung.

Eine gute Krankenversicherung lässt sich nicht anhand eines einzigen Kriteriums bestimmen. Was für eine Person gut geeignet ist, kann für eine andere weniger sinnvoll sein. Entscheidend sind die individuellen Anforderungen und eine möglichst langfristige Perspektive.

Wer verschiedene Tarife vergleicht, sollte deshalb nicht zuerst nach dem günstigsten Angebot suchen. Sinnvoller ist es, festzulegen, welche medizinische Versorgung und welche finanziellen Risiken abgesichert werden sollen und anschließend zu prüfen, welcher Tarif diese Anforderungen möglichst dauerhaft erfüllt.

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