Kommentar
Türkische Anti-Terror-Offensive: Europa steht Kopf
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USA
Deutsche Reparationszahlungen: Herero- und Namaverbände fechten Gerichtsentscheidung an
Regierungsunabhängige Herero- und Namaverbände haben am Donnerstag, 17.10.2019, vor einem übergeordneten US-Berufungsgericht die Nichtzuständigkeitserklärung eines New Yorker Bezirksgerichts bzgl. ihrer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Reparationen für den Völkermord an ihren Vorfahren 1904-08 und Einbeziehung in die namibischen-deutschen Wiedergutmachungsverhandlungen angefochten.
Die Verbände wollen erreichen, dass ihre Klage vom zuständigen Bezirksgericht angenommen wird.
Kern ihrer Argumentation ist, dass das Bezirksgericht neu aufgetauchtes, entscheidendes Beweismaterial, das seine Zuständigkeit belegen würde, nicht berücksichtigt hat. Dabei handelt es sich in erster Linie um den erst kürzlich entdeckten Nachweis, dass nicht die Witwe des Berliner Anthropologen Felix von Luschan, sondern sein Arbeitgeber, das staatliche Berliner Völkerkundemuseum, dessen umfangreiche „Lehrsammlung“ menschlicher Gebeine – darunter auch von Herero- und Nama-Opfern der deutschen Kolonialmacht – 1924 an das American Museum of Natural History verkauft hat.
Die Einnahmen – so die Kläger – wären somit wie die Erlöse aus dem Verkauf von Herero- und Nama-Land in die deutsche Staatskasse geflossen, aus der wiederum der Erwerb von Immobilien in New York finanziert wurde. Der Nachweis einer geschäftlichen Beziehung der Beklagten zu den USA, die im Bezug zur Klage steht, ist eine wesentliche Voraussetzung für die juristische Zuständigkeit amerikanischer Gerichte.
Die Entscheidung des Zweiten US-Berufungsgerichtes steht noch aus.
Die New Yorker Distriktrichterin Laura Taylor Swain hatte eine Klage zu den unter deutscher Kolonialherrschaft zu Beginn des 20. Jahrhunderts verübten Massakern Anfang des Jahres abgewiesen. Die Justiz in den Vereinigten Staaten sei wegen mangelnder Auswirkungen auf das Land nicht für den Fall zuständig. Swain hatte befunden, dass Deutschland in diesem Fall Immunität vor einer Strafverfolgung genießt und das Gericht weder für den Fall zuständig sei, noch befugt sei, diesen Fall anzuhören. Das Landeskommunaloberhaupt der Herero-Bevölkerung in Namibia, Vekuii Rukoro, hatte bereits kurz darauf in Windhoek angedeutet, dass Deutschland sich in New York würde verantworten müssen, „ob es will oder nicht“, berichtet die namibische Tageszeitung Allgemeiner Anzeiger. Die USA seien sehr wohl zuständig, so Anwalt Kenneth McCallion, der die Stämme vertat. Der Fall betreffe auch die USA, unter anderem wegen des Verkaufs von Schädeln getöteter Afrikaner, die vor etwa 100 Jahren an ein Museum in New York geschickt wurden. „Der Völkermord hat eine direkte Verbindung nach New York“, sagte er am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Die deutsche Bundesregierung hatte seit der Einreichung der Klage erklärt, es gebe keine rechtliche Grundlage für das Verfahren. Im Januar 2017 hatten Nachfahren beider Volksgruppen eine Sammelklage gegen Deutschland eingereicht.Berlin bezeichnet die Verbrechen seit 2006 zwar auch offiziell als Völkermord, Entschädigungszahlungen lehnt die Bundesregierung aber ab. Stattdessen erhöhte man die Entwicklungshilfe an Namibia. Diese käme jedoch nicht bei den Nachfahren der Herero und Nama an und wird aus diesem Grund von diesen abgelehnt. Die namibische Regierung hat wiederholt „Entwicklungshilfe“ als Basis ihrer Verhandlungen mit Deutschland bekräftigt. Vertreter der Herero und Nama fordern aber Reparationenzahlungen wie im Falle Israels. Auch eine Entschuldigung hochrangiger Regierungsvertreter Deutschlands wird immer wieder gefordert. In einer gemeinsamen Resolution fordern Vertreter zudem die direkte Beteiligung der Herero und Nama an allen Verhandlungen mit Deutschland.
In einem Interview mit Radio Dreyeckland kritisierte auch Israel Kaunatjike, ein Herero, der in Berlin lebt und sich für das Bündnis “Völkermord verjährt nicht!”, sowie bei Berlin Postkolonial engagiert, dass namibische Herero- und Nama-Verbände von den Gesprächen über eine Aufarbeitung des deutschen Völkermordes Anfang des 20. Jahrhundert ausgeschlossen seien. Kaunatjike spricht gegenüber dem Sender von “Geheimverhandlungen, zu denen die Opferverbände nicht eingeladen sind” und erklärt, die Gruppen wollten die Ergebnisse, die ohne ihre Beteiligung verhandelt worden seien, nicht respektieren. Die namibische Regierung verfolge nur finanzielles Interesse an so genannter Entwicklungshilfe und sei nie in der Frage selbst engagiert gewesen, betonte der Aktivist. “Das ist ein ‘Teile und herrsche’, und das stört uns einfach”, erklärt der Herero-Aktivist. Eine Bedeutung für die Gegenwart habe die Frage, wer in wessen Namen verhandelt, durchaus noch, so Kaunatjike. “Vertriebene in Botswana, Südafrika und Angola, deutsche Siedler leben heute noch auf deren Land”, erklärte er weiter. Zu 75 Prozent handle es sich dabei um Farmland. Man strebe diesbezüglich eine Restitution oder eine Entschädigung an. “Unsere Anliegen werden ignoriert”, so Kaunatjike in einem Gespräch mit dem Nachrichtenportal NEX24. “Sie werden uns aber nicht bremsen können.” „Wir wollen keine Entwicklungshilfe, wir wollen Reparationen und Heilung, so wie bei den Juden“, sagte Aktivistin Kambanda Nokokure Veii von der Ovaherero Genozid Stiftung in einer Videobotschaft. „Behandelt man uns anders, weil wir Afrikaner sind?“, fragt Veii. Ein Genozid sei ein Genozid, ganz gleich, ob an Juden oder Afrikanern verübt.Zum Thema
– Völkermord an Herero und Nama – Herero-Sprecherin: „Deutschland verhält sich wie ein Vergewaltiger, der gleichzeitig Richter ist“
Die Vorsitzende des Herero-Verbandes OGC, Esther Muinjangue, findet es „interessant“, wie beflissen Deutschland die Geschichte anderer Länder aufarbeitet. „Was ist der Unterschied? Die Herero sind schwarz, die Deutschen glauben, dass sie Schwarze nicht ernst nehmen müssen. Das ist für mich die einzige Schlussfolgerung“, so die NGO-Vorsitzende Esther Muinjangue in einem Interview.
Herero-Sprecherin: „Deutschland verhält sich wie ein Vergewaltiger, der gleichzeitig Richter ist“
Flüchtlingspolitik
EU-Politiker Sonneborn droht Erdogan mit 3 Millionen Kreuzberg-Türken
Die EU solle zur Besinnung kommen und die Offensive nicht Besatzung nennen, so der türkische Staatschef bei einer Rede am Donnerstag. Erdogan drohte damit, sonst die „Tore zu öffnen und 3,6 Millionen Flüchtlinge durchzulassen“.
Erdogan: „Hey Europäische Union, kommt zur Besinnung! Falls ihr unsere derzeitige Maßnahme als eine Besatzungshandlung bezeichnet, haben wir ein leichtes Spiel: Wir öffnen die Tore und schicken die 3,6 Millionen Flüchtlinge zu euch.“
Militäroffensive Friedensquelle
Trotz Waffenruhe in Nordsyrien: YPG führt Angriffe fort
Ankara – Trotz des angekündigten Waffenstillstands in Nordsyrien, habe der syrische Arm der Terrororganisation PKK, die YPG, ihre Angriffe fortgeführt, so das türkische Verteidigungsministerium.
In den vergangenen 36 Stunden habe es 14 Angriffe der YPG gegeben, teilte das Ministerium am Samstag auf Twitter mit. Demnach fanden 12 der Angriffe in Ras al-Ayn und jeweils ein Angriff in Tal Abyad und einer in Tall Tamr statt.
Am Donnerstag einigten sich der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan und der US-amerikanische Vizepräsident Mike Pence mit sofortiger Wirkung auf eine fünftägige Waffenruhe in Nordsyrien, um den kurdischen Separatisten (YPG) den Rückzug aus dem Grenzgebiet zu ermöglichen.
Die türkische Regierung plant auf syrischem Gebiet eine 30 km tiefe Sicherheitszone, um mindestens zwei Millionen Flüchtlingen eine Rückkehr zu ermöglichen.
Der ehemalige deutsche Außenminister Sigmar Gabriel sagte in einem Gespräch mit der Tageszeitung Bild, dass die Fehler in Syrien bereits unter dem ehemaligen US-Präsidenten Barak Obama begonnen hätten. Der damalige US-Präsident hätte die US-Truppen abziehen wollen und habe – um das Vakuum zu füllen – mit der YPG kooperiert.
Zudem unterstrich Gabriel, dass die Türkei es niemals zulassen werde, dass das jetzige Machtvakuum von der PKK/YPG gefüllt wird. Deshalb seien türkische Truppen bereits 2018 in Afrin einmarschiert.
Europa habe zu all dem nichts zu sagen, weil es von Anfang an mit diesem (Bürger-)Krieg nichts zu tun haben wollte. Selbst eine Flugverbotszone über Syrien, wie sie die Türkei vorschlug, um Assad an der Bombardierung des eigenen Volkes zu hindern, scheiterte damals am Veto vieler Europäer – darunter auch Deutschlands und der EU, so Gabriel.

Militäroffensive in Syrien
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Der Weltverband der christlichen Aramäer (WCA) hat die mediale internationale Anteilnahme für den syrischen Zweig der Terrororganisation PKK, die YPG, verurteilt und in einer Pressemitteilung gefragt, warum die Empörung ausblieb, als vier christliche Schulen der Aramäer in Nordsyrien am 28. August des vergangenen Jahres durch die YPG geschlossen wurden.
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Meinung
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Ratgeber
Tipps für den geplanten Umzug
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