Glücksspiel
Wissenswertes: Online Casino Bonus und die besonderen Angebote verstehen

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Online Casinos und Gaming-Plattformen verzeichnen nicht erst seit Kurzem eine hohe Fangemeinde. Seit Jahren steigt die Zahl der Spieler stetig an. Die Popularität ist so hoch, dass auch Hollywood nicht umhinkann, Casinothemen in Blockbuster und Indy-Filme zu verwandelt. Aktuell geben 1,4 Millionen Deutsche an, regelmäßig im Online Casino zu spielen. Zieht man die anderen Videospieler dazu, dann zeigt sich, dass knapp 35 Millionen Deutsche regelmäßig zocken. Ein riesiger Markt, der dank ständiger Neuerungen lebendig bleibt und die Spieler überrascht. Um in der Casinobranche mithalten zu können, ist die Verwendung von Bonussen bei vielen Anbietern ein gängiges Werbemittel geworden. Welche Bonusse gibt es im Casino und worauf muss man achten?

Welche Bonusse gibt es?

Neue Online-Casinos mit fantastischen Angeboten gibt es eine Menge. Bei dem großen Angebot lohnt es sich, auf die Details zu achten, um das meiste aus diesen Angeboten herauszuholen. Besonders beliebte Casino Bonusse sind der Willkommensbonus, der Reload-Bonus und der Cashback-Bonus. Jede digitale Spielplattform offeriert mindestens ein Bonusangebot. Schauen wir uns die drei Bonusse etwas genauer an.

Willkommensbonus

Der Willkommensbonus wird nur den neuen Spielern gewährt. Auf diese Weise wollen die Anbieter neue Kunden gewinnen. Die Bonusse sind in vielen Fällen sehr umfangreich und beinhalten Bonusgeld und Freispiele. Je nachdem, mit welcher Lizenz das Casino funktioniert, fallen die Willkommensbonusse unterschiedlich groß aus. Gerade Casinos, die sich an der deutschen Glücksspiellizenz orientieren, bieten in der Regel kleinere Bonusse an, jedoch mit besseren Umsatzbedingungen. Wie viele Bonusangebote ist der Willkommensbonus an eine Mindesteinzahlung gekoppelt. Mit 20 Euro qualifizieren sich neue Spieler beim Großteil der Plattformen für den Willkommensbonus. Die Höhe des Bonusgeldes orientiert sich an der Höhe der Einzahlung. Bei einem 100 % Bonus erhält man folglich den Einzahlungsbetrag noch einmal als Bonusgeld.

Reload Bonus

Der Reload Bonus funktioniert ähnlich wie der Willkommensbonus. Der Unterschied, dieses Angebot richtet sich an die Stammspieler, die regelmäßig Einzahlungen vornehmen. Einmal pro Woche oder Monat wird ein Bonus gewährt, der ebenfalls an eine Einzahlung gekoppelt ist. So bieten einige Online Casinos immer dienstags einen Reload Bonus für Bonusgeld an. Am Mittwoch oder Donnerstag kann man gegen eine Einzahlung die Freispiele neu aufladen. Der Reload Bonus kann sich auf Bonusgeld, Freispiele oder eine Kombination aus beidem beziehen.

Cashback Bonus

Eine sehr interessante Bonusform ist der Cashback Bonus. Dieser wird ebenfalls bereits registrierten Spielern gewährt. Er bezieht sich auf die Verluste, die ein Kunde erleidet und soll das Gemüt etwas heben. Meist im Wochenrhythmus werden die Gewinne und Verluste der Spieler registriert. Wer mehr Verluste verzeichnet als der vom Casino vorgegebene Grenzwert, der kann sich für den Cashback-Bonus registrieren. Als Spieler erhält man 10 oder 15 % der Verluste als Bonusgeld gutgeschrieben und kann erneut sein Glück versuchen. In einigen sehr wenigen Fällen wird der Cashback-Bonus bereits auf die Einsätze angewendet. Egal ob man gewinnt oder verliert, man erhält immer einen bestimmten Prozentsatz des Einsatzes gutgeschrieben. Doch diese Form des Cashback-Bonusses ist sehr selten. Treueprogramme für hohe Motivation Viele Casino-Anbieter haben das Treueprogramm oder den VIP-Club eingeführt. In einigen Fällen wird man vom Casino in den VIP-Club eingeladen, doch bei den meisten Webseiten sammeln die Spieler bereits mit den ersten Einsätzen Treuepunkte. Je mehr man spielt, desto mehr Treuepunkte können gesammelt werden und desto höher steigt man im VIP-Level. Jedes VIP-Level bietet neue Vergünstigungen an. So erhöht sich beispielsweise der Prozentsatz des Cashback-Bonusses, Freispiele werden regelmäßig auch ohne Einzahlung ausgeschüttet oder die Auszahlungsbedingungen sind wesentlich günstiger. Wer kann Online Casino Bonusse anfordern? Den Willkommensbonus können, wie bereits erwähnt nur neue Spieler beantragen. Dieser Bonus ist an die erste Einzahlung auf einer Plattform gebunden. Bei den wiederkehrenden Bonusaktionen kann jeder genau die Aktion aktivieren, die seinem Spielverhalten entspricht. Dabei muss lediglich auf die Mindesthöhe bei Einzahlungen geachtet werden und auf die Umsatzbedingungen. Letztere erklären wir im folgenden Absatz.

Was sind die Umsatzbedingungen bei Bonussen und Angeboten?

Die Umsatzbedingungen sind fast wichtiger als der eigentliche Bonusbetrag. Denn nur, wenn diese Vorgaben erfüllt werden, können mögliche Gewinne, die in Freispielen oder mit Bonusgeld erzielt werden auch ausgezahlt werden. Bei jeder Bonusaktion befindet sich im Kleingedruckten eine Angabe wie “40 x” oder “30 x” umsetzen. Je geringer dieser Wert, desto besser. Bei einem Bonusgeld von 20 Euro müssen bei einer Umsatzanforderung von 40 insgesamt 800 Euro (20 Euro x 40) eingesetzt werden. Verringert sich diese Angabe auf 30, dann müssen nur 600 Euro eingesetzt werden, um ein Plus ausgezahlt zu bekommen. Die Unterschiede sind enorm, weshalb die Qualität eines Bonusses immer von den Rahmenbedingungen abhängt.

Lohnt sich ein Online Casino Bonus immer?

Wer sich einen lohnenden Casino Bonus sichern möchte, sollte immer auf die Details achten. Die Casino Branche ist eine Industrie mit einem jährlichen Umsatz um die 40 Milliarden Euro. Dieser wird natürlich von den Spielern generiert. Um sich bei diesem Hobby einen kleinen Vorteil zu verschaffen, eignen sich die Bonusangebote optimal. Dies trifft aber nur dann zu, wenn die Umsatzbedingungen akzeptabel und erfüllbar sind. Ein Tipp der Redaktion, es lohnt sich mitunter, einen kleineren Bonus mit geringen Umsatzanforderungen zu aktivieren, anstatt eines enormen Willkommensbonusses, der an absolut utopische Bedingungen gekoppelt ist, die nicht zu erfüllen sind. Auf diese Weise bleibt der Spaß am Spiel und man kann vielleicht den ein oder anderen Gewinn aus den Bonusspielen mit nach Hause nehmen.

Weltflüchtlingstag
Über 40 Millionen Kinder weltweit auf der Flucht

Osnabrück – In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Geflüchteten und Vertriebenen verdoppelt, mittlerweile sind mehr als 100 Millionen Menschen auf der Flucht, darunter rund 40 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Sie fliehen vor Krieg, kind- und geschlechtsspezifischer Verfolgung, Umweltzerstörung und Perspektivlosigkeit. „Nie waren weltweit mehr Erwachsene, Kinder und Jugendliche gezwungen, ihre Aufenthaltsorte zu verlassen. Wir alle wissen, welchen Gefahren gerade flüchtende Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind. Es wird deshalb höchste Zeit, dass die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag angekündigten Paradigmenwechsel in der Flucht- und Migrationspolitik endlich in die Tat umsetzt“, fordert Beat Wehrle, Vorstandssprecher von terre des hommes. Die Ampel-Koalition hat die Chance, zumindest im nationalen Rahmen einige wichtige Reformen anzustoßen. Doch mit dem ersten Gesetzgebungsverfahren, dem sogenannten Chancenaufenthaltsrecht, werden dringend notwendige Verbesserungen für geflüchtete Kinder und Jugendliche verschleppt. „Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag wie die Erleichterungen beim Familiennachzug finden sich in dem Gesetzentwurf nicht wieder. Auch wenn einige Erleichterungen beim Bleiberecht die Situation von langjährig Geduldeten verbessern, fehlen wichtige Regelungen zum Familiennachzug oder zum Verbot für Abschiebehaft für Minderjährige, die diesen direkt helfen könnten“, erläutert Sophia Eckert, Kinderrechtsexpertin von terre des hommes. Ferner appelliert terre des hommes an die Bundesregierung, sich der Menschen anzunehmen, die vor den Taliban aus Afghanistan in die Nachbarländer fliehen mussten. „Uns liegen Fälle von Minderjährigen vor, bei denen sich die Aufnahme aus Pakistan massiv verzögert. Um zu verhindern, dass Familien auseinandergerissen werden oder lange Zeit voneinander getrennt leben müssen, müssen die Kriterien für den Familiennachzug unbedingt weitergefasst werden“, so Sophia Eckert.  

Gastbeitrag
Kommentar: Wer ist Enver Altaylı?

Ein Gastbeitrag von Nabi Yücel Angehörige von Enver Altaylı fordern die Bundesregierung auf, sich für den deutschen Bundesbürger einzusetzen, der in der Türkei inhaftiert ist. Beim „Opfer“, wie die Deutsche Welle und andere Mainstream-Medien den ehemaligen Nachrichtendienstler bezeichnen, handelt es sich um den 77-jährigen Enver Altaylı. Wer ist Enver Altaylı? Enver Altaylı stammt aus einer Familie usbekischer Herkunft. Ab den 60er Jahren trat er die Offizierslaufbahn an, beteiligte sich 1962 in der Militärakademie unter dem Kommando von Talat Aydemir einem Militärputsch, der scheiterte. Aufgrund der Beteiligung wurde er von der Akademie ausgeschlossen. Nach der unehrenhaften Entlassung begann Altaylı in Ankara das Studium in Rechtswissenschaften, schloss es 1967 ab und begann im Forschungsinstitut für Kultur zu arbeiten. Zwischen 1968 und 1973 begann Altaylı in Deutschland und Österreich seine Kenntnisse zum westdeutschen Rechtssystem sowie zur Sowjetunion aufzufrischen. In der „Hergün“ begann Altaylı als Chefredakteur zu arbeiten und Editorials zu veröffentlichen. „Hergün“ galt als Blatt der MHP. In der Zwischenzeit arbeitete Enver Altaylı auch für den türkischen Nachrichtendienst MIT, besuchte Nachrichtendienste der Bündnispartner der NATO, darunter dem BND und CIA. Altaylı wurde 1974 Mitglied der türkischen Partei MHP, ab 1977 Berater des Parteivorsitzenden Alparslan Türkeş. 1980 verließ Altaylı die Türkei, tauchte 1988 in Usbekistan auf. Sein Name taucht in den Umstürzen in Usbekistan sowie Aserbaidschan auf. Am 27. August 2017 trat Altaylı wieder in den Fokus ein, diesmal als Verdächtiger im FETÖ-Verfahren – dem Prozess, der sich mit den Drahtziehern des gescheiterten Putschversuchs in der Türkei vom 15. Juli 2016 befasst. Das Pikante daran ist, dass die Ermittler ihm bereits 2020 vorwarfen, einem MIT-Beamten zur Flucht verholfen zu haben, der in Zusammenhang mit dem Putschversuch vor Gericht gestellt werden sollte. In der Anklageschrift, verfasst von der Generalstaatsanwaltschaft von Ankara, wird erklärt, Altaylı habe Kontakt zu einer Reihe von CIA-Beamten gehabt und mit ihnen über politische Entwicklungen in der Türkei korrespondiert und ihnen darüber berichtet. Soner Yalçın, Chefredakteur der oppositionellen „Sözcü“ berichtet seit Jahren über diverse Morde an Intellektuellen und Journalisten, darunter Uğur Mumcu. Laut Yalçın hat Enver Altaylı einen gewissen Hang, sich mit Namen zu beschäftigen, die später in Zusammenhang mit den Mammut-Prozessen gegen das Militär zwischen 2009 und 2016 oder in Verbindung mit dem gescheiterten Putschversuch von 2016 stehen. 2008 habe der ehemalige Nachrichtendienstler Altaylı einen Beschwerdebrief an Fethullah Gülen geschickt. Darin habe er sich über den ehemaligen Generalstabschef İlker Başbuğ, über den hochdekorierten Nachrichtendienstler Kaşif Kozinoğlu und andere beschwert. Beide Namen landeten später in Zusammenhang mit den Mammut-Prozessen in Untersuchungshaft in Silivri. Kozinoğlu verstarb dort, Başbuğ wurde später freigesprochen und entlassen. Yalçın beschäftigte sich auch mit Altaylı, stellte ihm auch persönliche Fragen. Ob er ein CIA-Agent sei, habe er gefragt, was Altaylı stets abgewiesen habe, obwohl sein Mentor, Ruzi Nazar, selbst ein CIA-Agent war und an unzähligen Putschen im Ausland beteiligt war. Altaylı, jener, der viel von Duane Clarridge hielt – einem ehemaligen Operationsoffizier der CIA – bestritt stets, ein Mitläufer der CIA zu sein, so Yalçın. Aber aus welchen Gründen auch immer hatte Altaylı während der Mammut-Prozesse gegen Militärangehörige 53-mal Kontakt mit dem CIA-Mitarbeiter Alan Fiers. Altaylı ist der Schlüssel zur CIA und der FETÖ, zu Başbuğ und Kozinoğlu sowie deren Inhaftierung, so Yalçın. Eigentlich ist Altaylı laut Yalçın so ziemlich in allem verstrickt, was die türkische Geschichte seit den 90’er Jahren zu bieten hat. Er wird in Zusammenhang mit dem Video-Komplott gegen Deniz Baykal (CHP) ebenso erwähnt, wie dem Mord am Journalisten Haydar Meriç. Wer ist also dieser Enver Altaylı? Laut deutschen Mainstream-Medien ist Altaylı ein Opfer des türkischen „Regimes“. Ein Deutscher türkischer Abstammung, der wegen seiner „bewegten Vergangenheit“ offensichtlich nie mehr frei kommt. Einer, der nach „westlichen rechtsstaatlichen Standards einer juristischen Farce“ unterliegt. Laut regierungsnahen und oppositionellen türkischen Medien aber ein Schlüssel, der die tiefsten Abgründe eines oder mehrerer westlicher Nachrichtendienste offenbaren kann. Die CIA hat Fethullah Gülen den Aufenthalt in den USA erst ermöglicht und hält die Hand über ihn. Der Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND), Bruno Kahl, sieht keine Anzeichen, dass der Sektenführer am gescheiterten Putschversuch beteiligt war und ist sicher, dass die Sekte in Deutschland quasi ein Gartenverein ist. Die Bundesregierung deckt mutmaßliche Putschisten der Sekte in Deutschland, sorgt bis heute, dass die Hintergründe zum Aufenthalt der Blackbox der Sekte nicht aufgedeckt werden, obwohl türkische Medien in Deutschland dicht an der Ferse von Adil Öksüz dran waren. Die Bundesregierung ist sichtlich bemüht, die Fethullah Gülen-Sekte in Deutschland zu etablieren. Man leistet Beihilfe beim Projekt „House One“, an der die Deutschland-Vertretung der Sekte beteiligt sind. Es fließen Bundes- und Landesmittel an Vereine und Verbände dieser Sekte, ohne das es laut an die Glocke gehängt wird. Auch bei Enver Altaylı ist man nahezu sicher, dass er ein weiteres deutsches Opfer des „türkischen Regimes“ ist. Deshalb wurde wohl Altaylı im Gefängnis von Ankara allein zwischen 2018 und 2020 von deutschen Diplomaten über 23-mal besucht, sogar vom höchsten diplomatischen Vertreter des deutschen Auswärtigen Amtes, dem ehemaligen Botschafter Martin Erdmann – allein 9-mal. Altaylı ist wer?
Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar. 

Auch interessant

– Gastbeitrag – Kommentar: „Die Türkei befindet sich seit 2009 mitten in einer Schlacht“

Yücel: „Zieht man die letzten Jahre Resümee, kristallisiert sich ein düsteres Bild der Türkei ab, in der westliche Nationen und Bündnisse eine Rolle spielen.“

Kommentar: „Die Türkei befindet sich seit 2009 mitten in einer Schlacht“

Umweltschutz
Nachhaltiges Bauen für die Eigenheime der Zukunft

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Das Thema Umweltschutz ist so aktuell wie nie zuvor. Verbraucher bemühen sich, ihren Müll zu trennen, weniger zu fliegen und sich umweltschonend zu ernähren – vor allem in den Städten.

Bei immer höheren Mieten und immer kleineren Wohnungen entscheiden sich Mieter jedoch insbesondere dort zunehmend für das Eigenheim. In Bezug auf den Hausbau stellt sich dann die Frage, wie sie den Traum vom Eigenheim realisieren können – möglichst ohne dabei auf Kosten der Natur zu leben. Das Ziel ist es, so wenig Ressourcen wie möglich zu verbrauchen und hauptsächlich auf nachwachsende Rohstoffe zu setzen.

Mit genauer Planung ans Ziel

Wer nachhaltig bauen möchte, benötigt vor allem eine individuelle Planung. Diese ist ohne die Hilfe von guten Experten kaum möglich. Klimaschonendes Bauen und Wohnen erfordert immer auch Vorarbeit und gründliche Recherchen. Dabei gilt es zunächst, sich über die eigenen Wünsche und Bedürfnisse klar zu werden:

  • Wie genau soll das Eigenheim aussehen?
  • Was brauche ich?
  • Wie nachhaltig kann das Haus sein?
  • Können überwiegend regionale Produkte genutzt werden?
  • Ist es möglich auf regenerative Energien zurückzugreifen?
  • Wie hoch soll das Maß an natürlichen Baustoffen sein?

Wenn Sie all diese Fragen beantwortet haben, beginnen Sie schließlich mit der konkreten Planung. Allerdings sollte dabei eines klar sein: Das ökologisch „perfekte“ Haus gibt es nicht. Jeder Hausbau ist immer auch ein Abwägen von Kosten, Nutzen, Wünschen und Möglichkeiten. Außerdem müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass nachhaltiges Bauen oft auch etwas mehr kostet. Wie klimafreundlich das Haus letztendlich wird, ist aus diesem Grund immer auch eine Frage des Budgets.

Umweltschonende Heizlösungen mit erneuerbaren Energien

Ein wichtiger Bestandteil nachhaltigen Wohnens sind die Energielösungen. Heizen mit Öl und Gas war viele Jahre lang die Norm – dies ändert sich jedoch aktuell. Mittlerweile werden von vielen Haushalten vermehrt auch Solarenergie, Holzpellets oder Luft-Wasser-Wärmepumpen verwendet. Ohne erneuerbare Energien und Heizlösungen mit nachhaltigen Rohstoffen wie Holz ist nachhaltiges Bauen nicht denkbar.

Nur auf diese Weise wird es möglich, Schritt für Schritt den Verbrauch fossiler Energieträger und den damit einhergehenden hohen CO2-Ausstoß zu senken. Wärmepumpen zum Beispiel nutzen die Wärme aus der Umgebung – dem Erdreich, dem Wasser oder der Luft. Sie haben zwar anfangs einen höheren Anschaffungswert als Öl- oder Gasheizungen, dafür sind die Wartungskosten deutlich geringer. Auf Dauer hat der Betrieb deshalb nicht nur aus Umweltgründen, sondern auch aus finanzieller Hinsicht Vorteile.

Zudem gibt es eine Reihe staatlicher Förderungsmaßnahmen und Kredite für nachhaltige Energiesysteme. Wenn Sie sich also für den Einbau einer Wärmepumpe entscheiden, werden Sie die Kosten nicht allein tragen müssen. Hinsichtlich Solarthermien ist es gerade bei Solaranlagen besonders wichtig, vorab Anbieter zu vergleichen und Preise zu kalkulieren. Hier können sich die Preise teilweise um bis zu 80 Prozent unterscheiden.

Ökologische Dämmstoffe

Die meiste Energie eines Hauses geht über das Dach und die Außenwände verloren. Dieser Energieverlust lässt sich durch die richtige Dämmung deutlich reduzieren. Wer zusätzlich etwas für die Umwelt tun möchte, informiert sich meist über ökologische und natürlich produzierte Dämmstoffe.

Dazu gehören Pflanzenfasern, Schafswolle oder ganze Pflanzenteile wie Schilf oder Stroh. Das Problem mit diesen Dämmstoffen ist oft, dass sie schlechtere Dämmwerte erreichen und noch dazu teurer sind als herkömmliche Alternativen. Auch muss man, wenn man sich mit der Umweltbilanz beschäftigt, auch immer bedenken, dass sogenannte „graue Energie“ aufgewendet wird.

Darunter fällt der Energieaufwand, der beispielsweise durch lange Transportwege oder durch das Zusammenpressen der einzelnen Teile entsteht. So handelt es sich beispielsweise bei Kork und Kokosfaser um ausgezeichnete Dämmstoffe. Da sie jedoch aus Südeuropa beziehungsweise Südostasien importiert werden müssen, legen sie lange Transportwege zurück, bis sie am Ziel sind.

Regional angebaute Holz- oder Hanffasern sind aus diesem Grund vorzuziehen. Zudem enthalten auch ökologische Dämmstoffe bisweilen chemische Zusätze, um die Materialien zu binden und vor Schädlingen zu schützen. Eines steht jedoch fest: Selbst, wenn der Transportweg lang und der Herstellungsaufwand groß ist, lohnt sich die Dämmung im Gegensatz zum ungedämmten Haus.

Welcher Stoff aus ökologischen Gesichtspunkten dafür am besten geeignet ist, ist dabei nur nicht immer ganz einfach zu ermitteln. Im Gegenzug kann beispielsweise auch Mineralwollen eine gute Alternative sein, obgleich es sich um kein reines Naturprodukt handelt.

Denn diese hat einen geringen Herstellungsaufwand und kann nach dem Gebrauch einfach recycelt werden. Eine andere Möglichkeit ist es, beim Hausbau Porenbeton zu nutzen. Porenbeton ist an sich schon mit guten Dämmeigenschaften ausgestattet, sodass kaum oder gar keine zusätzlichen Dämmstoffe benötigt werden.

Video ging viral
Usbekistan: Gewalttätiger Bräutigam angeklagt

Taschkent – Usbekische Behörden untersuchen nach weltweitem Aufschrei das Video eines usbekischen Bräutigams, der seine Braut schlägt. Ein Mann in Usbekistan, der seine Braut angriff, als sie ihn bei einem Spiel auf ihrer Hochzeit schlug, wurde wegen Rowdytums angeklagt, nachdem der Vorfall, der international für Schlagzeilen sorgte, viral ging. Bei dem von den Hochzeitsgästen organisierten Spiel ging es um ein Wettrennen beim Auspacken von Süßigkeiten, das die Braut gewann. „Der wütende Bräutigam schlug ihr auf den Kopf“, erklärte ein Regierungsausschuss am späten Mittwoch in einer Erklärung. Die Erklärung fügte hinzu, dass die Polizei mit dem Paar und ihren Eltern über den Vorfall gesprochen habe, der sich am 6. Juni in der südlichen Region Surkhandaryo ereignete. Die Aufnahmen zeigten, dass die Braut durch den Angriff sichtlich verzweifelt war, während ihr Sieg in dem Spiel mit lautem Beifall begrüßt wurde. Die usbekische Staatsanwaltschaft teilte mit, dass der Bräutigam wegen „Rowdytums“ angeklagt wurde und im Falle einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder maximal 15 Tagen Haft bestraft werden könnte. Ein separater Ausschuss des Oberhauses der usbekischen Legislative erklärte, der junge Mann habe sich bei einer Anhörung in der Nachbarschaft, an der Älteste der Gemeinde und Verwandte des Paares teilnahmen, „bei der Braut entschuldigt und sein Bedauern über seine Taten ausgedrückt“. „Noch am selben Tag versöhnten sich die Braut und der Bräutigam und leben nun zusammen“, so der Ausschuss. Saida Mirziyoyeva, Tochter von Präsident Shavkat Mirziyoyev und ein einflussreicher Akteur in der Medienszene des Landes, bezeichnete das Vorgehen des Bräutigams in einem Facebook-Post als „abscheulich“. „Wir sollten zu solchen Fällen nicht schweigen und nicht so tun, als seien sie Einzelfälle“, so Mirziyoyeva.
„Deshalb brauchen wir eine Bildung, die Horizonte öffnet und Frauen unabhängig und stark macht.“

Brüssel
Europarat: Griechenland verstößt gegen Menschenrechte

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von Kemal Bölge Das Ministergremium des Europarats hat in einer mehrtätigen Sitzung vom 8-10 Juni wegen einem Vertragsverletzungsverfahren Griechenland eindringlich dazu aufgefordert die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 27. September 2008 zu den türkisch-muslimischen Vereinen in Nordostgriechenland umzusetzen. Dabei geht es um die Fallgruppe des Rechtsstreits Bekir Usta und anderen nichtstaatlichen Organisationen, die vor dem Europäischen Gerichtshofs geklagt hatten. Athen hatte diese Vereine verboten, weil die Vereinsnamen der Begriff Türkisch enthielten. Betroffen waren unter anderem die zivilgesellschaftlichen Institutionen der Türkischen Union von İskeçe/Xanthi (İskeçe Türk Birliği), der Kulturverein der türkischen Frauen im Bezirk Rodop (Rodop Ili Türk Kadınları Kültür Derneği), der Jugendverein des Bezirks Meriç der Minderheit usw. Seit 14 Jahren weigert sich Griechenland die Urteile des EGMR umzusetzen. Verstoß gegen Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention Das Ministergremium hat sich mit der Nichtumsetzung des EGMR-Urteils durch Athen eingehend beschäftigt und untersucht.  Der Rat wies in der Sitzung noch einmal auf das Urteil des EGMR hin, wonach das Recht auf Vereinigungsfreiheit verletzt werde, die in einem demokratischen Staat von grundlegender Bedeutung sei. Ferner wies das Europarats-Gremium auf die rechtliche Verpflichtung Griechenlands hin Urteile des EGMR umzusetzen, die es seit 14 Jahren, seit dem Urteil nicht umgesetzt habe. Die Haltung Griechenlands verstoße gegen Artikel 46 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Repressionen gegen türkische Minderheit Nach der Definition des griechischen Staates gibt es in Griechenland keine türkische Volksgruppe, sondern Griechen muslimischer Herkunft. Schätzungen zufolge beläuft sich die Zahl der türkischen Minderheit in Westthrakien auf circa 150.000 Menschen. Die Rechte der türkisch-muslimischen Minderheit waren im Lausanner Vertrag geregelt. Eines der größten Probleme der türkischen Minderheit ist die Weigerung Athens, deren ethnische Zugehörigkeit anzuerkennen und stattdessen den Begriff „muslimische Minderheit“ Verwendung findet. In den 50er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts, als die griechisch- türkischen Beziehungen gut waren, verwendeten griechische Behörden die ethnische Titulierung „türkische Minderheit“, allerdings wurde diese Bezeichnung mit dem griechischen Militärputsch des Obristen-Regimes 1967 wieder abgeschafft. Ab den 80er-Jahren wurden in Griechenland Vereine verboten, die in ihren Satzungen den Begriff „Türkisch“ enthielten, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil 2008 diese Praxis untersagte, haben griechische Behörden das Urteil des EGMR) bis heute nicht umgesetzt. Griechenland argumentiert, der Lausanner Vertrag beinhalte lediglich die Bezeichnung „muslimische Minderheit“ und daher sei sie nicht verpflichtet, einen ethnischen Begriff zu verwenden.  

Rüstung
Dagdelen verurteilt neuen Panzer-Namen „Panther“

Berlin – Die Namensgebung für den neuen Rheinmetall-Kampfpanzer „KF51 Panther“ stößt auf Kritik. Einen Panzer namens Panther gab es auch schon in der Wehrmacht – massenhaft eingesetzt im Zweiten Weltkrieg. Sevim Dagdelen, Obfrau der Linkspartei-Fraktion im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages und Sprecherin für Internationale Politik und Abrüstung, sagte der „Heilbronner Stimme“:
„Namen sind nicht nur Schall und Rauch, sondern auch wichtige Symbole. Es ist schon schlimm genug, dass es immer noch Bundeswehrkasernen gibt, die nach Hitlergenerälen benannt sind. Ein Kampfpanzer mit Wehrmachtsnamen zeugt mindestens von grober Geschichtsvergessenheit und kann nur als Zeichen eines neuen Militarismus gewertet werden. Rheinmetall steigen offenbar die erwarteten Riesenprofite durch das Aufrüstungsprogramm der Bundesregierung zu Kopf.“
Sie fügte hinzu: „Ich erwarte, dass die Verteidigungsministerin dieses Ansinnen eindeutig zurückweist.“ Kritisch äußerte sich auch der Historiker Michael Wolffsohn. Er sagte der „Heilbronner Stimme“ zur Wahl des Namens Panther: „Ich finde es unpassend, bin aber ziemlich sicher, dass die Akteure das nicht wissen. Ahnungslosigkeit ist deutscher Alltag.“ Wolffsohn lehrte Neuere Geschichte an der Universität der Bundeswehr München. Der Düsseldorfer Konzern Rheinmetall hatte seinen neuen Panzer Anfang dieser Woche auf der europäischen Waffenmesse Eurosatory in Paris vorgestellt. Der KF51 Panther gilt als potenzieller Leopard-2-Nachfolger und als Antwort auf Russlands Panzerneuheit T-14, die aber noch nicht in Serie produziert wird. Im Zweiten Weltkrieg wurde der Panzerkampfwagen V Panther vom Konzern MAN entwickelt und an die Wehrmacht ausgeliefert. Dessen Konstruktion galt als Antwort auf den sowjetischen T-34. Zum Einsatz kam der Panther u.a. an der Ostfront in Kursk, bei der wohl größten Panzerschlacht der Geschichte. Die russische Stadt Kursk liegt unweit der Grenze zur Ukraine. Die Tradition, gepanzerte Fahrzeuge nach wilden Tieren zu benennen, lebte nach dem Zweiten Weltkrieg wieder auf. Heute heißen sie z.B. Puma, Leopard oder Luchs, im Zweiten Weltkrieg Tiger oder Elefant.

Verteidigung
Bundeswehr-General: „Im Grunde haben wir schon einen Krieg“

Köln – Der Inspekteur der Streitkräftebasis und Nationale Territoriale Befehlshaber der Bundeswehr, Generalleutnant Martin Schelleis, hat vor ernsten militärischen Gefahren für Deutschland gewarnt. „Wir werden akut bedroht und angegriffen“, sagte Schelleis dem „Kölner Stadt-Anzeiger„.
„Im Grunde haben wir schon einen Krieg: Krieg im Informationsraum, Cyberangriffe. Realistische Szenarien sind auch punktuelle Angriffe auf kritische Infrastruktur, etwa durch Spezialkräfte, mit Drohnen oder Speed-Booten, zur Störung unserer Lebensgrundlagen unter anderem mit militärischen Mitteln.“
Dafür, so Schelleis weiter, „sind wir nicht gut aufgestellt. Das muss man leider sagen.“ Hinzu kommen nach Ansicht des Kommandeurs Bedrohungen wie ein möglicher Beschuss mit ballistischen Raketen, die Russland im Raum Kaliningrad stationiert hatte. „Sie wurden jetzt wegen des Ukraine-Kriegs abgezogen, werden aber sicherlich wieder dort hinkommen. Diese Raketen könnten ohne Weiteres Berlin erreichen. So, wie Putin einzuschätzen ist, sind Erpressungsversuche gut vorstellbar.“ Gleiches gelte auch für terroristische Akteure. Bei der Luftverteidigung gebe es „ein echtes Defizit“, das dringend ausgeglichen werden müsse – etwa durch mehr Luftabwehrsysteme. Schelleis forderte überdies ein integriertes Lagebild, in das zur besseren Vernetzung neben dem Bund und den Ländern auch die Landkreise und Kommunen einbezogen werden müssten. Der Befehlshaber der zweitgrößten Organisationseinheit der Bundeswehr mit Verantwortung für deren gesamte Logistik beklagte, dass der Bundestag die klar definierten Bedürfnisse zur Landes- und Bündnisverteidigung bislang nicht ausreichend alimentiert habe. „Man hat einfach nicht ernsthaft geglaubt, dass die Bundeswehr je wieder in großem Stil gefordert sein könnte oder gar eingesetzt werden müsste. Deshalb hat man Defizite in Kauf genommen. Jetzt haben wir einen immensen Nachholbedarf.“ Das am 3. Juni beschlossene 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr sei ein bedeutender, aber unzureichender Schritt zur Auflösung des Materialstaus. Wesentliche Bedarfe der Streitkräftebasis zum Beispiel seien im Beschaffungsprogramm nicht enthalten. Schelleis nannte als Beispiel Transportfahrzeuge für die Straße.
„Die schnelle Verstärkung eines Bataillons in Litauen zu Beginn des Ukraine-Kriegs ist zwar gut gelungen, hat uns aber auch schon fast an den Rand unserer Kapazitäten gebracht. Wenn Sie das mal hochrechnen auf einen robusteren Einsatz mit gleichzeitigem Transport weitaus größerer Truppenkontingente aus dem rückwärtigen Raum in den Einsatzraum, dann erkennen Sie sofort, welche Lücken wir haben.“

Zum Thema

– Ukraine-Konflikt – Soziologe Welzer warnt: Weltkrieg ist eine echte Gefahr

Der Soziologe Harald Welzer, Erstunterzeichner eines offenen Briefs von Prominenten aus Kultur und Wissenschaft an Kanzler Olaf Scholz, hat vor einer Eskalation der bewaffneten Auseinandersetzung in der Ukraine und der Gefahr eines Weltkriegs gewarnt.

Soziologe Welzer warnt: Weltkrieg ist eine echte Gefahr

Kommentar
Aufrüstung der ägäischen Inseln: Wie kann der Konflikt entschärft werden?

Ein Gastbeitrag von Kemal Bölge

Mit der Remilitarisierung der ostägäischen Inseln hält sich Athen seit Jahrzehnten nicht an internationale Verträge. Das ist insofern problematisch, weil Griechenland diese Eilande unter der Einschränkung eines Militarisierungsverbots erhalten hatte.

Der Disput über den militärischen Status der nördlichen und südlichen Ägäisinseln sorgt immer wieder für Spannungen zwischen Griechenland und der Türkei. Entgegen den internationalen Verträgen von Lausanne 1923 (Vgl. hierzu Artikel 13 der Konvention) und von Paris 1947 begann Griechenland schon in den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts diese Inseln militärisch aufzurüsten.

Bereits 1964 und auch danach hatte die Türkei das Nachbarland auf das Verbot der Remilitarisierung dieser Inseln hingewiesen sowie diplomatischen Protest eingelegt. Diese Inseln können in drei Gruppen unterteilt werden: Die erste gehört zu den sogenannten vor der Dardanellen-Meerenge vorgelagerten nordöstlichen Inseln Samothraki (Semadirek) und Limnos (Limni), für die nach dem Meerengenstatut von 1923 ein Militarisierungsverbot gilt.

Vertrag von Montreux sagt nichts über den Status griechischer Inseln

Ferner wurde in Lausanne auch ein Aufrüstungsverbot für die zur Türkei gehörenden ägäischen Inseln Gökçeada und Bozcaada sowie die Kanincheninseln im Marmarameer vereinbart, das jedoch mit der 1936 geschlossenen Konvention von Montreux explizit aufgehoben wurde. Mit der Erlaubnis zur Remilitarisierung des Meerengenbereichs hat griechische Seite daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass der Lausanner Vertrag nicht mehr gilt, weil die Konvention von Montreux diesen ersetzt habe. Allerdings ist es nicht nachvollziehbar, wie Athen zu diesem Ergebnis kommt, denn in dem erwähnten Abkommen findet sich nichts über den Status der griechischen Inseln.

Bei der zweiten Inselgruppe geht es um Lesbos (Midilli), Chios (Sakız), Samos (Sisam) und Ikaria (Ahikerya), auf denen nach Artikel 13 des Lausanner Vertrags keine Marinestützpunkte errichtet werden dürfen, ein „normales Kontingent zum Militärdienst“ einberufener Soldaten und „Gendarmerie- und Polizeitruppen“ dort ihren Dienst dort verrichten dürfen.

Beim dritten und letzten Archipel, um das es geht, sind die Dodekanes (Zwölf Inseln), bei dem es u.a. um die Inseln Rhodos (Rodos), Kos (Istanköy), Kalimnos (Kelemez Adası) sowie Kastellorizo (Kızılhisar Adası).

In Artikel 14 Absatz 2 des Vertrags von Paris heißt es: „Diese Inseln sind und bleiben entmilitarisiert.“ Diese Inseln bestehen nicht, wie der Name womöglich impliziert, aus zwölf Inseln, sondern mehr als 20 Inseln, kleinen Eilanden und Felseninseln. Griechenland argumentiert, die Türkei sei beim 1947 geschlossenen Vertrag von Paris nicht Vertragspartei gewesen und nur die unterzeichneten Vertragsstaaten („res inter alios acta“) dürften sich zur Thematik äußern.

Das ist nicht plausibel, weil das Osmanische Reich die Inseln im Zuge des Balkankrieges von 1912 an Italien abgetreten hatte. Die Türkei als Rechtsnachfolger des Osmanischen Reiches hat in der Frage der rechtswidrigen Remilitarisierung dieser Inselgruppe sehr wohl ein Mitspracherecht, da sich diese Inseln vor der türkischen Küste befinden.

Militarisierungsverbot dient Frieden und Stabilität in der Region

Die in den erwähnten internationalen Verträgen enthaltenen Artikel über ein Militarisierungsverbot dieser Inseln dienen zunächst einmal der Aufrechterhaltung von Frieden und Stabilität zwischen beiden Staaten und der Sicherheit der Türkei, da zahlreiche Inseln sich unmittelbar vor der türkischen Festlandküste befinden. Griechenland hat mit der Unterzeichnung der Konventionen der Bedingung einer Entmilitarisierung der besagten Inseln zugestimmt. Obwohl Athen insgeheim diese Inseln seit Beginn der 60er-Jahre remilitarisiert hat, akzeptierte es bis 1974 das juristische Verbot einer Aufrüstung der Eilande.

Athen hat 1974 mit Waffengewalt versucht Zypern an Griechenland anzuschließen

Nach der türkischen Militärintervention auf Zypern brachte Griechenland das Argument über den Vertrag von Montreux vor, wonach nicht nur die türkischen Inseln vor der Dardanellen-Meerenge militarisiert werden dürften, sondern dies auch für die griechischen Inseln gelte. Wie bereits dargelegt, ist die griechische Entgegnung zum Montreux-Abkommen fragwürdig, weil in diesem Vertrag die griechischen Inseln gar nicht behandelt werden.

Darüber hinaus rechtfertigt Griechenland seine Aufrüstung mit der türkischen Intervention auf Zypern, obwohl es das damalige griechische Militär-Regime war, das durch einen initiierten Militärputsch versucht hat, Zypern mit Gewalt an Griechenland anzuschließen und zyperngriechische paramilitärische Gruppen Massaker an der zyperntürkischen Volksgruppe durchgeführten. Um die zyperntürkische Volksgruppe zu schützen und unter Berufung auf das Garantieabkommen von 1960 intervenierte die türkische Armee. Ein weiterer Versuch von Griechenland besteht darin, die ägäischen Inseln, für die ein Militarisierungsverbot besteht, in das NATO-Verteidigungssystem zu integrieren, um eine Grundlage für die Aufrüstung dieser Inseln zu schaffen

Nach türkischer Sichtweise sind die griechischen Argumente unbegründet, da Athen seit Jahrzehnten internationale Verträge ignoriert. Ankara verweist dabei auf Artikel 13 des Lausanner Vertrags und Artikel 14 des Pariser Abkommens. In diesen Konventionen sei das Militarisierungsverbot ausdrücklich geregelt. Die Politik der Türkei richtet sich nicht gegen die Sicherheit der griechischen Inseln. Das gilt auch für die Aktionen der türkischen Armee an Land und zur See.

Türkische Regierung: Griechenland begeht mit der Remilitarisierung der ostägäischen Inseln Vertragsbruch

Die türkische Regierung hat wegen der Remilitarisierung der ostägäischen Inseln durch Athen die Souveränität dieser Inseln infrage gestellt, weil Griechenland Vertragsbruch begangen habe. Sie beruft sich dabei auf Artikel 60 der Wiener Vertragsrechtskonvention zur Beendigung oder Suspendierung eines Vertrags infolge einer Vertragsverletzung. Wenn eine Vertragspartei eine „erhebliche Verletzung eines zweiseitigen Vertrags“ (material breach) durch die andere Vertragspartei beanstandet, kann die Vertragsverletzung als Begründung zur Beendigung der Konvention oder der vollständigen oder teilweisen Suspendierung führen.

Griechische Souveränität über Inseln unter Vorbehalt eines Aufrüstungsverbots

Griechenland hat mit der Unterzeichnung des Vertrags von Lausanne und dem Pariser Abkommen die Souveränität über diese Inseln unter dem Vorbehalt eines Remilitarisierungsverbots erhalten. Wegen der Militarisierung der ostägäischen Inseln und der Nichteinhaltung der Verträge durch Griechenland hatte der türkische Botschafter bei den Vereinten Nationen, Sinirlioğlu, einen Brief an UN-Generalsekretär Antonio Guterres übergeben und darin die rechtswidrige Aufrüstung dieser Inseln als „ernsthafte Gefahr für die Sicherheit der Türkei“ bezeichnet, die den Frieden und die Sicherheit in der Region bedrohe.

Übereinkunft nur über ernsthaften Dialog zwischen beiden Ländern

Präsident Recep Tayyip Erdoğan hatte unter Hinweis auf die Abkommen von Lausanne und Paris Griechenland aufgefordert, die Remilitarisierung der ostägäischen Inseln zu beenden. Als Antwort auf die Aufforderung des türkischen Präsidenten hat die griechische Regierung interessanterweise auf internationales Recht verwiesen, jenes Recht also, das Athen seit Jahrzehnten systematisch ignoriert, nicht umsetzt und damit Vertragsbruch begeht. Die Spannungen zwischen den Nachbarländern können nur über einen ernsthaften Dialog entschärft werden, die jedoch nicht in Brüssel oder Washington entschieden werden sollte, sondern in Ankara und Athen.

Erschienen auf TRT Deutsch


Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar


Kemal Bölge, studierter Politologe und Historiker. Er schreibt als freier Autor für verschiedene Online-Publikationen. Seine Schwerpunkte sind die Außen- und Sicherheitspolitik, die Beziehungen EU-Türkei, die Außen- und Sicherheitspolitik der Türkei, Südosteuropa, die Kaukasusregion sowie die deutsche Innenpolitik.

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Ein Gastbeitrag von Nabi Yücel Nach der Rede des griechischen Linken-Abgeordneten Kleon Gregoriadis, dass „Griechenland sich in eine riesige US-amerikanische Basis verwandelt“ habe, knistert es in Griechenland gewaltig. Die griechischen Mainstream-Medien blasen weiterhin ins Kriegshorn und sind sich einig, Gregoriadis habe Ankara das „Butter aufs Brot“ geschmiert. Der Linkspolitiker sagte, in der Presse sei eine Atmosphäre des Krieges mit der Türkei geschaffen worden. Die Schaffung eines solchen Eindrucks ziele laut Grigoriadis darauf ab, die griechischen Bürger einzuschüchtern, damit die Umwandlung Griechenlands in einen US-Stützpunkt akzeptiert werde. „Sie benutzen uns jetzt als nützliche Idioten, so wie sie Griechenland als Ablenkungsmanöver gegen Kemals (Atatürk) Jungtürken benutzten, damit die Großmächte leicht und ohne Widerstand an die Ölfelder im Nahen Osten gelangen konnten, die damals unter osmanischer Herrschaft standen“, sagte er. Kündigt sich hier ein Konflikt zwischen Griechenland und der Türkei an? Wer hält den Vorposten und kontrolliert Griechenland? »Der Krieg ist eine bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. (…) Der Krieg ist also ein Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen.« (Carl von Clausewitz: Vom Kriege. 1832.) Geographie ist Schicksal und das Schicksal anderer sollte man nicht zu lenken versuchen. Ginge es nach dem gesunden Menschenverstand, müsste es spätestens in den letzten zwei Jahren zu einem türkisch-griechischen Krieg gekommen sein. Anders lassen sich die historischen Wogen nicht glätten. Schon ein ordentlicher Grenzkrieg in der Ägäis, bei dem möglichst viele Kriegsschiffe versenkt, Kampfflugzeuge abgeschossen und einige Inseln eingeäschert werden, würde für die nächsten Dekaden Ruhe und Ordnung einkehren lassen. So war es bisher immer. Ein kurzer Blick in die Geschichte lohnt sich. Es geht um einen Dauerkonflikt, der bis in die Spätantike datiert werden kann. Schon um 375 n. Chr. brachten die Hunnen Byzanz (Ostrom) ins wanken. 1071 wurden die Byzantiner dann entscheidend von den Seldschuken geschlagen und verloren Anatolien an türkische Einwanderer. 1453 besiegelten die Osmanen das Ende von Byzanz mit der Eroberung Konstantinopels (Istanbul). Seit 1071 herrscht Kreuzzugsstimmung im Abendland. Es ist eine ausgemachte Erbfeindschaft, die nun seit über eintausend Jahren währt. Es gibt aber auch Meinungen die beim Trojanischen Krieg ansetzen. Das ist sozusagen die mythohistorische Ebene des Konflikts. Jede Historie hat ja auch einen mythologischen Kern. Auf dem großen Schachbrett der Geopolitik fungieren die Griechen seit dem Ersten Kreuzzug (1096-1099) nur noch als Bauernfigur. Mit Unterstützung der christlichen Großmächte England und Russland kam es im 19. Jahrhundert zum »Griechischen Aufstand« (1821-1829). Nach fast 400 Jahren gab es plötzlich wieder ein »unabhängiges Griechenland« (1830). Die Griechen waren derart »unabhängig«, dass sie obendrauf einen bayerischen Prinzen zum König aufgesetzt bekamen. Natürlich ging es um die Aufteilung des untergehenden Osmanischen Reiches. Griechenland wurde genauso Beute und Vorposten des europäischen Kolonialismus wie Ägypten. Die dutzenden Pseudostaaten vom Balkan über Nordafrika bis in den Nahen Osten, sind Produkte dieser Entwicklung. Eine Entwicklung die auch den europäischen Großmächten zum Dauerverhängnis wurde. Beispielsweise: Ausbruch des Ersten Weltkriegs, Palästinakonflikt, Arabischer Frühling etc.. Nach dem Balkankrieg (1912-1913) und dem Ersten Weltkrieg (1914-1918) hatte das Osmanische Reich seinen absoluten Tiefpunkt erreicht. Zwischendurch war im Wettrennen um die Aufteilung des osmanischen Erbes Russland auf der Strecke geblieben (Bolschewistische Revolution 1917). Unter englischer und französischer Führung wurden Griechen und Armenier ins letzte Gefecht gegen die Türken geschickt. In den Jahren 1919-1922 wendete sich jedoch das Kriegsglück. In Anatolien wurde das griechische und armenische Kanonenfutter nachhaltig verheizt. In der Rolle der Bauernfigur, wie es der Mannheimer Historiker Heinz. A. Richter beschreibt, gefällt sich Griechenland: „Das geschlagene Griechenland war in dem bevorstehenden diplomatischen Schachspiel kaum mehr als eine Bauernfigur, der man Opfer abverlangen konnte.“ Mit dem Vertrag von Lausanne (1923) wurde daraufhin so etwas wie ein Kompromiss geschlossen. Eigentlich, mit Blick auf den tausendjährigen Krieg, doch nur ein vorübergehender Waffenstillstand. Nun gab es auch eine »unabhängige Türkei« als rechtlichen Nachfolger des Osmanischen Reiches. Nach dem Willen der europäischen Großmächte England und Frankreich sollte diese Türkei keinen auf Großmacht machen, schön zu Hause bleiben und zivilisierte Staaten wie England und Frankreich nicht bei der Verwaltung ihrer Kolonialreiche stören. In der »unabhängigen Türkei« wurde diese Übereinkunft mit der Parole »Frieden daheim, Frieden in der Welt« zur Staatsräson erklärt. Im Zweiten Weltkrieg blieb die Türkei dann auch erst einmal neutral. Auf Druck der Alliierten musste Ankara im Februar 1945 dann doch eine formale Kriegserklärung an die Achsenmächte aussprechen. Das war wiederum die Eintrittskarte als Gründungsmitglied in die UNO. Der türkische »Neutralitätskurs« endete 1952 mit dem Beitritt zur NATO. Russland war unter Stalin nämlich wieder aus ihren Ruinen auferstanden und forderte unverhohlen türkische Gebiete. Zeitgleich traten auch die Griechen in die NATO ein (1952). Zuvor hatte es aber einen griechischen Bürgerkrieg (1946-1949) gegeben. Fast hätten die Griechen ihre »Unabhängigkeit« potenziert und wären kommunistisch geworden, doch in der Folgezeit ordneten sich Türken und Griechen auf Seiten der USA brav in die Verkehrsordnung des Kalten Krieges (1947-1991) ein. Das die Welt(geschichte) größer als die ständigen fünf Mitglieder (USA, Russland, Großbritannien, China und Frankreich) des UN-Sicherheitsrats ist, beweist die unterschwellige Fortführung des türkisch-griechischen Gegensatzes auch während des Kalten Krieges. Der Weltgeist scheint immer einen Trick auf Lager zu haben, um die epischen Kämpfe fortzuführen. Mitten im Atomzeitalter entstand ein »unabhängiges Zypern«. Das hatte es, wenn überhaupt, zuletzt in der Bronzezeit gegeben. Also vor rund 3500 Jahren. Zypern ist nicht nur eine dumme Laune der Plattentektonik sondern politisch wie wirtschaftlich völlig unfähig einen halbwegs vorzeigbaren Staat zu bilden. Schließlich und obendrein machen moderne Griechen und Türken die Hauptmasse der Bevölkerung aus. Nicht zufällig ist die »Republik Zypern« heute eine Steueroase und Las Vegas der EU, wo sich oligarchisches Kapital aus Russland und britische Rentner tummeln. Die beiden Weltkriege gegen Deutschland ruinierten das Britische Imperium. Ab 1949 traten die Engländer einen mehr oder weniger geordneten Rückzug aus ihrer Kolonialgeschichte an. Die Franzosen hielten sich dagegen als »Kulturnation« für unverzichtbar und leisteten sich zwei blamable Kolonialkriege in Vietnam und Algerien. Neben fetten Brocken wie Indien oder Südafrika entließen die Engländer auch Flecken wie Kuwait oder Zypern in die »Unabhängigkeit«. 1960 wurde somit auch Zypern »unabhängig«. Die zypriotische »Unabhängigkeit« bedurfte aber einiger Garantien. Als Garantiemächte traten Großbritannien, Griechenland und die Türkei auf (Abkommen von Zürich und London 1959). Die griechische Seite wollte aber den ganzen Kuchen für sich allein. In Athen wurde, wie schon 1919-1922, von einem Großgriechenland, d. h. den Anschluss Zyperns an Griechenland geträumt. Spätestens seit der Finanz- und Schuldenkrise dürfte aber auch Mitteleuropäern bekannt sein, wie gefährlich athenische Träume sind. Animiert durch die gerade in Griechenland regierende Militär-Junta, putschten dann im Juli 1974 großgriechische Fanatiker auf Zypern um Fakten zu schaffen. Darauf reagierte die Türkei als Garantiemacht mit dem militärischen Einmarsch im Norden der Insel. Ein Kurzer mythohistorischer Exkurs: Der türkische Militäreinsatz von 1974 lief unter dem Codewort Operation Atilla; eine feine Reminiszenz an den epischen Kampf zwischen Türken und Griechen (Hunnen und Byzantiner) in der Spätantike. Der Trojanische Krieg, bekanntlich in der Nordägäis ausgetragen, soll von der Liebesgöttin Aphrodite eingefädelt worden sein. Als Stammland der Aphrodite gilt Zypern. Liebesgrüße hüben wie drüben. Völkerrechtlich fußte der türkische Einmarsch auf die Abkommen von 1959. Aber auch ohne diese Verträge hätte die Türkei nicht tatenlos zusehen können, wie Griechenland sich die Insel einverleibt. Der geopolitische Faktor war und ist zwingend. Mit einer Annexion Zyperns durch Griechenland wäre die Türkei durch einen griechischen Ring von den Dardanellen über Rhodos bis Zypern vollständig vom Mittelmeer abgeschnitten. Und um diese geopolitische Fragestellung geht es nach wie vor. 1974 markiert somit auch das aktive geopolitische Wiedererwachen der Türkei. Eingebettet in den Kalten Krieg schlummerte die türkische Geopolitik in den nächsten zwanzig Jahren zwar noch vor sich hin, aber mit dem Zypernkrieg war der Präzedenzfall gegeben. Die schmollenden Griechen traten 1974 aus dem militärischen Verbund der NATO aus und 1980 wieder munter ein. Ganz auf Linie des Kalten Krieges, legte die Türkei kein Veto gegen den griechischen Wiedereintritt ein. Nachdem auf Zypern klare Verhältnisse herrschten, versuchten die Griechen ihr panhellenisches Glück in der Ägäis. Kaum nahm die Logik des Kalten Krieges ab, kam es 1987 fast zum Krieg. 1995 wurde die Situation weiter verschärft. 1996 verabschiedete das türkische Parlament einen Casus Belli-Akt, für den Fall das Griechenland seine Seegrenzen weiter ausdehnt. Zuletzt hat Griechenland 2021 die Erweiterung seiner Territorialgewässer zwar auf die strittigen zwölf Seemeilen verkündet, setzt diese in der Praxis aber nur an der Seegrenze zu Italien um. Sollte der Tag kommen, an dem die Griechen auch in der Ägäis ernst machen, wird die Geschichte um einen weiteren türkisch-griechischen Krieg bereichert werden. Krieg ist immer eine Frage der Souveränität. Mit Rückblick auf die griechische Provokation und geopolitische Zwangslage der Türkei, die zum Zypernkrieg von 1974 führten, steht auch heute weder die NATO-Mitgliedschaft beider Länder, noch die Mitgliedschaft Griechenlands in der EU einem Krieg nicht im Wege. Und mit Blick auf die weltpolitische Lage der letzten zwanzig Jahre, kommt es auf einen Krieg mehr oder weniger ohnehin nicht an. Man hatte auch genug Zeit und Gelegenheit, um sich friedlich zu einigen. Kein Land, dass sich um seine roten Linien betrügen lässt, kann souverän sein. Russland ist gerade mit gutem Beispiel vorangegangen. Überhaupt bietet der Krieg um die Ukraine einen äußerst günstigen Zeitpunkt für den überfälligen türkisch-griechischen Krieg, ja sogar die Besetzung des gesamten syrischen Grenzverlaufs durch türkische Truppen gegen den Willen der USA oder Russland. Nur darf der nächste türkisch-griechische Krieg keine Mogelpackung wie 1897 oder 1922 werden. Im ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhundert hatte die Türkei nicht mehr die Souveränität, um weitläufige und langfristige Ziele zu erreichen. Jetzt hat sie es. Was die Schärfe und Dauer des Krieges betrifft, ist eine Ausrichtung der Türkei am Modell von 1974 zweckmäßig. Die eigentlichen Kampfhandlungen dauerten ja kaum einen Monat. Dabei geht es diesmal vornehmlich nicht um territoriale Gewinne. Großflächige Operationen der Landstreitkräfte sind unnötig. Es läuft auf ein großes Schiffe versenken und die nachhaltige Zerstörung von Infrastrukturen hinaus, um die kleinen Eilande zu sichern. Das politische Ziel der Türkei muss sein, Griechenland innerhalb kürzester Zeit in die endgültige Pleite zu schießen. Oder anders ausgedrückt: Ankara muss auf Athen zielen um ebenfalls Brüssel zu treffen. Denn hier sitzt die nächste große Herausforderung der Türkei.
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