Islam in Deutschland
Zentralrat: Beendigung der Kooperation mit DITIB ist falsch

Am 28. April 2020 hat der hessische Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz mitgeteilt, dass die Vollziehung des Bescheids von 2012 zur Einrichtung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in Kooperation mit DITIB Hessen zum Ende des laufenden Schuljahres ausgesetzt werde.

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Am 28. April 2020 hat der hessische Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz mitgeteilt, dass die Vollziehung des Bescheids von 2012 zur Einrichtung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in Kooperation mit DITIB Hessen zum Ende des laufenden Schuljahres ausgesetzt werde

Hessen – Zugleich wurde mitgeteilt, dass der im Schuljahr 2019/2020 an sieben Schulen begonnene Schulversuch „Islamunterricht“ auf alle bisherigen 56 Standorte in der Grundschule sowie zwölf weiterführende Schulen, in denen der DITIB-Religionsunterricht erteilt wurde, ausgeweitet würde. Der staatliche „Islamunterricht“ soll nach wiederholten Bekundungen des Ministeriums ein „religiöses“, aber dennoch ein bekenntnisfreies Bildungsangebot für muslimische Schüler_innen sein.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hatte diesen „Islamunterricht“ bereits bei seiner Einführung u.a. auf Grund der Verletzung der weltanschaulichen Neutralität des Staates und des Eingriffs in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften als verfassungswidrig abgelehnt und den betroffenen muslimischen Eltern diesbezüglich empfohlen, ihre Kinder nicht anzumelden bzw. wieder abzumelden.

Zur vorgestrigen Entscheidung des hessischen Kultusministers sagte der Vorsitzende des Landesverbandes Hessen des ZMD, Said Barkan:

„Die vorgestern verkündete Entscheidung stand nach meiner Auffassung politisch schon längst fest, so dass sie nicht überraschte. Das aber ändert nichts daran, dass die einstweilige Beendigung der Kooperation mit DITIB Hessen falsch ist und muslimische Kinder und Jugendliche in Hessen ab dem kommendem Schuljahr um ihr Grundrecht auf einen durch eine islamische Religionsgemeinschaft erteilten Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 GG beraubt werden.

Die Entscheidung ist sowohl politisch falsch als auch verfassungsrechtlich nicht haltbar. Der islamische Religionsunterricht ist selbst nach der Mitteilung des Ministeriums ohne jede Beanstandung von deutschen Lehrkräften erteilt worden. Die einseitige Stützung auf das Isensee-Gutachten ohne die Einbeziehung etwa auch der differenzierten Bewertung des Gutachters Rohe, zeigt, dass die Beendigung des islamischen Religionsunterrichts bereits beschlossene Sache der schwarzgrünen Landesregierung war.“

Neben der Beendigung des islamischen Religionsunterrichts ab dem nächsten Schuljahr ist auch der Ausbau des Schulversuchs „Islamunterricht“ ohne Beteiligung der islamischen Religionsgemeinschaften das denkbar schlechteste Modell.

Hierzu sagte der Landesvorsitzende Barkan:

„Wir haben schon beim Start des Schulversuchs gesagt, dass wir ein solches Modell eines durch den Staat erteilten ‚Islamunterrichts‘ für verfassungswidrig halten und nicht unterstützen werden.

Mal abgesehen davon, dass der ganze Prozess der Einführung des Islamunterrichts völlig intransparent sowie ohne Informierung und Beteiligung der islamischen Religionsgemeinschaften erfolgte, ist es auch inhaltlich eine Mogelpackung: Wie soll der Staat ein religiöses Angebot bekenntnisfrei unterrichten dürfen? Nach Art. 7 Abs. 3 GG wird der Religionsunterricht nur in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt, nicht vom Staat selbst.

Unser Staat ist weltanschaulich neutral und darf keine Religion oder Weltanschauung unterrichten. Wir empfehlen allen muslimischen Eltern daher, ihre Kinder nicht für das Fach ‚Islamunterricht‘, sondern für das Fach Ethik anzumelden; entsprechend gilt diese Empfehlung auch an alle religionsmündigen muslimischen Jugendlichen.“

Barkan kritisierte auch den Zeitpunkt der Verkündung der Entscheidung: „Es ist für uns nicht überzeugend nachvollziehbar, wenn mit der Entscheidung solange zugewartet wurde, bis diese dann zum Beginn des für Muslime wichtigen Fastenmonat Ramadan verkündet wird. Bei allem Respekt vor schulverwaltungsorganisatorischen Aspekten: Das hätte der Minister auch einfach ein paar Tage vorher verkünden müssen!“

Der islamische Religionsunterricht ist seit nunmehr über 26 Jahren Gegenstand der öffentlichen und politischen Debatte. Bereits 1992 hat der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) den ersten Antrag auf den Weg gebracht und hierfür sodann ein Curriculum erstellt. Der ZMD wird sich daher weiterhin für einen von muslimischen Religionsgemeinschaften aus Deutschland verantworteten islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache an deutschen Schulen einsetzen.

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