Thüringen
Weiterer Fall einer erfundenen Vergewaltigung aufgeflogen

Eine 21-Jährige aus Sonneberg (Thüringen) hat nach Behördenangaben eine Vergewaltigung frei erfunden und dies Asylbewerbern anhängen wollen. Die Polizeigewerkschaft ist nach der Berichterstattung über die Kölner Silvesternacht nicht überrascht über vermehrt auftretende Trittbrettfahrer.

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Sonneberg (nex) – Eine 21-Jährige aus Sonneberg (Thüringen) hat nach Behördenangaben eine Vergewaltigung frei erfunden und dies Asylbewerbern anhängen wollen. Wie Medien unter Berufung auf Agenturmeldungen berichten, habe sie sich dafür an die Polizei gewandt und behauptet, von drei Flüchtlingen angegriffen und sexuell missbraucht worden zu sein. In einer Befragung habe die 21-Jährige aber später gestanden, sich das Ganze ausgedacht zu haben. Zum Motiv wolle Polizeisprecherin Heidi Sonnenschmidt nichts sagen, allerdings liege ein ausländerfeindlicher Hintergrund nahe. Nun würde gegen die junge Frau wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt werden.

Bereits im januar hatte eine 15-Jährige in Mönchengladbach behauptet, am Platz der Republik sexuell missbraucht worden zu sein. Bei der Rekonstruktion der Tatabläufe ergaben sich dann deutliche Zweifel an den Aussagen der 15-Jährigen. Sie räumte schließlich ein, die Ermittler über entscheidende Details belogen zu haben.

Der zuvor von ihr beschuldigte 20-jährige Inder hatte in seiner Vernehmung von einvernehmlichen Handlungen gesprochen und jedwede Gewaltanwendung bestritten. Mit den bisherigen Ermittlungsergebnissen konfrontiert, konnte die 15-Jährige, auf die jetzt ein Verfahren wegen Vortäuschung einer Straftat zukommt, ihre ursprüngliche Version nicht aufrechterhalten.

Im Internet hatte jedoch zuvor bereits über Tage hinweg das Fahndungsbild des 20-Jährigen, begleitet von Hasskommentaren, die Runde gemacht. Auch diverse „Bürgerwehren“ sahen in der angeblichen Vergewaltigung einen Handlungsauftrag in eigener Sache.

Wer das Bild nicht löscht macht sich strafbar

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass das zu Fahndungszwecken zunächst veröffentliche Foto nicht mehr verwendet werden darf. Die Veröffentlichung ist nach Identifizierung des Gesuchten nicht erlaubt und kann rechtliche und finanzielle Folgen haben. Dies gilt umso mehr, wenn jetzt die Tat in der angezeigten Form nicht stattgefunden hat.

 

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