Reform der Grundsicherung
NRW für Abmilderung von Sanktionen für Hartz IV-Empfänger

NRW und drei weitere Bundesländer unternehmen einen gemeinsamen Vorstoß zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV).

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NRW und drei weitere Bundesländer unternehmen einen gemeinsamen Vorstoß zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV).

Dabei soll „die Leistung und Lebensleistung“ der Arbeitsuchenden stärker als bisher berücksichtigt werden, heißt es in einem Eckpunktepapier der Arbeitsminister aus NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern. Das Papier liegt der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vor. Die Strafen für Hartz IV-Empfänger, die sich nicht an die Vorgaben der Jobcenter halten, sollen demnach zwar abgemildert, aber nicht komplett gestrichen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 die möglichen Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger eingeschränkt und die bei Pflichtverletzungen drohenden Leistungskürzungen für teilweise verfassungswidrig erklärt.

Die vier Länderminister bemühen sich nun um eine „verfassungssichere Lösung“: Die Leistungen des Hartz IV-Regelsatzes sollen „künftig nicht um mehr als 30 Prozent gemindert“ werden. Zusätzlich ist eine Härtefallprüfung vorgesehen. Grundsätzlich möchten die Minister aber an den Sanktionen festhalten und Menschen, die eine „zumutbare Arbeit beharrlich ablehnen“, sogar härter bestrafen – bis hin zum vollständigen Wegfall von Leistungen.

Die vier Länder sind sich darin einig, dass sich das Prinzip „Fordern und Fördern“ bei der Grundsicherung bewährt habe. Sie schlagen allerdings mehr „positive Anreize“ vor, um die Akzeptanz von Hartz IV in der Bevölkerung zu verbessern. Angedacht sind:

– Ein höherer Vermögens-Grundfreibetrag. „Anerkennung der Lebensleistung bedeutet für mich auch, dass die Menschen nicht jeden selbst verdienten Groschen, den sie über die Jahre abgezwackt haben, aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf staatliche Hilfe bekommen“, sagte NRW-Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) der WAZ.

– Die Einkommens-Freibeträge für Erwerbsaufstocker sollen erhöht werden. Davon könnten Menschen profitieren, die arbeiten und dennoch zusätzlich auf Grundsicherung angewiesen sind. Sie sollen dadurch Anreize erhalten, mehr zu arbeiten.

– Eigentümer von Immobilien, die ihre Arbeit verlieren, sollen besser als bisher davor geschützt werden, ihr Eigentum verkaufen zu müssen, um von diesem Geld ihren den Lebensunterhalt zu bestreiten.

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