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Belgische PKK-Sympathisantin verteidigt Kopftuch-Urteil der EU

Die belgische Staatssekretärin für Armutsreduzierung und Gleichstellung hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Kopftuchverbot verteidigt und als eine Wende bezeichnet.

(Foto: IHA)
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Brüssel (nex) – Die belgische Staatssekretärin für Armutsreduzierung und Gleichstellung hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Kopftuchverbot in Unternehmen unter bestimmten Bedingungen verteidigt und als eine Wende bezeichnet.

„Muslime sollten unsere Werte übernehmen“, forderte Zuhal Demir, die am gestrigen Montag der belgischen Tageszeitung De Tijd ein Interview gab, und fügte hinzu, dass die meisten es nicht aus eigener Initiative tun würden. „Einige brauchen dafür Unterstützung oder müssen dazu gezwungen werden“, so Demir weiter.

Die Politikerin, deren Eltern aus der Türkei der stammen, vertritt im Interview die Auffassung, dass die Kopftuchfrage nicht zu solch einem Problem geworden wäre, wenn der EuGH dieses Urteil früher gefällt hätte.

Demir hatte bei einem Auftritt im belgischen Fernsehen verneint, dass sie an Veranstaltungen der in der EU, der Türkei und den USA als Terrororganisation eingestuften PKK teilgenommen habe. Als sie daraufhin mit Fotos von PKK-Aktionen, auf denen sie zu sehen ist, konfrontiert worden war, hatte sie dies als „normal“ bezeichnet.

Wenn auch die 37-Jährige in der Sendung erklärt hatte, dass sie keinerlei Sympathien für die PKK hege, war sie in den Onlinemedien starker Kritik ausgesetzt. Auf den Fotos der PKK-Veranstaltung sind auch Fahnen der Terrororganisation und Poster ihres Gründers Abdullah Öcalan zu sehen.

Das Gericht in Luxemburg hat am vergangenen Dienstag entschieden, dass Arbeitgeber religiöse Symbole am Arbeitsplatz verbieten dürfen. Anlass der Urteile waren die Klagen einer belgischen und einer französischen Muslimin, denen gekündigt worden war, weil sie sich geweigert hatten, das Kopftuch am Arbeitsplatz abzulegen.

„Eine interne Arbeitsordnung, die sichtbare Zeichen von politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen nicht erlaubt, stellt keine Diskriminierung dar“, begründete das Gericht sein Urteil.

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