Köln
NSU-Prozess: Keine Ermittlungen gegen V-Mann und Verfassungsschutz

Schwere Anschuldigungen seitens der Opferanwälte des rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) gegenüber der Staatsanwaltschaft Köln. Laut der Nebenklagevertreter beabsichtigt die Staatsanwaltschaft nicht, gegen einen V-Mann sowie gegen den Bundesverfassungsschutz Ermittlungen einzuleiten.

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Berlin  (nex/tp) – Die Staatsanwaltschaft Köln will laut der Nebenklagevertreter, die Strafanzeige von Elif und Gamze Kubasik sowie der Anwälte der Familie Kubasik aus Dortmund nicht weiter verfolgen. Darin hatten die Opferanwälte die Strafverfolgung gegen den Bundesverfassungsschutz, V-Leuten und BKA gefordert.

Die Staatsanwaltschaft hätte den Nebenklägern mitgeteilt, dass die mutmaßlich von V-Leuten nach der Selbstenttarnung der NSU veranlassten Aktenschreddereien vom 11.11.2011 mit den zum Vernichtungszeitpunkt geltenden Aufbewahrungsfristen vereinbar sei und darüber hinaus am 10.11.2016 der Sachverhalt aufgrund der Verjährung, einer Strafverfolgung entgegenstehe.

Laut den Nebenklägervertreter verschweige die Staatsanwaltschaft Köln allerdings, dass sie durch einfache Ermittlungsschritte, also beispielsweise durch die Anordnung der Vernehmung von V-Mann „Lothar Lingen“, die Verjährung zum aktuellen Zeitpunkt unterbrechen und damit ersteinmal verhindern könne. Daher habe man eine Beschwerde gegen den am 8.11. eingegangenen Bescheid der Staatsanwaltschaft Köln eingelegt, heißt es in einer Pressemitteilung der Rechtsanwälte.

Man warte jetzt ab, ob die höheren Fachaufsichtsbehörden wie die Generalstaatsanwaltschaft oder das Justizministerium von NRW gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Köln intervenieren werden, um die Verjährung zu verhinden.

Laut den Rechtsanwälten hätte sich die Familie Kubasik erschüttert über den Bescheid der Staatsanwaltschaft Köln gezeigt. Gamze Kubasik erklärt dazu:

„Ich bin wirklich erschüttert. Unsere Familie hat nach dem Mord an meinem Vater über fünf Jahre gerade durch die Behörden in Nordrhein-Westfahlen im Zenrum der Ermittlungen gestanden. Alle unsere Hinweise auf Nazis als Täter hatte man ignoriert. Vollkommen zu Unrecht, wie seit 2011 auch Staatsanwaltschaft und Polizei einsehen mussten. Nun aber scheinen gerade hier in Nordrhein-Westfahlen die Leute davon zu kommen, die Akten vernichtet haben, um den Verfassungsschutz vor unbequemen Fragen zu schützen und das sogar zugegeben haben sollen. Soll das jetzt etwa die rückhaltlose Aufklärung sein, die uns versprochen wurde?“

Mehmet Kubaşık (ermordet am  4. April 2006 in Dortmund), war ein deutscher Einzelhändler türkischer Herkunft und kurdischer Abstammung. Er wurde mutmaßlich von Mitgliedern der rechtsextremen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erschossen und war das mutmaßlich achte Todesopfer ihrer Ceska-Mordserie. Bis zur Selbstenttarnung des NSU im November 2011 verdächtigten die Ermittlungsbehörden Kubaşık selbst krimineller Machenschaften und seine Familie der Beteiligung an der Tat.


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