Start Panorama Ausland Erdoğan als Trendsetter Österreich: Jura-Student zeigt ZDF wegen Schnitzel-Satire an

Erdoğan als Trendsetter
Österreich: Jura-Student zeigt ZDF wegen Schnitzel-Satire an

Ein „Hakenkreuz-Schnitzel“ in Anspielung auf das jüngste Wahlergebnis aus Österreich hat Anzeigen gegen das ZDF aus der Alpenrepublik nach sich gezogen. Ein Innsbrucker Jurastudent sieht darin eine Beleidigung des österreichischen Nationalratspräsidenten und Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer.

(Foto: screenshot/facebook/zdf)
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Mainz (nex) – Vor knapp zwei Wochen zeterte der Vorsitzende der rechtsnationalistischen „Freiheitlichen Partei Österreichs“ (FPÖ), Heinz-Christian Strache, unter dem Jubel seiner Fans noch darüber, dass die deutsche Bundesregierung den Weg für eine mögliche Anklage des ZDF-Moderators Jan Böhmermann nach § 103 des deutschen Strafgesetzbuches (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) frei gemacht hatte.

Nun haben bereits zwei Anhänger dieser Partei – einer aus Österreich, einer aus Deutschland – ihrerseits selbst Anzeige gegen die Verantwortlichen für eine ZDF-Satire gestellt.


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Hintergrund ist ein Beitrag der „heute show“ zur ersten Runde der Bundespräsidentenwahl im Nachbarland, aus welcher der Kandidat der FPÖ, Norbert Hofer, mit mehr als 35 Prozent als deutlicher Wahlsieger hervorgegangen ist. Daraufhin veröffentlichte die „heute show“ auf ihrer Facebookseite ein Meme, welches das Bild eines Wiener Schnitzels in Hakenkreuzform zeigt und dazu den Text: „Österreicher wählen, wie sie es vom Schnitzel kennen: Möglichst flach und braun.“ Fast 41 000 Personen haben den Beitrag bis heute auf Facebook gelikt.


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Eine der Anzeigen stützt sich explizit auf jenen § 103 StGB, der offenbar durch die Böhmermann-Affäre erst einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden sein dürfte. Hofer ist aus Sicht des Innsbrucker Jura-Studenten Emanuel Falch als Bundespräsidentschaftskandidat ein Vertreter des österreichischen Staates. Tatsächlich könnte er es jedenfalls als einer der Präsidenten des österreichischen Nationalrates sein. Ob auch eine Anzeige nach § 86a (Verwendung verfassungswidriger Symbole) gestellt worden ist, ist bis dato nicht bekannt.