"Verschärfung des Sexualstrafrechts geht nicht weit genug"
Weißer Ring: Grapschen ist sexuelle Belästigung

Roswitha Müller-Piepenkötter: "Wenn auf einer Party-Meile ein Mann einer fremden Frau an den Busen grapscht oder ihr den Slip herunterzieht, dann ist das natürlich eine sexuelle Belästigung". Das Grapschen stehe bislang aber laut Gesetzentwurf nicht unter Strafe.

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Osnabrück (ots) – Die Opferorganisation Weißer Ring hält die vom Bundeskabinett beschlossene Verschärfung des Sexualstrafrechts für zu schwach und lückenhaft. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte die Bundesvorsitzende des Weißen Rings, Roswitha Müller-Piepenkötter: „Das ist ein klitzekleiner Schritt in die richtige Richtung, aber er geht nicht weit genug.“ Jede sexuelle Handlung, die gegen den erklärten Willen oder ohne Einverständnis des Opfers erfolge, müsse unter Strafe gestellt werden.

„Wenn auf einer Party-Meile ein Mann einer fremden Frau an den Busen grapscht oder ihr den Slip herunterzieht, dann ist das natürlich eine sexuelle Belästigung“, sagte die ehemalige CDU-Justizministerin in Nordrhein-Westfalen. Das Grapschen stehe bislang aber laut Gesetzentwurf nicht unter Strafe. „Das muss geändert werden. Ein klares ,Nein‘ sollte für die Bestrafung ausreichen.“

Zudem kritisierte Müller-Piepenkötter die Einschränkungen des Gesetzentwurfs. Demnach sollen sexuelle Handlungen nur dann strafbar sein, wenn sich das Opfer aus Angst, aus körperlichen oder psychischen Gründen oder wegen des Überraschungsmoments nicht widersetzen kann. „Das muss vor Gericht nachgewiesen werden“, kritisierte die Vorsitzende des Weißen Rings.

„Die Gerichtsverfahren werden dadurch für die Opfer belastender.“ Die Lücken würden sich auch bei der Strafverfolgung in Deutschland zeigen: 1994 hätten noch 21,6 Prozent der Anzeigen wegen Vergewaltigung zur Verurteilung des Täters geführt, 2012 seien es nur noch 8,4 Prozent gewesen. Der Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) soll es Opfern leichter machen, bei einer Vergewaltigung eine Bestrafung des Täters zu erreichen. Der Entwurf stellt sexuelle Handlungen auch dann unter Strafe, wenn der Täter keine Gewalt angewendet oder damit gedroht hat.

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