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ADAC: Im Ausland drohen drastische Bußgelder

Wer Urlaub im Ausland macht, sollte die Verkehrsvorschriften des Landes gut kennen. In vielen europäischen Ländern sind laut ADAC die Bußgelder für zu schnelles Fahren, falsches Parken und Fahren unter Alkoholeinfluss viel höher als hierzulande.

(Foto: Markus Hannich/ADAC)
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München (ots) – Wer Urlaub im Ausland macht, sollte die Verkehrsvorschriften des Landes gut kennen. In vielen europäischen Ländern sind laut ADAC die Bußgelder für zu schnelles Fahren, falsches Parken und Fahren unter Alkoholeinfluss viel höher als hierzulande.

Spitzenreiter mit den höchsten Bußgeldsätzen ist Norwegen, gefolgt von Schweden und Italien. Wer 20 km/h zu schnell fährt, muss in Norwegen mindestens 420 Euro, in Schweden 270 Euro und in Italien 170 Euro Bußgeld zahlen.

Die größten Folgen haben Fahrten unter Alkoholeinfluss. In Italien kann bei 1,5 Promille im Blut sogar das Fahrzeug enteignet werden, wenn Fahrer und Halter identisch sind. Dänemark sieht eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille vor. In Norwegen kann ein Bußgeld von 600 Euro an aufwärts ab 0,2 Promille verhängt werden. Gefängnis droht bei Alkoholfahrten unter anderem in Schweden (ab 1,0 Promille) und in Spanien (ab 1,2 Promille).

Satte Bußgelder drohen auch für das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung. Hier führen die Niederlande (230 Euro), Dänemark (200 Euro) und Italien (160 Euro) das Ranking an. Besonders kostspielig wird falsches Parken etwa in den Niederlanden und in Norwegen (jeweils 90 Euro), in Spanien (bis 200 Euro) und Dänemark (70 Euro).

Allerdings: Wer ein Bußgeld aus dem Ausland schnell bezahlt, kann viel Geld sparen. Italien und Spanien beispielsweise gewähren bei sofortiger Bezahlung hohe Rabatte. Innerhalb der EU werden verkehrssicherheitsrelevante Verstöße, etwa bei überhöhter Geschwindigkeit, inzwischen wirksamer verfolgt. Durch den verbesserten Halterdatenaustausch werden Bescheide schneller erstellt und mit Infos in der Landessprache des Kfz-Halters zugesandt. Nicht bezahlte Geldbußen können innerhalb der EU auch zwangsweise vollstreckt werden. Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg. Ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot hat in Deutschland keine Auswirkungen.