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Arbeitgeberpräsident fordert neue Ausnahmen vom Mindestlohn

"Wer langzeitarbeitslos oder geringqualifiziert ist oder noch nie gearbeitet hat, sollte für zwölf Monate von der Mindestlohnpflicht ausgenommen werden", so Ingo Kramer.

(Symbolfoto: pixa))
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Berlin (dts) – Angesichts der Flüchtlingskrise hat Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer weitere Ausnahmen vom Mindestlohn gefordert. „Wer langzeitarbeitslos oder geringqualifiziert ist oder noch nie gearbeitet hat, sollte für zwölf Monate von der Mindestlohnpflicht ausgenommen werden“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Damit werde der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert.

Bisher gilt in solchen Fällen eine Frist von sechs Monaten, in denen der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro nicht gezahlt werden muss. Kramer betonte, die Ausnahmen sollten nicht speziell für Flüchtlinge gelten. „Mir ist wichtig, dass wir Arbeitssuchende gleich behandeln – ob sie aus Bottrop oder aus Bagdad kommen“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA). Kramer wandte sich auch entschieden dagegen, Flüchtlinge generell vom Mindestlohn auszunehmen.

„Damit würde man eine Konkurrenz zu Deutschen organisieren, die sich in Beschäftigung befinden“, sagte er. „Das wäre gesellschaftlicher Sprengstoff.“ Der Arbeitgeberpräsident warnte davor, in der Flüchtlingskrise neue Schulden zu machen. „Wir haben einen unerwarteten Haushaltsüberschuss. Es gibt überhaupt keinen Grund, vom Ziel des Bundesfinanzministers abzuweichen, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen“, sagte er. „Diese wirtschaftliche Lage muss man nutzen, um Schulden zu tilgen, damit wir in schlechteren konjunkturellen Zeiten Spielräume haben.“