Istanbul (nex) – Das Demokratiepaket, das die türkische Regierung im September des Jahres 2013 vorgestellt hatte und das neben mehr Rechten für Minderheiten auch die Abschaffung von Diskriminierungen gegen Kopftuch tragende Frauen in der Türkei vorsah, hat nun auch den damals noch ausgesparten Bereich der Justiz erreicht.
Am Dienstag führte erstmals eine Kopftuch tragende Richterin eine Verhandlung vor dem 3. Zivilen Friedensgerichtshof. Der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte (HSYK) hat das zuvor noch formal bestehende gesetzliche Verbot am 1. Juni abgeändert und das Recht auf Kopftuch auch während des Führens von Verhandlungen anerkannt.
Türkische Frauen mussten lange Zeit gegen diskriminierende Gesetzesbestimmungen kämpfen, die ihnen das Tragen von Kopftuch als Schülerinnen an Schulen und in öffentlichen Einrichtungen verboten, obwohl dieses im türkischen Alltagsleben weit verbreitet ist. Nun hat die Regierung dieses Verbot abgeschafft, um die demokratischen Rechte ihrer Bürger zu sichern. Neben Kopftuch tragenden Frauen profitierten aber auch ethnische und religiöse Minderheiten und behinderte Mitbürger von den Regelungen des Demokratisierungspakets.