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Dortmund
Sonderbehandlung für „SS-Siggi“ im Dortmunder Jobcenter
Demnach muss der mehrfach vorbestrafte rechtsradikale Aktivist und ehemalige Funktionär der 1995 verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei nicht regelmäßig beim Jobcenter vorstellig werden. Grund sei laut einem Vermerk in seiner Kundenakte Borchardts „bedenkliche Einstellung zum Grundgesetz“.
Wie „Der Westen“ weiter berichtet, liege den „Ruhr Nachrichten“ eine Stellungnahme des Arbeitamtes vor, wonach die Entscheidung mit einer Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern begründet werde. Man müsse die zuständigen Kolleginnen und Kollegen vor den Auswirkungen psychischer oder sogar physischer Gewalt schützen.
Ob Borchardt wirklich schon einen Mitarbeiter des Jobcenters angegriffen hat, habe man dort nicht kommentieren wollen. Unklar sei auch, wie viele Kunden des Jobcenters solche Ausnahmeregelungen genießen, berichtet „Der Westen“ weiter.
Im Jahre 2014 errang „SS-Siggi“ bei den Kommunalwahlen in Dortmund als Spitzenkandidat der Partei „Die Rechte“ ein Mandat im Stadtrat. Von diesem musste er nach zwei Monaten jedoch zurücktreten. Wie „Der Westen“ berichtete, habe er in einem Brief an Dortmunds Oberbürgermeister Ulrich Sierau gesundheitliche und zeitliche Gründe für diese Entscheidung genannt.
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