Russische-Urainischer Konflikt
Konfrontation mit Russland: Ukraine ruft Kriegsrecht aus

Kiew (nex) – Nach der Konfrontation im Asowschen Meer, hat sich der Konflikt zwischen der Ukraine und Russland weiter verschärft. Der ukrainische Staatspräsident Poroschenko hat nun offiziell das Kriegsrecht ausgerufen. Das teilte das Präsidialamt am Montag mit. Das Parlament muss darüber nun innerhalb von 48 Stunden abstimmen. Kiew habe seine Streitkräfte bereits in volle Kampfbereitschaft versetzt. Wie das ukrainische Verteidigungsministerium am Montag mitteilte, sei der Befehl dazu gegeben worden, nachdem der Sicherheitsrat des Landes die Verhängung des Kriegszustands empfohlen habe. Russland ließ mehrere ukrainische Schiffe auf dem Weg ins Asowsche Meer vor der Halbinsel Krim rammen und kapern. Kiew hat die unverzügliche Freilassung der festgenommenen Matrosen gefordert. „Wir fordern, dass sie zusammen mit den Schiffen sofort der ukrainischen Seite übergeben werden“, sagte am Poroschenko Montag einer Mitteilung zufolge. Russischer Außenminister Lawrow: Kiew will aus Kriegshysterie politischen Profit schlagen Der russische Außenminister Sergej Lawrow beschuldigte Kiew bereits vor Ausrufung des Kriegsrechts damit, „aus Kriegshysterie politischen Profit schlagen“ zu wollen. Er rief den Westen auf, die Ukraine vor einer weiteren Eskalation in der Meerenge von Kertsch zu beruhigen. „Die westlichen Unterstützer Kiews sollen dort jene zur Vernunft bringen, die aus Kriegshysterie politischen Profit schlagen wollen“, so Lawrow.

Flüchtlingspolitik
Linkspartei fordert Bundestags-Abstimmung über UN-Migrationspakt

Osnabrück – Angesichts massiver Kritik am UN-Migrationspakt fordert die Linkspartei eine Abstimmung durch den Bundestag. Kipping Das würde rechten Verschwörungstheorien Wind aus Segeln nehmen „Ich schlage vor, dass dieser Pakt vom Bundestag ratifiziert wird, um zu einer klaren und demokratischen Entscheidung zu kommen und um allen rechten Verschwörungstheorien den Wind aus den Segeln zu nehmen“, sagte Linken-Chefin Katja Kipping der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages können so Transparenz schaffen und sich klar positionieren.“ Bislang ist vorgesehen, dass die Bundesregierung den Pakt bei einer UN-Konferenz im Dezember in Marrakesch unterzeichnet. Überlegungen von Union und SPD, im Bundestag einen „flankierenden“ Antragstext zu verabschieden, reichen der Linkspartei nicht. Allerdings machte Kipping klar, dass sie hinter der internationalen Absichtserklärung zur Migration stehe: „Auch wenn uns dieser Pakt nicht weit genug geht, würde ich bei einer Abstimmung im Bundestag um Zustimmung werben“, sagte Kipping. Pakt „verbessert Lage von Millionen von Menschen“ „Der UN-Migrationspakt ordnet und verbessert die Lage von Millionen von Menschen, die als rechtlose Wanderarbeiter häufig unter Sklaverei-ähnlichen Bedingungen existieren müssen.“

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– Türkei – Treffen mit Erdogan: Yusuf Islam lobt Flüchtlingspolitik der Türkei

Der britische Sänger und Songwriter Yusuf Islam, der vor seinem Übertritt zum Islam (1977) als Cat Stevens bekannt war, hat während seines Besuchs in Ankara die Rolle der Türkei bei der Versorgung der Flüchtlinge gelobt.

Treffen mit Erdogan: Yusuf Islam lobt Flüchtlingspolitik der Türkei

Türkei
Khashoggi-Mord: Türkische Polizei durchsucht Villa in der Yalova-Provinz

Yalova (nex) – Die Suche nach dem Körper des ermordeten saudischen Journalisten geht weiter. Am Montag durchsuchte die türkische Polizei eine Villa in der nordwesttürkischen Provinz Yalova. Bei der Suchaktion der Gendarmarie und Polizei in und um das Anwesen im Samanil Dorf im Bezirk Termal seien auch Drohnen und Spürhunde im Einsatz. Die Suche sei noch im Gange. Jamal Khashoggi, ein Kolumnist der Washington Post, verschwand, nachdem er am 2. Oktober das saudische Konsulat in Istanbul betreten hatte. Saudi Arabien hat mehr als zwei Wochen nach dem Verschwinden  Khashoggis den Tod des Journalisten eingeräumt. Im Istanbuler Konsulat sei es während des Verhörs zu einem Streit gekommen, was zu seinem Tod führte, berichteten saudische Staatsmedien. Riad hatte die Kenntnis über den Verbleib Khashoggis stets abgestritten. Medienberichten zufolge soll er in dem Konsulat schwer gefoltert und zerstückelt worden sein. Erdogan: Befehl für die Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi kam von den obersten Ebenen der saudischen Regierung  Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan sagte am 2. November, dass der Befehl für die Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi von den obersten Ebenen der saudischen Regierung kam. In einem Gastbeitrag für die „Washington Post“ schrieb Erdogan: „Wir wissen, dass sich die Täter unter den 18 in Saudi-Arabien festgenommenen Verdächtigen befinden. Wir wissen auch, dass sie kamen, um ihre Befehle auszuführen: Khashoggi töten und abhauen.“ „Schließlich wissen wir, dass der Befehl, Khashoggi zu töten, von den höchsten Ebenen der saudischen Regierung kam“, sagte Erdogan. Kashoggi plante, seine türkische Verlobte am 3. Oktober zu heiraten. Er hatte ein Haus in Istanbul gekauft und wollte künftig seine Zeit zwischen Istanbul und dem US-Bundesstaat Virginia verbringen.

Zum Thema

– Nach Khashoggi-Mord – Deutschland stoppt alle Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien

Wie das Bundeswirtschaftsministerium am heutigen Montag mitteilte, liefert Deutschland ab sofort keine Rüstungsgüter mehr nach Saudi-Arabien.

Deutschland stoppt alle Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien

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Tipps und Tricks für den Handel mit den Aktien des DAX-Index

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WERBUNG Grundsätzlich gilt: Die Aktie als Geldanlage ist in Deutschland nicht sehr populär. Neuesten Erhebungen zufolge investieren etwa vier Prozent Ihr Geld in Aktien. Und das, obwohl die Rendite aus dieser Art der Kapitalanlage sehr hoch ist. Allerdings sollte man das Parkett der Börse nicht allzu unbedarft betreten – denn wo hohe Renditen zu erwarten sind, lauern auch hohe Risiken.
Grundsätzliches
Wer einfach nur einen genau festgelegten Betrag jeden Monat sparen möchte, sollte sein Geld in Sparplänen anlegen. Außerdem sollte man nur entbehrliche Beträge investieren – die Schwankungen der Kurse könnten sonst für böse Überraschungen sorgen. Wer allerdings wirklich auf Aktien setzen möchte, sollte langfristig planen. In Niedrigzins-Phasen kann so das Vermögen weiter aufgebaut werden. Eine der populären, aber deshalb nicht minder wertvollen Weisheiten beim Aktienhandel lautet „Streuung des Vermögens“ – der Aktienhandel ist kein Casino. Eines vorweg: Ohne Wertpapierdepot geht es nicht. Es gibt mittlerweile sogar kostenlose Depots, das heißt Kontoführung und Depotführung kosten keinerlei Gebühren. Darin werden die Aktien verwaltet. Eine moderne Methode ist das immer populärer werdende Social Trading auf Plattformen.
Was ist der DAX?
Der DAX ist der Index für die bedeutendsten deutschen Aktien. Mit ihm wird die Wertentwicklung der 30 größten Unternehmen des Aktienmarkes in Deutschland gemessen
Rückblick auf die DAX-Entwicklung
Betrachtet man die historischen Daten, bestätigen diese die Einträglichkeit dieser Anlageform. Renditen von mehr als 20 Prozent pro Jahr sind – betrachtet man einen Zeitraum von etwa 30 Jahren – durchaus möglich. Eines sollte jedoch mitbedacht werden: Der DAX büßte in drei von zwanzig Jahren über 20 Prozent ein. Das führte zu einer durchschnittlichen Jahresrendite von noch immer etwa 8,1 Prozent pro Jahr – noch immer beachtlich.
Unbedingt Ziele definieren
Eine Definition des Anlageziels sollte sinnvollerweise noch vor dem ersten Aktienkauf erfolgen. Hierfür sollte man sich natürlich zunächst im Klaren drüber sein, wieviel Geld einem zur Verfügung steht. Anfänger sollten sich zuerst kleine Beträge zum Aktienkauf vornehmen. Mit Geld, dass man entbehren kann. Man sollte gerade als Anfänger auf keinen Fall in der Hoffnung auf hohe Renditen einen Kredit aufnehmen. Außerdem sollte man seine Risikobereitschaft definieren. So ist man gegen Kursrückgänge und Schwankungen gewappnet. Große Chancen gehen auch hier mit hohen Risiken einher. Deshalb macht es Sinn, seine Renditeerwartungen auf einen bestimmten Zeitraum festzulegen – langfristig. Wertpapierdepots könnten Erwartungen von fünf bis zehn Prozent erfüllen. Und welche Aktien sollt man wählen? Wachstumsaktien oder Value-Aktien? Lukrativität gegen Risiko oder Solidität gegen geringere Gewinne? Das liegt auch an der Auswahl der Aktien. Bei DAX-Aktien sind die Unterschiede – im Gegensatz zu Nebenwerten mit geringem Handelsvolumen zu vernachlässigen.
Politik als Player
Auch die Politik spielt bei DAX-Aktien eine Rolle. Die aktuellen Handelskonflikte unter US-Präsident Donald Trump sind ein nicht unwesentlicher Faktor. Zölle belasten den Handel von Dienstleistungen und Waren. Für die vielen exportfixierten Unternehmen Deutschland ein Problem. Im Juni noch in einem Hoch befindlich, hat sich der Dax mittlerweile erholt. Bei 12.000-Punkten hat er Halt gemacht. Dennoch legten einzelne Unternehmen zu – obwohl der Dax zehn Prozent verlor: RWE, Adidas, Vonovia, Merck und Deutsche Post. Momentan zeigen also die Großkonzerne gegenüber dem schwachen Gesamtmarkt eine relative Stärke. Die Erfahrung sagt, dass solche Unternehmen – nachdem es länger bergab ging – wieder besonders stark zu. Das liegt an mangelnder Verkaufsbereitschaft. Die Nachfrage ist nach wie vor entsprechend hoch.
Welche Aktien wählen?
Möchte man Einzelaktien erwerben, ist die Auswahl nicht beliebig. Unternehmen in Bereichen, die in langfristige Trends investieren, bieten mehr Sicherheit. Wichtig sind auch die erzielten stabilen Renditen der in Erwägung gezogenen Unternehmen. Um eine Entscheidung zu treffen, müssen die Einzel-Aktien in den vergangenen Jahren den Dax bei der Wertentwicklung überholt haben.
(Symbolfoto: pixa)
In Zeiten der Digitalisierung jedoch ist das „Geschäft“ noch viel schneller geworden und lieb gewonnene Erkenntnisse überholt. Flexibilität und dauerhafte Marktbeobachtung können hier Abhilfe schaffen. Das verfolgen von Nachrichten, politischem Geschehen und der Entwicklung des Unternehmens, von dem man Aktien besitzt ist unentbehrlich.
Aktuelle DAX-Situation
Momentan verhält der DAX sich eher ruhig. Anleger warten auf eine Reaktion – zum Teil sogar auf einen „Knall“. Wir dürfen in jedem Fall höchst gespannt sein, was sich in den kommenden Tagen und Wochen tun wird.

Kommentar
Islamische Gemeinschaft Milli Görüs klagt gegen Ex-Grünen-Politiker Volker Beck

Von Nabi Yücel Im sozialen Netz herrscht ein Disput darüber, ob man eine Behauptung, die in den Raum geworfen wurde, mit einer Gegenrede oder einer Klage begegnet. Während die eine Seite behauptet, es nicht so gemeint zu haben und für Kritik offen zu sein, verlangt die andere Seite eine Richtigstellung, weil man zuvor stets abgewiesen worden sei. Was ist passiert? Der ehemalige Bundestagsabgeordnete der Grünen, Volker Beck, hat eine Unterlassungsklage am Hals. Das Landgericht München prüft derzeit, ob die zivilrechtlich eingereichte Klage der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e.V.“ (IGMG) gegen Beck rechtens ist. Beck soll den türkisch-islamischen Verband verleumdet haben. Laut der Unterlassungsklage der IGMG habe Volker Beck geäußert, dass Verbände wie die IGMG aus dem Ausland gesteuert werden. Kein neuer Vorwurf, der erhoben wird. Bereits zuvor hatte Beck mehrmals die Türkisch Islamische Union (DITIB) sowie die IGMG als verlängerten Arm Ankaras bezeichnet. Die mutmaßlich jüngste Behauptung brachte wohl das Fass jetzt zum überlaufen. Die IGMG fordert von Beck nun die Unterlassungsklage zu unterschreiben. Volker Beck sträubt sich nun, will vom mutmaßlich Gesagtem nichts wissen und gibt kleinlaut vor, es so nicht gemeint zu haben. Aber was meinte nun Volker Beck konkret in diesem Fall und all die Jahre hinaus? Erst im vergangenen Oktober hatte die IGMG dem „Kölner Stadt Anzeiger“ sowie Beck mit rechtlichen Schritten gedroht, sollte der Vorwurf weiterhin aufrechterhalten werden, die IGMG werde „von Ankara gesteuert“. Kurze Zeit später, Ende 2017 erklärte Beck gegenüber dem „Kölner Stadt Anzeiger“ nach einem Besuch einer Großveranstaltung der IGMG durch den türkischen Diyanet-Präsidenten Ali Erbas in Bremen, die „Diyanetisierung von Milli Görüs“ schreite voran. Beck ist zwar über die DITIB wie auch IGMG oder ATIB sehr gut informiert, dass aber aufgrund der vielen Dutzend Kleinen Anfragen und Antworten der Bundesregierung. Deren Antworten lassen jedenfalls absolut nicht den Schluss zu, die DITIB oder die IGMG seien der verlängerte Arm der türkischen Regierung. Auch eine Finanzierung aus dem Ausland sei z.B. kein Garant dafür, dass die islamischen Verbände darüber gesteuert werden, wie es auch keine rechtliche Handhabe gebe, eine Auslandsfinanzierung gesetzlich zu verhindern, so lange kein konkreter Verdacht der Steuerung durch eine ausländische Regierung besteht, die zum Ziel hat, die staatliche Ordnung zu gefährden. Dennoch versuchte Volker Beck in Zusammenspiel mit seinem Parteikollegen Cem Özdemir dieses Bild seit Jahren aufzubauen und medial auszuschlachten, während er dennoch, als wäre nichts geschehen, an Veranstaltungen der DITIB oder IGMG teilnahm. Dabei versuchte Beck offensichtlich nicht nur bei diesen Islamverbänden den Eindruck zu erwecken, Interesse an ihrem Tun zu haben sowie Rede und Antwort zu stehen, sondern und vor allem mit Live-Berichterstattung über soziale Netzwerke deren Achillesferse zu treffen, falls sich diese Gelegenheit bietet. Bislang ergab sich diese Gelegenheit nicht. Aber was macht man nicht alles, um dennoch eine Verbindung, eine Verschwörung zu wittern? Als nächstes waren die Imame im Visier des Scharfrichters, die er in Zusammenhang mit der türkischen Regierung brachte, ohne dabei zu erwähnen, dass das Staatsbedienstete sind, die entweder für 2 Jahre oder 5 Jahre ins Ausland entsendet werden. Auch die IGMG wurde dabei mehrmals über Kleine Anfragen an die Bundesregierung erwähnt. Man wollte u.a. Wissen, wie stark der islamische Verband Gebrauch davon macht, Imame in ihren eigenen Moscheegemeinden für 2 Jahre arbeiten zu lassen, was ja mit den Gemeindevorständen an sich nichts zu tun hat. Die türkischen Imame betreuen die Gläubigen der Gemeinde, haben keine Stimme innerhalb der Moscheegemeinden oder der Vorstandsetage der IGMG. So blieb dem Grünen-Politiker nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag auch nichts anderes übrig, als weiterhin das Bild aufrechtzuerhalten, dass die DITIB oder IGMG „bei allen Dialog- und Kooperationsformaten“ zusammen mit dem türkischen Staat „quasi mit am Tisch“ sitze. „Eine Anerkennung als Religionsgemeinschaften von derart politisierten islamischen Vereinen kommt nicht infrage.“, erklärte Beck dann immer wieder, um seinen Vorwurf zu unterstreichen.
(Foto: Screenshot/Twitter)
Offensichtlich fruchtete die Warnung der IGMG im vergangenen Jahr nicht, denn vor kurzem flatterte dem Grünen-Politiker und schärfsten Kritiker der DITIB und IGMG die Unterlassungsklage ins Haus. Das behagt wohl Beck nicht, weshalb er über soziale Netzwerke seine Unschuld unter Beweis zu stellen versucht, während vereinzelte Medien die Unterlassungsklage als „Drohung“ ausdrücklich missdeuten sowie die Beweislast umzukehren versuchen. Doch auch darauf hat die IGMG reagiert und will den Versuch von Beck, sich als Bedrohter interpretieren zu lassen, nicht gelten lassen. In einem offenen Disput im sozialen Netzwerk Twitter verteidigt der Generalsekretär der IGMG, Bekir Altas, dass Vorgehen des islamischen Verbandes. Man habe mehrmals versucht, mit ihm [Volker Beck] intern und öffentlich, „diese Angelegenheit“ zu besprechen. Er sei aber nicht darauf eingegangen, „im Gegenteil“ heißt es weiter, habe er dies stets verhindert. Laut Bekir Altas ist offenbar auch der besagte „Tweet“ von Volker Beck, in der er die IGMG als einen verlängerten Arm Ankaras bezeichnet habe, gelöscht worden. Zudem habe Beck während des „Prozessverlaufs“ vor dem Landgericht München, seine Äußerung im „streitigen Tweet“ mehrfach abgeschwächt. Auf die Vorwürfe von Bekir Altas geht Volker Beck im Tweet-Verlauf jedoch geflissentlich nicht ein oder entgegnet es mit einer Gegenfrage. Es scheint, dass der Disput in eine bestimmte Richtung gelenkt wird. Die Klage wird als Versuch der Einschüchterung, gar Drohung bewertet. Zudem versucht man inzwischen auch medienwirksam die Integrität der IGMG in Frage zu stellen, in der man ihr diesmal die Verbindung zu Ankara mit dem deutschen Rechtsvertreter Michael-Hubertus von Sprenger unterstellt. Sprenger nahm unter anderem das Mandat von Recep Tayyip Erdogan an, um ihn als Anwalt gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen „Schmähgedicht“ zivilrechtlich zu vertreten. Sprenger legte zwar das Mandat im späteren Verlauf nieder, aber die Erwähnung dieses Verfahrens mit der gegenwärtigen an sich zeigt, dass die Medien hierbei eine besondere Rolle spielen – denn, was hat ein Rechtsanwalt, der wen auch immer er vor Gericht vertreten hat, mit diesem Fall zu tun? Auch will man wohl inzwischen den Eindruck erwecken, dass die deutschen Gerichte wohl ebenfalls nicht integer genug sind, um Entscheidungen zu treffen, weil die andere Streitpartei ein islamischer Verband ist, die sich zivilrechtlich wehren will. Eine überaus übliche Praxis, wenn man zuvor nicht „Rede und Antwort“ stand und nun mit Konsequenzen rechnen muss. Wenn man etwas gesagt hat und es trifft zu, dann wird das Gericht der Gegenpartei recht geben. Sollte es nicht so gesagt worden sein, wird man freigesprochen.
Dieser Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.

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– Kommentar – DITIB bietet Beistand, Beratung und unbürokratische Unterstützung im Trauerfall

Für den Transport der Verstorbenen in das Herkunftsland arbeitet der Verein mit muslimischen Bestattungsunternehmen, zu denen unter anderem auch das interne Bestattungsunternehmen, die DITIB-ZSU GmbH zählt, zusammen.

DITIB bietet Beistand, Beratung und unbürokratische Unterstützung im Trauerfall

Khashoggi-Krise
Prinz Salman-Anhänger fordern Boykott türkischer Produkte in Saudi-Arabien

Auf Twitter fodern Anhänger des saudischen Kronprinzen Mohammed Bin Salman einen Boykott türkischer Produkte. Hintergrund sind die Vorwürfe gegen den Kronprinz im Fall des ermordeten saudischen Journalisten und Regimekritikers Jamal Khashoggi in Istanbul durch ein saudisches Killerkommando So zu sagen einer der Initiatoren und „Einpeitscher“ des Boykott-Aufrufs ist, wie der Wirtschafts- und Börsennachrichtendienst „Bloomberg“ in dieser Woche berichtete, ein Twitter-User, der sich in diesem sozialen Medium den Namen „Naifco“ gegeben hat. Inzwischen soll der Boykott-Aufruf von mehr als 500.000 Twitter-Nutzern gelesen und auch weiterverbreitet worden. Wie viele Leser und auch Unterstützer davon sich aber tatsächlich in Saudi-Arabien befinden und dann auch tatsächlich einen solchen Boykott in die Tat umgesetzt haben oder Selbiges beabsichtigen, ist gegenwärtig nicht absehbar. Der bereits erwähnte Mitinitiator „Naifco“ twitterte inzwischen, der Aufruf sei für ihn der Weg, um „meinen Zorn über die Behandlung und Herabwürdig“ des saudischen Kronprinzen „auf zivilisierte Weise auszudrücken.“ „Naifco“: „Das Ziel ist nicht, die Wirtschaft zu zerstören“. Die Wirtschaft welchen Landes der Mitinitiator des Boykott-Aufrufs damit nun explizit meint, wurde nicht genannt. In anderen Ausgaben des Aufrufs zum Boykott gegen türkische Produkte in Saudi-Arabien werden speziell zwei türkische Unternehmen genannt, deren Produkte u.A. boykotiert werden sollten. Dabei handelt es sich um den Milcherzeuger „Pinar Sut Mamulleri Sanayii AS“ und „Ulker Biskuvi Sanayi AS“, einen Keksproduzenten. Beide Unternehmen sind mit ihren Produkten am saudischen Markt durchaus erfolgreich. Allerdings produziert „Ulker“ einen erheblichen Teil seiner dort verkauften Waren wiederum in Saudi-Arabien. Sollte das Unternehmen dort also auf breiter Front boykottiert werden, würden in beiden Werken saudische Arbeitsplätze auf breiter Front in Gefahr geraten. Zwar waren auch schon vor der Ermordung von Jamal Khashoggi in Istanbul durch ein mutmaßlich vom saudischen Kronprinzen entsandtes Killerkommando die politischen Beziehungen zwischen der Türkei und Saudi-Arabien angespannt, doch waren die wirtschaftlichen Beziehungen beider Länder davon kaum betroffen. Der bilaterale Handel beläuft sich, entsprechend der ggw. verfügbaren Zahlen auf 4,8 Milliarden US-Dollar. Allerdings bewegt sich der Grad der Importe saudischer Waren in der Türkei nicht unter den Top-15. Saudi-Arabien ist allerdings für eine türkische Unternehmen ein erfolgreiches Export-Geschäft. Jedenfalls laut „Bloomberg“. Thomas Bernhard

Zum Thema

– Türkisch-Saudische Beziehungen – Prinz Salman: „Niemand wird es schaffen, einen Keil zwischen uns und der Türkei zu treiben“

Der saudische Kronprinz Mohamed bin Salman überraschte bei einer Rede am Mittwoch mit ungewöhnlich versöhnlichen Worten gegenüber der Türkei und Staatspräsident Erdogan.

Prinz Salman: „Niemand wird es schaffen, einen Keil zwischen uns und der Türkei zu treiben“

Frankreich
Massive Proteste in Frankreich: Demonstranten versuchen Präsidentenpalast zu stürmen

Paris (nex) – Die landesweiten Proteste in Frankreich, die am 17. November aufgrund einer Erhöhung der Kraftstoffpreise ausbrachen und bis zu 300.000 Demonstranten auf die Straße brachten, spitzen sich weiter zu. Während die ersten Protestaktionen der „Gelben Westen“ zunächst noch friedlich verliefen und sich auf Straßensperren begrenzten, nehmen die Proteste nun gewaltsamere Züge an. Rechte wie linke Extremisten laufen auf. Straßenbarrikaden, brennende Autos, zerstörte Stadtmöbel. Die Polizei antwortet mit Tränengas und Wasserwerfern. Was als Reaktion in den sozialen Medien auf den geplanten Anstieg bei den Spritpreisen begann, hat sich zu einem Protest gegen Macrons Sozial- und Steuerpolitik ausgeweitet. Die Demonstranten fordern seinen Rücktritt. Das liegt darin begründet, dass Macron jüngst eine Wohlstandssteuer abschaffte und es in Teilen Frankreichs zu einer Kürzung der öffentlichen Dienste kam. In den Umfragewerten ist er auf 20 Prozent gefallen. Heute nahm die Intensität der Zusammenstöße zwischen den Demonstranten und der Polizei weiter zu. 5000 Demonstranten drangen auf den Champs-Élysée nachdem die Polizei vergeblich versucht hatte die Menge auf die Grünanlagen vor dem Eifel Turm zu navigieren. Es kam zu Barrikadenbildungen, Pflastersteine und andere Gegenstände wurden auf Polizisten geworfen. Eine Gruppe von Demonstranten versuchte eine Polizeistellung zu durchbrechen um den Präsidentenpalast zu stürmen. Am Freitagabend versuchte ein 45 jähriger Mann in einem Einkaufszentrum mit Sprengstoff um sein Hals ein Treffen zwischen den Gelben Westen und Präsident Macron zu erzwingen. Später ergab der Mann sich der Polizei friedlich. Präsident Macron kündigte unterdessen einen „Sozialpakt“ an. Dieser soll die geplanten Steuererhöhungen „gerecht“ und „demokratisch“ neu Regeln. Engin Kara

Raumfahrt
Russland will US-Mondlandung von 1969 überprüfen

Moskau (nex) – Wie der Leiter der russischen Weltraumbehörde Roscosmos am Samstag sagte, will Russland bei seinen geplanten Missionen zum Mond auch prüfen, ob die Amerikaner tatsächlich dort gelandet sind. „Wir haben uns dieses Ziel gesetzt, zu fliegen und zu überprüfen, ob sie dort waren oder nicht“, sagte Dmitri Rogozin in einem Video, das am 24. November auf Twitter veröffentlicht wurde. Die ersten Kosmonauten sollen Anfang der 2030er-Jahre auf dem Mond landen. https://twitter.com/Rogozin/status/1066227238998298624 Bei seiner Antwort auf die Frage, ob die NASA vor fast 50 Jahren tatsächlich auf dem Mond gelandet ist oder nicht, grinst Rogozin nur und zuckt mit den Schultern. Verschwörungen rund um die Mondmissionen der NASA sind weltweit und insbesondere in Russland weit verbreitet. Demnach habe es nie eine Mondlandung gegeben und die Aufnahmen seien in Filmstudios entstanden. Im Jahr 2015 forderte ein ehemaliger Sprecher des russischen Untersuchungsausschusses eine Untersuchung der NASA-Mondlandungen. Die Sowjetunion hat ihr Mondprogramm Mitte der 70er Jahre aufgegeben, nachdem vier Mondraketen bei Testflügen explodiert waren. Die geplante Mondfahrt wolle Russland aber gemeinsam mit den USA, Europa und China unternehmen. Kein Land der Welt könne ein Mond-Programm allein durchführen, so Rogozin.
(Beispielfoto: pixa)

"Archaisches Frauenbild"
Worms: Türkei will kurdischen Vergewaltiger nicht zurück

Worms (nex) – Der Fall schockte im Jahre 2012 ganz Deutschland: Der damals 19-Jährige hatte zusammen mit zwei Mittätern eine 16 Jahre alte Bekannte betrunken gemacht und in einem Parkhaus in Worms brutal missbraucht. Das Trio ließ nach der Tat das Opfer nackt und stark blutend im Parkhaus einfach liegen. Es überlebte, weil es von Passanten entdeckt worden war. Einer der Männer verletzte das Mädchen mit kurdischen Wurzeln so schwer am Unterleib, dass es notoperiert werden musste. Archaisches Frauenbild Anfang dieser Woche entschied eine Koblenzer Richterin die Abschiebung des Haupttäters. Der 26-Jährige, laut der Rhein-Zeitung (RZ) ebenfalls wie das Opfer kurdischer Abstammung, hatte bereits 2017 versucht, seine Abschiebung gerichtlich zu verhindern. Der zuständige Kreis hatte jedoch die Verlängerung seines Aufenthaltsrechtes abgelehnt. Die Richterin hatte erklärt, dass die Ausweisung rechtens sei. Die Einstellung des 26-Jährigen zeuge von einem „archaischen Frauenverständnis“, welches mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen sei. Im Grundgesetz sind Männer und Frauen gleichberechtigt und die Würde des Menschen ist unantastbar. Türkei verweigert Aufnahme von Vergewaltiger Die Türkei will den verurteilten Vergewaltiger vorerst jedoch nicht aufnehmen. Die Türkei zweifele die Identität und insbesondere die türkische Staatsangehörigkeit des Mannes an, berichtet die „Wormser-Zeitung“ unter Berufung auf Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek. Die zentrale Rückführungsstelle in Trier habe eine Passersatzbeschaffung eingeleitet, berichtet die RZ.

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– Disco-Killer Rozaba S. – Mord in Konstanz: PKK-Symphatisant kam mit dem Taxi

Nach den von den ermittelnden Behörden heute bekannt gegebenen neuen Details zur Tat vor einer Disco in Konstanz ist der 34-jährige irakische Kurde, dem der Einsatz einer Waffe nicht im Irak gegen den IS, sondern erst nach seiner Flucht nach Deutschland in Konstanz gegen einen Familienvater einfiel, mit einem Taxi zum Tatort gefahren.

Mord in Konstanz: PKK-Symphatisant kam mit dem Taxi
   

Initiative Säkularer Islam
Kommentar: Es wird seit Jahren ein Feindbild des Islams etabliert

Von Nabi Yücel Die Ausgrenzung der türkisch-muslimischen Mitbürger im Land gehört mittlerweile zum Alltagsgeschäft der Politik bis in tiefste Kreise. Jüngstes Beispiel: Die Gründung der „Initiative Säkularer Islam“, die zum Start der vierten Deutschen Islamkonferenz (DIK) mutmaßlich die Trennung von Religion und Politik sicherstellen, ein angeblich totalitäres Religionsverständnis im öffentlichen Raum verhindern will. Im Kern geht es aber nur darum, Partizipation zu verhindern, eine Teilhabe zu unterbinden, die Deutungshoheit über die Verfassung zu gewinnen. Begünstigt durch die Medialisierung ist offener Widerspruch gegen diese Entwicklung gegenwärtig kaum noch möglich, ohne dabei in ein bestimmtes Lager abgedrängt zu werden. Die türkisch-muslimische Community gerät mit dem institutionalisierten Rassismus immer mehr in Konflikt und fordert Konsequenzen. Persönlichkeiten aus der türkisch-muslimischen Community fordern die islamischen Verbände mittlerweile offen dazu auf, die DIK zu boykottieren. Recht haben Sie! Es wird seit Jahren ein klassisches Feindbild des Islams etabliert. Ein mit Pseudofakten, Halbwahrheiten und mutmaßlich Selbsterlebtem geschmückter Islam, der angeblich die Realität widerspiegeln soll. Forciert wird dieses Bild inzwischen auch von der Politik bis in die höchsten Ebenen. Angeblich habe sich in Deutschland der politische Islam breitgemacht – ein Bild, das vor allem durch Rechtspopulisten gemalt wird. Schützenhilfe leisten hierbei seit Jahren selbsternannte „liberale Muslime“, wie auch immer genannte Gruppen und Initiativen rund um die DIK, darunter die „Kritische Islamkonferenz“. Neuester Coup: die „Initiative Säkularer Islam„. In diesen Gruppen und Initiativen werden durch Medien charismatisierte Persönlichkeiten als Führer präsentiert, die angeblich als Gläubige Muslime die Demokratie und Freiheit verteidigen. Als Führer dieser Gruppierungen nehmen sie für sich in Anspruch, Vorbilder der gelebten Demokratie zu sein. Sie zeigen sich als einzige repräsentative und noch wahrnehmbare Stimme, die über gute oder schlechte Muslime, guten oder schlechten Islamverständnis unterscheiden und diese Demokratie schützen können. Das Feindbild des politischen Islams wird so gestärkt, die sogenannte Mehrheitsgesellschaft geimpft. Ein Diskurs, der Versuch mit den sogenannten politisch motivierten Muslimen ins Gespräch zu kommen, ein Konsens zu finden, ist dabei nicht beabsichtigt. Die Absicht besteht allein nur darin, diesen Diskurs zu verhindern, den Gegenüber weiter an den Rand der Gesellschaft zu drängen. Was bietet sich da als Plattform besser an als die DIK unter der Führung einer Ordnungsmacht, dem Staat? Die Gründung der „Initiative Säkularer Islam“ ist nur die Fortsetzung dieser Entwicklung. Das Ende dieser Entwicklung sieht nicht rosig aus. Für manch einen ist die Entwicklung bereits ein Zeichen institutioneller Rassismus, das zur Abgrenzung Merkmale wie Abstammung, Sprache, Kultur und Religion, Kleidung oder Bräuche populistisch heranzieht und nach Wertigkeit einteilt. Noch schlimmer: man unterstellt Muslime – ohne dabei konkret zu werden um welche Strömung oder Verband es sich dabei handelt – sogar bewusst, Sonderrechte zu beanspruchen, die es so gar nicht geben kann, weil die Verfassung selbst regelt, welche Rechte und Freiheiten man hat oder ausüben kann. Dazu gehört auch, sich als Körperschaft im Rahmen des Gesetzes zu betätigen. Die Verfassung legt also selbst fest – worauf sich die Führer dieser Gruppierungen ja selbst berufen – was die Religionsfreiheit bedeutet, welchen Beschränkungen sie unterliegt, was eine religiöse Gemeinschaft tun und lassen kann. Eine Wertung des Islams in Deutschland kann eine Interessensvertretung, eine Gruppierung namens „Initiative Säkularer Islam“ zwar vornehmen, nicht aber über schlichte Glaubensinhalten, die mit der freiheitlich-demokratischen Ordnung vermutlich in Konflikt geraten. Solche persönlichen oder gruppiert vertretenen Glaubensinhalte müssen mit der Grundordnung nicht kompatibel sein, denn die Verfassung ist kein säkulares Dogma, an die man zu glauben hat. Jeder Glaube, ob religiös oder politisch motiviert, hat einen ureigenen Wahrheitsanspruch, der nach diesem Selbstverständnis sich der irdischen oder derzeitigen Rechtsetzung nicht unterordnen muss. Und dennoch haben alle teilnehmenden islamischen Verbände von sich aus bereits mehrmals unterstrichen, wie sie zur deutschen Verfassung, zur deutschen Demokratie stehen – eidesstattlich. Von daher ist es nicht relevant, woran man glaubt oder was man ablehnt, sondern ob man die Verfassung, eine Grundordnung wie die in Deutschland akzeptiert. Nur diese Grundordnung, genannt Verfassung, ist verbindlich. Im Kern geht es also nur darum, ob man sich gegenseitig respektiert, akzeptiert. Eine wehrhafte Demokratie wie sie in Deutschland vorherrscht, muss solche Glaubensinhalte oder auch wie auch immer gearteten Ansichten aushalten, wie sie es auch aushalten muss, das rechtspopulistische Umtriebe das Land erfasst haben. Aktivitäten, die eine Beseitigung der Grundordnung zum Ziel haben, werden im Rahmen der Verfassungsgesetzgebung verfolgt und unterbunden. Von einer Unterminierung der Verfassung und somit Demokratie und Freiheit kann also keine Rede sein. Mit solchen populistischen Phrasen haben wir es aber zu tun. Welches Recht haben also diese mittlerweile zu charismatischen Führern herangezogenen sogenannten Verteidiger des „säkularen Islam“? Sie haben das Recht, sich in der Auseinandersetzung, um die Deutungshoheit über einen Glauben im Rahmen der Gesetze zu bewegen, ohne dabei das Recht des anderes abzusprechen oder sich dahingehend zu betätigen, die das verhindern. Wie verhält es sich, wenn diese Auseinandersetzung aber konkret das Ziel verfolgt, die Anerkennung der Islamverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu unterbinden? Wie bezeichnet man einen Versuch, religiöse Glaubensinhalte aus dem öffentlichen Raum zu verbannen? Wie ist es zu verstehen, wenn eine Initiative Muslimen konkret vorwirft, Sonderrechte zu beanspruchen? Das ist nicht die Aufgabe selbsternannter Freiheits- und Demokratieverfechter. Daher ist es nicht nur wichtig und richtig, die DIK zu boykottieren, sondern die Entscheidungsträger in der Grundordnung auf diese Umstände aufmerksam zu machen, die Interesse haben, gemeinsame Ziele und Interessen zu verfolgen, einen Konsens zu finden, der alle zufriedenstellt und niemand ausgrenzt. Versuche, die darauf abzielen, einen am Nasenring über die DIK-Plattform vorführen zu lassen und die Deutungshoheit an sich zu reißen, dürfen nicht einmal im Ansatz geduldet werden. Offenbar hat aber auch die staatliche Ordnung kein Interesse daran, dem ein Riegel vorzuschieben. Es gibt kein Entweder-Oder-Prinzip mehr. Plurarität und Teilhabe gehen nicht mit diesem Prinzip einher.

Dieser Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.

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– Integration – Türkei-Wahlen: Was haben wir in Deutschland falsch gemacht?

Die Enttäuschung über das Wahlergebnis in der Türkei ist nicht zu übersehen, zu überhören und zu überlesen. In Deutschland gab es wohl selten eine derartige öffentliche Enttäuschung und emotionale Anteilnahme am Wählerwillen.

Türkei-Wahlen: Was haben wir in Deutschland falsch gemacht?