Kommentar
Islamische Gemeinschaft Milli Görüs klagt gegen Ex-Grünen-Politiker Volker Beck

Der ehemalige Bundestagsabgeordneter der Grünen, Volker Beck, hat eine Unterlassungsklage am Hals. Das Landgericht München prüft derzeit, ob die zivilrechtlich eingereichte Klage der "Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e.V.“ (IGMG) gegen Beck rechtens ist. Beck soll den türkisch-islamischen Verband verleumdet haben. Ein Kommentar.

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Von Nabi Yücel

Im sozialen Netz herrscht ein Disput darüber, ob man eine Behauptung, die in den Raum geworfen wurde, mit einer Gegenrede oder einer Klage begegnet.

Während die eine Seite behauptet, es nicht so gemeint zu haben und für Kritik offen zu sein, verlangt die andere Seite eine Richtigstellung, weil man zuvor stets abgewiesen worden sei. Was ist passiert?

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete der Grünen, Volker Beck, hat eine Unterlassungsklage am Hals. Das Landgericht München prüft derzeit, ob die zivilrechtlich eingereichte Klage der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e.V.“ (IGMG) gegen Beck rechtens ist. Beck soll den türkisch-islamischen Verband verleumdet haben.

Laut der Unterlassungsklage der IGMG habe Volker Beck geäußert, dass Verbände wie die IGMG aus dem Ausland gesteuert werden. Kein neuer Vorwurf, der erhoben wird. Bereits zuvor hatte Beck mehrmals die Türkisch Islamische Union (DITIB) sowie die IGMG als verlängerten Arm Ankaras bezeichnet. Die mutmaßlich jüngste Behauptung brachte wohl das Fass jetzt zum überlaufen. Die IGMG fordert von Beck nun die Unterlassungsklage zu unterschreiben. Volker Beck sträubt sich nun, will vom mutmaßlich Gesagtem nichts wissen und gibt kleinlaut vor, es so nicht gemeint zu haben.

Aber was meinte nun Volker Beck konkret in diesem Fall und all die Jahre hinaus? Erst im vergangenen Oktober hatte die IGMG dem „Kölner Stadt Anzeiger“ sowie Beck mit rechtlichen Schritten gedroht, sollte der Vorwurf weiterhin aufrechterhalten werden, die IGMG werde „von Ankara gesteuert“. Kurze Zeit später, Ende 2017 erklärte Beck gegenüber dem „Kölner Stadt Anzeiger“ nach einem Besuch einer Großveranstaltung der IGMG durch den türkischen Diyanet-Präsidenten Ali Erbas in Bremen, die „Diyanetisierung von Milli Görüs“ schreite voran.

Beck ist zwar über die DITIB wie auch IGMG oder ATIB sehr gut informiert, dass aber aufgrund der vielen Dutzend Kleinen Anfragen und Antworten der Bundesregierung. Deren Antworten lassen jedenfalls absolut nicht den Schluss zu, die DITIB oder die IGMG seien der verlängerte Arm der türkischen Regierung. Auch eine Finanzierung aus dem Ausland sei z.B. kein Garant dafür, dass die islamischen Verbände darüber gesteuert werden, wie es auch keine rechtliche Handhabe gebe, eine Auslandsfinanzierung gesetzlich zu verhindern, so lange kein konkreter Verdacht der Steuerung durch eine ausländische Regierung besteht, die zum Ziel hat, die staatliche Ordnung zu gefährden.

Dennoch versuchte Volker Beck in Zusammenspiel mit seinem Parteikollegen Cem Özdemir dieses Bild seit Jahren aufzubauen und medial auszuschlachten, während er dennoch, als wäre nichts geschehen, an Veranstaltungen der DITIB oder IGMG teilnahm. Dabei versuchte Beck offensichtlich nicht nur bei diesen Islamverbänden den Eindruck zu erwecken, Interesse an ihrem Tun zu haben sowie Rede und Antwort zu stehen, sondern und vor allem mit Live-Berichterstattung über soziale Netzwerke deren Achillesferse zu treffen, falls sich diese Gelegenheit bietet. Bislang ergab sich diese Gelegenheit nicht. Aber was macht man nicht alles, um dennoch eine Verbindung, eine Verschwörung zu wittern?

Als nächstes waren die Imame im Visier des Scharfrichters, die er in Zusammenhang mit der türkischen Regierung brachte, ohne dabei zu erwähnen, dass das Staatsbedienstete sind, die entweder für 2 Jahre oder 5 Jahre ins Ausland entsendet werden. Auch die IGMG wurde dabei mehrmals über Kleine Anfragen an die Bundesregierung erwähnt. Man wollte u.a. Wissen, wie stark der islamische Verband Gebrauch davon macht, Imame in ihren eigenen Moscheegemeinden für 2 Jahre arbeiten zu lassen, was ja mit den Gemeindevorständen an sich nichts zu tun hat. Die türkischen Imame betreuen die Gläubigen der Gemeinde, haben keine Stimme innerhalb der Moscheegemeinden oder der Vorstandsetage der IGMG.

So blieb dem Grünen-Politiker nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag auch nichts anderes übrig, als weiterhin das Bild aufrechtzuerhalten, dass die DITIB oder IGMG „bei allen Dialog- und Kooperationsformaten“ zusammen mit dem türkischen Staat „quasi mit am Tisch“ sitze. „Eine Anerkennung als Religionsgemeinschaften von derart politisierten islamischen Vereinen kommt nicht infrage.“, erklärte Beck dann immer wieder, um seinen Vorwurf zu unterstreichen.

(Foto: Screenshot/Twitter)

Offensichtlich fruchtete die Warnung der IGMG im vergangenen Jahr nicht, denn vor kurzem flatterte dem Grünen-Politiker und schärfsten Kritiker der DITIB und IGMG die Unterlassungsklage ins Haus. Das behagt wohl Beck nicht, weshalb er über soziale Netzwerke seine Unschuld unter Beweis zu stellen versucht, während vereinzelte Medien die Unterlassungsklage als „Drohung“ ausdrücklich missdeuten sowie die Beweislast umzukehren versuchen.

Doch auch darauf hat die IGMG reagiert und will den Versuch von Beck, sich als Bedrohter interpretieren zu lassen, nicht gelten lassen. In einem offenen Disput im sozialen Netzwerk Twitter verteidigt der Generalsekretär der IGMG, Bekir Altas, dass Vorgehen des islamischen Verbandes. Man habe mehrmals versucht, mit ihm [Volker Beck] intern und öffentlich, „diese Angelegenheit“ zu besprechen. Er sei aber nicht darauf eingegangen, „im Gegenteil“ heißt es weiter, habe er dies stets verhindert.

Laut Bekir Altas ist offenbar auch der besagte „Tweet“ von Volker Beck, in der er die IGMG als einen verlängerten Arm Ankaras bezeichnet habe, gelöscht worden. Zudem habe Beck während des „Prozessverlaufs“ vor dem Landgericht München, seine Äußerung im „streitigen Tweet“ mehrfach abgeschwächt. Auf die Vorwürfe von Bekir Altas geht Volker Beck im Tweet-Verlauf jedoch geflissentlich nicht ein oder entgegnet es mit einer Gegenfrage.

Es scheint, dass der Disput in eine bestimmte Richtung gelenkt wird. Die Klage wird als Versuch der Einschüchterung, gar Drohung bewertet. Zudem versucht man inzwischen auch medienwirksam die Integrität der IGMG in Frage zu stellen, in der man ihr diesmal die Verbindung zu Ankara mit dem deutschen Rechtsvertreter Michael-Hubertus von Sprenger unterstellt.

Sprenger nahm unter anderem das Mandat von Recep Tayyip Erdogan an, um ihn als Anwalt gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen „Schmähgedicht“ zivilrechtlich zu vertreten. Sprenger legte zwar das Mandat im späteren Verlauf nieder, aber die Erwähnung dieses Verfahrens mit der gegenwärtigen an sich zeigt, dass die Medien hierbei eine besondere Rolle spielen – denn, was hat ein Rechtsanwalt, der wen auch immer er vor Gericht vertreten hat, mit diesem Fall zu tun?

Auch will man wohl inzwischen den Eindruck erwecken, dass die deutschen Gerichte wohl ebenfalls nicht integer genug sind, um Entscheidungen zu treffen, weil die andere Streitpartei ein islamischer Verband ist, die sich zivilrechtlich wehren will. Eine überaus übliche Praxis, wenn man zuvor nicht „Rede und Antwort“ stand und nun mit Konsequenzen rechnen muss. Wenn man etwas gesagt hat und es trifft zu, dann wird das Gericht der Gegenpartei recht geben. Sollte es nicht so gesagt worden sein, wird man freigesprochen.


Dieser Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.


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