Von Kemal Bölge
Die Äußerungen des griechischen Ministerpräsidenten Mitsotakis zur türkisch-muslimischen Minderheit in Westthrakien stoßen auf Kritik. Der Bürgermeister der griechischen Stadt Arriana (Kozlukebir), Rıdvan Ahmet, hat die Äußerungen des griechischen Premierministers Mitsotakis zur türkischen Minderheit in scharfer Form kritisiert.
Mitsotakis hatte am 18. Mai in einer Online durchgeführten Zoom-Konferenz mit Schülern und Lehrern einer Grundschule des zur Stadt Xanthi (Iskece) gehörenden Dorfes Paşevik von „pomakischen Dörfern“ (Pomakohoria) und „griechischen Kindern“ (Ellinopula) gesprochen. Vertreter von NGOs der türkischen Minderheit in Westhrakien werteten die Aussagen von Mitsotakis als „Leugnung der Existenz der türkisch-muslimischen Minderheit“ und als „Versuch eine künstliche Identität“ auferlegen zu wollen.
Bürgermeister Ahmet: Aussagen sind inakzeptabel
Bürgermeister Ahmet erklärte:
„Der verehrte Ministerpräsident Mitsotakis hat am 18. Mai in einer Online-Konferenz mit den Schülerinnen und Schülern sowie Lehrern einer Grundschule des zur Stadt İskece [Xanthi] gehörenden Dorfes Paşevik Verlautbarungen hinsichtlich der Region und in diesem Landstrich lebenden Landsleute getätigt und diese als ‘pomakische Dörfer’ und ‘griechische Kinder’ bezeichnet.“
Der griechische Premierminister Kyriakos Mitsotakis und Bürgermeister Ridvan Ahmet (Foto: Screenshot Millet Gazetesi)
Nach Ansicht des Bürgermeisters sind diese Äußerungen inakzeptabel. Die Meinung des Premierministers bezeichnete Ahmet als „Leugnung der legitimen Identität“ und forderte die Regierung auf, von aufoktroyierenden Maßnahmen abzusehen und das Recht auf Meinungsfreiheit der Minderheit zu respektieren.
Der Begriff Pomake entstammt ursprünglich aus dem Bulgarischen und wurde im 19. Jahrhundert von aufständischen bulgarischen Komitaschis für Menschen verwendet, die der osmanischen Armee wohlgesonnen gegenüberstanden und diese als Pomaken („Unterstützer“) bezeichnet haben. Griechische Regierungen haben die Pomaken stets als slawisch-muslimische Ethnie bezeichnet, obwohl es sich bei den Pomaken historisch betrachtet um petschenegische Türken handelt.
Parlamentspräsident Şentop tadelt Äußerungen von Mitsotakis
Die Bemerkungen des griechischen Ministerpräsidenten wurden auch vom Parlamentspräsidenten der türkischen Nationalversammlung, Mustafa Şentop, getadelt. Er verurteile die Äußerungen der Leugnung der Existenz der türkisch-muslimischen Minderheit. Derartige Ansätze seien bis heute erfolglos und würden auch in Zukunft nicht von Erfolg gekrönt sein, so Şentop in einer Mitteilung des Kurznachrichtendienstes Twitter.Systematische Entrechtung der türkischen Volksgruppe
Die staatliche Willkür griechischer Behörden gegenüber der türkisch-muslimischen Minderheit in Westthrakien ist leider kein Einzelfall, da der griechische Staat seit dem Lausanner Vertrag von 1923 systematisch die Volksgruppe entrechtet hat. Nach der Definition des griechischen Staates gibt es in Griechenland keine türkische Volksgruppe, sondern Griechen muslimischer Herkunft und verweisen des Öfteren auf eine homogene Gesellschaftsstruktur, die allerdings mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt.
Schätzungen zufolge beläuft sich die Zahl der türkischen Minderheit in Westthrakien auf circa 150.000 Menschen. Die Probleme der türkischen Volksgruppe in den Bereichen Bildung, Religion und ethnischer Zugehörigkeit sind seit Jahrzehnten bekannt, aber statt Lösungen anzustreben, hat der griechische Staat es vorgezogen, den Druck auf die Volksgruppe zu erhöhen.
Griechenland hält sich nicht an Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Die Rechte der türkisch-muslimischen Minderheit waren im Lausanner Vertrag geregelt. Eines der größten Probleme der türkischen Minderheit ist die Weigerung Athens, deren ethnische Zugehörigkeit anzuerkennen und stattdessen den Begriff „muslimische Minderheit“ Verwendung findet. In den 50er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts, als die griechisch-türkischen Beziehungen gut waren, verwendeten griechische Behörden die ethnische Titulierung „türkische Minderheit“, allerdings wurde diese Bezeichnung mit dem griechischen Militärputsch des Obristen-Regimes 1967 wieder abgeschafft.
Ab den 80er-Jahren wurden in Griechenland Vereine verboten, die in ihren Satzungen den Begriff „Türkisch“ enthielten, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil 2008 diese Praxis untersagte, haben griechische Behörden das Urteil des EGMR bis heute nicht umgesetzt. Griechenland argumentiert, der Lausanner Vertrag beinhalte lediglich die Bezeichnung „muslimische Minderheit“ und daher sei sie nicht verpflichtet, einen ethnischen Begriff zu verwenden.
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Der Berliner Kinder- und Jugendarzt Martin Terhardt rechnet nicht mit einer baldigen Zulassung eines Corona-Impfstoffs für Unter-16-Jährige.
Terhardt, der auch Mitglied der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut ist, sagte am Freitag im Inforadio vom rbb, derzeit befasse sich die Europäische Arzneimittelbehörde mit der Empfehlung des Impfstoffs von Biontech/Pfizer für Zwölf- bis 15-Jährige.
„Die EMA hat signalisiert, dass sie das Ende Mai schaffen könnte. Das wäre dann Ende nächster Woche – oder spätestens Anfang Juni könnte es diese Zulassung geben.“ Laut Terhardt wird es dann aber noch eine Weile dauern, bis auch eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt.
„Generell müssen wir das Krankheitsrisiko für die einzelne Person berücksichtigen, und dieses ist bei Kindern und Jugendlichen deutlich geringer. Dagegen müssen wir das Risiko der Impfung setzen und den Nutzen für die Gesellschaft.“
Terhard sagte weiter: „Das Risiko des Impfstoffs können wir derzeit nur an einer kleinen Zulassungsstudie messen, die 1.131 geimpfte Kinder umfasst. Das ist zu gering, um seltene Komplikationen nach der Impfung vorhersagen zu können.“ Deshalb warte man auf Daten aus der USA und Kanada. Dort ist der Impfstoff schon für Unter-16-Jährige zugelassen.
Terhardt betonte: „Das halte ich für völlig abwegig in der gegenwärtigen Situation, eine Impfpflicht auszusprechen und davon irgendwelche
Von Kemal Bölge
Nach einem Bericht der englischsprachigen Tageszeitung „Daily Sabah“ sollen kanadische Rüstungsfirmen die Terrororganisation PKK mit Drohnentechnologie beliefert haben. Ein Teil der in den Drohnen eingebauten Technologie ermögliche es, für das gegnerische Radar unsichtbar zu sein, die aus Kanada gekauft worden sei.
Die Zeitung beruft sich dabei auf türkische Sicherheitskreise. Die Terrororganisation hatte seit geraumer Zeit ihre Angriffe auf türkische Militäreinrichtungen mit Drohnen, die wie Modellflugzeuge aussehen, verstärkt.
Drohne soll unsichtbar gegenüber gegnerischem Radar sein
Am 11. Mai griff eine PKK-Drohne in Metina/Nordirak türkische Einheiten an und zwei weitere Drohnen am 18. Mai den 8. Luftwaffenstützpunkt in Diyarbakır. In beiden Fällen gelang es den Sicherheitskräften, die Drohnen rechtzeitig zu zerstören. Das Besondere an der verwendeten Technologie bestehe nach Angaben der Zeitung in der Mehrfrequenzfunktion, die es Anti-Drohnen-Systemen und Störsendern vor allem in der Nacht schwer mache, diese zu orten. Mehrere türkische Rüstungsunternehmen untersuchten die der PKK zugeschriebenen Drohnen und seien auf die Technologie aufmerksam geworden, die aus Kanada stammen soll.
Sollte der Zeitungsbericht zutreffen, wäre es insofern von Brisanz, weil Kanada, wie die Türkei NATO-Mitglied ist und während des Berg-Karabach-Krieges den türkischen Hersteller für bewaffnete Drohnen, Baykar Technologies, mit einem Exportstopp für die Kamera LX 15 belegt hatte, die vom kanadischen Unternehmen Westcam Inc. hergestellt werden.
Armenische Lobbyorganisationen in Nordamerika übten während und nach dem Berg-Karabach Krieg Druck auf die kanadische und die US-Regierung aus, um die Türkei mit einem Waffenembargo zu belegen. Am militärischen Erfolg der aserbaidschanischen Armee gegen Armenien hatte die Kampfdrohne des Typs Bayraktar TB2 einen entscheidenden Anteil.
Die separatistische PKK, die neben der Türkei auch in den USA und der EU als terroristische Organisation geführt wird, ist für den Tod von etwa 40.000 Menschen, darunter zahlreiche Frauen und Kinder, verantwortlich.
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Deutschland fordert PKK-Distanzierung von der HDP
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Halle – Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung Ostdeutschlands vor der AfD gewarnt.
„Die AfD ist in ihrem Inneren depressiv und finster. Sie steht auf der dunklen Seite der Macht: Die AfD redet immer alles schlecht. Das wirkt nicht einladend“, sagte Söder im Interview mit der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung .
„Deshalb ist es ein Problem für die wirtschaftliche Entwicklung, wenn die AfD stark wird: Da will niemand mehr hin“, so Söder weiter. Die Union setze umgekehrt „auf Optimismus. Wir brauchen eine klare Haltung und müssen eine gute Politik machen – so wie Reiner Haseloff das praktiziert“, sagte der CSU-Chef mit Verweis auf den amtierenden CDU-Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt.
Söder fordert Bundeswehr-Uni und Bundesministerium für Sachsen-Anhalt
Söder fordert, dass die Bundesregierung den Aufholprozess Ostdeutschlands mit der Verlagerung oder Einrichtung von Bundesinstitutionen unterstützt. Konkret forderte er im Gespräch mit der Mitteldeutschen Zeitung einen neuen Standort der Bundeswehr-Universität und den Umzug eines Bundesministeriums nach Sachsen-Anhalt. „So können Regionen durch Zuzug auch attraktiver werden“, sagte Söder dem Blatt. Die Bundeswehr beschäftige sich mittlerweile auch mit Medizinfragen und mit Fragen der Pflege und Betreuung. Mit einem Standort der Bundeswehr-Universität in Sachsen-Anhalt „könnte ein neuer Nukleus entstehen“, so Söder.
Bei der Zusammensetzung der nächsten Bundesregierung forderte er eine entsprechende Berücksichtigung von Ostdeutschen: „Wenn es keine Kanzlerin mehr aus dem Osten gibt, muss es jedenfalls deutlich mehr Kabinettsmitglieder als derzeit aus den neuen Ländern geben“, sagte der CSU-Vorsitzende.
Söder betonte auch die Bedeutung der Technologieförderung für die wirtschaftliche Entwicklung. Am Freitag hatte er mit Sachsen-Anhalts Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (CDU) in Leuna (Saalekreis) Kooperationen zwischen den Bundesländern vereinbart. Konkret sollen Hochschulen und Wissenschaftler der Fraunhofer-Gesellschaft stärker zusammenarbeiten, Bayern fördert das mit einer Million Euro.
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Ein Gastbeitrag von Nabi Yücel
Die Schaffung eines jüdischen Staates in Palästina war ein bewusster, langwieriger und gewalttätiger Prozess. Die Palästinenser wurden von riesigen Landstrichen enteignet. Über 80 Prozent der Palästinenser wurden, was 1948 zu Israel wurde, über Nacht zu Flüchtlingen gemacht. Der Prozess mag 1948 seinen Höhepunkt erreicht haben, aber es dauert bis heute an und ermöglicht es israelischen Siedlern, sich in den besetzten Gebieten niederzulassen.
Um den Staat Israel zu schaffen, griffen zionistische Kräfte zu Beginn der Bewegung große palästinensische Städte an und zerstörten etwa 530 Dörfer. Dabei wurden 1948 ca. 13.000 Palästinenser getötet, mehr als 750.000 aus ihren Häusern vertrieben und zu Flüchtlingen auf Lebenszeit gemacht. Es war der Höhepunkt der ethnischen Säuberung Palästinas durch die zionistische Bewegung. Heute zählen die Flüchtlinge und ihre Nachkommen mehr als sieben Millionen. Viele schmachten immer noch in Flüchtlingslagern in arabischen Nachbarländern und warten darauf, in ihre Heimat zurückzukehren.
Das humanitäre Völkerrecht
Die Besatzung, die Annexion eines eroberten Gebiets ist laut dem humanitären Völkerrecht verboten. Mit dem Verbot der Annexion ist die Grundregel verbunden, dass die Besatzung dem besetzten Gebiet keine Souveränität verleiht. Infolgedessen übt die Besatzungsmacht nur vorübergehend de facto Autorität aus. Daraus folgt, dass alle von der Besatzungsmacht ergriffenen Maßnahmen nur die Verwaltung des Hoheitsgebiets betreffen sollten. Was wird derzeit vom israelischen Staat besetzt und verwaltet?
Gazastreifen
Die israelischen Siedlungen im Gazastreifen wurden im Jahr 2005 von der israelischen Armee geräumt und auch das Militär zog sich aus dem Gebiet vollständig zurück. Israel hält jedoch seit der gewaltsamen Übernahme des Gazastreifens durch die Hamas 2007 eine Blockade an der Grenze und vor der Küste aufrecht, was einer Besetzung gleichkommt.
Westjordanland
Das Westjordanland wird von der israelischen Armee besetzt gehalten und ist von einer Sperranlage umgeben, wovon rund 85 Prozent innerhalb des Westjordanlandes und nur etwa 15 Prozent entlang des eigentlichen Gebiets verlaufen.
Alleine im Westjordanland befinden sich 133 völkerrechtlich umstrittene, von Israel unterstützte jüdische Siedlungen mit insgesamt über 450.000 Einwohnern (Stand 2018). Womit begründet Israel diese unmstrittene Besatzung, die mit Enteignung und Vertreibung einhergeht?
Begründung: Sicherheitsbedürfnis
Zwischen 1967 und 1979 beruhte Israels Hauptbegründung für die Enteignung und Zerstörung palästinensischer Güter auf Artikel 52 der Haager Verordnung. Israel machte geltend, es sei aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt, palästinensisches Land in Privatbesitz zu beschlagnahmen. In dieser Zeit wurden fast 47 km² privates Land beschlagnahmt, von denen die meisten für die Errichtung von Siedlungen bestimmt waren.
Viele Palästinenser, deren Land „für militärische Zwecke“ beschlagnahmt wurde, legten beim israelischen Obersten Gerichtshof eine Petition gegen diese Maßnahmen ein, was zunächst akzeptiert und verhandelt wurde, jedoch die Entscheidung zu ungunsten der Palästinenser ausfiel. Der Gerichtshof vertrat die politische Ansicht der Regierung, dass das Land in Privatbesitz und die Errichtung ziviler Siedlungen tatsächlich militärischen Sicherheitsbedürfnissen diene und daher die Enteignungen rechtmäßig wären, solange sie nur vorübergehend sind.
Es bleibt angesichts der Besatzungsdauer und der bislang anhaltenden Enteignungsmaßnahmen zweifelhaft, ob die Errichtung ziviler Siedlungen „die Bedürfnisse der Besatzungsarmee“ rechtfertigen. Selbst wenn die Siedlungen aus Sicherheitsgründen tatsächlich in fremdes Eigentum implantiert wurden, so bleiben Zweifel, ob die Siedlungen zur nationalen Sicherheit Israels beitragen oder ob sie diese tatsächlich nur weiter untergraben.
In der Tat ist die Anwesenheit von Siedlern eines der Hauptursachen für Spannungen in der Region, und die Siedler selbst sind häufig der Ursprung von Konflikten mit den Palästinensern. Angesichts der gegenseitigen Feindseligkeit zwischen Palästinensern und Siedlern kann Israel der internationalen Staatengemeinschaft kaum vermitteln, dass die Siedlungen für die nationale Sicherheit notwendig sind.
Fall „Elon Moreh“
Israels Politik der Landbeschlagnahme wurde zwar 1979 nach einem wegweisenden Urteil des israelischen Obersten Gerichtshofs im Fall „Elon Moreh“ eingestellt, doch die Politik fand nach dem Urteil andere Wege, Palästinenser um ihr Land zu bringen. Der Fall Moreh betraf die Errichtung einer zivilen Siedlung in Elon Moreh, einer Gemeinde in der Nähe von Nablus auf Grundstücken in Privatbesitz arabischer Einwohner.
Israel machte geltend, die Errichtung der Siedlung in der Region sei aus Sicherheitsgründen erforderlich. Im Gegensatz zu früheren Fällen hörte der israelische Gerichtshof jedoch auch die Argumente von Siedlern am Standort Elon Moreh, die sich als Zeugen zur Verfügung stellten. Die Siedler wiesen das Argument aber zurück, dass die Siedlung aus Sicherheitsgründen gebaut werde und stützten sich stattdessen auf ideologische und religiöse Ansprüche.
Die Petenten legten daraufhin eine eidesstattliche Erklärung eines ehemaligen Stabschefs der Armee, Generalleutnant der Reserve Bar-Lev, vor, der ebenfalls das Sicherheitsargument bestritt. Angesichts der ihm vorliegenden Beweise blieb dem Gerichtshof nichts anderes übrig, als zu dem Schluss zu kommen, dass die Entscheidung zur Errichtung einer Siedlung in Elon Moreh in erster Linie auf politischen und nicht auf militärischen Erwägungen beruhte und die Ansiedlung von Siedlern dauerhaft sein sollte. Der Gerichtshof erklärte die Sicherstellung der Grundstücke daher für rechtswidrig.
Israel findet andere Wege der Besiedelung
Nach dem Elon Moreh-Debakel musste die israelische Politik andere Wege finden, um die Enteignung für die Errichtung von Siedlungen in der Besatzungszone durchzusetzen. Diesmal fand die Politik den Weg hauptsächlich durch die kontroverse Manipulation eines osmanischen Landgesetzes von 1858, das zum Zeitpunkt der Besetzung und im Westjordanland galt. Es ermöglichte Israel, Land in Besitz zu nehmen, in dem es als „Staatsland“ proklamiert wurde. Mit dieser Methode wurden ungefähr weitere 40 Prozent des Westjordanlandes zum sogenannten Staatsland erklärt und folglich von Israel auf der Grundlage von Artikel 55 der Haager Verordnung beschlagnahmt, der Folgendes vorsieht:
„Der Besatzungsstaat gilt nur als Verwalter und hat als solcher Nießbrauch von öffentlichen Gebäuden, Immobilien, Wäldern und landwirtschaftlichen Grundstücken, die dem feindlichen Staat gehören und sich im besetzten Land befinden. Es muss es als Kapital schützen und sie gemäß den Nießbrauchsregeln verwalten.“
Mit dieser politischen Vorgabe konnten weitere Siedlungen angestoßen werden. Nach Angaben des israelischen Außenministeriums besteht seither „eine positive Pflicht, die die Behörde verpflichtet, öffentliches Eigentum in Besitz zu nehmen, um es bis zur endgültigen Feststellung des Status des betreffenden Gebiets zu schützen“. Mit der Behauptung, dass die Errichtung von Siedlungen Teil der Verpflichtung zur vorübergehenden Verwaltung des palästinensischen öffentlichen Eigentums ist, nimmt Israel eine sehr weit gefasste Auslegung von Artikel 55 an. Als Nießbraucher habe Israel also das Recht, die Erträge des palästinensischen öffentlichen Eigentums und hieraus natürliche Ressourcen wie Wasser oder Erdöl zu verwenden, sofern dies weder die Art noch die Substanz ihre Eigenschaft verändert.
Bei der Ausübung seiner Befugnisse im Sinne des Nießbrauchs darf der israelische Staat als Verwalter also dauerhafte Veränderungen im besetzten Gebiet nur dann erwirken und durchsetzten, wenn dies aufgrund des eigenen militärischen Sicherheitsbedürfnisses oder im Interesse der lokalen Bevölkerung erforderlich ist. Vor allem darf der Verwalter seine Autorität nicht dazu ausüben, um seine eigenen Interessen zu fördern oder die Bedürfnisse seiner eigenen Bevölkerung zu befriedigen, während die der lokalen Bevölkerung Restriktionen unterliegt.
In diesem Zusammenhang ist schwer einzusehen, wie der Bau dauerhafter Siedlungen als bloße Verwaltung palästinensischer Gebiete und Genuss ihrer Erträge angesehen werden kann. In der Tat stehen die Zerstörung von Häusern und Olivenbäumen, die irreversible Veränderung der Landschaft und der Auszug der Palästinenser aus ihrem Land in völligem Widerspruch zu den Nießbrauchsregeln und den Grundsätzen des Gesetzes der kriegführenden Besatzung und machen daher das israelische Argument ungültig.
Israelische Justiz verweigert sich
Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Position Israels in keinem juristischen Verfahren artikuliert wurde, sei es vor dem israelischen Obersten Gerichtshof oder einer anderen Justizbehörde. Der israelische Oberste Gerichtshof hat sich immer geweigert, die Rechtmäßigkeit von Siedlungen im Rahmen der Vierten Genfer Konvention anzusprechen. Nach Ansicht des Gerichtshofs spiegelt Artikel 49 des Völkerrechts nicht das Völkergewohnheitsrecht wider und kann daher vor israelischen Gerichten nicht geltend gemacht werden.
Darüber hinaus weigerte sich die israelische Regierung bislang, an dem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof teilzunehmen, um die rechtlichen Konsequenzen des Mauerbaus im besetzten palästinensischen Gebiet zu tragen, die sich erstmals mit der Frage der Rechtmäßigkeit der israelischen Siedlungen befasste. Die israelischen Argumente, die auf Aussagen des Außenministeriums und Meinungen israelischer akademischer Schriftsteller beruhen, werden dennoch im Folgenden analysiert.
Zwangsumsiedlung oder freiwillige Bewegung
Israels Hauptargument basiert auf einer angeblichen Unterscheidung zwischen „Zwangsumsiedlung“ von Menschen und der „freiwilligen“ Bewegung von Personen in besetztes Gebiet. In der Tat behauptet das israelische Außenministerium, im Völkerrecht sei ein Artikel dazu gedacht, erzwungene Bevölkerungsbewegungen so zu behandeln, wie sie vor und während des Zweiten Weltkrieges in der Tschechoslowakei, in Polen und in Ungarn stattgefunden haben. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zu zum besagten Artikel, der die „Zwangsumsiedlung“ der Bevölkerung ausdrücklich verbietet, in einem anderen Absatz hierzu kein Hinweis auf einen Gewaltbegriff enthält.
Die Aktionen Israels, auf die eine oder andere Weise erheblich zur Errichtung und Ausweitung von Siedlungen in den besetzten Gebieten beigetragen, haben im Laufe der Jahre aufeinanderfolgende israelische Regierungen fortgesetzt. Es wurden verschiedene finanzielle Vorteile und Anreize geboten, um die Israelis zu ermutigen, in die besetzten Gebiete zu wechseln. Zu diesen Anreizen gehören großzügige Steuervorteile, staatliche Wohnbauförderung, sowie subventionierte Kredite und Zuschüsse für Siedler, um Häuser in den besetzten Zonen zu kaufen. Diese finanziellen Anreize sind ein klarer Beweis für die Bemühungen der israelischen Regierung, die Siedlungstätigkeit in den besetzten Gebieten fortzusetzen, die im Widerspruch zu der israelischen Behauptung stehen, dass „die Verbringung von Personen in das Gebiet völlig freiwillig ist“.
Viele Staaten sind der Ansicht, dass eine solche Beteiligung gegen besagten Artikel 49 Absatz 6 verstößt. 1978 erklärte der US-Rechtsberater des Außenministeriums, dass Absatz 6:
„… scheint eindeutig zu solchen Engagements der Besatzungsmacht zu gelangen, wie die Bestimmung des Standorts von Siedlungen, die Bereitstellung von Land und die Finanzierung von Siedlungen sowie andere Arten der Unterstützung und Beteiligung an ihrer Schaffung. Und der Absatz scheint anwendbar zu sein, unabhängig davon, ob durch eine bestimmte Übertragung Schaden angerichtet wird oder nicht.“
Internationaler Strafgerichtshof schaltet sich ein
Darüber hinaus stellt die „direkte oder indirekte Übertragung von Teilen der eigenen Bevölkerung durch die Besatzungsmacht in das von ihr besetzte Gebiet“ ein Kriegsverbrechen im Sinne des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH-Statuts) dar. Laut einhelliger Meinung zum Statut scheint die Aufnahme von „indirekt“ in den Artikel darauf hinzudeuten, dass die Bevölkerung der Besatzungsmacht nicht unbedingt physisch gezwungen oder auf andere Weise gezwungen werden muss und dass auch Anreize oder Erleichterungen unter dieses Kriegsverbrechen fallen können. Infolgedessen weigerte sich Israel bislang, das IStGH-Statut zu ratifizieren und erklärte ausdrücklich seine Absicht, keine Vertragspartei werden zu wollen.
Am 9. Juli 2004 gab der IStGH dennoch auf Antrag etlicher arabischer Staaten ein Gutachten zu den rechtlichen Konsequenzen des Mauerbaus im besetzten palästinensischen Gebiet ab. Der Gerichtshof entschied mit vierzehn zu einer Stimme, dass:
„Der Bau der Mauer, die von Israel, der Besatzungsmacht, im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich in und um Ostjerusalem und der damit verbundenen Verwaltung errichtet wird, verstößt gegen das Völkerrecht.“
Mauer verletzt humanitäres Völkerrecht schwer
Die Mauer entlang der ausgewiesenen Verwaltungszonen und die damit verbundene Verwaltung verletzen also eine Reihe von Rechten von Palästinensern schwer, die in oder um den von Israel besetzten Gebiet leben. Die in dieser Zone resultierenden Verstöße können nicht durch militärische Erfordernisse oder durch die Auffassung, die nationale oder öffentliche Sicherheit müsse hergestellt werden, gerechtfertigt werden. Der Bau einer solchen Mauer stellt dementsprechend einen Verstoß Israels gegen verschiedene seiner Verpflichtungen aus dem geltenden humanitären Völkerrecht und der Menschenrechte dar.
Darüber hinaus wies der Internationale Gerichtshof die Behauptung Israels zurück, dass der Bau der Mauer im Einklang mit dem in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen verankerten Recht auf Selbstverteidigung stehe und kam sogar zu dem Schluss, dass Artikel 51 in diesem Fall keine Relevanz habe. Der Gerichtshof stellte ferner fest, dass Israel sich nicht auf einen Zustand der Notwendigkeit berufen könne, der die Unrechtmäßigkeit des Mauerbaus ausschließt.
Internationale Staatengemeinschaft angehalten, diese Verletzung nicht zu unterstützen
Nachdem der Gerichtshof festgestellt hatte, dass Israel durch den Bau der Mauer in den besetzten Gebieten gegen verschiedene völkerrechtliche Verpflichtungen verstoßen hatte, prüfte er die Folgen dieser Verstöße. Erstens sei Israel verpflichtet, die Verletzung seiner internationalen Verpflichtungen aus dem Bau der Mauer zu beenden und den erlittenen Schaden zu ersetzen. Darüber hinaus seien alle Staaten verpflichtet, die illegalen Tätigkeiten, die sich aus dem Bau der Mauer in den besetzten Gebieten ergeben, nicht anzuerkennen und keine Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der durch diesen Bau geschaffenen Situation zu leisten.
Darüber hinaus seien „alle Vertragsstaaten der Genfer Konvention… verpflichtet, unter Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts sicherzustellen, dass Israel das in dieser Konvention enthaltene humanitäre Völkerrecht einhält“. Schließlich sollten die Vereinten Nationen und insbesondere die Generalversammlung und der Sicherheitsrat prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich seien, um die illegale Situation infolge des Mauerbaus zu beenden.
De-facto-Annexion palästinensischen Landes
Die israelische Regierung behauptet nachwievor und konsequent, dass die Mauer eine vorübergehende Maßnahme sei, deren einziger Zweck darin bestehe, Terrorismus zu verhindern. Während eines Treffens der Generalversammlung im Jahre 2003 unterstrich der Ständige Vertreter Israels bei den Vereinten Nationen, es sei in der Tat ein vorübergehender Zustand:
„Sobald der Terror endet, wird der Zaun nicht mehr notwendig sein. Der Zaun ist keine Grenze und hat keine politische Bedeutung. Es ändert in keiner Weise den rechtlichen Status des Gebiets.
Es ist jedoch unbestreitbar, dass die Siedler die unmittelbaren Nutznießer des Mauerbaus sind. Tatsächlich war die Planung und Ziehung der Trennmauer, die von der regulären Linie abweicht, offensichtlich geplant, um weitere 56 Siedlungen mit etwa 170.000 Siedlern auf der israelischen Seite der Mauer einzubeziehen, was dazu führte, dass etwa 10 Prozent des palästinensischen Landes in israelisches Staatsgebiet einbezogen wurden. Dieser Vorstoß in das Westjordanland wurde von den Vereinten Nationen mehrfach als De-facto-Annexion ausgelegt. In seinem Bericht von 2006 stellte der Sonderberichterstatter John Dugard eine direkte Verbindung zwischen den Siedlungen im Westjordanland und der Linien der Mauern her und stellte fest:
„Wie die Siedlungen, die geschützt werden sollen, soll die Mauer offenbar vor Ort für Tatsachen schaffen. Es kann an einer Annexion mangeln, wie dies im Fall von Ostjerusalem und den Golanhöhen der Fall war. Aber seine Wirkung ist dieselbe: Annexion.“
Internationale Staatengemeinschaft sitzt den Konflikt aus
Trotz eines Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs, in dem sowohl die Siedlungen als auch die Trennmauer für illegal erklärt wurden, hat die internationale Gemeinschaft bislang nicht gehandelt. Der Rückzug aus dem Gazastreifen führte zu einer Stärkung der Position Israels im Westjordanland, während ein selbst auferlegtes Moratorium für Siedlungstätigkeiten aus einem eher teilweisen und begrenzten Einfrieren bestand und bislang nie ordnungsgemäß umgesetzt wurde. Beide Maßnahmen haben den Verdacht verstärkt, dass diese Maßnahmen nicht aufgrund der neu entdeckten Sorge Israels um das Völkerrecht durchgeführt wurden, sondern um die Aufmerksamkeit von der dauerhaften Errichtung von Siedlungen im Westjordanland sowie dem laufenden Bau der Trennmauer abzulenken, wodurch Israels Einfluss auf einen Teil des palästinensischen Territoriums gefestigt wurde.
85 Prozent der Mauer durchkreuzen Westjordanland selbst
Nur 15 Prozent der Länge der Mauern verlaufen entlang der Waffenstillstandslinie von 1949 zwischen Israel und Jordanien (auch als „Grüne Linie“ bekannt). Die verbleibenden 85 Prozent Mauern verlassen die Grüne Linie und führen in die Westbank hinein, kreuzen sich, durchschneiden das gesamte Gebiet mehrfach, um israelische Siedlungen einzubeziehen.
Laut einem OCHA-Bericht (Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten) würden 80 israelische Siedlungen im Westjordanland, die über 85 Prozent der gesamten israelischen Siedlerbevölkerung im Westjordanland (einschließlich Ostjerusalem) ausmachen, zwischen der Mauer und der Grünen Linie liegen. Das Gebiet zwischen der Mauer und der Grünen Linie wird als „geschlossene Zone“ oder „Nahtzone“ bezeichnet und umfasst nach Fertigstellung 9,4 Prozent der Westbank. Neben der Mehrheit der 250.000 Einwohner Ostjerusalems befanden sich 2010 rund 33.000 Palästinenser in der „geschlossenen Zone“ im Westjordanland.
Laut einem UN-Bericht wurde mit dem Mauerverlauf eine ganze „neue Generation von Vertriebenen“ erzeugt. Im Jahr 2005 waren Hauszerstörungen und Landbeschlagnahmungen durch die israelische Regierung im Zusammenhang mit dem Bau der Mauer die Hauptursache für interne Vertreibungen. Eine im Mai 2005 durchgeführte palästinensische Umfrage zu den Auswirkungen der Mauer ergab, dass bereits 2.448 Haushalte aus den Orten vertrieben wurden, durch die die Mauer führte.
Umfrage offenbart Situation der Palästinenser in Westjordanland
Die Anwohner seien dieser Umfrage zufolge zutiefst besorgt über die Situation, die einen verstärkten Effekt der Entwurzelung und Vertreibung infolge härterer Lebensbedingungen zur Folge haben werde, darunter ein hohes Maß an sozialer und wirtschaftlicher Marginalisierung, Abriss von Eigentum und langwierige Zugangsbeschränkungen in bedrohten Dörfern. Nach Angaben des Internationalen Roten Kreuzes (IKRK) wurde das Leben der Palästinenser aufgrund von Einschränkungen der Freizügigkeit und des Zugangs zu Arbeitsplätzen, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Land und Familienmitgliedern dramatisch beeinträchtigt. Palästinenser auf beiden Seiten der Mauer seien von diesen Beschränkungen betroffen.
Palästinenser, die in der „geschlossenen Zone“ leben, benötigten demnach eine „dauerhafte Aufenthaltserlaubnis“, um in der Zone bleiben zu dürfen. Gesundheits- und Bildungseinrichtungen befänden sich jedoch im Allgemeinen auf der anderen Seite der Mauer und die Bewohner der „geschlossenen Zone“ müssten durch speziell ausgewiesene Mauertore gehen, um Zugang zu Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Arbeitsplätze zu bekommen. Palästinenser auf der Ostseite der Mauer würden oft von ihren Feldern, Olivenhainen, Land- und Wasserressourcen abgeschnitten und benötigten eine spezielle Besuchererlaubnis, um die Mauer zu überqueren und das Gebiet zu betreten. Mindestens 40 Prozent der Genehmigungsanträge würden jedoch abgelehnt und das Antragsverfahren würde als „demütigend“ bezeichnet werden. All diese Einschränkungen und Nöte hätten viele Palästinenser gezwungen, die geschlossenen Gebiete, ihr Land zu verlassen und auf die palästinensische Seite der Mauer zu ziehen.
Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.
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Geschichte: Wie die Türkei Juden vor Nazi-Deutschland rettete
Nach Ansicht des US-Historikers Stanford Shaw hat die Türkei während des Zweiten Weltkriegs durch die Erteilung von Einreise- und Transitvisa sowie der Duldung von nicht erlaubten Durchreisen mindestens 100.000 Juden aus Europa das Leben gerettet.
In den Wintermonaten ist eine ausgiebige Dusche oder ein erholsames Bad eine schöne Erfahrung als Kontrast zu den kalten Witterungsbedingungen. Pro Kopf verbrauchen die Deutschen etwa 125 Liter Wasser pro Tag, davon ungefähr 40 Liter für die Körperhygiene. Damit die Körperpflege mit angenehmen Wassertemperaturen vonstattengeht, gibt es verschiedene Alternativen, die wiederum ihre Vor- und Nachteile besitzen. Auf diese wird im folgenden Artikel eingegangen.
In klassischen Einfamilienhäusern werden sowohl Heizungs- als auch Leitungswasser über eine Zentralheizung erwärmt. Diese läuft in den meisten Fällen mit der Energie von Öl, Gas, Holz oder einer Photovoltaik-Anlage mit Wärmepumpe. Doch gerade in Altbauten und Mehrfamilienhäusern ist eine Zentralheizung meistens nicht verbaut. Dort werden andere Lösungen benötigt.
Warmwasserversorgung – welche Erhitzungsmöglichkeiten gibt es?
Die beste und effektivste Lösung ist die bereits erwähnte Zentralheizung. Dabei werden – örtlich getrennt – Heizungs- und Leitungswasser erwärmt und in den jeweiligen Kreislauf eingeleitet. Dadurch kann durch einfaches Aufdrehen des Wasserhahns oder das Aufdrehen des Heizungsreglers sofort über die erhitzten Wassermassen verfügt werden. In Fällen von Platzmangel kann auch in einem Kombispeicher sowohl Heizungs- als auch Leitungswasser zusammen erwärmt werden. Diese Lösung ist aber etwas teurer als die separate Speichertechnik.
Eine weitere Möglichkeit ist die der Trink- und Frischwasserstation. Hier wird die Wärme über einen Wärmetauscher eingespeist, ähnlich der Funktionsweise eines Durchlauferhitzers. Im laufenden Betrieb ist diese Lösung eine der günstigeren Alternativen. Daher bietet sie sich vor allem für Mehrfamilienhäuser an, da hier bei zu lange stehendem Wasser die Gefahr der Keimbildung besteht.
Es gibt auch eine dezentrale Lösung, nämlich die eines Warmwasserboilers, der Warmwassermengen „auf Vorrat“ produziert. Meist wird hierfür als Energieträger Gas oder Strom verwendet, das restliche Haus wird häufig mit Elektro-Nachtspeicheröfen oder mit einer kleinen Gasheiztherme beheizt. Deswegen wird dann als Warmwasserreservat ein dezentraler Boiler gewählt. Dieser erhitzt eine bestimmte Menge an Wasser und bevorratet diese so lange, bis sie benötigt wird. Diese Option ist jedoch sehr teuer, da in den meisten Fällen mit Strom geheizt wird.
Eine weitere dezentrale Lösung wäre ein Durchlauferhitzer im Bad. Der Aufbau ähnelt dem des Boilers, nur dass hierbei kein Wasservorrat erzeugt wird, sondern das Warmwasser direkt in die Leitung gespeist wird. Der Durchlauferhitzer ist die einfachste und günstigste Möglichkeit direkt Warmwasser im Badezimmer zu erzeugen. Doch wenn täglich damit Warmwasser produziert wird, kann es sehr teuer werden, da auch hier Strom als Energieträger fungiert.
Neben den hohen Stromkosten, gibt es einen weiteren prekären Nachteil. Schaltet man das Wasser an, kommt zuerst einmal nur kaltes Wasser. Erst nach einigen Sekunden kann der Durchlauferhitzer die nötige Warmwassermenge produzieren und einspeisen. Gerade unter der Dusche kann diese Erfahrung unangenehm werden.
Alle Möglichkeiten liefern Warmwasser – die Entscheidung muss den Gegebenheiten entsprechen
Alle Alternativen unterscheiden sich zum Großteil im Kosten- und Platzfaktor. Um die richtige Option zu wählen, müssen im Voraus verschiedene Dinge bedacht werden. Besitzt man einen Öl- oder Gasanschluss und hat ausreichend Platz, empfiehlt sich auf jeden Fall die Zentralheizung, da diese die beste Alternative in allen Hinsichten ist. Ist dies nicht der Fall, müssen die Kosten, sowie Vor- und Nachteile der Alternativen abgewogen werden. Die mit Sicherheit einfachste Lösung ist der Durchlauferhitzer im Bad, aber günstig wird der Alltagsgebrauch sicherlich nicht.
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– Umweltpolitik –
Grüne erwarten auch in Deutschland einen Kampf ums Wasser
„In einigen Regionen könnten aus einer zunehmenden Wasserknappheit und häufigen Dürren künftig Konflikte um die Nutzung vor allem oberflächennaher Wasserressourcen entstehen“, sagte Bettina Hoffmann, Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion für Umweltpolitik.
Nach den NRW-Jugendverbänden von CDU und FDP haben auch die Grünen im Landtag die Entscheidung des FDP-geführten Landeschulministeriums kritisiert, die „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib)“ in die Kommission für die Gestaltung des islamischen Religionsunterrichts einzubinden. Auch in der CDU-Fraktion macht sich Skepsis breit. Die Kurdische Gemeinde Deutschland (KGD) droht mit einem Boykott des Religionsunterrichtes.
Das NRW-Schulministerium hatte die Wiederaufnahme der Kooperation mit der Ditib unter anderem mit einer Satzungsänderung des Landesverbandes begründet, durch die nun eine größere Unabhängigkeit vom türkischen Staat gewährleistet werden soll. Der Essener Politikwissenschaftler und Türkeiforscher Burak Copur ist überzeugt davon, dass sich das Schulministerium von Ditib vorführen lässt: „Aufgrund kosmetischer Satzungsänderungen davon auszugehen, dass Ditib nicht länger der verlängerte Arm des Erdogan-Regimes ist, ist nahezu grotesk“, sagte Copur der Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung (NRZ). Erdogan, warnt Copur, „wird mit am Tisch sitzen und die Bildungspolitik in NRW mitbestimmen“.
Die Ditib stehe immer auch für die Inhalte, die der türkische Staat unmittelbar vorgebe, so Daniel Sieveke, Fraktionsvize der CDU im Landtag. Gerade vor dem Hintergrund der Eskalation des Nahost-Konflikts „muss deswegen eindeutig geklärt werden, wie sich Ditib zu den antisemitischen Aussagen des türkischen Staatspräsidenten oder zur Terror-Organisation Hamas verhält, die bekanntlich von der Türkei unterstützt wird“, sagte Sieveke der NRZ.
Die Grünen halten es auch vor dem Hintergrund antisemitischen Vorfälle in NRW-Städten, „an denen ganz klar ersichtlich auch türkische Nationalisten beteiligt waren“ für „nicht akzeptabel“, dass Ditib in die Kommission einziehen soll, so die integrationspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Berivan Aymaz. Von der Satzungsänderung solle sich die Landesregierung nicht blenden lassen, so Aymaz weiter: „Das wäre naiv.“ Zudem beklagt Aymaz, dass durch das Übergewicht konservativer Verbände in der Kommission „die vielen liberalen Muslime ungehört in der Debatte bleiben“.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Antisemitismusbeauftragte der Landesregierung, hat eine klare Forderung an die Kommission: „Ich erwarte, dass sowohl Kenntnisse über das Judentum als auch die Aufklärung über antisemitische Stereotype in angemessener Form in den Unterricht einfließen. Fakten und keine Verschwörungsmythen sind zu vermitteln“, sagte sie der NRZ.
Ali Toprak, CDU-Politiker und Vorsitzende der Kurdischen Gemeinde Deutschlands (KGD), ist entsetzt über die Entscheidung, Ditib einzubinden: „Es ist empörend, dass NRW die Verantwortung für den Religionsunterricht in die Türkei delegiert und die Zukunft von Kindern und Jugendlichen in die Hände des Erdogan-Regimes gelegt werden soll.“ Werde die Entscheidung für die Ditib nicht revidiert, müsse ein Boykott des Islamunterrichts in Erwägung gezogen werden.
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– Meinung –
Kommentar: Moderate Muslime stehen hinter der DITIB
Die politische und die religiöse Welt ist in Deutschland seit einigen Jahren aus den Fugen geraten und steuert geradewegs auf eine absurde, zynische und menschenverachtende Zukunft zu, die soziale Instabilität und politische Verwerfungen mit sich bringt. Ein Kommentar.
Die DITIB ist nicht alleine! Die moderaten Muslime stehen hinter ihr!
Ein Gastkommentar von Tevfik Oezcan
Die politische und die religiöse Welt ist in Deutschland seit einigen Jahren aus den Fugen geraten und steuert geradewegs auf eine absurde, zynische und menschenverachtende Zukunft zu, die soziale Instabilität und politische Verwerfungen mit sich bringt.
Ein Garant für das friedliche Miteinander der Kulturen und Religionen befindet sich seit geraumer Zeit in den Fängen von machthungrigen Politikern, einseitiger Berichterstattung und kriegstreibenden Hasardeuren. Eine religiöse Institution SOLL respektive MUSS als Sündenbock für die verfehlte Türkeipolitik der Bundesregierung herhalten.
Fast täglich verzeichnen wir Anschläge auf deutsche Gotteshäuser (Moscheen), die von traumatisierten linksextremen u.a. von der Terrororganisation PKK oder hassgetriebenen rechtsextremen Terroristen begangen, von den heuchelnden Machtpolitikern marginalisiert und von den interessengesteuerten Mainstream Medien ignoriert bzw. verharmlost werden.
Als Reaktion auf die feigen Anschläge kondoliert unser Innenminister Seehofer in einer zynischen Weise, die seinesgleichen sucht. Anstatt das politisch entfachte Feuer zu löschen und der Verantwortung eines Innenministers gerecht zu werden, zündelt er an der Glut und fungiert als verbaler Brandbeschleuniger. Seine anachronistische Aussage: “Der Islam gehört nicht zu Deutschland“, wird von gewissenlosen Kreaturen als Aufforderung verstanden, die mediale Hetze gegen den Islam fortzuführen und Moscheegebäude zu rechtsfreien Räumen zu erklären.
Nein, die türkischen Muslime in Deutschland lassen die DITIB nicht alleine und stehen uneingeschränkt hinter ihr!
Die DITIB ist in Deutschland ein eingetragener gemeinnütziger Verein, dessen Dachverband mit Sitz in Köln für die Betreuung und Unterstützung der ca. 950 bundesweiten Vereine zuständig ist. Diese Vereine unterliegen ausschließlich dem deutschen Vereinsrecht und agieren bedürfnisorientiert sowie arbeiten ehrenamtlich autark.
Zu den Hauptaufgaben der DITIB – Vereine gehört u.a. das friedliche Zusammenleben in Deutschland zu fördern, Gebets Möglichkeiten für die muslimischen Mitbürger zu bieten, die Bekämpfung von Extremismus, die Jugendhilfe und Frauenförderung zu unterstützen sowie die Bildungs- und Kulturangebote, mit der Intension zu kreieren, das überstrapazierte Schlagwort „Integration“ mit Inhalt zu füllen.
Die Europäische Union hat als Friedensprojekt ihre wahre Bestimmung gefunden und es sollte uns mit Stolz erfüllen, ein Teil dieser Gemeinschaft zu sein. Es stellt sich aber auch die Frage, warum man Friedensbemühungen der türkischen Regierung seit Jahren torpediert und als Nato Partner bei der Sicherung der territorialen Integrität der Türkei militärisch und mit Präventivmaßnahmen nicht beiseite steht.
Dieses Krebsgeschwür -Heuchelei und Doppelmoral- in Bezug auf die Türkei sollte in unser aller Interesse unverzüglich ein Ende finden.
Die DITIB ist weder ein Handlanger von Erdogan, noch ist sie die Marionette der deutschen Bundesregierung. Wer die DITIB dämonisiert, hat immer noch nicht verstanden, welchen wertvollen Beitrag die DITIB – Moscheen in Deutschland für das Zusammenleben in der Zivilgesellschaft leisten.
Die DITIB ist nicht allein! Die moderaten Muslime stehen hinter ihr!
Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.
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– Kommentar –
DITIB bietet Beistand, Beratung und unbürokratische Unterstützung im Trauerfall
Für den Transport der Verstorbenen in das Herkunftsland arbeitet der Verein mit muslimischen Bestattungsunternehmen, zu denen unter anderem auch das interne Bestattungsunternehmen, die DITIB-ZSU GmbH zählt, zusammen.
Tel Aviv – Während sich deutsche Spitzenpolitiker mehrerer Parteien am Donnerstagabend bei einer Kundgebung am Brandenburger Tor mit Israel solidarisierten und Kritik an der israelischen Regierung in Deutschland mit Antisemitismus gleichgesetzt wird, verurteilen Juden weltweit die Angriffe der israelischen Armee gegen die Palästinenser.
Mit dem Hashtag #SaveSheikhJarrah teilen seit Tagen Tausende Juden in den sozialen Medien Bilder von sich mit Texten, in denen sie die Angriffe verurteilen. Viele bezeichneten die Taten der israelischen Streitkräfte als „ethnische Säuberung“. „Not in my name“, ist zu lesen, „nicht in meinem Namen“.
In zahlreichen US-Städten fanden Kundgebungen statt. Jüdische Bürger forderten eine Beendigung der „US-Finanzierung Israels“. „Hört auf Kinder zu töten“, war auf Schildern zu sehen.
(Foto: Jewish Voice for Peace)
Auf einem Bild hält eine Frau ein Schild mit Text „Jüdische Mutter gegen das Abschlachten von palästinensischen Kindern“ hoch.
Wie die Aktivistenorganisation „Jewish Voice for Peace“ (Jüdische Stimme für Frieden) berichtet, fanden in über 30 US-Städten Kundgebungen und Protestmärsche statt.
Ellen Brotsky, 68, eine ehrenamtliche Mitarbeiterin der Bay Area Sektion von Jewish Voice for Peace, die ebenfalls an der Kundgebung am Dienstag teilnahm, hat jahrzehntelang geholfen, palästinensische Solidaritätsaktionen zu organisieren. Als jüdische Person, sagt sie, fühlt sie die Verantwortung, Gespräche mit Juden aus verschiedenen Generationen über Solidarität mit anderen unterdrückten Menschen zu haben.
„Jüdische Sicherheit kommt nicht von einem sesshaften, kolonialen, zionistischen Staat Israel“, sagte sie. „Sie kommt von der Solidarität mit allen, die durch Rassismus und Siedlerkolonialismus unterdrückt werden.“
(Foto: Jewish Voice for Peace)
Auch in Israel selbst finden seit Tagen Proteste der jüdischen Bevölkerung gegen die Angriffe auf Palästina statt.
„Unterstützen Sie diese Neonazi-Regierung nicht“, fordert der israelische Knessetabgeordnete Ofer Cassif in einem Video, nachdem er von der israelischen Polizei geschlagen wurde, weil er gegen die „ethnische Säuberung in Ost-Jerusalem“ protestiert hatte.
https://twitter.com/ASE/status/1394996519342854154
(Foto: Facebook)
Ein Gastbeitrag von Nabi Yücel
Die Krise der europäischen Werteordnung und Stabilität wird nirgendwo so deutlich wie in der spanischen Exklave Ceuta in Nordafrika. Spanische Soldaten prügeln und stoßen Flüchtlinge zurück ins Meer, während ein Bild die Runde macht, in der ein Beamter der Küstenwache ein Flüchtlingsbaby vor dem Ertrinken rettet.
Die Krise in Ceuta, die sich zwischen Marokko und Spanien abspielt, ist nur eines von vielen, die sich seit geraumer Zeit wie Perlen an der Schnur aufstauen. Europa, der Westen an sich, steht vor einem Scheideweg, weil das politische Handeln in den vergangenen Jahrzehnten protektionistisch, von nationalen Interessen und weniger durch Multilateralismus geprägt war.
Was sich jetzt in Ceuta vor den Augen der Weltöffentlichkeit abspielt, ist aber nur eines von vielen und hatte sich angekündigt: Griechenland setzt seit Jahren Flüchtlinge in Schlauchboote und treibt sie in die Ägäis zurück oder konzentriert sie auf Inseln und lässt sie verwahrlosen. Bürgerwehren in Ungarn suchen gezielt nach Flüchtlingen an der Grenze, um sie hinauszutreiben. An der serbisch-kroatischen Grenze werden Flüchtlinge von kroatischen Grenzbeamten zurück geprügelt. Italien lässt seit Jahren im weiten Mittelmeer die Schlauchboote versinken, während sie Rettungsschiffe von internationalen Hilfsorganisationen in Häfen festhält.
Vor Monaten gab die Türkei den Flüchtlingen das Signal, die europäische Außengrenze bei Griechenland zu passieren. Die Weltöffentlichkeit wurde Zeuge, wie Flüchtlinge zurückgedrängt, mit Gewalt zurückgetrieben wurden, obwohl mit der Türkei mit dem EU-Türkei-Flüchtlingsdeal auch ein Rücknahmeabkommen geschlossen wurde. Bis heute funktioniert der EU-Türkei-Flüchtlingsdeal jedoch nicht zu Gänze. Nicht weil die Türkei sie nicht umsetzt, sondern weil ausgerechnet die europäischen Wertenormen dem entgegenstehen und weil die versprochenen EU-Hilfsgelder nie pünktlich flossen.
Das Groteske daran ist, dass die Türkei in allen Belangen von Europa getadelt wird, die Europäer aber auf die Türkei in Zusammenhang mit den Flüchtlingen angewiesen sind, dass der Deal weiterhin gilt umgesetzt wird. Offenbar hat die EU ein doppeltes Gesicht: Innenpolitisch zeigt sie gegenüber der Türkei Zähne, während es außenpolitisch auf die Türkei angewiesen ist, dass diese die Flüchtlinge zurückhält. Eine Art Win-Win-Situation also?
Nun prügelt die EU diese Werte in Ceuta nieder, weil es inzwischen von existenzieller Bedeutung ist. Und weil man das der eigenen europäischen Bevölkerung schlecht oder gar nicht vermitteln kann, weshalb man in Ceuta so vorgeht wie man vorgeht, wird Marokko bald den Status eines Schurkenstaats von der Türkei übernehmen, die vor Monaten dasselbe durchgezogen hat, um die Europäer anteiligt an der Flüchtlingskrise zur Verantwortung zu ziehen.
Um was geht es da eigentlich, das ist doch die interessantere Frage! Es geht schlichtweg um die eigene Existenz, um die Sicherung des Wohlstands, um die Zukunft Europas. Mit Abermillionen Flüchtlingen, die vor den Außengrenzen lauern, kann die Zukunft nicht gestaltet, der Wohlstand nicht gesichert werden.
Mit Ländern, die immer unabhängiger werden, kann die Zukunft ebenfalls nicht gestaltet, nicht für Stabilität gesorgt, der Wohlstand nicht gesichert werden. Abhängigkeit von anderen bedeutet eben auch Erpressbarkeit und damit Verlust der Kontrolle über sie. Kontrollverlust bedeutet aber z.B. auch Rezession, Inflation oder Politikverdrossenheit in der EU. Das kann unangenehme gefährliche politische wie gesellschaftliche Folgen nach sich ziehen. Die Stimmung in Europa kann kippen, politische Ordnungen können aus den Fugen geraten. Ja sogar die anstehende Wahl kann dadurch beeinflusst werden, was man kurz vor dem EU-Türkei-Deal in Deutschland oder Österreich erleben konnte. Das gilt es zu verhindern, mit aller Macht. Das macht sich gerade in Ceuta bemerkbar.
Inzwischen ist die EU erpressbar geworden, gerade weil sie nicht willens war, die Flüchtlinge zum Teil aufzunehmen und die Länder, die bislang die Hauptlast getragen haben, zu entschädigen und ihnen Freiräume einzuräumen. Vor allem hat Europa, hat Deutschland in der geopolitischen Gemengelage keine Verantwortung übernommen. Das erklärt auch, weshalb Marokko jetzt auch stoßweise Flüchtlinge vom Stapel lässt, weshalb die Türkei die Flüchtlinge unkontrolliert ziehen ließ.
Auch Marokko oder die Türkei haben ihre ureigenen Interessen, die sie zu verteidigen wissen. Sie sind unmittelbar mit den Krisen konfrontiert, die der Westen ihnen vor dem Vorgarten mit eingebrockt hat. Vor allem die Türkei hat seit dem Aufstand gegen die Diktatur Assads mit den Folgen zu kämpfen, die der Westen mitzuverantworten hat. Es wurde einer der blutigsten und verheerendsten Konflikte der Gegenwart. Was nach Freiheit, Demokratie und Wohlstand strebender Aufstand begann, hat sich zu einer permanenten Krise aus Gewalt, Zerstörung und Vertreibung entwickelt. 6,6 Millionen Menschen sind vor Verfolgung, Terror und Bombardierungen außer Landes geflohen, innerhalb Syriens sind immer noch über sechs Millionen Menschen vertrieben. Allein die Türkei nahm 3,5 Millionen Syrer auf – die unzähligen Flüchtlinge aus Afghanistan, Jemen oder dem Irak und Iran nicht mit eingerechnet.
Und was tat Europa? Sie seilte sich spätestens nach 2014 sprichwörtlich ab und überließ das Minenfeld Syrien der Türkei und irgendwann auch Russland zurück. Seither kämpfen alle Parteien um ihre eigenen Interessen, aufgrund des zurückgelassenen Vakuums. Hatte Deutschland keine Interessen in Syrien? Selbstverständlich, die Staatsräson Deutschlands ließ es auch dann nicht zu, dass die anderen den Kuchen unter sich aufteilen.
Die Staatsräson erlaubte z.B. der AfD, sich mit Assad zu treffen, sich mit ihm abzulichten, Kontakte zu knüpfen und die Zukunftsperspektiven auszuloten. Die AfD übernahm damit zwar eine zwielichtige, amoralische Rolle ein, aber wenn es um das Staatswohl geht, übernimmt irgend eine Partei oder irgend ein namhaftes Parteimitglied (Schröder mit Putin, VW mit Peking) stets die Rolle des Vermittlers ein, auch wenn es dem eigenen Image schadet. Dieses Image ist doch spätestens dann rehabilitiert, wenn Deutschland in naher Zukunft davon profitieren kann, gerade weil sie nicht alle Brücken niedergerissen hat.
In Zusammenhang mit der Türkei kollidierten die Interessen mit Ankara. Spätestens mit den Gezi-Protesten im Jahre 2013 war deutlich wahrzunehmen, wie Berlin zu Ankara steht. Seither stehen sich Berlin und Ankara zwar nicht spinne Feind gegenüber, doch mit der derzeitigen Erdogan-Regierung kann Berlin offensichtlich ihre Interessen nicht durchsetzen. Deshalb sucht Berlin auch die Nähe zur türkischen Opposition, wie die AfD die Rolle übernahm, die Kontakte zu Damaskus warm zu halten – für die Zeit danach, wie auch immer sie auch ausfällt!
Berlin hat seit 2013 gegen die Regierung in Ankara alle möglichen Joker ausgespielt: Die Armenier-Frage, die EU-Beitrittsgespräche, die deutsch-türkischen religiösen Verbände, und jetzt gegenwärtig die „Grauen Wölfe“, die mit dem türkischen Koalitionspartner der AKP – der MHP – in Zusammenhang gebracht werden. Die Androhung Berlins, die „Graue Wölfe“ verbieten zu wollen, die Androhung des EU-Parlaments, die „Grauen Wölfe“ in die Terrorliste aufnehmen zu wollen sind starke Indizien dessen, was Berlin seit 2013 beabsichtigt. Spätestens mit der Einsetzung von Martin Erdmann als deutschen Botschafter in Ankara im August 2015 war klar, was Berlin um jeden Preis zu erreichen versucht: den Sturz, zumindest die Abwahl des türkischen Staatspräsidenten Erdogan samt AKP beschleunigen, zu unterstützen.
Erdmann wurde im Juli 2020 unverrichteter Dinge wieder abgezogen. Erdogan ist aber bis heute im Amt und es sieht nicht so aus, als ob die AKP in der nächsten Zeit vor 2023 Neuwahlen anberaumt. Das ist für Berlin offensichtlich kein Grund, den Druck auf Ankara aufrechtzuerhalten oder zu verstärken, denn Ankara bietet ungewohnt Paroli. So tanzt Berlin zwischen Ankara und Athen, tritt auf der einen Seite als Vermittler auf, während es in Europa vorgibt, Zähne zu zeigen und damit Athen darin zu bestätigen, was sie seit ihrer Rückbesinnung auf den Hellenismus schon immer vorgehabt hat: Die Türkei in einem Korsett einzuengen und ihre eigenen Interessen durchzusetzen.
Entsprechend hilfsbereit unterstützt Berlin nun auch Eriwan, um der „Erdoganischen“ Türkei an den Karren zu fahren. Das Interesse an Armenien ist aber nur Mittel zum Zweck, oder was hätte Armenien außer dem hervorragenden Cognac anzubieten? Nichts! Armenien kostet sogar Geld, um sie gegen die Türkei zu motivieren, zu mobilisieren. Und Putin steht ebenfalls im Weg und vertritt die Interessen Russlands in Eriwan. Eine vertrackte Situation…
Für Deutschland, für Europa brechen harte Zeiten an. Und das nur, weil man jahrzehntelang darauf vertraut hat, dass die unter Kontrolle gehaltenen Länder den eigenen Wohlstand sichern, für Stabilität sorgen, Sicherheit bieten. Man hat nicht bedacht, dass die Zöglinge aus sich heraus und ihren eigenen Weg gehen, um selbst Wohlstand und Sicherheit zu erlangen.
So baut Europa nun merklich ihre eigenen Werte ab, vor aller Weltöffentlichkeit, die sie Jahrzehntelang mühsam aufgebaut hat. Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten rüsten sich gegen die aufkeimende Politikverdrossenheit, in der sie sich selbst hineinmanövriert haben und in dem sie jetzt Gesetze verabschieden, die Minderheiten als Sündenböcke dessen stehen lassen.
Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.
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Kurden-Präsident Barzani lobt gute Beziehungen mit der Türkei
Eine neue Phase der Beziehungen zwischen der Türkei und dem Irak wird beginnen, sagte Nechirvan Barzani, neu gewählter Präsident der kurdischen Regionalregierung (KRG) des Irak am Samstag.