Kernenergie
Türkei: Atomkraftwerk Akkuyu soll bereits 2023 in Betrieb gehen

Istanbul (nex) – Das sich im Bau befindende Akkuyu Kernkraftwerk in der Türkei werde voraussichtlich im Jahre 2023 in Betrieb gehen. Dies teilte der türkische Minister für Energie und Bodenschätze Berat Albayrak über den Mikrobloggingdienst Twitter mit. Das Akkuyu Projekt werde für die Türkei eine neue Ära einleiten. Albayrak teilte mit, dass er die Baufortschritte am Kernkraftwerk Akkuyu – dem 60-jährigen „Nukleartraum“ der Türkei – vor Ort begutachtet habe. Albayrak wies auf die enorme Bedeutung des Akkuyu AKWs hinsichtlich der Kapazitäten hin und fügte hinzu:
„Akkuyu wird mit seiner ‚3+-Technologie‘ über die besten Sicherheitsstandards verfügen. Das Kernkraftwerk Akkuyu, die größte Investition in der Geschichte der Republik, wird die Türkei nicht nur in der Stromerzeugung nach vorne bringen, sondern die Türkei wird auch die Fähigkeit der breitgefächerten friedlichen Nutzung der Kernenergie erlangen, und zwar angefangen mit der Nuklearmedizin über die -industrie und der Weltraumtechnologie bis hin zur Landwirtschaft.
In Akkuyu gab es bereits 1968 erste Pläne für ein Kernkraftwerk, die aber eingestellt wurden. Ab 2006 lebten die Pläne unter der damaligen Erdogan-Regierung wieder auf. Wie 2010 in einem türkisch-russischen Abkommen vereinbart, soll das Kraftwerk vom russischen Unternehmen Atomstroiexport errichtet und zunächst auch betrieben werden. Später soll das Akkuyu-Kraftwerk in den Besitz türkischer Unternehmen übergehen. Die Baukosten werden mit 20 Milliarden US-Dollar angegeben.

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Gesellschaft
Wegen Kopftuch: Muslimische Ärztin des Fitnessstudios verwiesen

Von Caglar S. Efe Eman Sobh ist 45 Jahre alt und Muslima. Wegen ihres Kopftuchs wurde sie des Fitnessstudios verwiesen. Nach ihrem Probetraining, mit Kopftuch, meldete sich die Ärztin beim Fitnessstudio “LifePark Max“ an. Bereits nach der zweiten Sporteinheit stellte man sie vor die Wahl: Entweder sie legt ihre Kopfbedeckung ab, oder sie verlässt das Fitnessstudio. Sie entschied sich wütend für zweiteres: „Man hat mich rausgeworfen“, erzählt sie gegenüber dem „Donaukurier“. Das Kopftuch ist und bleibt Privatsache Auch mangelnde Beratung ist hier das Problem, denn hätte man sie zu Beginn über das Kopftuchverbot während des Trainings informiert, wäre es erst gar nicht zum Vertragsabschluss gekommen, betont sie. Deshalb lehnt sie auch das Angebot des Fitnessstudiobetreibers, ihr ein Sonderkündigungsrecht zu gewähren, ab. Denn für sie steht ganz klar fest: „Was ich trage, ist meine Privatsache, solange ich andere damit nicht beeinträchtige. Mir mein Kopftuch zu verbieten ist eine Diskriminierung.“ Mehr Toleranz Die Ägypterin ist gekränkt und fordert mehr gesamtgesellschaftliche Toleranz gegenüber kopftuchtragenden Muslimas ein: „In Ägypten liegen Touristinnen topless am Strand, keine Ausländerin wird gezwungen, Kopftuch zu tragen. Kanzlerin Angela Merkel hat gesagt, dass der Islam zu Deutschland gehört. Ich bin gekommen, um hier in Freiheit zu leben. Ich habe gekämpft, um einen Platz in diesem Land zu finden. Ich fühle mich in meiner Würde verletzt.“ Um anderen Frauen derartige Vorfälle zu ersparen, hat sie das Training in dem besagten Fitnessstudio beendet. Kleidungsvorschriften und Struktur Volker Beitler, Inhaber des Fitnessstudios, betont die problematische, gar abschreckende Wirkung der Kopfbedeckung gegenüber den Kunden: „So ein großes Kopftuch beim Training zu tragen ist schwierig, nicht nur aus hygienischen Gründen. Es wirkt auf andere Mitglieder womöglich befremdlich. Genauso, als würde jemand im Rock trainieren oder mit Jeans.“ Das Kopftuch ist nicht Teil seiner Kleiderordnung, welche Sportkleidung ausdrücklich vorschreibt, und an die sich alle Besucher des Fitnessstudios halten sollen. „Wir wollen auch nicht, dass jemand mit Straßenschuhen oder nacktem Oberkörper trainiert. Männer sollten auch keine Träger-Shirts anziehen.“ Beitler zufolge müsse man sich seinem Umfeld entsprechend verhalten, denn nur so könne man eine gewisse Struktur dafür schaffen. Der Glaube spiele dabei gar keine Rolle. „Aber ganz ehrlich: Wenn ich eine Moschee betrete, dann ziehe ich auch die Schuhe aus.“ Angst um seine Kunden Nachdem Eman Sobh die Alternativvorschläge Beitlers, sprich das Tragen eines sportlicheren Kopftuchs oder eines Käppis sowie das Recht auf Sonderkündigung, ablehnte, beteuerte der Inhaber seine Kompromissbereitschaft und die Angst vor Kundenverlust: „Es gibt für mich nichts Schlimmeres, als einen Kunden oder eine Kundin zu verlieren. Aber wir müssen versuchen, es möglichst allen Leuten recht zu machen. Wenn Mitglieder nicht gut auf so ein Kopftuch reagieren, dann schafft das eine schlechte Stimmung. Ich hasse solche Situationen wie die Pest.“ Dennoch hält Beitler an seiner Meinung fest und möchte das Kopftuch auf Kosten seiner Mitglieder nicht erlauben: „Ich sehe halt die Gefahr, dass es Schule macht und dies auf Widerstand meiner Mitglieder stößt.“

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Zahlungslösungen
Moskau: Putin möchte mit Türkei eigenes Kreditkarten-Bezahlsystem aufbauen

Moskau (nex) – Der russische Staatspräsident Wladimir Putin hat seinem türkischen Amtskollegen Recep Tayyip Erdogan bei dessen Moskaubesuch den Vorschlag unterbreitet, die Infrastruktur des russischen Zahlungssystems „Mir“ aufzubauen. Das System war 2015 zur Deckung lokaler Kreditkartenzahlungen in Rubel errichtet worden. Sollte die Türkei die Infrastruktur dieses Systems aufbauen, würde dies bedeuten, dass Zahlungen zwischen den beiden Ländern direkt erfolgen können. Offensichtlich sollen im bilateralen Handel lokale Währungen verwendet werden. Mir, wie auch das türkische Bezahlsystem Troy, soll die lokale Begleichung von Kreditkartenschulden  ermöglichen. Das System ist zwar noch nicht weltweit wie die Mastercard oder Visa einsetzbar, aber genau das ist das Ziel von Mir: diese beiden internationalen Bezahlsysteme zu umgehen. Errichtet wurde Mir, um den wegen der Ukraine-Krise verhängten Sanktionen entgegenzutreten. Die Kreditkartenfirmen Visa- und Mastercard hatten ihre Dienste für Kunden einiger russischer Banken eingestellt.

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Verfassungsreform in der Türkei
AfD: Türkische Wahlkampfauftritte sind Gefahr für den inneren Frieden

Osnabrück (nex) –  Die stellvertretende AfD-Vorsitzende Beatrix von Storch sieht in den Wahlkampfauftritten türkischer Politiker eine Gefahr für den inneren Frieden. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte von Storch: „Deutschland ist ein souveränes Land und kein Resonanzboden für ausländische politische Propaganda.“ Sie forderte von der Bundesregierung ein sofortiges Verbot von Wahlkampfauftritten türkischer Politiker. Von Storch sagte: „Der türkische Präsident Erdogan nützt ganz einfach die Schwäche der Bundesregierung von Frau Merkel aus, die natürlich gut zu erklären ist: Sie hat sich auf Gedeih und Verderb dem Despoten vom Bosporus ausgeliefert.“ Der Flüchtlingspakt von EU und Türkei, den Kanzlerin maßgeblich vorangetrieben hatte, müsse gekündigt werden. Die Europaabgeordnete forderte das Ende der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sowie einen kompletten Stopp der insgesamt vier Milliarden Euro europäischen Heranführungshilfe für die Türkei. Sie sagte: „Die Türkei gehört nicht in die EU.“

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Energiepolitik
Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in EU gestiegen

Luxemburg (ots) – Im Jahr 2015 erreichte der Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch in der Europäischen Union (EU) 16,7% und war somit fast doppelt so hoch wie im Jahr 2004 (8,5%), dem ersten Jahr, für das Daten verfügbar sind. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch ist einer der Leitindikatoren der Strategie Europa 2020. Das Ziel für die EU ist, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 20% erneuerbarer Energien am Bruttoenergieendverbrauch zu erreichen. Erneuerbare Energien werden jedoch weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Deckung des EU-Energiebedarfs für die Jahre nach 2020 spielen. Aus diesem Grund haben sich die Mitgliedstaaten auf ein neues EU-Ziel von mindestens 27% erneuerbarer Energien bis 2030 geeinigt. In Deutschland lag der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2015 bei 14,6%, gegenüber 5,8% im Jahr 2004. Bis zum Jahr 2020 soll dieser Wert auf 18% steigen. Von den 28 EU-Mitgliedstaaten haben elf bereits die für die Verwirklichung ihrer nationalen Ziele für 2020 erforderlichen Werte erreicht: Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Kroatien, Italien, Litauen, Rumänien, Finnland und Schweden. Die Niederlande und Frankreich sind dagegen am weitesten von ihren Zielen entfernt. Diese Zahlen sind einem Artikel entnommen, der von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Union, herausgegeben wurde.

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Türken-Bashing als Kavaliersdelikt
Kommentar: „Lasst uns den Hetzern das Fundament entziehen“

Gastbeitrag von Ruşen Timur Aksak

Liebe Leute, ich bin krank. Aber nicht nur ich, wir alle. Wir Türkischstämmigen haben kranke Seelen – vergiftet von Rassismus, Nationalismus, Islamismus und was-weiß-ich-Ismus. Zumindest sagt das ein junger Mann auf der Pinnwand der grünen Abgeordneten Berivan Aslan. Türken-Bashing als Kavaliersdelikt. Aber ich bin dennoch dankbar, dankbar für diese schonungslose Ehrlichkeit des jungen Mannes. Denn ihr müsst wissen – falls ihr das Drama um Fr. Aslans Aktivitäten nicht mitbekommen habt – ich habe es gewagt zu fragen, ob ein Vortrag unter dem Titel “Referendum im Ausnahmezustand” zusammen mit zwei Abgeordneten der türkischen CHP-Partei nicht doch als reine Wahlkampfveranstaltung zu werten sei. Ich konnte ja nicht ahnen, in welches Hornissennest ich damit gestochen hatte. Vom Vorwurf des Faschismus, Rassismus und was-weiß-ich-noch-Ismus abgesehen haben Aslan-Sympathisanten etwa den ATV-Programmchef (der Ober-Chef sozusagen) angeschrieben und mich angeschwärzt. Und Nein, das machen keine bösen FPÖler, sondern selbsternannte Hüter von Demokratie und Medienfreiheit. Ja, lachhaft, eh. Man wollte und will mich also mundtot machen, damit ich gar keine Fragen mehr stelle oder in Zukunft eingeschüchtert in der Ecke kauere. Die angewandten Methoden verraten allerdings über die Urheber sehr viel mehr, als ihnen selbst bewusst sein dürfte. Zeugt es doch von einer offen undemokratischen Haltung: Jeder, der uns kritisiert, muss politisch, medial und beruflich angegriffen werden. So handeln keine Demokraten. Der Grazer SPÖ-Politiker Mustafa Durmus muss gerade am eigenen Leib erfahren, was es bedeutet, wenn man sagt, dass man keine Terror-Symbole und Terror-Sympathisanten der PKK in Österreich haben will. Denn um diese Leute geht es am Ende. Verrückt, nicht wahr? Man soll sich dafür rechtfertigen, dass man keine Gruppen und Leute dulden will, die sich nicht klar von politisch motivierter Gewalt und Totalitarismus distanzieren können. Diese kleine radikale, (“links”)nationalistische Polit-Sekte hält nicht nur die kurdisch-stämmigen Menschen mit ihren üblen Machenschaften in Geiselhaft, sondern die ganze Türkei-stämmige Gemeinde in Österreich. Das darf man nicht mehr zulassen. Ich will ehrlich zu euch sein. Irgendwann wird es mich erwischen. Vielleicht morgen, vielleicht in einem Jahr. Irgendwann werde ich meinen Job verlieren, weil der Druck zu groß geworden sein wird. Ich werde nicht gefeuert werden, weil ich faul, undiszipliniert oder einfältig war, sondern weil die konzentrierten Angriffe auf mich Früchte tragen werden. Ich mache mir da keine Illusionen, dafür ist diese Polit-Sekte bei uns zu gut organisiert und vernetzt. Doch das ist es mir wert. Denn Gewissensbisse wiegen schwerer als Arbeitslosigkeit. Aber ich habe eine Bitte an euch. Ich weiß, der Druck auf die Austro-Türken im Land ist selten gering und in diesen Tagen geradezu überwältigend. Man will so viel sagen, richtig stellen, aufbegehren und hat doch so wenig Möglichkeiten dazu. Das frustriert, macht wütend. Und dennoch. Es wird an euch liegen dieser Polit-Sekte die Nahrung zu entziehen. Sie sind wie Feuer. Wenn man das Feuer nicht nährt, wird es erlöschen. Je mehr Konflikte zwischen Kurden und Türken, zwischen Aleviten und Sunniten, zwischen Säkularen und Religiösen existieren, umso mehr Nahrung bekommt diese Gruppe. Sie lebt von unserem Leid. Sagen wir also nicht nur, dass wir Geschwister sind. Lasst es uns leben. Lasst uns etwa Alltags-Kurdisch lernen oder ein Cem-Haus besuchen. Wir wachsen gemeinsam auf, spielen Fußball, gehen in dieselben Schulen, hören die gleiche Musik, stehen in einer Reihe, wenn wir uns in der Millenium City Recep Ivedik 5 ansehen wollen. Wir tun es ja bereits, aber leben wir es wirklich. Rümpfen wir nicht mehr die Nase, wenn uns ein kurdischer Freund von Rassismus in der Türkei erzählt. Bitten wir unsere alevitische Nachbarin uns zu einer Semah mitzunehmen. Das sind wir einander einfach schuldig. Denn wenn wir das schaffen, werden wir diesen Üblen das Fundament entziehen. Und uns endlich gemeinsam um die Probleme in unserer Heimat kümmern können: Diskriminierung in Schule und Beruf, schlechtere Jobchancen, rassistische Polizeiarbeit und vieles, vieles mehr. Aber wem erzähl ich das. Ihr kennt es, wisst es. Die beste Rache an diesen Hetzern und Verleumdern ist also, wenn wir zeigen, dass sie am Ende nur eine verzweifelte, traurige Truppe von Irregeleiteten sind. Das ist meine aufrichtige Bitte.

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Dieser Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.

Urteil des EuGH
Gerichtsurteil: Arbeitgeber können Kopftücher verbieten

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Dortmund (nex) – Das Tragen eines Kopftuchs und anderer religiöser Symbole kann vom Arbeitgeber untersagt werden. Wie der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschied, müssen dafür allerdings gute Gründe vorliegen. Ein Untersagen sei etwa möglich, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind. Wünsche einiger Kunden reichten dagegen nicht aus für ein Verbot. Dies berichten übereinstimmend Medien unter Berufung auf eine DPA-Meldung. Mehr in Kürze..

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EU-Türkei-Beziehungen
Türkei: Oppositionspolitiker Kilicdaroglu fordert Vergeltung gegen Niederlande

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Ankara (nex) – Der Vorsitzende der türkischen Hauptoppositionspartei CHP (Republikanische Volkspartei), Kemal Kilicdaroglu, hat Medienberichten zufolge die Regierung scharf kritisiert, da diese nach der Ausweisung der Familienministerin Fatma Betül Sayan Kaya aus den Niederlanden keine Vergeltung geübt habe. „Wenn du etwas tun musst, dann tue es“, forderte er am gestrigen Dienstag. „Unser Außenminister flog in die Niederlande, aber die niederländische Regierung entzog die Landeerlaubnis für sein Flugzeug. Das verletzt unseren Stolz.“ Kilicdaroglu fügte hinzu: „Sie haben starke Gegenmaßnahmen angekündigt. Wie denn? Sie sagen, ‚Warte bis zum 16. April‘. Warum? Die Regierungspartei sieht Handlungsbedarf, die Opposition liefert Unterstützung. Wir werden bis zum Ende Unterstützung leisten. Warum macht ihr dann nichts? Brecht doch alle Beziehungen zu den Niederlanden ab.“ Der Oppositionschef wies auch auf das Auftrittsverbot in Deutschland für die türkischen Minister hin und übte scharfe Kritik über die Erklärungen der Regierung zu den diplomatischen Beziehungen mit Deutschland. „Ihr redet nur“, so Kilicdaroglu an die Adresse der Regierung.

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Betäubungsmittelgesetz
Cannabis auf Rezept: BPI begrüßt soliden Rechtsrahmen

Berlin (ots) – Schwerkranke Patienten können seit dem 10. März Cannabis auf Rezept beziehen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften wurde dafür ein solider Rechtsrahmen geschaffen. „Schwerstkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Das Gesetz sorgt dafür, dass nun das Leiden von Patienten, für die keine andere zielführende Therapie zur Verfügung steht, auf rechtlich solider Grundlage erheblich gelindert werden kann“, so Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Cannabis ist für viele chronisch Kranke die letzte Hoffnung auf bessere Lebensqualität. Diesem Umstand hat der Bundestag nun mit der Neuregelung im Sozialgesetzbuch V (SGB V) Rechnung getragen: Für Kranke ohne Therapiealternativen schafft es die Voraussetzung für den Anspruch auf eine Therapie mit Cannabis-Arzneimitteln als Fertigarzneimittel oder in Form von getrockneten Blüten und Extrakten. Bislang mussten Patienten eine Ausnahmeerlaubnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum Erwerb von Cannabis beantragen. Die Therapiekosten wurden nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen erstattet. Dr. Norbert Gerbsch: „Mit dem Gesetz wird Cannabis offiziell als Medikament anerkannt. Dieser Schritt stärkt die Rechte des Patienten und die Verantwortungshoheit des Arztes in der Therapie.“ Für das in der Apotheke zu medizinischen Zwecken erhältliche Cannabis gelten alle Grundsätze der Arzneimittelsicherheit sowie die betäubungsmittelrechtlichen, arzneimittel- und apothekenrechtlichen Anforderungen. Cannabis als Rauschmittel bleibt weiterhin verboten.

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Studie
Biotechnologie verzeichnet überdurchschnittliches Wachstum

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Berlin (nex) – Aus einer heute im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgestellten Studie zur Gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung in Deutschland geht hervor, dass die Biotechnologiebranche ein überdurchschnittliches Wachstum und damit ein hohes Potenzial hat. Die Bruttowertschöpfung in der gesundheitsrelevanten Biotechnologie wird für 2016 auf 8,8 Mrd. Euro prognostiziert. Das Wachstum liegt bei 5,7 Prozent pro Jahr. Ebenso wächst der Anteil der Erwerbstätigen in der gesundheitsrelevanten Biotechnologie – aktuell bei rund 53 000 – um ca. vier Prozent pro Jahr. „Wir weisen seit langem darauf hin, wie wichtig die Wertschöpfung der Biotechnologie für die deutsche Volkswirtschaft ist. Erstmals wurde nun der Beitrag der Biotechnologie für die deutsche Gesundheitswirtschaft in Zahlen erfasst und zeigt eindrücklich, welches Potenzial in dieser Schlüsseltechnologie steckt“, sagt Peter Heinrich, Vorstandsvorsitzender von BIO Deutschland. „Auch die steigende Zahl der Erwerbstätigen steht für die Dynamik der Branche“, ergänzt Heinrich. Viola Bronsema, Geschäftsführerin von BIO Deutschland, kommentiert: „Die Biotechnologie trägt mittlerweile entscheidend zur Therapieentwicklung sowie zur Krankheitsdiagnostik bei. Der Anteil der Biotechnologie an der Gesamtwertschöpfung und wie schnell die Wertschöpfung der Biotechnologieindustrie wächst, belegen die Ergebnisse eindrücklich. Umso wichtiger ist es, die innovativen kleinen und mittleren Unternehmen als Grundlage dieser Bruttowertschöpfung mit den richtigen Rahmenbedingungen zu unterstützen.“ Die Biotechnologie ist ein integraler Bestandteil der Wertschöpfungskette der industriellen Gesundheitswirtschaft. Dieser Tatsache hat auch schon der 2015/2016 von der Bundesregierung durchgeführte Pharmadialog Rechnung getragen, bei dem der Industrieverband BIO Deutschland die Biotechnologiebranche vertreten hatte. Die heute vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte Broschüre „Gesundheitswirtschaft – Fakten und Zahlen, Ausgabe 2016“ weist den Anteil der Biotechnologie an der Gesundheitswirtschaft erstmals separat aus. Aber auch in anderen Industriezweigen wie Ernährung, Landwirtschaft, Umwelttechnik und Chemie leistet die Biotechnologie einen wichtigen und zukunftsweisenden Beitrag.

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