Start Politik Ausland PKK Terror Türkei: EGMR weist Antrag auf Aufhebung des Ausnahmezustandes zurück

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Türkei: EGMR weist Antrag auf Aufhebung des Ausnahmezustandes zurück

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat fünf Anträge auf die temporäre Beendigung des Ausnahmezustandes in Diyarbakır und Şırnak zurückgewiesen. Der Gerichtshof erklärte in seiner Begründung, er gehe davon aus, dass die Türkei alles Erforderliche veranlasse, um die Versorgung der Bevölkerung in den Kampfgebieten mit den notwendigen Diensten zu versorgen.

(Foto: dts)
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Straßburg (nex) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag fünf Eilanträge für eine zeitweilige Aufhebung des Ausnahmezustands in den türkischen Südostprovinzen Diyarbakır und Şırnak zurückgewiesen, wo es derzeit vielerorts zu Kampfhandlungen zwischen der terroristischen PKK und türkischen Sicherheitskräften kommt.

In seinem Urteil unterstrich der Gerichtshof seine Zuversicht dahingehend, dass die türkische Regierung die erforderlichen Schritte setzen werde, um notwendige Dienste und Hilfsleistungen gegenüber den Menschen in der Region zu erbringen. Die Anwälte von fünf Bürgern aus dem Bezirk Sur im Südosten der Provinz Diyarbakır hatten sich an den EGMR mit dem Begehren gewandt, eine temporäre Aufhebung des Ausnahmezustandes in den von Zusammenstößen betroffenen Regionen aufzutragen.

In den Anträgen verlangten die Beschwerdeführer die Aufhebung bestehender Ausnahmezustände in mehreren Bezirken und dass die Antiterroroperationen gegen die terroristische PKK angehalten oder „im Einklang mit den internationalen Standards“ durchgeführt würden.

Der EGMR hatte eine Stellungnahme des türkischen Justizministeriums angefordert, die auch am 8. Januar übersandt wurde. Berichten zufolge wies der Gerichtshof die Anträge unter anderem auf Grund eines Fehlens erforderlicher Daten und Beweise zurück, die eine Notwendigkeit der begehrten Maßnahmen hätten erkennen lassen. „Unter Bedachtnahme auf die derzeitige ernste Situation im Südosten der Türkei bringt der Gerichtshof seine Zuversicht in das Bekenntnis des türkischen Staats zum Ausdruck, die erforderlichen Schritte zu veranlassen, um die erforderliche Fürsorge und Hilfe für die Bürger in den vom Ausnahmezustand betroffenen Gebieten zu gewährleisten“, heißt es im Statement des EGMR. Justizminister Bekir Bozdağ erklärte am Donnerstag, der Terrorismus sei eine globale Katastrophe und die gesamte internationale Gemeinschaft habe die Verantwortung, gemeinsam im Kampf gegen den Terror zu handeln und einander zu unterstützen. Bozdağ erklärte zudem, dass sich die Anzahl der vor dem EGMR anhängigen Fälle mit Türkeibezug im Laufe der letzten drei Jahre um 47 Prozent verringert habe. „Infolge unseres Aktionsplanes zur Errichtung eines Ombudsmannes, der Schaffung einer Individualbeschwerdemöglichkeit, der Bildung einer Schadensersatzkommission sowie der Prävention von Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zeigt sich hinsichtlich der Zahl der Appellationen an den EGMR eine Wende zu Gunsten der Türkei“, so Bozdağ.