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Anklage im Vertuschungsskandal gegen Dienstgruppenleiter der Polizei

Im Vertuschungsskandal rund um die Misshandlung eines kosovarischen Migranten durch einen Polizeikommissar der Wache Mülheim/Ruhr hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Vorgesetzte erhoben.

(Symbolfoto: nex24)
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Köln – Im Vertuschungsskandal rund um die Misshandlung eines kosovarischen Migranten durch einen Polizeikommissar der Wache Mülheim/Ruhr hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Vorgesetzte erhoben.

Ein Sprecher des Amtsgerichts der Ruhrmetropole bestätigte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage, dass die beiden Dienstgruppenleiter sich wegen gemeinschaftlicher Strafvereitelung im Amt verantworten müssen. Den Angaben zufolge sollen die leitenden Polizisten „Absprachen getroffen haben, kein Strafverfahren gegen den Polizeikommissar einzuleiten“. Im Falle eines Schuldspruchs sieht der Gesetzgeber eine Geld- oder alternativ eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor.

Hintergrund der Anklage ist ein Polizeieinsatz vom Januar 2019 in Mülheim wegen häuslicher Gewalt. Der Anklage zufolge hatte der Polizeikommissar den deutsch-kosovarischen Wohnungsinhaber gefesselt und dann auf ihn eingeschlagen. Anschließend hatte der Beamte mit seiner Streifenkollegen das Einsatzprotokoll gefälscht. Die beiden angeklagten Vorgesetzten sollen dabei geholfen haben den Vorfall zunächst zu vertuschen. Erst durch eine weitere Polizeibeamtin, die Zeugin der Prügelattacke wurde, kam das mutmaßliche Komplott ans Licht.

Michael Emde, Verteidiger eines der beiden angeklagten Dienstgruppenleiter, erklärte: „Ich hoffe, dass die Hauptverhandlung die tatsächliche Wahrheit hervorbringen wird. Mein Mandant bestreitet die Vorwürfe aufs Schärfste.“

Inzwischen wurde der prügelnde Kommissar, der einer der Hauptprotagonisten in einer rechtsextremen Polizei-Chatgruppe namens „Alphateam“ war, zu neun Monaten auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt verurteilt. Seine Kollegin, die ihn gedeckt hatte, legte ein Geständnis ab. Das Amtsgericht Mülheim/Ruhr verhängte gegen die Kommissarin einen Strafbefehl: Sieben Monate auf Bewährung wegen Strafvereitelung im Amt und falscher uneidlicher Aussage.