Osnabrück – Aus Gewerkschaften und Wissenschaft gibt es neue scharfe Kritik an den Regeln für die Erwerbsminderungsrente, die zuletzt für Neurentner verbessert worden ist, aber nicht für sogenannte Bestandsrentner.
DGB-Bundesvorstandsmitglied Anja Piel sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ): „Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, bestreiten ihren Lebensunterhalt oft ausschließlich aus ihrer Rente und sind zu oft auf Grundsicherung angewiesen. Deshalb muss es endlich Verbesserungen für den Bestand der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner geben.“
Der Kölner Wirtschaftswissenschaftler Eckhart Bomsdorf kritisierte gegenüber der NOZ, diejenigen, die bereits vor 2019 eine Erwerbsminderungsrente erhielten, seien zuletzt bei den Verbesserungen der Zurechnungszeiten leer ausgegangen. „Das ist ungerecht, da diese Menschen auch nicht von der Grundrente profitieren – obwohl sie sehr häufig niedrige Renten empfangen oder sogar Grundsicherung beantragen mussten.“
Mit den Zurechnungszeiten werden die Bezüge von Erwerbsgeminderten aufgewertet, indem man rechnerisch unterstellt, die Betroffenen hätten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt weitergearbeitet. Diese Zurechnungszeiten sind mehrfach geändert worden. Laut Bomsdorf ergeben sich je nach Zeitpunkt des Rentenbeginns „gravierende Unterschiede im Portemonnaie von Erwerbsminderungsrentnern“. Er nannte das Beispiel einer 55-Jährigen. Sie konnte nach seinen Angaben im Dezember 2014 eine Zurechnungszeit von fünf Jahren erwarten, im Dezember 2018 eine Zurechnungszeit von sieben Jahren und drei Monaten und zu Beginn des Jahres 2019 eine Zurechnungszeit von zehn Jahren und acht Monaten.
Auch aus Sicht von Markus Hofmann, Abteilungsleiter Sozialpolitik beim DGB-Bundesvorstand, „besteht dringender Handlungsbedarf, um die vorhandenen Ungerechtigkeiten endlich zu beseitigen“. Er forderte eine Neuberechnung und Anpassung der Zurechnungszeiten aller Ende 2018 bestehenden Erwerbsminderungsrenten. „Am einfachsten wäre es, diese Erwerbsminderungsrenten so aufzuwerten, als hätten alle sogenannten Bestandsrentner bis 65 gearbeitet. Alternativ könnten sich die Zurechnungszeiten am gesetzlichen Rentenzugangsalter orientieren, das im Jahr des erstmaligen Bezugs der Erwerbsminderungsrente gegolten hat.“ Dies wäre nach den Worten von Hofmann eine pragmatische und praktische Art, die Bestandsrentner mit den Neuzugängen methodisch gleichzusetzen.