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BDL-Präsident Gerber: Deutsche Luftfahrt startklar für Urlaubssaison

Peter Gerber, der am 1. Juni seine zweijährige Amtszeit als Präsident des deutschen Luftverkehrsverbands antritt, präsentiert die Reiseziele ab deutschen Flughäfen und erläutert das Maßnahmenpaket der Branche für gesundheitlich sicheres Fliegen.

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BerlinPeter Gerber, der am 1. Juni seine zweijährige Amtszeit als Präsident des deutschen Luftverkehrsverbands antritt, präsentiert die Reiseziele ab deutschen Flughäfen und erläutert das Maßnahmenpaket der Branche für gesundheitlich sicheres Fliegen.

In den kommenden Tagen und Wochen nehmen deutsche und ausländische Fluggesellschaften an den hiesigen Flughäfen zahlreiche Flugverbindungen wieder auf. Insgesamt werden im Juni von den deutschen Flughäfen aus 159 Ziele in 63 Ländern zu erreichen sein. Der Schwerpunkt liegt dabei auf europäischen Zielen. Die Wiederaufnahme des Luftverkehrs zu weiter entfernten Zielen wird länger dauern und in nennenswerter Größenordnung erst in der zweiten Jahreshälfte greifen.

Die deutschen Fluggesellschaften Lufthansa, Eurowings, Condor, TUIfly und Sunexpress Deutschland fliegen im Juni 89 Ziele in 35 europäischen Ländern an. Darüber hinaus bedienen sie 28 Ziele in 19 Ländern außerhalb Europas. Damit decken die deutschen Fluggesellschaften im Vergleich zum Juni 2019 insgesamt wieder ca. 30 Prozent ihres Streckennetzes ab. Allerdings tun sie dies mit zunächst deutlich reduzierter Frequenz, so dass das Flugangebot der deutschen Fluggesellschaften in der letzten Juni-Woche bei gerade einmal rund ca. 14 Prozent des Niveaus von 2019 liegen wird. Das Angebot der deutschen Fluggesellschaften wird ergänzt durch Verbindungen von ausländischen Fluggesellschaften. Dadurch kommen noch einmal 42 Ziele und 9 Länder hinzu.

„Der Luftverkehr kann mit diesen Flugplänen schrittweise wieder aufgenommen werden“, sagt BDL-Präsident Gerber und verweist auf aktuelle Umfragen, wonach 14 Prozent der Menschen in Deutschland für den Sommer einen Urlaub im Ausland planen. „Umso dringender ist es jetzt, dass die Bundesregierung die erforderlichen Entscheidungen zur Aufhebung der Reisebeschränkungen trifft. Dabei geht es nicht nur um die Planungssicherheit für die reisewilligen Bürgerinnen und Bürger, sondern auch um die materielle Grundlage der 26 Millionen Menschen, die in ganz Europa in der Reisewirtschaft und im Tourismus beschäftigt sind. Damit Reisebeschränkungen aufgehoben werden können, haben unsere Flughäfen und Fluggesellschaften gemeinsam mit den Behörden Vorsichts- und Hygienemaßnahmen für gesundheitlich sicheren Luftverkehr entwickelt. Diese Maßnahmen stehen auch im Einklang mit Empfehlungen der UN-Luftfahrtorganisation ICAO sowie der europäischen Behörden für Flugsicherheit und für Gesundheit.“

Entsprechend des Maßnahmenpakets werden, wo dies möglich ist, an den Flughäfen die gängigen Abstandsregelungen umgesetzt, zum Beispiel durch Bodenmarkierungen und durch das Blockieren von einzelnen Sitzen in den Wartebereichen. Da in einigen Bereichen der Flughäfen, wie zum Beispiel bei den Sicherheitskontrollen, ein hinreichendes Abstandhalten zwischen Personen nicht möglich ist, gilt in den Flughafengebäuden die generelle Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese erstreckt sich auf alle Passagiere und Besucher. Diese Maßnahmen werden auf vielfältige Weise gegenüber den Passagieren kommuniziert und es wird auf deren Einhaltung geachtet.

Das Betreten des Flugzeugs wird verlangsamt, um ein Gedränge unter den Passagieren zu vermeiden. Wo immer möglich sollen für das Boarding die Fluggastbrücken statt Busse genutzt werden. Falls doch ein Passagiertransport mit Bussen erforderlich ist, werden deutlich mehr Fahrzeuge eingesetzt als früher, damit Abstand gehalten werden kann.

An Bord der Flugzeuge wird die Kabinenluft durch Hochleistungsfilter gereinigt. Sogenannte HEPA-Filter, die in allen Flugzeugen der deutschen Fluggesellschaften verwendet werden, entfernen zuverlässig Viren, Bakterien, Pilze und Staub aus der Kabinenluft. Zudem verläuft der Luftstrom in der Flugzeugkabine vertikal von oben nach unten. Die Luft wird von der Decke nach unten gedrückt und dort abgesaugt und permanent durch die Filter gereinigt. Alle drei Minuten wird die Luft an Bord zudem komplett ausgetauscht. Zusätzliche Sicherheit schaffen die Fluggesellschaften durch eine generelle Maskenpflicht an Bord. Die Passagiere sind dazu verpflichtet, eine Schutzmaske mit sich zu führen und diese die ganze Zeit zu tragen. Zudem wird der Bordservice in den kommenden Wochen und Monaten auf das Notwendigste beschränkt, etwa im Hinblick auf das Speise- und Getränkeangebot.

Mit diesen Maßnahmen ist der Aufenthalt an Bord eines Flugzeugs sicherer als an sonstigen Orten im öffentlichen Raum. In ihren Leitlinien haben die europäischen Behörden für Gesundheit und für Flugsicherheit erneut bestätigt, dass bislang kein einziger Fall bekannt ist, in dem sich jemand an Bord eines Flugzeugs mit Covid-19 angesteckt hat. Gerber: „Sicherheitsregeln haben im Luftverkehr per se eine hohe Priorität. Unsere Fluggäste wissen das und stellen sich darauf ein. Mit allen unseren Maßnahmen zählen Flughäfen und Flugzeuge auch gesundheitlich zu den sichersten öffentlichen Orten.“

Neben der konsequenten Umsetzung der Vorsichts- und Hygienemaßnahmen ist es auch erforderlich, dass weitere Fortschritte bei der Zukunftssicherung der Unternehmen erreicht werden. Dazu Peter Gerber: „Wir haben in Deutschland eine leistungsstarke Flughafeninfrastruktur, die auch in der seit vielen Jahrzehnten tiefsten Krise sicherstellt, dass Deutschland mit der Welt verbunden bleibt. Die Politik erwartet, dass unsere Flughäfen unter den extrem schwierigen Rahmenbedingungen der Pandemie ihrer Betriebspflicht nachkommen. Dadurch entstehen den Flughäfen monatlich alleine 170 Mio. Euro an Vorhaltekosten. Wir brauchen deshalb finanzielle Unterstützung, die dafür sorgt, dass die Flughäfen diese hohe Kostenlast auch schultern können. Der wirtschaftlich gesunde Luftverkehr ist ja durch nachvollziehbare politische Entscheidungen zum Erliegen gekommen. Deswegen müssen jetzt auch die finanziellen Brücken zur Liquiditätssicherung der Flughäfen und Fluggesellschaften errichtet werden.“

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