Der Volkswagenkonzern (VW) hat mit einer chilenischen Verbraucherorganisation einen Vergleich geschlossen. Der Wolfsburger Konzern entschädigt etwa 4.900 VW-Kunden, deren Dieselfahrzeuge über illegale Abschalteinrichtungen verfügten.
Ein Großteil der Vergleichssumme muss VW an zwei gemeinnützige Organisationen zahlen. Jeder Kunde erhält lediglich 500 Dollar. Insgesamt zahlt VW seinen in Chile betroffenen Kunden lediglich rund 2,5 Millionen Dollar.
„Dies ist ein für die Verbraucher schlechter Vergleich, von dem die Geschädigten nur wenig haben“, erklärte Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN. Diese vertritt in Deutschland über 5.000 durch den Diesel-Abgasskandal geschädigte VW-Kunden in mehreren Zweigstellen. „Einen derartigen Vergleich wird es in Deutschland definitiv nicht geben“, sagte der Verbraucheranwalt. Inzwischen würde VW vor deutschen Gerichten immer häufiger zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.
Mehr als 60.000 Klagen bundesweit gegen VW
Über 60.000 Klagen haben Betroffene des VW-Abgasskandals gegen den Wolfsburger Konzern eingereicht. Hinzu kommt eine Musterfeststellungsklage von 400.000 geschädigten VW-Kunden. In der Musterfeststellungsklage von betroffenen Kunden der Marken VW, Audi, Seat und Skoda, deren PKW allesamt mit EA-189-Dieselmotoren ausgestattet sind, die über eine illegale Abschalteinrichtung verfügen, war von einem Richter zuletzt ein Vergleich angeregt worden.
Im Falle eines Vergleiches, würden die VW-Kunden direkt entschädigt und müssten nicht, wie im Falle eines Urteils, im Anschluss einzeln gegen VW vor Gericht ziehen. Anders als es aus den USA bekannt ist, ist die Musterfeststellungsklage nämlich keine Sammelklage, sondern stellt lediglich fest, ob Ansprüche von Verbrauchern gegen ein Unternehmen bestehen. Ergeht ein Musterfeststellungsurteil, muss jeder Geschädigte noch einmal einzeln die festgestellten Ansprüche individuell durchsetzen.
Zahl der Verurteilungen von Volkswagen steigt
Derzeit steigt die Zahl der Verurteilungen von VW im Dieselabgasskandal stark an. Fraglich ist, ob Volkswagen Nutzungsersatzansprüche gegen seine Kunden bei Rückabwicklung und Rückgabe des Fahrzeugs aufrechnen kann. Wird ein Kaufvertrag rückabgewickelt, so besteht grundsätzlich ein Anspruch des Verkäufers auf Wertersatz, da der zurücktretende Kunde das Fahrzeug bereits genutzt hat. Dieser Anspruch wird dann vom zurückzuzahlenden Bruttokaufpreis abgezogen.
Dies erscheint vor allem vor dem Hintergrund der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung als unbillig, so der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Heese. Er und weitere Rechtsexperten wie Verbraucheranwalt Johannes von Rüden plädieren dafür, den geschädigten Kunden den vollen Bruttokaufpreis zuzusprechen.
OLG Oldenburg verneint Verjährung der Ansprüche
Bislang hat Volkswagen versucht, Verjährung der Ansprüche gegen sich geltend zu machen. Die Verjährungsfrist habe bereits mit Bekanntwerden des Dieselabgasskandals im September 2015 zu laufen begonnen und Ansprüche seien Ende des Jahres 2018 verjährt. Dem hat das OLG Oldenburg widersprochen. Es urteilte, dass das fristauslösende Ereignis erst die Aufklärung des als „Dieselgate“ bekannt gewordenen Abgasskandals sei.
„Betroffene Kunden sollten daher spätestens jetzt Klage erheben, da erste Ansprüche demnächst verjähren könnten. Entscheidend ist dabei, ab wann der Fahrzeughalter wissen könnte, dass sein Fahrzeug von dem Skandal betroffen ist. Lassen Sie sich daher von den Anwälten der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN beraten und nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch“, so VON RUEDEN.