Käufer und Verkäufer einer Immobilie oder deren Vertreter können die Übertragung nach Absprache mit dem Grundbuchamt auch bei einem anderen Grundbuchamt vornehmen.
Befindet sich die fragliche Immobilie in einer anderen Provinz, kann der Eintrag zur Änderung von Grundbesitz auch in einer anderen Stadt durch das Grundbuch und Katasterinformationssystem (TAKBİS) vorgenommen werden. Das heißt, ein in Istanbul lebender Bürger muss nicht mehr Hunderte von Kilometern zurücklegen, um sein Land in Trabzon zu verkaufen.
Der Antrag zu einer solchen Grundbuchübertragung erfolgt durch die Direktion des Grundbuchamtes über TAKBIS. Die Daten der Immobilie werden durch die Eingabe der türkischen Personalausweisnummer des Antragstellers übermittelt und die dazugehörenden Dokumente elektronisch in das System eingescannt.
(mbü/trt/nex)