Berlin (ots) – In Bayern erhalten viele Flüchtlinge und Asylbewerber, die über ein eigenes Einkommen verfügen und in Sammelunterkünften leben, derzeit einen Gebührenbescheid für ihre Unterbringungskosten.
Flüchtlinge und Asylbewerber müssen, so ist es im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt, für ihre Unterkunft selbst aufkommen, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen. Die Höhe der Kosten legt jedes Bundesland nach eigenem Ermessen als Gebühr fest. Während Berlin bislang noch keine Forderungen stellt, fallen in Thüringen beispielsweise 150 Euro, in Hamburg 141 Euro und in Bayern seit kurzem 278 Euro an. Die jeweilige Gebühr wird meist unabhängig von der Qualität der Einrichtung festgelegt.
Nach Kontraste-Recherchen bedeutet dies für anerkannte Flüchtlinge in Bayern, dass sie derzeit für ein Bett in einem 5-Mann-Zimmer mit Gemeinschaftsdusche und Gemeinschaftsküche monatlich knapp 30 Euro pro Quadratmeter zu zahlen haben. „Das ist Mietwucher!“, so die Einschätzung der Bayerischen Landtagsabgeordneten Christine Kamm (Bündnis90/Grüne) im Interview mit Kontraste.
Die Staatsregierung argumentiert, die Höhe der Gebühr orientiere sich an den Kosten, die der Staat für die Unterbringung eines Hartz-IV-Empfängers aufzuwenden habe.
Pro Asyl kritisiert gegenüber Kontraste, dass die Bundesländer die Flüchtlinge für völlig überhöhte Vertragsabschlüsse mit Unterkunftsanbietern in die Pflicht nehmen: „Es ist empörend, dass in vielen Bundesländern in den vergangenen Jahren Verträge mit höchst dubiosen Unterkunftsbetreibern geschlossen worden sind, die die Unterbringungsprobleme der Kommunen ausgenutzt haben.“ Dafür müssten nun all jene draufzahlen, „die auf dem Weg in den Arbeitsmarkt erfolgreich waren, aber keine reguläre Wohnung finden können.“
Viele Asylbewerber und Flüchtlinge sind den „Wuchermieten“ schutzlos ausgeliefert, da sie angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt keine Mietwohnung finden und so zwangsweise in den Sammelunterkünften leben müssen.
Die Hintergründe dazu, Donnerstag 21.45 Uhr im ERSTEN.