Dortmund (nex) – Laut Informationen des Bundesverteidigungsministeriums wurden im Zuge der Ermittlungen gegen den verdächtigen Bundeswehroffizier Franco A. Hinweise auf ein „kleines“ rechtsextremistisches Netzwerk bestehend aus bis zu 5 Personen innerhalb der Bundeswehr gefunden.
Die Bundesstaatsanwaltschaft habe unterdessen die Ermittlungen „wegen einer schweren staatsgefährdenden Straftat gem §89a StGB“ gegen Franco A. und einen weiteren Verdächtigen an sich gezogen, heißt es auf eine Anfrage der „Bild“ Redaktion.
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen reiste mit Generalinspekteur Volker Wieker nach Illkirch, um sich ein Bild von der ehemaligen Dienststätte des Soldaten zu machen. Dort waren Wehrmachtsbilder und ein Sturmgewehr mit eingeritztem Hakenkreuz gefunden worden.
Auch eine handgeschriebene Todesliste mit potentiellen Anschlagsopfern soll Franco A. geführt haben, auf dieser stünden nach Angaben aus Sicherheitskreisen unter anderem der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und die Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus Anne Helm (Die Linke).
Diese Todesliste soll er zusammen mit einem weiteren Verdächtigen, der mit ihm zusammen in Illkirch stationiert gewesen sein soll, erstellt haben. Auch ein Reservist, der im Ausland lebe, solle inzwischen zu den Tatverdächtigen aus dem Dunstkreis von Franco A. gehören. Darüber hinaus steht der Verdacht im Raum, dass Franco A. Munition gestohlen haben könnte, die zu einer Schießübung, die dieser geleitet hatte, verwendet werden sollte.
Doppelleben und Hartz 4
Seit Dezember 2015 soll sich Franco A. als „syrischer Flüchtling David Benjamin“ getarnt haben und darüber hinaus auch Sozialleistungen wie Hartz4 bezogen haben, teilte der Chef der Bundesanstalt für Arbeit, Detlef Scheele, in Nürnberg mit. Bewilligt habe die Leistungen die Arbeitsagentur in Erding. Mittlerweile seien die Zahlungen aber eingestellt worden.
Einige Monate hatte er 405 Euro pro Monat erhalten, was dem Regelsatz für anerkannte Flüchtlinge entspreche. Die Bundesagentur habe sich auf die Richtigkeit der Unterlagen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge verlassen, so Scheele. Er betonte, dass die ausgezahlten Leistungen nunmehr zurückgefordert würden.
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