München (nex) – Dramatische Wende im Prozess gegen das ehemalige NSU-Mitglied Beate Zschäpe: Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess will sich nun für schuldunfähig erklären lassen.
Der bisherige Gerichtspsychiater hatte volle Schuldfähigkeit attestiert. Das Gutachten eines neuen Experten, der erstmals selbst mit ihr sprechen konnte, bescheinigt ihr dagegen eine Persönlichkeitsstörung.
Einer der Anwälte der mutmaßlichen Rechtsterroristin habe Medienberichten zufolge deren Schuldunfähigkeit feststellen lassen.
Laut Rechtsanwalt Mathias Grasel habe ein Psychiater bei Zschäpe eine schwere abhängige Persönlichkeitsstörung festgestellt.
Damit seien die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Schuldunfähigkeit erfüllt. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge habe Zschäpe angegeben, so abhängig von ihren Gefährten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewesen zu sein, dass sie im Tatzeitraum der zehn NSU-Morde das Unrecht der Taten ihrer Männer nicht einsehen konnte. Dies könnte für Zschäpe Strafnachlass oder sogar Straffreiheit bedeuten.
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