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Bertrams: Strafverschärfungen bei Kindesmissbrauch für Prävention nutzlos

Michael Bertrams: Strafverschärfungen bei Kindesmissbrauch für Prävention nutzlos. Ex-Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs hält Einsatz Künstlicher Intelligenz für den entscheidenden Hebel zur Aufhellung des "Darknet".

(Symbolfoto: pixa)
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Michael Bertrams: Strafverschärfungen bei Kindesmissbrauch für Prävention nutzlos. Ex-Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs hält Einsatz Künstlicher Intelligenz für den entscheidenden Hebel zur Aufhellung des „Darknet“.

Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, kritisiert die Kehrtwende von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) im Streit über ein höheres Strafmaß für Kindesmissbrauch und Kinderpornografie.

„Ich bedauere, dass die Ministerin dem öffentlichen Druck aus politischen Gründen nachgegeben hat“, sagte Bertrams dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Mit der Anhebung des Mindeststrafmaßes auf ein Jahr und damit auf die Ebene des Verbrechens sei in puncto Prävention nichts gewonnen. Eine höhere Strafandrohung schrecke Täter nach allen Erfahrungen nicht ab, die Furcht vor Entdeckung aber sehr wohl. Je höher die Wahrscheinlichkeit, aufzufliegen und im eigenen sozialen Umfeld geächtet zu werden, desto abschreckender.“

Bertrams plädierte vor diesem Hintergrund unter anderem für den verstärkten Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) zur Aufhellung des „Darknet“. Dies halte er für den „entscheidenden Hebel“. Dagegen seien die Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchungen im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie weitgehend wirkungslose Mittel.

Gegenüber diesen umstrittenen Instrumenten habe die KI den zusätzlichen Charme, dass sich die Frage nach Rechtsverletzungen von Seiten der Ermittler gar nicht erst stelle, so Bertrams. „Es gibt im Darknet ja niemanden, in dessen Rechte sie illegalerweise eingreifen könnten.

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