Start Panorama Ausland Corona-Pandemie Türkei: 6300 Lira Strafe für Deutschtürken wegen Nichteinhaltung der Ausgangssperre

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Türkei: 6300 Lira Strafe für Deutschtürken wegen Nichteinhaltung der Ausgangssperre

In der zentraltürkischen Stadt Konya wurden zwei Personen, die sich nicht an die Quarantänebestimmungen sowie die Ausgangsbeschränkungen der Behörden gehalten haben, mit einer Geldstrafe belegt.

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Konya – In der zentraltürkischen Stadt Konya wurden zwei Personen, die sich nicht an die Quarantänebestimmungen sowie die Ausgangsbeschränkungen der Behörden gehalten haben, mit einer Geldstrafe belegt.

Damit gehört das Paar zu den ersten Menschen in der Türkei, die im Zuge des Umgangs und der Vorkehrungen mit dem neuen Coronavirus (Covid-19) zur Kasse gebeten wurden.

Das Paar, das vor Kurzem aus Deutschland eingereist war, hatte sich dem Vernehmen nach nicht an die Quarantäneregeln gehalten und war im Zentrum der Kreisstadt Beyşehir gesichtet worden. Zeugen meldeten dies bei der örtlichen Polizeidienststelle, sodass diese aktiv wurden.

Die Polizei traf kurze Zeit später in der Innenstadt auf das Paar aus Deutschland und nahm weitere Ermittlungen auf. Wie türkische Medien berichten, wurde das namentlich nicht genannte Ehepaar, das aus der Stadt Hüyük nach Beyşehir gefahren sein soll, daraufhin unter Hausarrest gestellt. Wegen der „Zuwiderhandlung gegen das „Volkshygienegesetz, sei ihnen zudem eine Geldstrafe in Höhe von 6300 türkischen Lira (3150 pro Person), auferlegt worden.

Dem Paar sei klargemacht worden, dass bei einer Wiederholung der Handlung eine Geldstrafe in gleicher Höhe auferlegt werde und dass sie nach Paragraph 195 des türkischen Strafgesetzbuches mit einer Strafanzeige zu rechnen haben.

Im Zuge der Vorkehrungen gegen das neue Coronavirus (Covid-19) werden die aus dem Ausland eingereisten Menschen in der Türkei geschult. Diejenigen, die einer häuslichen Quarantäne zustimmen, müssen eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Mit dieser Erklärung stimmen die unterzeichnenden Personen den Regelungen zu, dass sie unter anderem unter keinen Umständen ihre Wohnung verlassen, keine Gäste empfangen und die Hygienevorschriften beachten.

Die unter häuslicher Quarantäne stehenden Personen werden täglich telefonisch von ihren Hausärzten begleitet und von den Sicherheitsbehörden dahingehend kontrolliert, ob sie sich zu Hause befinden oder Gäste empfangen.