Das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes begrüßt die Verurteilung zweier Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler und Koch durch das Landgericht Stuttgart und die hohe Geldstrafe von 3,7 Millionen Euro gegen das Unternehmen.
»Wir erwarten, dass von diesem Urteil ein Signal für ein grundsätzliches Exportverbot von Kleinwaffen ausgeht«, erklärte Albert Recknagel, Vorstandssprecher von terre des hommes.
»Denn die Verbreitung von Kleinwaffen ist nicht kontrollierbar und deren Missbrauch für Verbrechen und schwere Menschenrechtsverletzungen nicht verhinderbar. Zudem ist ein restriktives, wirksames Rüstungsexportkontrollgesetz jetzt überfällig. Das Landgericht hat festgestellt, dass die sogenannte Endverbleibserklärung kein Vertragsbestandteil und damit in der Praxis wertlos ist. Dies bestätigt unsere Kritik, dass die deutsche Waffenexportkontrolle nicht ansatzweise funktioniert und grundsätzlich reformiert werden muss. Es wird daher Zeit, dass Deutschland die Konsequenzen zieht und sich zu seiner Verantwortung bekennt«, forderte Albert Recknagel.
terre des hommes hat dazu eine Petition zur Verschärfung der Rüstungsexportgesetze gestartet, die bereits rund 150.000 Menschen unterzeichnet haben.
Die Mitarbeiter waren von 2006 bis 2009 an dem Verkauf von insgesamt etwa 4700 Sturmgewehren und Zubehörteilen in mexikanische Unruheprovinzen beteiligt. Dorthin waren Waffenexporte nicht erlaubt. Auf den „Endverbleibserklärungen“ waren stattdessen mexikanische Bundesstaaten angegeben, in die die Lieferung von Waffen als unproblematisch galt, berichtet die “Tagesschau“.
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Um den Verkauf von rund 2.000 Sturmgewehren an Mexiko genehmigen zu können, hat die Bundesregierung 2005 einen Waffenhersteller zur Manipulation seiner Unterlagen aufgefordert. In den Genehmigungsunterlagen sollen die problematischen Bundesstaaten, in denen Menschenrechtsverletzungen damals an der Tagesordnung waren, durch harmlose (z.B.Puebla) ersetzt worden sein.
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