Start Digital "Marktbeherrschende Stellung" Kartellamt will Anfang 2019 über Facebook entscheiden

"Marktbeherrschende Stellung"
Kartellamt will Anfang 2019 über Facebook entscheiden

Zugleich betonte Mundt: "Facebook ist keine gemeinnützige Veranstaltung, die Kunden zahlen mit ihren Daten, und sie zahlen mit Aufmerksamkeit für Werbung und Anzeigen. Wenn die Daten der Nutzer nun stärker genutzt und erhoben werden, als vielen Bürgern bewusst ist, kann man dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bewerten."

(Foto: pixa)
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Das Kartellamt will in Kürze sein Verfahren gegen Facebook beenden und wirft dem US-Konzern Marktbeherrschung vor.

„Wir werden Anfang 2019 eine Entscheidung zu Facebook verkünden. Wir meinen, dass Facebook den relevanten Markt beherrscht“, sagte Kartellamts-Chef Andreas Mundt der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. „Wir prüfen, ob das Unternehmen den Kunden unangemessene Geschäftsbedingungen aufzwingt und durch die Art und Weise, wie Daten gesammelt und genutzt werden, seine Marktmacht zu Lasten der Kunden missbraucht.“

Zugleich betonte Mundt: „Facebook ist keine gemeinnützige Veranstaltung, die Kunden zahlen mit ihren Daten, und sie zahlen mit Aufmerksamkeit für Werbung und Anzeigen. Wenn die Daten der Nutzer nun stärker genutzt und erhoben werden, als vielen Bürgern bewusst ist, kann man dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bewerten.“

Gegen Amazon ist das Kartellamt wegen des Verhältnisses von Amazon-Marktplatz und kleineren Händlern aktiv. „Wir prüfen, ob Amazon hier marktbeherrschend ist und der Marktplatz für die Händler unverzichtbar ist. Uns haben zahlreiche Beschwerden erreicht, die unterschiedliche Klauseln und Verhaltensweisen von Amazon betreffen, da geht es um Kündigungsrechte, die Sperrung von Händlern, Haftungsregeln, die Frage, welches Gericht im Konfliktfall zuständig wäre, und vieles mehr. Wir prüfen jetzt, ob hier Missbrauch von Marktmacht vorliegt.“