Start Panorama Spezialgesellschaftliche Rechtsgrundlage Bundestags-Gutachten empfiehlt gesetzliche Regelung für ausländische verdeckte Ermittler

Spezialgesellschaftliche Rechtsgrundlage
Bundestags-Gutachten empfiehlt gesetzliche Regelung für ausländische verdeckte Ermittler

Nach Angaben der Bundesregierung setzten sowohl das Bundeskriminalamt als auch der Zoll verdeckte Ermittler aus Drittstaaten ein. Für Schlagzeilen hatte der britische Polizist Mark Kennedy gesorgt, der als "Mark Stone" unter anderem in Berlin die linke Szene auskundschaftete und "taktische Liebesbeziehungen" einging.

(Symbolfoto: pixa)
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Düsseldorf (ots) – Der Einsatz verdeckter Ermittler aus dem Ausland sollte in Deutschland durch eine Spezialgesetzgebung aus der Grauzone herausgeholt werden. Zu diesem Ergebnis kommt nach einem Bericht der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

Bereits beim Einsatz von Vertrauenspersonen bestünde Rechtsunsicherheit, die sich noch vergrößere, wenn ein ausländischer Beamter in Deutschland ermitteln soll. Daher „erscheint die Schaffung einer spezialgesellschaftlichen Rechtsgrundlage sinnvoll“.

Nach Angaben der Bundesregierung setzten sowohl das Bundeskriminalamt als auch der Zoll verdeckte Ermittler aus Drittstaaten ein. Für Schlagzeilen hatte der britische Polizist Mark Kennedy gesorgt, der als „Mark Stone“ unter anderem in Berlin die linke Szene auskundschaftete und „taktische Liebesbeziehungen“ einging.

Der Linken-Europa-Experte Andrej Hunko kritisierte das Fehlen einer speziellen Rechtsgrundlage und verlangte Konsequenzen.

„Die Bundesregierung muss jetzt alle bekannt gewordenen Fälle schonungslos aufklären und Betroffene der Einsätze nachträglich informieren, damit diese rechtliche Schritte einleiten können“, sagte Hunko der Zeitung.

Das betreffe insbesondere jene verdeckten Ermittlungen, in denen Polizisten emotionale Bindungen und Sexualität mit Ziel- und Kontaktpersonen praktizierten.