Start Gesundheit Krebsmittel gepanscht Apotheker aus Bottrop: Mitarbeiter ebenfalls Krebs-Präparate gestreckt

Krebsmittel gepanscht
Apotheker aus Bottrop: Mitarbeiter ebenfalls Krebs-Präparate gestreckt

Der Apotheker Peter S. aus Bottrop, der Krebsmittel im großen Stil gepanscht haben soll, hatte möglicherweise Helfer. Nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" geht die Staatsanwaltschaft Essen dem Verdacht nach, dass Mitarbeiter des Apothekers ebenfalls Krebs-Präparate gestreckt haben

(Symbolfoto: nex24)
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Köln (ots) – Der Apotheker Peter S. aus Bottrop, der Krebsmittel im großen Stil gepanscht haben soll, hatte möglicherweise Helfer. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ geht die Staatsanwaltschaft Essen dem Verdacht nach, dass Mitarbeiter des Apothekers ebenfalls Krebs-Präparate gestreckt haben.

Dies legen die Funde einer Razzia im Labor des 47-jährigen Mannes Ende November 2016 nahe. Von den 117 beschlagnahmten Infusionsbeuteln waren laut den Ermittlern 66 mit geringeren Dosierungen hergestellt worden, doch nur 27 der Anti-Krebsmittel hatte der inzwischen angeklagte Peter S. selbst gestreckt. Oberstaatsanwältin Anette Milk betonte im Gespräch mit dem Blatt, dass sich „der Verdacht gegen Mitarbeiter bisher nicht erhärtet hat“.

Vom kommenden Montag an muss sich der Angeklagte wegen Betrugs und versuchter Körperverletzung vor dem Landgericht Essen verantworten. Seine Verteidiger haben den Pharmakologen Professor Fritz Sörgel mit einem Gutachten zu den Analysemethoden der Sachverständigen der Staatsanwaltschaft beauftragt. In der Expertise heißt es:

Die Laboruntersuchungen seien „nicht geeignet, den Nachweis einer Unterdosierung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu belegen.“ Für die Berliner Anwälte Khubaib-Ali Mohammed und Andreas Schulz, die etliche Krebspatienten als Nebenkläger vertreten, steht neben der Frage „einer Amtshaftung, auch eine strafrechtliche Verantwortung behördlicher Funktionsträger auf dem Prüfstand“.

Dabei geht es etwa um die Frage, warum eine Überprüfung des Zyto-Labors des Angeklagten durch eine Amtsapothekerin im Januar 2016 nicht zur Schließung führte. Diese hatte bei einer Begehung schwerwiegende Verstöße gegen die hygienischen Vorschriften bei der keimfreien Produktion der Krebsmittel festgestellt. Peter S. übersandte umgehend einen Verbesserungskatalog und durfte Ende Februar 2016 die Produktion von Krebspräparaten wieder aufnehmen.