Rücknahmepflicht
Elektroaltgeräte: Deutsche Umwelthilfe leitet Rechtsverfahren gegen Galeria Kaufhof ein

Warenhauskette Galeria Kaufhof missachtet gesetzliche Rücknahmepflicht von Elektrogeräten und lässt Verbraucher mit ihrem Elektroschrott allein - Kunden werden zudem nicht korrekt über die Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten informiert. Das teilt die Deutsche Umwelthilfe in einer Stellungnahme mit.

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Berlin (ots) – Die Warenhauskette Galeria Kaufhof missachtet gesetzliche Rücknahmepflicht von Elektrogeräten und lässt Verbraucher mit ihrem Elektroschrott allein – Kunden werden zudem nicht korrekt über die Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten informiert. Das teilt die Deutsche Umwelthilfe in einer Stellungnahme mit. In dieser fordert sie von Galeria Kaufhof die „Abgabe einer Unterlassungserklärung und den sofortigen Stopp der Gesetzesverstöße“.

Die deutsche Warenhauskette Galeria Kaufhof verstoße demnach gegen die im Elektrogesetz festgeschriebene Rücknahmeverpflichtung von alten Elektrogeräten. So habe die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bei einem Testbesuch am 14. Juni 2017 in Leipzig festgestellt, dass Galeria Kaufhof rechtswidrig die Rücknahme von Elektrokleingeräten verweigert und zudem nicht korrekt über Rücknahmepflichten informiert.

Seit einem Jahr verpflichtet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Unternehmen ab einer gewissen Größe zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten und zur Information der Verbraucher über deren Rückgabemöglichkeiten. Nach Auffassung der DUH kommt Galeria Kaufhof diesen Pflichten nicht nach. So sei die Rücknahme von Elektrokleingeräten mit der Begründung verweigert worden, dass Geräte nur zurückgenommen würden, wenn auch ein neues Gerät gekauft werde. Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm müssen aber auch ohne Neukauf zurückgenommen werden. Die DUH fordert die Warenhauskette auf, bis zum 25. Juli 2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die rechtswidrige Praxis zu beenden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Galeria Kaufhof in Zukunft Verbrauchern die Rückgabe defekter Elektrogeräte gewährt.

„Es kann nicht sein, dass Galeria Kaufhof als eine der größten Warenhausketten Deutschlands die Rücknahme von alten Elektrogeräten verweigert. Die Rücknahmeverpflichtung gilt inzwischen seit einem Jahr, und es gibt keine nachvollziehbaren Gründe für ein Fehlverhalten“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

„Der Handel muss die Rücknahmepflicht endlich ernst nehmen, denn die Zahlen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register legen nahe, dass die gesetzliche Sammelquote für Elektroaltgeräte von 45 Prozent für das Jahr 2016 nicht erreicht wird. Dies liegt unter anderem an den nicht ausreichenden Rücknahmebemühungen der Vertreiber. Diese haben in 2016 nur etwa 70.000 Tonnen Elektroschrott zurückgenommen. Im Vergleich zu den insgesamt in Deutschland anfallenden 1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr ist das erschreckend wenig.“

Die DUH fordert die Bundesländer auf, die Rücknahmeverpflichtungen des Handels zu Elektroaltgeräten zu kontrollieren und kündigt weitere eigene Tests in Geschäften und bei Onlinehändlern an. Resch verweist darauf, dass Handelsunternehmen, die zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind und dies verweigern, ab dem 1. Juni mit einem Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen müssen.

„Verbraucher über die Rücknahme ausgedienter Toaster, Rasierer oder Energiesparlampen zu informieren, ist die Voraussetzung, um Elektroaltgeräte umweltgerecht sammeln zu können. Deshalb ist es besonders bedauerlich, dass Galeria Kaufhof die vom ElektroG vorgeschriebenen Informationspflichten nicht einhält. Es wird weder über die geschaffenen Rückgabemöglichkeiten informiert, noch darüber, dass Elektrogeräte nicht in den Hausmüll gehören“, sagt Thomas Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft.

Damit die Rücknahme in der Praxis auch umgesetzt wird, müssen Vertreiber die Verbraucher besser über ihre Rückgabemöglichkeiten informieren. Diese Informationen sollten gut sichtbar und verständlich sein sowie im Eingangsbereich und am Verkaufsregal platziert werden. Im Internet sollten Hinweise zur Geräterücknahme auf jeder Produktangebotsseite vorhanden sein.

Um Unternehmen dabei zu unterstützen, bietet die DUH Händlern ein Infoblatt zur Nutzung an, das Verbraucher auf einfache und verständliche Weise über die Rückgabe von Elektroaltgeräten informiert. Die Druckvorlage können Unternehmen auf der Homepage der DUH kostenfrei herunterladen und verwenden.

Hintergrund:

Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher alte Elektrogeräte kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die Geräte können auch bei anderen Unternehmen abgegeben werden, und nicht nur bei denjenigen, von denen sie erworben wurden. Bei Kleingeräten unter 25 cm ist die Rückgabe von bis zu fünf Geräten pro Geräteart nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden. Ein Verstoß gegen die Rücknahmepflicht kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft, jedoch nur etwa 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt und der Wiederverwendung bzw. dem Recycling zugeführt. Um dieses Umweltproblem zu lösen, hat die EU-Kommission im Rahmen der Richtlinie 2012/19/EU die Handelsunternehmen verpflichtet, kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass die hierin enthaltenen Schadstoffe umweltgerecht behandelt und wertvolle Rohstoffe recycelt werden.

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