Start Gesundheit Stichproben Putenfleisch in Kalbs-Döner: Imbissbetreibern drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren

Stichproben
Putenfleisch in Kalbs-Döner: Imbissbetreibern drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren

Vier der fünf als "Kalbs-Döner" verkauften Produkte enthielten neben Rind- auch Putenfleisch sowie unzulässigerweise und auch mit einem hohem Anteil Brät.

(Foto: Screenshot/Youtube)
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Hamburg (nex) – Was als Kalbfleisch-Döner verkauft wird, enthält häufig auch Pute sowie Fleischbrät und Zusatzstoffe wie Glutamat. Das haben Recherchen des Verbrauchermagazins „Markt“ im NDR Fernsehen ergeben.

In einer Stichprobe hat „Markt“ so genannte Kalbs-Döner aus Hamburger Imbissläden von einem akkreditierten Lebensmittellabor auf die verwendeten Fleischsorten untersuchen lassen. Alle untersuchten Döner entsprachen nicht den Leitlinien des deutschen Lebensmittelbuches und dürfen aufgrund dessen nicht als „Döner“ bezeichnet werden.

Vier der fünf als „Kalbs-Döner“ verkauften Produkte enthielten neben Rind- auch Putenfleisch sowie unzulässigerweise und auch mit einem hohem Anteil Brät. „Sowohl der Zusatz von Putenfleisch als auch der erhebliche Zusatz von Brät und nicht deklarierten Zusatzstoffen ist im klassischen Döner nicht erlaubt“, so Dr. Volkmar Heinke, Lebensmittelchemiker am Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern.

Laut den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse dürfen im Döner Scheibenfleisch sowie bis zu 60 Prozent Hack und Gewürze enthalten sein, jedoch kein Brät. „Brät ist eigentlich etwas, das in eine Brühwurst gehört“, so Heinke, „zum Teil zerrissene Skelettmuskulatur inklusive Gefäßen, Nerven und Fettgewebe. Das kann also im Prinzip alles sein.“

Kalbs-Döner, die Brät, Glutamat oder Putenfleisch enthalten, dürfen laut Lebensmittelbuch nicht als „Döner“ oder „Döner Kebab“ verkauft werden, sondern lediglich als „Drehspieß“. Auch Zusatzstoffe und verwendete Fleischsorten bei einem solchen Drehspieß müssen für den Verbraucher klar gekennzeichnet sein. Doch keiner der von „Markt“ getesteten Betriebe hielt sich an diese Vorschrift. Vieles deutet darauf hin, dass die Betreiber vorsätzlich handeln.

Nach „Markt“-Recherchen sind die fertig angelieferten Spieße der Großproduzenten als „Drehspieß“ gekennzeichnet und tragen den Hinweis, dies auch dem Endverbraucher klar kenntlich zu machen. Doch manche Betreiber ignorieren diese Deklarationspflicht und verkaufen den Drehspieß als „Döner“.

Die Irreführung der Verbraucher beschäftigt auch die Behörden. Eine Abfrage von „Markt“ bei den zuständigen norddeutschen Landesämtern ergab, dass diese in eigenen Untersuchungen etwa 90 Prozent der genommenen Kalbfleisch-Proben wegen einer Vielzahl von Mängeln beanstandeten. Im Fall einer Strafverfolgung wegen Betrugs drohen den Imbiss-Betreibern Geldstrafen sowie in besonders harten Fällen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.