Start Politik Deutschland Mindesthonorar Linke fordert Mindestlohn für Solo-Selbstständige

Mindesthonorar
Linke fordert Mindestlohn für Solo-Selbstständige

Es könne nicht sein, "dass die A-Klasse der freien Berufe, also die Anwälte, Apotheker und Ärzte durch eine Gebührenordnung geschützt sind, während für Grafiker, Malermeister und freie Texter die Entlohnung teilweise erniedrigend niedrig ist", so Kipping.

Ähnlich wie im Kammerwesen seien diese Preisempfehlungen in Absprache mit den Berufsfachverbänden, der Bundesregierung und mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat festzulegen. (Foto: dts)
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Berlin (dts) – Die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, hat Mindesthonorare für „Solo-Selbstständige“ gefordert. „Wir brauchen nicht nur einen Mindestlohn für abhängig Beschäftigte, wir brauchen auch Mindesthonorare für Gewerke“, sagte sie der „Frankfurter Rundschau“. „Gerade Solo-Selbstständige und kleine Handwerksunternehmen leiden oftmals unter einen ruinösen Dumpingwettbewerb.“

Es könne nicht sein, „dass die A-Klasse der freien Berufe, also die Anwälte, Apotheker und Ärzte durch eine Gebührenordnung geschützt sind, während für Grafiker, Malermeister und freie Texter die Entlohnung teilweise erniedrigend niedrig ist“, fügte Kipping hinzu. „Ich schlage deshalb vor, dass Preisempfehlungen für alle Gewerke erstellt werden.“ Diese müssten wie vor der Liberalisierung des Wettbewerbsrechts vor rund zehn Jahren im Falle eines Rechtsstreits auch für Gerichte orientierend sein. Ähnlich wie im Kammerwesen seien diese Preisempfehlungen in Absprache mit den Berufsfachverbänden, der Bundesregierung und mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat festzulegen.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) müsse auf rechtliche Korrekturen dringen. Studien zufolge hat die Zahl der „Solo-Selbstständigen“ in den letzten Jahren deutlich zugenommen. So verdoppelte sich etwa die Zahl der selbstständigen Lehrer und Dozenten vor allem in der Erwachsenenbildung auf über 100.000. Die Einkommen der „Solo-Selbstständigen“ sind demnach oft sehr gering. Ihre untere Grenze beträgt 700 Euro pro Monat. Allerdings bezieht ein Teil auch weit höhere Einkommen als die Mehrzahl der Erwerbstätigen.