Nato-Gipfel
Türkisches Außenministerium kritisiert „Die Welt“ wegen ihrer Berichterstattung

Ankara (nex) – Das türkische Außenministerium hat die Tageszeitung „Die Welt“ wegen ihrer Berichterstattung scharf kritisiert. Diese hatte in einer Meldung von Mittwoch behauptet, dass der Vorschlag der Türkei, einen Nato-Gipfel im kommenden Jahr in der Türkei abzuhalten, von mehreren Bündnispartnern abgelehnt worden sei.

„Im Gegensatz zu den Behauptungen der Welt gibt es keine Absage unseres Vorschlags, einen Nato-Gipfel auszurichten“, teilte der Sprecher des Außenministeriums Hüseyin Müftüoglu in einer schriftlichen Erklärung mit. „Solche Meldungen ohne jegliche Grundlage haben zum Ziel, ein negatives Licht auf unser Land zu werfen“, heißt es weiter.

Behauptungen wie jene, dass Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Dänemark die vom türkischen Präsidenten auf dem Nato-Gipfel 2016 in Warschau ausgesprochene Einladung abgelehnt hätten, im kommenden Jahr einen Gipfel in der Türkei abzuhalten, hätten ihn erstaunt, so Müftüoglu.

Der Außenministeriumssprecher führte weiter aus, dass Erdogan bei Treffen mit Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg wiederholt darauf hingewiesen habe, dass die Türkei bereit sei, einen Nato-Gipfel auszurichten.

Am vergangenen Mittwoch hatte die Welt berichtet, dass 18 EU-Staaten sowie Kanada darin übereingekommen seien, einen Gipfel im kommenden Jahr in Istanbul abzulehnen.

Müftüoglu teilte mit, dass auf dem Nato-Treffen in der vergangenen Woche in Brüssel weder ein Datum noch ein Ort für den Gipfel 2018 festgelegt worden seien.

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Mexiko
„Weichheit ohne Grenzen“: Neues Trump-Klopapier soll Flüchtlingen helfen

Mexiko-Stadt (nex) – Ein mexikanischer Geschäftsmann fühlte sich durch die beleidigenden Äußerungen des US-Präsidenten Donald Trump über sein Land dazu inspiriert, eine kreative Antwort darauf zu entwickeln. US-Präsident und Unternehmer Donald Trump hat seinen Namen in Wirtschaftssektoren wie Immobilien und Tourismus schützen lassen. Doch muss er möglicherweise hinnehmen, dass in Mexiko bald Toilettenpapier mit seinem Namen auf den Markt geht. Der Geschäftsmann Antonio Battaglia macht sich eine Lücke im Markenschutz von US-Präsident Donald Trump zu Nutze: Der Firmenanwalt will Toilettenpaper mit dem Namen Trump auf den Markt bringen. Das berichtet die Schweizer Zeitung „Tagesanzeiger“ in ihrer Onlineausgabe.

Als der Milliardär Trump 2015 seinen Wahlkampf startete und Mexikaner mit Sätzen wie „Mexiko schickt uns nicht die Besten. Es schickt Menschen, die viele Probleme haben. Sie bringen Drogen, sie bringen Kriminalität, sie sind Vergewaltiger. Mexiko ist nicht unser Freund“ beleidigte, entschied sich der Firmenanwalt Antonio Battaglia, das Trump-Toilettenpapier zu entwickeln.

Für das Toilettenpapier mit einem Karikaturaufdruck des US-Präsidenten, das vor Ende des Jahres in Mexiko auf den Markt kommen soll, soll mit dem Slogan „Weichheit ohne Grenzen“ geworben werden.

„Ich beschloss, dieses Klopapier herzustellen, weil es spaßig ist, aber ich hätte auch etwas anderes machen können“, erklärte Battaglia in einem Telefongespräch mit der englischsprachigen Nachrichtenagentur Anadolu. „Die Idee war, ausgehend von Trumps Beleidigungen, irgendetwas zu unternehmen.“

Das Trump-Toilettenpapier sei aber mehr als nur ein Joke, es habe eine starke soziale Komponente, habe Battaglia betont, der in sein Projekt umgerechnet 21.500 US-Dollar investiert habe.

„Das Produkt soll jenen zugute kommen, die Trump beleidigt hat, und vor allem den Immigranten, denen also, die beim Aufbau der USA mitgeholfen haben“, habe er angekündigt. Mindestens 30 Prozent des Gewinns soll an Organisationen gehen, die Einwanderer und abgeschobene Migranten unterstützen.

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Straßenverkehr
Autofahren mit Burka soll verboten werden

Saarbrücken (nex) – Autofahrern in Deutschland soll nach Informationen der „Saarbrücker Zeitung“ die Verhüllung des Gesichtes während der Fahrt mit Schleiern wie der Burka, mit Masken oder Hauben verboten werden. Darüber hinaus plant Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) die Einführung eines Fahrverbotes, wenn das Handy am Steuer benutzt wird. Das sieht eine entsprechende Verordnung vor, die der Zeitung vorliegt. Demnach darf ein Autofahrer künftig „sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist“. Verstöße sollen mit 60 Euro geahndet werden. Als Grund wird genannt, dass Verkehrsdelikte immer öfter automatisiert erfasst werden. Wenn mit einem Schleier oder einer Maske das „ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts“ verdeckt würden, werde die Ahndung erschwert. Laut Zeitung sind ebenfalls höhere Strafen fürs Telefonieren oder Simsen während der Fahrt geplant. Demnach soll das Bußgeld für Handy-Verstöße von 60 auf 100 Euro steigen, bei einer Gefährdung anderer wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Radfahrer, die erwischt werden, müssen 55 Euro statt wie bisher 25 Euro zahlen. Zur Begründung heißt es, die derzeitige Regelung werde „nicht ernst genommen“.

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"Schärfere Strafen dringend nötig"
Grüne wollen Rasern das Auto wegnehmen

„Deutlich schärfere Strafen dringend nötig“ Osnabrück (nex) – Die Grünen-Bundestagsfraktion hat deutlich schärfere Strafen gegen rücksichtslose Raser gefordert und dazu einen Antrag an den Bundestag vorgelegt. Illegale Autorennen härter zu ahnden sei richtig, greife aber zu kurz, sagte Fraktionschef Anton Hofreiter der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitag). Er plädierte dafür, die Justiz in die Lage zu versetzen, die Autos von Rasern einzuziehen und ein Fahrverbot von bis zu 12 Monaten erteilen zu können. Hofreiter: Nur gegen illegale Rennen vorzugehen, greift zu kurz Der Grünen-Politiker reagierte damit auf die Ankündigung von Union und SPD eine Bundesratsinitiative aus dem Jahr 2016 wiederzubeleben, wonach Veranstalter oder Teilnehmer illegaler Rennen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden sollen und mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen müssen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. Laut Hofreiter blendet die Große Koalition damit aus, dass „die Gefahr nicht allein von Rennen“ ausgehe, sondern generell von rücksichtsloser Fahrweise und stark überhöhter Geschwindigkeit. „Alle sieben bis acht Minuten wird in Deutschland ein Mensch durch einen Verkehrsunfall wegen zu hoher Geschwindigkeit schwer verletzt oder sogar getötet. Gerade Kinder und ältere Menschen müssen wir vor hemmungslosen Rasern schützen“, forderte der Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion. Empfindlichere Strafen für grob verkehrsgefährdendes Rasen trügen dazu bei, dass die Straßen sicherer würden.

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Islamfeindlichkeit
Spitze des Eisbergs: Mehr als 200 islamfeindliche Übergriffe auf Muslime im ersten Quartal

Linke: „Nur die Spitze des Eisbergs“ Osnabrück (ots) – In den ersten drei Monaten des Jahres sind in Deutschland Muslime in mehr als 200 Fällen wegen ihrer Religion beleidigt und angegriffen worden oder wurden Opfer von Sachbeschädigung. Polizei und Verfassungsschutz erfassten im ersten Quartal Anzeigen zu 208 Straften mit islamfeindlichem Hintergrund, die Täter waren zumeist Rechtsextreme. Zwei Menschen wurden dabei – in Baden-Württemberg und in Hessen – verletzt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, die der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vorliegt. Die Behörden haben diese Daten zu „islamfeindlichen Straftaten“ erstmals ausgewertet, sodass es keine Vergleichszahlen gibt. Zu den Vorfällen zählten etwa Hetze gegen Muslime oder muslimische Flüchtlinge im Netz (sogenannte Hasskommentare), Drohbriefe, Angriffe auf Kopftuch tragende Frauen oder muslimische Männer auf der Straße, aber auch Sachbeschädigung und Nazi-Schmierereien an Häusern. Unterdessen sind Angriffe auf Moscheen und auf sonstige islamische Einrichtungen wieder auf das Niveau von vor der Flüchtlingskrise 2015 gesunken. Laut Regierungsantwort wurden im ersten Quartal noch 15 solcher Anschläge, Schmierereien und Schändungen – etwa mit Schweineblut – registriert. Das ist deutlich weniger als im vierten Quartal 2016 mit 27 Angriffen und liegt auf dem Niveau von Anfang 2015. Der Rückgang zeigt sich auch deutlich bei den islamfeindlichen Kundgebungen, von denen es in den ersten drei Monaten des Jahres bundesweit noch 32 gab (Vorquartal: 39). Im ersten Vierteljahr 2016 waren es mit 80 Kundgebungen noch mehr als doppelt so viele gewesen. Bei diesen Zahlen sind die Pegida-Aufmärsche in Sachsen übrigens nicht erfasst. Die innenpolitische Expertin der Linken, Ulla Jelpke, sprach von erschreckenden Zahlen. Jelpke sagte: „Ich gehe davon aus, dass die erfassten Straftaten nur die Spitze des Eisbergs sind.“ Denn die Betroffenen würden viele Beleidigungen und Übergriffe aus Angst gar nicht zur Anzeige bringen. Zentralrat der Muslime: Übergriffe sind an der Tagesordnung Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Ayman Mazyek, bestätigte diese Einschätzung und sagte: „Zig Beispiele gibt es jeden Tag.“ Jelpke forderte, gegen die Täter hart vorzugehen, um zu verhindern, dass muslimische Jugendliche sich wegen schlechter Erfahrungen radikalisierten.

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Paragraf 103
Der Majestätsbeleidigungs-Paragraf wird abgeschafft

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Berlin (nex) – Der umstrittene Majestätsbeleidigungs-Paragraf ist abgeschafft. Der Bundestag beschloss in der Nacht einstimmig die Streichung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch. Das berichten Medien unter Berufung auf eine dpa-Meldung. Die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten soll nicht mehr unter Strafe gestellt werden. Bisher drohten bis zu drei Jahre Gefängnis. Der Paragraph war in die Schlagzeilen geraten nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann vorgegangen war. Mit der Erteilung der Ermächtigung zur Strafverfolgung hatte die deutsche Bundesregierung im letzten Jahr ein gerichtliches Strafverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts der Beleidigung eines ausländischen Staatschefs gemäß § 103 des deutschen Strafgesetzbuches möglich gemacht. Böhmermann hatte in einem – wie er es selbst nannte – „Schmähgedicht“, das in seine Satiresendung „Neo Magazin Royale“ eingebaut war, den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan auf vulgäre Weise beleidigt. Die Kanzlerin erklärte damals, dass die Ermächtigung zur Strafverfolgung keiner Vorverurteilung gleichkomme, sondern Staatsanwaltschaft und Gerichten die Möglichkeit gäbe, die „Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und der Meinungs- und Kunstfreiheit zu treffen“. Die Bundesregierung gab mit der Erteilung der Ermächtigung einem entsprechenden Wunsch der Türkei statt. Präsident Recep Tayyip Erdoğan hatte selbst Strafantrag gegen Böhmermann gestellt und war auch zivilrechtlich gegen den Journalisten vorgehen. Das Strafverfahren um dessen „Schmähgedicht” wurde allerdings eingestellt. Die Bundeskanzlerin hatte jedoch auch erklärt, dass die Bundesregierung den § 103, der eine Spezialbestimmung zur Beleidigung gemäß § 185 des deutschen StGB darstellt, als „für die Zukunft entbehrlich“ betrachte und noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzesentwurf zu dessen Abschaffung einbringen wolle. Ausländische Staatschefs werden nun wie alle anderen Personen auf dem herkömmlichen Wege des § 185 gegen Ehrverletzungen vorgehen müssen – ohne dass die Bundesregierung mit der Bürde einer Prüfung hinsichtlich der Erteilung einer Verfolgungsermächtigung belastet wird.

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Skandal in Kabul
Afghanistan: Deutsche Soldaten durch Türken befreit

Ankara (tp/nex) – Ein Video aus der afghanischen Hauptstadt Kabul zeigt Szenen, in der deutsche Soldaten von jordanischen Soldaten in ihren Fahrzeugen abgepasst und mit vorgehaltener Waffe gezwungen werden, auszusteigen. Danach ist im Video auch zu erkennen, wie die jordanischen Soldaten, die wie die deutschen Soldaten am ISAF-Einsatz zur Stabilisierung Afghanistans teilnehmen, die Deutschen zwingen sich auf den Boden zu legen. Es soll auch zu tätlichen Handlungen gekommen sein, berichtet die BILD weiter.
Der brisante Vorfall ereignete sich bereits Ende Dezember 2014, wurde dann im beiderseitigem Verständnis der Parteien auf höchster Ebene zunächst geheim gehalten. Erst nach dem ein deutscher Soldat Anzeige in Deutschland erstattete, lieferte das Verteidigungsministerium erst nach 2 Jahren erste Informationen darüber den ermittelnden Behörden des LKA in Hamburg, darunter auch das Video aus dem deutschen Einsatzfahrzeug der Bundeswehr. Laut dem Landeskriminalamt sei der Vorfall von schwerwiegender Natur gewesen. Laut der wurden dabei drei Soldaten getreten und verprügelt, ein deutscher Soldat fiel dabei sogar ins Koma. Laut der türkischen Tageszeitung „“ waren auch türkische ISAF-Soldaten zugegen, die ebenfalls am Einsatz zur Stabilisierung Afghanistans beteiligt waren. „Yeni Safak“ berichtet, dass die türkischen Soldaten sich vor die deutschen Begleitsoldaten des Bundeswehr-Generals Hans-Lothar Domröse, der damals die Hauptstadt Kabul besucht hatte, stellten und die Lage unter Kontrolle bringen konnten. Dabei soll der als Geisel genommene deutsche Soldat aus den Reihen der jordanischen Soldaten von türkischen Soldaten befreit worden sein. Die türkischen Soldaten waren zu der Zeit unweit davon am Kontrollpunkt im Einsatz, wo die jordanischen Soldaten die Deutschen überwältigten und mit Waffengewalt aus den Fahrzeugen gezerrt hatten. Über die Hintergründe der Tat, ob auch türkische Soldaten verletzt wurden, darüber sagt auch die „Yeni Safak“ nichts. Nach dem Vorfall seien die jordanischen Soldaten in ihre Fahrzeuge eingestiegen und schnell davon gerast. Der Vorfall beschäftigte laut der BILD-Zeitung auch eine eingesetzte internationale Ermittlungskommission, die zum Schluss kam, dass der Vorfall nicht strafrechtlich relevant gewesen sei. Auch politische wurde der Vorfall nicht weiter verfolgt, eine Ermittlungskommission bagatellisierte den Fall nur, schreibt die BILD weiter.

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Auch erschienen bei Turkishpress.

Türkisch-ukrainische Beziehungen
Ab sofort passfreies Reisen zwischen Türkei und Ukraine möglich

Ankara (nex) – Seit gestern Morgen können türkische und ukrainische Staatsangehörige ohne Reisepass in das jeweils andere Land einreisen.

Wie der ukrainische Botschafter in Ankara Andrii Sybiha mitteilte, sei die Vereinbarung am gestrigen Donnerstag in Kraft getreten. „Beide Länder werden von diesem Abkommen profitieren“, erklärte Sybiha gegenüber Journalisten am Flughafen Esenboga in der türkischen Hauptstadt Ankara.

Zuvor waren ukrainische Staatsangehörige zum ersten Mal mit ihrem Personalausweis in die Türkei eingereist.

„Im vergangenen Jahr sind mehr als eine Million Touristen aus der Ukraine in die Türkei gekommen“, sagte der Botschafter und ergänzte: „Mehr als 200 000 türkische Touristen reisten ihrerseits in die Ukraine. Mit dieser Vereinbarung erwarten wir eine 30-prozentige Steigerung dieser Zahlen in diesem Jahr.“

Sie habe keine Probleme bei der Einreise mit dem Personalausweis gehabt, erzählt Olga Wdowenko, eine ukrainische Journalistin: „Ich bin glücklich, dass ich zu der ersten Gruppe gehöre, die mit einem Personalausweis in die Türkei einreisen darf“, so Wdowenko weiter.

Der türkische Ministerpräsident Binali Yildirim und sein ukrainischer Amtskollege Wolodimir Groysman hatten am 14. März die Vereinbarung getroffen, ihren Staatsangehörigen die Einreise in das jeweils andere Land ohne Reisepass zu erlauben.

Demnach müssen Staatsangehörige beider Länder bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen bei der Einreise lediglich ihren Personalausweis vorlegen.

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Weihnachtsmarkt-Anschlag
Recherche: Berliner LKA täuschte Amri-Observationsmaßnahmen vor

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Berlin (ots) – Nach Informationen des ARD-Politikmagazins KONTRASTE täuschte das Landeskriminalamt in den Akten zum Fall Amri über Monate vor, dass der Tunesier angeblich beschattet worden sei. Die Staatsanwaltschaft hatte das Berliner Landeskriminalamt beauftragt, den späteren Attentäter Anis Amri bis in den Herbst 2016 hinein zu observieren. Doch das Landeskriminalamt setzte diesen gerichtlichen Observationsbeschluss nicht um. In den Akten zum Fall Amri wird jedoch fälschlich behauptet, dass die Observationsmaßnahmen durchgeführt worden seien. Laut Kontraste vorliegenden Ermittlungsakten wollte die Generalstaatsanwaltschaft Amri zweigleisig verfolgen: Amri sollte nicht nur wegen Terrorverdachts sondern auch wegen bandenmäßigen Drogenhandels verfolgt werden. Ein Ermittlungsrichter beschloss die „längerfristige Observation“ bis zum 21.10.2016. Der zuständige LKA-Mitarbeiter verwarf den Verdacht des bandenmäßigen Drogenhandels später. Kontraste liegt ein Dokument vom 20.10.2016 vor, in dem der zuständige LKA-Mitarbeiter ausführt: „Im Rahmen der (…) durchgeführten Observationsmaßnahmen konnten keine Handelstätigkeiten des Amri festgestellt werden.“ Doch anders als in diesem Vermerk behauptet, wurden gar keine Observationsmaßnahmen durchgeführt. Der Vorsitzende der parlamentarischen Kontrollkommission im Bundestag, Clemens Binninger, CDU, selbst gelernter Polizist, zeigte sich angesichts der KONTRASTE-Recherchen entsetzt: „Wenn es zutreffen sollte, dass Observationen zwar gebilligt werden, aber nicht durchgeführt wurden und hinterher trotzdem Vermerke geschrieben wurden, dass eine Observation gemacht wurde dann kann das einen Vertrauensverlust auslösen, der nur sehr schwer zu reparieren sein wird.“ Berlins Innensenator hatte vor knapp zwei Wochen über den Verdacht von Aktenmanipulationen im Landeskriminalamt sowie über den Verdacht der Strafvereitelung zugunsten von Anis Amri informiert. Daraufhin verständigten sich die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus auf die Einrichtung eines Amri-Untersuchungsausschusses.

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Wirtschaft
Türkei: Außenhandelsdefizit im Vergleich zum Vorjahr gestiegen

Ankara (nex) – Das Außenhandelsdefizit der Türkei ist offiziellen am gestrigen Mittwoch veröffentlichten Daten zufolge im April im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 16,7 Prozent auf 4,95 Milliarden US-Dollar gestiegen. Während die Importe des Landes nach Angaben des Statistikinstituts der Türkei (TURKSTAT) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 9,9 Prozent zugenommen hätten, seien die Exporte um 7,4 Prozent auf 12,8 Millarden US-Dollar gestiegen. Im April betrug die Export-Importquote 72,2 Prozent, während sie im Vorjahresmonat bei 73,8 Prozent lag. In den ersten vier Monaten betrug das Defizit 17,5 Milliarden US-Dollar, was einen Anstieg um 7,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeutet. Exporte in die EU haben im April 2017 im Vergleich zum April vergangenen Jahres von 5,65 Milliarden US-Dollar auf 5,77 Milliarden US-Dollar und somit um 2,2 Prozent zugelegt. Der Anteil der EU-Länder fiel dabei jedoch von 47,3 Prozent im April 2016 auf 45 Prozent im April dieses Jahres. Erneut war Deutschland Exportpartner Nummer eins der Türkei mit 1,1 Milliarden US-Dollar im April, gefolgt von den Vereinigten Arabischen Emiraten mit 1,02 Milliarden US-Dollar, dem Irak mit 857 Millionen US-Dollar und Großbritannien mit 737 Millionen US-Dollar. Die meisten Importe kamen aus China mit 1,64 Milliarden US-Dollar, Deutschland (1,62 Milliarden US-Dollar), Russland (1,4 Milliarden US-Dollar) und den USA mit 980 Millionen US-Dollar. Die Exportrate bei den Hightech-Produkten im Herstellungssektor betrug im April 3,1 Prozent. Die Rate der Produkte mit mittlerem bis hohem Technologieniveau im Herstellungssektor wurde mit 33,6 Prozent angegeben. Weiter ist den TURKSTAT-Daten zu entnehmen, dass die Importrate der Hightech-Produkte im Herstellungssektor im April bei 15,1 Prozent lag, während die Rate der Produkte mit mittlerem bis hohem Technologieniveau 42,8 Prozent betrug.