Höchster Wert seit 2011
Rekord: Türkische Wirtschaft wächst mit über 11 Prozent
Flüchtlingsvereinbarung
Brüssel: Türkei wird bis Ende des Jahres drei Milliarden Euro erhalten
– Visafreiheit für Türken – Ankara und Brüssel nehmen Gespräche wieder auf
Die Türkei hat einen entscheidenden Schritt zur Wiederbelebung des Prozesses der Visaliberalisierung für türkische Bürger im Schengen-Raum unternommen, die zu den wichtigsten bilateralen Verhandlungspunkten des Landes mit der Europäischen Union gehört.
Ankara und Brüssel nehmen Gespräche wieder auf
Terrorismus
New York: Explosion an Bus-Terminal
The NYPD is responding to reports of an explosion of unknown origin at 42nd Street and 8th Ave, #Manhattan. The A, C and E line are being evacuated at this time. Info is preliminary, more when available. pic.twitter.com/7vpNT97iLC
— NYPD NEWS (@NYPDnews) December 11, 2017
Finanzen
Studie: Mehrheit der Deutschen zufrieden mit dem Lohn
NRW
Kommunikationspannen führten zu Zugunglück in Meerbusch
Fahrdienstleiter mit wenig Berufserfahrung
Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatten die Fahrdienstleiter auf beiden Stellwerken relativ wenig Berufserfahrung. Sie sollen als Quereinsteiger aus anderen meist technischen Berufen zur Deutschen Bahn gewechselt sein – ein wegen des Fachkräftemangels durchaus übliches Verfahren. Die Ausbildung für Quereinsteiger dauert zwischen fünf und sechs Monate, eine Regelausbildung für die Arbeit auf einem Stellwerk bis zu drei Jahre. Das Unglück hätte nach Informationen der Zeitung wesentlich schlimmere Folgen haben können. Dass der Aufprall des Regional-Express auf den Güterzug vergleichsweise glimpflich ablief, liegt daran, dass der Güterzug kurz zuvor grünes Licht bekommen hatte und schon losgefahren war. So war der Zug nicht auf ein stehendes Hindernis aufgeprallt.
"Digitale Beteiligungsformen"
SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil will App für Mitglieder
Jerusalem-Krise
Strohmeyer: „Beim Massaker von Deir Yassin starben 250 Palästinenser“
„Im Juni 1967 hatten wir die Wahl: Die Tatsache, dass das ägyptische Heer sich auf dem Sinai versammelt hatte, zeigte keineswegs, dass Nasser wirklich im Begriff war, uns anzugreifen. Wir müssen schon ehrlich zu uns selbst sein. Wir waren es, die entschieden haben, ihn anzugreifen.“(The New York Times 21. August 1982) Der israelische General Matti Peled sagte:
„Die These, der zufolge im Juni 1967 der Genozid über unseren Häuptern schwebte und dass Israel um sein physisches Überleben kämpfte, war nichts als ein Bluff, der nach dem Krieg entstand und genährt wurde. Mit der Fälschung der Kriegsursachen und mit der Verschleierung der wahren Gründe versuchte die israelische Regierung, die Leute von dem Grundsatz der Teilannexion oder vollständigen Annexion von Gebieten zu überzeugen “(Le Monde, 3. Juni 1972) Und der General und spätere israelische Regierungschef Itzhak Rabin erklärte:
„Ich glaube nicht, dass Nasser Krieg wollte. Seine Feldzüge, die er am 14. Mai auf dem Sinai unternahm, hätten nicht ausgereicht, um eine Offensive gegen Israel zu starten.“(Le Monde, 29. Februar 1968) Dann behauptet Kuhn, dass es ein Segen für die Muslime sei, dass die Heiligen Stätten unter sicherer israelischer Kontrolle seien und sie dort ungestört beten könnten. Hat er noch nichts davon gehört, dass ständig Siedler und strenggläubige Juden auf dem Tempelberg provozieren, in die Al Aksa- Moschee eindringen und die dort betenden Muslime bedrängen? Im Juli gab es bei diesen Auseinandersetzungen sogar Tote und Verletzte. Im Jahr 2000 unternahm der damalige israelische Regierungschef Ariel Sharon eine provozierenden „Spaziergang“ auf den Tempelberg, der die zweite Intifada auslöste. Und schließlich: Strenggläubige jüdische Kreise kämpfen seit langem dafür, dass die Heiligen Stätten der Muslime abgerissen werden und an dieser Stelle der dritte jüdische Tempel gebaut wird. Kuhn geht dann des längeren auf die Position der Hamas ein, was völlig überflüssig ist, denn deren Position ist seit langem bekannt. Dass sie Trumps Vorgehen ablehnt, ist nun wirklich nicht überraschend, wobei Leute wie Kuhn nie darauf eingehen, (wohl aus Angst, dass sie das Objekt ihrer Dämonisierung verlieren könnten), dass die Hamas sich längst zur Zweistaaten-Lösung bekennt – also der Schaffung eines palästinensischen Staates aus dem Westjordanland und dem Gazastreifen mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt. Die einzige Bedingung, die sie daran knüpft, ist die Abhaltung eines Referendums, das heißt die Zustimmung der Palästinenser. Viel aufschlussreicher ist, dass Kuhn mit keinem Wort auf die völkerrechtliche Situation der Stadt eingeht. Die Behauptung, dass der im UN-Teilungsbeschluss vorgesehene Sonderstatus für die Stadt durch den jordanischen Einmarsch zerstört worden sei, ist unsinnig. Denn die Israelis hatten ja schon vor dem Eingreifen der Jordanier weite Teile der Stadt erobert. Außerdem hatte die zionistische Führung unter Ben Gurion den Teilungsplan wegen der arabischen Ablehnung längst für nichtig erklärt, abgesehen von der Klausel, die die Legalität des jüdischen Staates in Palästina anerkannte. Angesichts der arabischen Ablehnung würden Israels „Grenzen durch Gewalt entschieden, nicht durch die Teilungsresolution“, erklärte Ben Gurion. Die völkerrechtliche Lage der Stadt stellt sich so dar: Einer Besatzungsmacht ist die Annexion besetzten Territoriums – also bisher Ost-Jerusalem und die Golan-Höhen – nach Artikel 2.3 und 2.4 der UN-Charta verboten. Im Völkerrecht hat sich zudem die nach einem amerikanischen Außenminister benannte Stimson-Doktrin durchgesetzt, die den Erwerb fremden Territoriums durch militärische Eroberung für null und nichtig erklärt. So machte die UN-Resolution 298 vom 25. September 1971 mit aller Deutlichkeit klar, dass „alle legislativen und administrativen Aktivitäten Israels, um den Status von Jerusalem zu verändern, einschließlich von Land und Eigentum, der Übersiedlung der Bevölkerung und dem Erlass von Gesetzen zur Einverleibung besetzten Gebietes, vollkommen unwirksam sind und den Status nicht verändern können.“ In diesem Sinne hat sich jetzt auch der Völkerrechtler Professor Stefan Talmon von der Bonner Universität geäußert. Er sagte in einem Interview mit SPIEGEL-online:
„Präsident Trump verstößt zum einen gegen die UNO-Resolution zum Status von Ost-Jerusalem. Und er verstößt zum anderen gegen das Völkergewohnheitsrecht. Seit 1945 ist Konsens, dass ein Gebiet, das gewaltsam erobert wurde, nicht annektiert werden darf. Israel hat Ost-Jerusalem 1967 erobert und 1980 annektiert. Indem der US-Präsident diese Schritte anerkennt, kündigt er diesen Konsens auf.“Auf das Argument, dass Trump ja durchaus zugestanden habe, dass der finale Status der Stadt und die Grenzen der israelischen Souveränität über Jerusalem in einem zukünftigen Abkommen geklärt werden sollten, antwortete der Völkerrechtler:
„Das ändert nichts daran, dass Präsident Trump Tatsachen anerkennt, die Israel völkerrechtswidrig geschaffen hat. Israel definiert seit 1980 ganz Jerusalem als seine Hauptstadt, das schließt Ost-Jerusalem mit ein. Im Jahr 2000 hat Israel jede Änderung dieses Zustandes an sehr hohe Zustimmungserfordernisse geknüpft, was die Rückgabe Ost-Jerusalems ohnehin unwahrscheinlich macht. Die USA übernehmen jetzt diese Position. Warum sollte Israels Regierung also bei zukünftigen Verhandlungen mit den Palästinensern ihre Haltung ändern, wenn sie die USA auf ihrer Seite haben?“Und auf das Argument, dass Trump ja schließlich nur Fakten anerkenne, die seit langem beständen – eben, dass Israels Regierung und Parlament seit langem in Jerusalem säßen, antwortete Talmon:
„Das ist ein ganz schwaches Argument. Fakten schaffen kein Recht. Man stelle sich vor, die USA hätten 1960 die sowjetische und polnische Souveränität über die deutschen Ostgebiete anerkannt. So etwas müssen Verträge regeln, so wie das 1990 im Zwei-Plus-Vier-Vertrag auch passiert ist. Deutschland hat seine Gebietsansprüche erst dann endgültig aufgegeben und im Gegenzug dafür die Wiedervereinigung erlangt.“Auf die Schlussfrage, ob Israel als souveräner Staat nicht das Recht habe, selbst über seine Hauptstadt zu bestimmen, sagt der Völkerrechtler:
„Ein Staat kann nur über das Gebiet entscheiden, das ihm völkerrechtlich zusteht. Und Ost-Jerusalem steht Israel völkerrechtlich nicht zu. Deutschland kann auch nicht Straßburg zu seiner Hauptstadt erklären.“Da helfe auch die Berufung auf die Jahrtausende alte jüdische Geschichte Jerusalems nicht. Völkerrechtlich sei das irrelevant. Kleinasien hätte einmal den Griechen gehört. Und was würde Trump wohl sagen, wenn amerikanische Ureinwohner ihren Anspruch auf Washington geltend machen würden? Es ist schon paradox, dass ausgerechnet ein Politiker der Grünen, einer Partei also, die neben der Umwelt vor allem auch die Menschen- und Bürgerrechte in ihr Programm geschrieben hat (und zu den Menschenrechten gehört auch das Völkerrecht), von all dem nichts wissen will und historisch zu einer abenteuerlichen Beweisführung greift, um Israels Unrechtspolitik und Trumps völkerrechtswidrigen Schritt zu rechtfertigen.
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Arn Strohmeyer
Arn Strohmeyer: Ist Antizionismus gleich Antisemitismus? Eine Antwort auf Kritiker meines Buches Antisemitismus – Philosemitismus und der Palästina-Konflikt. Hitlers langer verhängnisvoller Schatten, Gabriele Schäfer Verlag Herne, ISBN 978-3-944487-48-9, 16,80 Euro.
Dieser Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.
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