Bereits in den Jahren vor dieser Entwicklung hatte es vielfach Übergriffe und Pogrome gegen die türkische Bevölkerung auf Zypern gegeben. Die unter dem Namen „Operation Atilla“ durchgeführte Militäraktion führte in weiterer Folge zum Ende der Militärdiktatur in Griechenland, die türkischen Truppen blieben dennoch auf Nordzypern stationiert und 1983 erklärte der dort entstandene De-facto-Staat unter dem bis 2005 regierenden Langzeitpräsidenten Rauf Denktaş seine Unabhängigkeit. In den letzten Jahren gab es mehrere Versuche, die Insel zu einigen, 2004 scheiterte jedoch ein Referendum zur Wiedervereinigung an einer „Nein“-Mehrheit im griechischen Teil.
15. November 1983
37 Jahre: Nordzypern feiert Gründung
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Kommentar
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Die Politik des westlich orientierten Paschinjan hat vielfach fanatisiert und damit auch völkisch-chauvinistische Kräfte in Armenien bedient. Die Unruhen bei der Bekanntgabe des Vertragsabschlusses sowie die Forderungen, den Vertrag sofort wieder zu kündigen, waren deshalb vorhersehbar. Auch ein mögliches neues Zusammenleben von Aserbaidschanern und Armeniern in Bergkarabach wurde derart wieder politisch vergiftet. Eine ehrenhafte Kapitulation der eingekesselten Streitkräfte ist aber auch dann nicht zu erwarten, wenn in der Region und in der Einheit noch einflussreiche Personen sind, die schon am grausamen Krieg vor 1994 aktiv teilgenommen hatten. Die schnell veränderte Handlungsweise Armeniens wurde von diesen Überlegungen bestimmt sowie von der Erkenntnis des sog. Präsidenten der faktisch existenden Republik Bergkarabach Arajik Harutjunjan, dass wenn Khenkendi verloren geht, daß die Truppen dann auf einem zu engen Raum zusammengedrängt fallen werden und letztlich dass die sog. Republik Bergkarabach nur noch bei einer unmittelbaren Beendigung der Kriegshandlungen zu retten ist. Dieses haben der armenische Premierminister sowie der russische Präsident erkannt. Damit musste nach dem Fall von Schuscha sehr schnell gehandelt werden. Oder war alles für diesen Zeitpunkt vorbereitet? Der Druck (seitens Russlands aber auch Frankreichs und der EU) auf Aserbaidschan muss sehr stark geworden sein. Da offenbar kein verfassungsrechtliches Hemmnis in Aserbaidschan einem „stark verbesserten“ Waffenstillstand entgegenstand und Aserbaidschan zumeist als Sieger gesehen wird, wurde der Krieg allseitig unmittelbar „angehalten“ und jede Partei verharrt seitdem in ihrer Position für die nächsten 5 Jahre, es sei denn der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere fünf Jahre oder wird sechs Monate vor einem Ende von einer Partei aufgekündigt. Die „Wahrung“ der Situation unmittelbar vor der Feuerpause setzt allerdings voraus, dass die Parteien sich gemäß des Geistes und Sinns des Vertrages voll inhaltlich verhalten wollen und auch verhalten. Man kann es hoffen, aber Armenien hat es nach dem ersten Waffenstillstand über 27 Jahre nicht getan. Bei Verstößen müssen Strafen, Sanktionen verhängt werden. Armenien erfährt keinen Totalverlust II. Vom Gebiet Bergkarabach wird der von Aserbaidschan befreite Teil damit abgetrennt. Armenien erfährt so keinen Totalverlust. Der eher nördliche Teil (nördlich von Schuscha), Upper Karabagh ist noch nicht befreit und noch das Territorium der sog. Republik Bergkarabach. Mit diesem Schachzug hat Russland Armenien trotz eines möglichen Vertrages mit der EU-CEPA Vertrages (EU-Comprehensive and Enhanced Partnership Agreements) u.a. im Verteidigungsbündnis OVKS und in der Eurasischen Union weiterhin gebunden. In jedem Falle sollen die im Krieg bis 1993 vertriebenen Aserbaidschaner (die sog. Binnenvertriebenen) ebenso wie die jetzigen armenischen Flüchtlinge unter der Kontrolle des Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UN) zurückkehren dürfen. Dieses Recht auf Rückkehr hat Armenien den Aserbaidschanern nach der systematischen ethnischen Säuberung bis 1993über 27 Jahre verwehrt. Selbst diesbezüglich hat die Minsk-Gruppe nichts erreicht! Die faktische „Nord-Südteilung“ nach der Befreiung von Schuscha ergibt sich nicht nur aus dem militärischen status quo zum Zeitpunkt der Waffenruhe. Sie kann auch ethnisch verstanden werden. So bestand eine eindeutige Mehrheit der Aserbaidschaner vor 1994 in diesen Gebieten (rd. 19.036 Aserbaidschanern gegenüber 1.377 Armeniern sowie 116 Russen und 50 Anderen bspw. in Schuscha im Jahre 1989). Im nördlicheren Distrikt wie bspw. Chodchali (bzw. Khojaly) lebten 15.623 Armeniern bei 5.123 Aserbaidschanern sowie 47 Russen und 70 Anderen. Mit Chodchali, rd. 20 km entfernt von Stepanakert, verbinden Aserbaidschaner das Chodchali-Massaker, ein tief in das Bewusstsein Aserbaidschans eingebranntes Trauma. Es sieht somit nach einer ethnischen Teilung mit einer möglichen Mehrheit von Armeniern im nördlichen Teil bzw. in der gegenwärtig noch existierenden de facto Republik Bergkarabach aus. Und dieses kann als gezielte Wahrung der Interessen Armeniens sowie u.U. sogar als eine mögliche Form der Vorbereitung einer Sonderstellung dieses Gebietes im Sinne einer autonomen Region oder Republik interpretiert werden. Rußland hat auch bei dieser Entscheidung seinen Einfluß gewahrt. Über die rechtliche und institutionelle Situation sowie Gestaltung wird noch verhandelt werden. Dazu ist die alte Minsk-Gruppe 27 Jahre lang nicht in der Lage gewesen und würde es auch heute nicht sein. Der Auftrag an eine moderierende Gruppe (bspw. aus drei Vertretern bestehend) ist umfänglich kleiner, berührt keine völkerrechtliche Grenze und erfordert in toto Neutralität. So wie Armenien die Türkei aus dem Vertrag raus hielt, wird Aserbaidschan sinnvollerweise einen armenischen Lobbyisten wie Frankreich nach 27 Jahren Erfahrung nicht akzeptieren können. Die Politik Deutschlands war auch nicht als die eines engagierten Vertreters des Völkerrechts zu erkennen, sondern eher als ein Beiboot an dem sich traditionierenden Seil Frankreichs. Wenn es überhaupt einer neuen Gruppe bedarf, dann kommen Länder wie Japan in Betracht. Dann besteht eine, wenn auch nur kleine, Möglichkeit, dass dieses verkleinerte Berg-Karabach rasch zu einer einvernehmlichen Lösung des Gesamtkonfliktes führt oder aber eine größere, daß es den Konflikt über Jahrzehnte bzw. eine Generation wieder in Form eines sog. frozen conflict zementiert. Es verbleibt als einziger Zugang von Armenien in diese Region Bergkarabach der sog. Lachin-Korridor von rd. 5 km Breite, den russische Friedenstruppen kontrollieren werden. Er darf Schuscha, welches an diesem Korridor liegt, nicht beeinträchtigen (was immer das genau heißt). Damit hat Aserbaidschan aber scheinbar nicht die volle Kontrolle seiner völkerrechtlichen Grenzen und seines gesamten Territoriums. Russland hat seinen Einfluss als Schutzmacht der Armenier hier sichtbar verfestigt.
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Russland und Türkei kontrollieren Waffenstillstand III. Dieses gilt auch für andere Grenzabschnitte zwischen beiden Republiken. Das Kontingent der russischen Friedenstruppe umfasst 1.960 Militärangehörige mit Klein- bzw. Handfeuerwaffen, 380 Automobile sowie Spezialfahrzeuge und 90 gepanzerte Fahrzeuge. Alles wird mit (z.Zt. 3) Transportmaschinen eingeflogen. An dieser Friedensmission nimmt neben Russland auch die Türkei teil. Anscheinend ist noch ungeklärt in welcher Form und wo genau. Offenbar sollen keine türkischen Einheiten in Bergkarabach direkt eingesetzt werden – aus Rücksicht auf Armenien? Es wird ein „Joint Monitoring Centre“ in Bergkarabach und/oder in Baku eingerichtet werden. Dabei ist der zu überwachende Grenzverlauf zu Armenien dadurch gestiegen, dass Armenien alle seit 27 Jahren besetzten aserbaidschanische Distrikte zurückgeben muß. Selbst befreit hat Aserbaidschan bereits vier Distrikte (Fuzuli, Jabrayil, Zangilan und Gubadly) und Armenien muß die verbleibenden drei Distrikte übergeben: Kalbajar bis zum 15.11.2020; Aghdam bis zum 20.11.2020 sowie Lachin bis zum 1.12.2020. Rußland überwacht den Rückzug und die Übernahme. Und es gibt eine Art von Überraschung. Es wird eine Transit-Straße zwischen dem Großteil der Republik Aserbaidschan und der Exklave Nachitschewan, von dort kommt die Familie des Staatspräsidenten, durch das Staatsterritorium der Republik Armenien gebaut und ebenfalls von Russland gemanaged und überwacht. Zuvor wurde eine derartige Forderung zumindest nicht laut erhoben. Damit können die Transit-Straße nach Nachitschewan als eine Art „Kompensat“ für den Lachin-Korridor und dann Bergkarabach anlog zu Nachitschewan verstanden werden. Und auch im Sinne einer Verständigung ist mit dem Waffenstillstand der Austausch von Gefangenen und die gegenseitige Überführung der Leichen von Getöteten vereinbart. Armenier zerstören „aserbaidschanische“ Architektur IV. Aber es verbleiben bezüglich der zurückgegebenen Distrikte noch viele offene Fragen zu klären: a. Wenn die Binnenvertriebenen zurückkehren, erhalten sie ihre Häuser und Immobilien wieder? Sofern diese als „aserbaidschanische“ Architektur zu erkennen waren, wurden sie von Armeniern zerstört. b. Wie werden die zerstörten aserbaidschanischen kulturellen und historischen Monumente und Gebäude bewertet und wenn: wie werden sie entschädigt? Laut der National Commission of Aserbaidschan bei der UNESCO sind 903 offiziell registrierte sowie 1647 nicht offiziell registrierte Monumente zerstört. c. Eine vergleichbare Frage ergibt sich bezüglich der Moscheen. Es gab in Berg-Karabach sowie den 7 Distrikten wohl 67 genutzte bzw. funktionsfähige Moscheen – 63 davon sind zerstört und 4 stark beschädigt. d. Die 7 aserbaidschanische Distrikte wurden „vollkommen freigesiedelt“ und derart „renaturalisiert“. Dabei wurden entgegen internationalem Recht u.a. erstens Rohstoffe (Holz, Erze usw.) aggressiv ausgebeutet und zweitens wurden diese Gebiete stark vermint und als Müllhalden auch für radioaktiv verstrahltes Material (möglicherweise auch von europäischen Drittstaaten?) genutzt. Sie stellen z.T. ein erhebliches Umweltrisiko dar. Diese Gebiete sind über Jahre hinaus nur teilweise besiedelbar und es fallen erhebliche Kosten an. e. Offen ist die infrastrukturelle Anbindung Schuschas und der befreiten Gebiete in Berg-Karabach. Erfolgt sie gesichert auch über den Lachin-Korridor? Unterliegt dann ganz Berg-Karabach faktisch einer russischen Kontrolle? Oder wird eine neue Infrastruktur gebaut? f. Offen ist auch der Umgang mit den von Armeniern begangenen Zerstörungen und Verwüstungen (nicht nur in Terter u.a. Orten), schließlich gab es keine Kriegserklärung seitens Armeniens oder Aserbaidschans.i Hier liegen Schadensersatzansprüche in erheblichem Ausmaß vor. Eine Erstattung wird Aserbaidschan schwer eintreiben können. Armenien könnte – nicht nur als Demonstration eines gewollten friedlichen Neuanfanges – einen Entschädigungsfond einrichten, der aus dem armenischen Staatshaushalt (u.U. aus einem Weltbank-Kredit) und aus Einzahlungen seitens der Diaspora (in USA, speziell im südlichen Californien sowie in Frankreich usw.), die die armenischen Militärausgaben überwiegend getragen haben, sowie seitens Drittländer gespeist wird. Den kulturellen und teilweisen ökologischen Genozid hätte die OSZE- Minsk-Gruppe großteils verhindern können und wohl auch müssen. Aserbaidschan hat die internationalen Organisationen stets über Zerstörungen usw. informiert. Die Minsk-Gruppe hätte es öffentlich und damit transparent machen können und müssen, um somit Druck auf die armenische Politik auszuüben. Aber es erscheint nicht vollkommen abwegig, dass die Mehrheit der Gruppen-Mitglieder davon ausgingen oder sogar anstrebten, daß die faktische Front bzw. Waffenstillstandslinie von 1994 letztlich zur finalen Grenze wird. Entsprechend fühlte sich Armenien scheinbar sicher und war entsprechend zu keinem Zeitpunkt bereit, auch nur einen Distrikt an Aserbaidschan zurückzugeben. Armenien hat derart die OSZE und insbesondere die Minsk-Gruppe genutzt und deren Glaubwürdigkeit und Reputation nahezu vollständig „zerstört“. Aserbaidschan hat 27 Jahren auf das Recht vertraut und im Vertrauen auf das Völkerrecht, die teure Minsk-Gruppe sowie die Völkergemeinschaft sowie UN-Resolutionen usw. geduldig gewartet. Nun hat es kurz vor Ende einer „günstigen“ Periode in knapp zwei Monaten erreicht, was mit der Minsk-Gruppe in 27 Jahren auch nicht teil- oder annäherungsweise erreicht wurde. Aserbaidschan hat in anerkennenswerter Haltung dann zweifelsfrei sehr viel erreicht. Aber ob alle Bemühungen letztlich Frieden für Aserbaidschan bringen – bleibt nur zu hoffen. W.F.,ii Stand: 12.11.20 Zum Krieg um Berg-Karabach erschienen: I. Zum Krieg zwischen Armenien und Aserbaidschan, 10.10.2020 II. Aserbaidschans Kampf ums Völkerrecht, 26.10.2020 III. Schuscha und wie weiter?, 8.11.2020 IV. Der zweite Waffenstillstand: Frieden für Aserbaidschan?, 12.11.2020
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Versicherungen
Private Haftpflichtversicherungen: In jedem sechsten Haushalt bestehen Versicherungslücken
Gravierende Unterschiede zwischen den Haushalten erkennbar
Generell gehört eine Privathaftpflichtversicherung zu den eigentlich zwingend notwendigen Absicherungen. Denn sie versichert laut Angaben der Verbraucherzentrale vor eigens verursachten Schäden an oder am Eigentum Dritter. Ob schwere Unfälle oder zerstörte Gebäude: Alle durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden deckt diese Versicherung in unbegrenzter Höhe ab. Experten empfehlen Haftpflichtversicherungen, die Privat-, Sach- und Totalschaden abdecken, für Jedermann: sowohl für Singles, als auch für Familien. In der Realität verzichten viele Haushalte nach wie vor darauf, zu guten Konditionen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mitteilt, entscheiden sich bis zu 17 Prozent aller Haushalte gegen eine solche finanzielle Absicherung. Auffällig ist dabei, dass erwähnenswerte Zusammenhänge zwischen dem persönlichen Einkommen und dem Versicherungsstatus existieren. So schließen Menschen mit weniger Einkommen aus statistischer Sicht seltener eine Haftpflichtversicherung ab. Bei den Geringverdienern überwiegt gar der Anteil derer, die nicht gegen auftretende Haftpflichtschäden abgesichert sind. Insbesondere unter den Geringverdienern, deren monatliches Einkommen weniger als 1.100 Euro beträgt, ist eine Haftpflichtversicherung selten zu finden. So hätten lediglich 65 Prozent dieser Haushalte eine Haftpflichtversicherung; bei Geringverdienern mit dreistelligem Einkommen schrumpft dieser Anteil auf 50 Prozent. Generell neigen in den genannten Haushalten eher jüngere und bildungsärmere Menschen zur Versicherungslosigkeit.95 Prozent der Haushalte in hohen Einkommensklassen sind versichert
In Haushalten mit höheren Einkommensklassen spielen private Versicherungen eine größere Rolle. Bis zu 95 Prozent dieser Haushalte haben eine oder mehrere Policen abgeschlossen. Der prozentual größere Verbreitungsgrad hängt mit den persönlichen Wertgegenständen zusammen. Da die Besitztümer bei monatlichen Gehältern über 3.200 Euro größer sind und viele Gutverdienende diesen dementsprechend großen Wert beimessen, entscheiden sie sich für eine Versicherung. Umgekehrt verhält sich das Prinzip bei Geringverdienern: Da sie weniger Wertgegenstände haben und somit (meistens) ein geringeres persönliches Risiko, schließen sie häufig keine Versicherung ab oder sind bei anderen Personen mitversichert.Alleinstehende sind häufiger ohne Versicherungsschutz als Eltern
Die wichtigste freiwillige Police ist bei einigen Personengruppen besonders häufig, bei anderen seltener vertreten. Von den Alleinstehenden in Deutschland haben den Angaben des Statistischen Bundesamts zufolge bis zu 27 Prozent keine Privathaftpflichtversicherung. Auch bei Alleinerziehenden beträgt der Anteil der Versicherungslosen 23,4 Prozent. Anders sieht das Versicherungsverhältnis bei kinderfreien Paaren und Familien aus: So hätten Paare ohne eigene Kinder lediglich in 11 Prozent keinen Versicherungsschutz. Bei Familien mit ein oder mehreren Kindern sinkt der Anteil der Versicherungslosen gar auf 7,4 Prozent ab.Unverheirateten Paaren wird zur Vorsicht geraten
Prinzipiell steht es unverheirateten Paare frei, sich entweder gemeinsam oder voneinander unabhängig zu versichern. Zunächst erscheint vielen eine gemeinsame Versicherung als solides Fundament, um sich bei vergleichsweise geringen Kosten abzusichern. Faktisch kann dies, wie Studien belegen, bei untereinander verursachten Schäden allerdings verhängnisvoll ausgehen. Denn: Eine gemeinschaftliche Police bietet keinen vollumfänglichen Schutz, sondern weist erhebliche Lücken auf. Größere Sachschäden entwickeln sich in dieser Konstellation zum Problem, da durch die gemeinsame Versicherung auftretende Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind. Vor allem bei auftretenden Personenschäden, bei denen zumeist Schadensersatzansprüche entstehen, können die anfallenden Kosten schnell auf Dritte – etwa die Krankenversicherung – übergehen. So kann eine Unachtsamkeit einen finanziellen Schaden in nicht absehbarer Höhe nach sich ziehen. Umso wichtiger bleibt es für Paare, einen gemeinsamen Vertrag ausschließlich mit einer entsprechenden Klausel, die gemeinschaftliche Personenschäden mitversichert, abzuschließen. Fazit: Private Haftpflichtversicherung ist und bleibt eine der häufigsten Versicherungen Ausgehend von den erhobenen Daten des Statistischen Bundesamtes, bleibt die private Haftpflichtversicherung bei den Deutschen die häufigste Police. Größere „Versicherungslücken“ ergeben sich hingegen bei der privaten Unfallversicherung, die lediglich 42 Prozent der Haushalte besitzen. Am seltensten ist die Risikolebensversicherung in Deutschland, für die sich lediglich 17 Prozent der Haushalte entscheiden, vertreten.
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Die Profiteure des Corona-Virus: Online Casinos
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Handelsblatt: In der türkischen Wirtschaft ist von Krise keine Spur
Er betonte, dass die zweistelligen Zuwächse in der Produktion von Vorleistungs- und Investitionsgütern im Hinblick auf die Wachstumsdynamik vielversprechend seien. Nach Teilsektoren betrachtet, stiegen die Vorleistungs- und Investitionsgüterindizes im September dieses Jahres um 10,9 Prozent bzw. 10,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Von allen Indizes des verarbeitenden Gewerbes verzeichneten auf Jahresbasis die Produkte der mittleren Hochtechnologie mit einem Anstieg von 13,8 Prozent den höchsten Zuwachs.
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Auch das Wirtschaftsmagazin Handelsblatt berichtet von Rekordgewinnen türkischer Unternehmen.
Der Energiekonzern Enerjisa, an dem auch der deutsche Energieversorger Eon beteiligt ist, überraschte Anleger demnach mit einem Quartalsgewinn, der 33 Prozent höher lag als im Vergleichszeitraum 2019. Die Türkei-Tochter von Coca-Cola habe ihren Reingewinn im dritten Quartal um 54 Prozent gesteigert. Selbst bereinigt um den Lira-Verfall liege das Plus bei 18 Prozent. Wie Handelsblatt weiter berichtet, steigerte die türkische Discounterkette Sok den operativen Gewinn um 21 Prozent, der führende türkische Petrochemie-Konzern Petkim um 27 Prozent. Der Zementhersteller Cimsa habe seinen Reingewinn sogar um mehr als 1000 Prozent erhöht. Auch der Mediamarkt-Konkurrent Teknosa habe ein Rekordergebnis eingefahren, so Handelsblatt.
Lira steigt in Rekordzeit
Am Samstag hatte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan überraschend den Chef der türkischen Zentralbank , Murat Uysal, nach kaum anderthalb Jahren im Amt gefeuert.
Naci Agbal wurde zum neuen Notenbankchef ernannt. Am Tag darauf reichte auch Erdogans Schwiegersohn, Finanzminister Berat Albayrak, seinen Rücktritt ein. Seitdem hat die türkische Lira schlagartig zum Dollar und Euro an Wert gewonnen. Nachdem die Lira am Samstag gegenüber dem Euro mit 10,12 einen neuen Tiefstand erreichte, stieg ihr Wert in nur wenigen Tagen um beachtliche 10,73 Prozent auf 9,0342 (Freitagmittag) und erreichte somit den höchsten prozentualen Anstieg seit über zwei Jahren.
