Dortmund (nex) – Nach Recherchen des WDR-Magazins Westpol ist es bei einem Polizeieinsatz am 9. März 2016 in einer kommunalen Flüchtlingsunterkunft in Warburg zu verbalen und körperlichen Übergriffen durch die Polizei gekommen.
Eine Syrerin, alleinerziehende Mutter von drei Kindern, sollte zwangsweise in eine andere Unterkunft gebracht werden. Dem WDR-Magazin Westpol liegt dazu Videomaterial vor. Darauf ist zu sehen und zu hören, wie ein Polizist der syrischen Flüchtlingsfrau mit den Worten droht:
„Wenn sie nicht mitkommt, leg ich sie in Ketten und zerre sie raus. Ist mir scheißegal. Ich habe keine Zeit und keine Lust. Ich bin auch nicht ihr Freund (…) ist mir auch scheißegal ob da ein Kind ist, das packe ich auch in Ketten.“
Kurz darauf wird die Familie mit Zwang in den Polizeiwagen gezerrt. Auf dem Videomaterial ist zusehen, dass ein Polizeibeamter den zwölfjährigen Sohn festhält und ein anderer die Mutter zu Boden stößt. Die Vorfälle während des Polizeieinsatzes bestätigen mehrere Augenzeugen gegenüber Westpol (WDR Fernsehen, Sonntag, 20. März, 19.30 Uhr). Hintergrund des Einsatzes waren Ereignisse, die bereits einige Tage zurücklagen.
Die alleinerziehende Mutter hatte zuvor sexuelle Belästigungen in der Einrichtung durch Mitbewohner beklagt. Als Reaktion darauf entschied die Stadt, die Familie zu verlegen. Der mutmaßliche Täter blieb nach Westpol-Recherchen dagegen in der Einrichtung. Die Stadt Warburg wollte den Polizeieinsatz nicht kommentieren. Auch das NRW-Innenministerium äußerte sich auf Nachfrage bislang nicht. Wie die Polizei im Kreis Höxter mitteilte, sind gegen die eingesetzten Polizeibeamten Disziplinarverfahren eingeleitet worden.
Brüssel (nex) – Wie mehrere Medien berichten, soll am Freitag im Brüsseler Brennpunktviertel Molenbeek der wegen seiner führenden Beteiligung an den Anschlägen von Paris im November 2015 gesuchte mutmaßliche IS-Terrorist Salah Abdeslam bei einer Razzia gefangen genommen worden sein. Es soll der Polizei gelungen sein, den Verdächtigen, der bei dem Einsatz verletzt worden sein soll, einzukreisen und festzusetzen. Die Polizei wollte bis dato die Meldungen noch nicht bestätigen, nur, dass es eine Razzia gebe, die noch andauere.
Im Zuge der Operation sollen mehrere Schüsse gefallen sein. Eine Person soll bei dem Einsatz getötet worden sein, berichten mehrere Medienformate unter Berufung auf die Beobachtungen eines Reporters. Abdeslam selbst soll jedoch lebend gefasst worden sein. Vor drei Tagen hatte es bereits im Stadtteil Forest eine Schießerei mit Terrorverdächtigen gegeben, bei der ein Mann getötet und vier Beamte verletzt worden sein sollen. In dem Gebäude, in dem sich die Verdächtigen verschanzt hatten, wurden Fingerabdrücke Abdeslams, des möglichen Rädelsführers der Pariser Attentate, gefunden. Neben diesem soll noch einer weiteren Person bei dem Einsatz die Flucht aus der Wohnung gelungen sein. Zu den Anschlägen von Paris bekannte sich die Terrormiliz Islamischer Staat. Bei den zeitgleich an mehreren Orten der Stadt verübten Anschlägen waren 130 Menschen getötet worden.
Das israelische Militär stellt Palästinenser wegen Facebookposts vor Gericht
Etwa 150 Palästinenser wurden wegen angeblicher Hetze auf Facebook vor israelische Militärgerichte gestellt. Nun stehen Armee und Schin Bet, der israelische Inlandsgeheimdienst, vor der schwierigen Aufgabe, zu beweisen, was Hetze bedeutet, und geben dann auch öfter mal auf. Und anstatt Verdächtige freizulassen, wie die eigene gerichtliche Anordnung es erfordert, nimmt die Armee sie in Verwaltungshaft.
In einem kleinen Wohnwagen, der dem Ofer Militärgericht als Gerichtssaal dient, steht ein älterer Teenager aus Silwas, einem Dorf im Westjordanland, wegen Hetze in sozialen Netzwerken vor Gericht. Bei der nur wenige Minuten dauernden Anhörung führt der Militärstaatsanwalt an, dass der Jugendliche das Foto eines Märtyrers geteilt habe und dies eine Bedrohung der Sicherheit in der Region darstelle. Der Verteidiger kontert, dass das Teilen eines Fotos unter Meinungsfreiheit fällt. Nach Angaben von Addameer, einer Organisation, die sich für die Rechte palästinensischer Inhaftierter einsetzt, ist dieser Fall nur einer von etwa 150 Fällen, die seit Oktober 2015 vor israelische Militärgerichte gebracht wurden. Der einzige Vorwurf lautete immer Hetze in sozialen Medien oder dass man „sich in den Dienst einer verbotenen Organisation gestellt“ habe.
Rechtsanwälte der PPC, der Vereinigung der palästinensischen Gefangenen, sagen, dass sie etwa 40 Fälle vorgestellt hätten, in denen Hetze in den sozialen Medien seit Oktober vergangenen Jahres den einzigen oder den Hauptvorwurf darstellte. „Vor Oktober gab es solche Fälle selten, aber in den letzten Monaten häufen sie sich“, erklärt der Rechtsanwalt Munder Abu Ahmad. „Die Logik [der Behörden] lautet, dass du dir ein Messer schnappen und zum Damaskustor rennen wirst, wenn du auf Facebook einen Post verfasst hast.“ – Seit Oktober letzten Jahres gab es viele Messerattacken am Damaskustor in der Altstadt von Jerusalem. Kurz nachdem die letzte Gewaltwelle began, schienen die israelischen Behörden zu dem Ergebnis gekommen zu sein, dass die Hauptmotivation der Palästinenser, Gewalttaten zu begehen, Hetze ist, insbesondere Hetze in sozialen Netzwerken. Ein Anfang November vom Schin Bet veröffentlichtes Dokument besagt, dass die Angreifer als Jugendliche beschrieben werden können, die keinem politischen Lager zuzuordnen sind und die sich von den sozialen Medien „inspirieren lassen“. Dem Bericht des Schin Bet zufolge waren viele Attentäter Nachahmungstäter. Zu wenig Facebookfreunde? Wie wäre es mit den Freunden der Freunde?
Die Welt der sozialen Medien ist noch relativ jung. Auch die ganze Problematik ist neu für das israelische Militärgerichtssystem. So muss es sich beispielsweise die Frage stellen lassen, was genau Hetze auf Facebook bedeutet. Muss die Person in den sozialen Medien eine große Reichweite haben? Muss der Attentäter als Grund für seinen Angriff den betreffenden Post angeben? Die Prüfung von etwa einem Dutzend „Hetze-Fällen“ vor Militärgerichten liefert keine einzige Antwort. In einem Fall argumentierte die Staatsanwaltschaft, dass selbst wenn der Beschuldigte selbst nicht eine beeindruckende Anzahl an „Freunden” habe, das Material trotzdem noch viel weiter verbreitet werden könnte, wenn nämlich einer seiner Facebookfreunde weit mehr Follower hätte als der Beschuldigte selbst. So bestünde die Möglichkeit, dass einer dieser Leute – also einer der Freunde des Freundes – von dem Post beeinflusst und zu einer Gewalttat angestachelt werden könnte.
Palästinenser wurden auch schon wegen Postens und Teilens verschiedener Ideen, Meinungen, Aufrufen zu Aktionen – oder auch wegen ihres Fehlens – unter Anklage gestellt. Im Dezember verhandelte das Militärgericht Ofer den Fall eines jungen Mannes aus Hebron, der auf Facebook folgende Zeilen postete: „An alle Bürger Jerusalems und des ’48 (’48=die Demarkationslinie zwischen Israel und den von Israel im Sechstagekrieg besetzten Gebieten, u. a. das Westjordanland, den Gazastreifen und die Golanhöhen) Wenn du einen Siedler siehst, dann rufe ‚Terrorist‘ auf Hebräisch und rufe, er sei ein Palästinenser und habe ein Messer dabei, sodass er von den Besatzern getötet wird.“ Dieser Post hatte fünf „Likes“ bekommen.
Eine weitere Anklage zitiert einen Post mit 72 „Likes”: Das Foto von Malek Shahins Körper, einem 21-Jährigen vom Flüchtlingslager Dheisheh, der durch Schüsse der israelischen Armee ums Leben kam. Unter dem Foto war zu lesen: „Meine Heimat hat mir beigebracht, dass das Blut der Märtyrer die Grenzen unserer Heimat markiert.“ In einem anderen Fall wies der Verteidiger darauf hin, dass das Foto, das Gegenstand der Verhandlung war, und das der Angeklagte „geteilt“ hatte, tatsächlich das Foto des eigenen Bruders des Angeklagten war. Der Bruder war von der israelischen Armee getötet worden.
Selbst der Aufruf zum Protest gilt bei Palästinensern als HetzePalästinensische Zivilisten, die im Westjordanland leben, unterstehen dem israelischen Militärgerichtssystem, in dem nicht Gesetze erlassen worden sind – es sind Militärerlasse. Die Unterschiede zwischen diesen Erlassen und dem israelischen Zivilrecht sind oft enorm. Da ist beispielsweise der Unterschied zwischen der Straftat der Hetze im „Erlass zu den Sicherheitsbestimmungen“ (dem die Palästinenser unterstehen) und im israelischen Gesetz. Das Militärgesetz bestimmt, dass eine Rede, „die den öffentlichen Frieden oder die öffentliche Ordnung stören könnte“, unter den Straftatbestand der Hetze fällt. Die israelische Gesetzgebung setzt die Messlatte weit höher: Sie fordert, dass eine reale Möglichkeit gegeben sein müsse, dass [die Veröffentlichung] zu Gewalt- oder Terrorakten führen könnte.“
„In den [besetzten] Gebieten ist schon etwas, das eventuell zu einem Protest führen könnte, eine Straftat“, erklärt der Rechtsanwalt Smadar Ben Natan. „Aber natürlich bestehen die Unterschiede nicht nur dem Wortlaut des Gesetzes nach. In Israel sind Meinungs- und Versammlungsfreiheit in der Verfassung verankerte Rechte – was im Westjordanland nicht der Fall ist.“
Die Definition von Hetze im Militärerlass, dem die Palästinenser unterstehen, kann so weit ausgelegt werden, dass „der Besitz eines Objekts mit der Absicht, die öffentliche Meinung zu beeinflussen“ oder auch nur das Loben, die Unterstützung einer feindlichen Organisation oder ihrer Aktionen oder das Sympathisieren mit ihr schon reichen, diesen Straftatbestand zu erfüllen.
Der Schin Bet versucht, Kausalzusammenhänge herzustellenDa die Zahl der „Hetze-Fälle“ zunimmt, scheinen die israelische Armee und die Geheimdienste bemüht zu sein, zumindest vor Gericht nachzuweisen, dass die Veröffentlichung von mit „Terrorattacken“ sympathisierenden Botschaften in sozialen Medien beweise, dass jemand gefährlich sei und seine Posts andere zu Gewalttaten verleiten könnten. Zu diesem Zweck hat die Militärstaatsanwaltschaft vor Kurzem das Rechtsgutachten eines Schin Bet-Experten über Verhaltensmuster auf Facebook und die Gefahr der Hetze in sozialen Medien vorgelegt Die Expertenmeinung war Bestandteil der Berufung, die gegen die Anordnung eines Richters eingelegt wurde. Dieser hatte die Freilassung eines jungen Palästinensers aus dem Dorf Silwad angeordnet. Der junge Mann war wegen Teilens eines Videos angeklagt, das Steinewerfer zeigte und auf dem Folgendes zu lesen war: „Get up and fight and set the [West] Bank alight.“ Die Armee beantragte vor Gericht – wie in allen anderen für diesen Artikel überprüften Fällen auch –, den Angeklagten für die Dauer des Gerichtsverfahrens im Gefängnis zu verwahren.
Berlin (nex) – Deutschland trauert um Guido Westerwelle. Der ehemalige Bundesaußenminister erlag am heutigen Freitag einer Leukämie-Erkrankung. Das bestätigte die Guido Westerwelle Foundation. Westerwelle hatte sich nach Bekanntwerden seiner Krebserkrankung im Juni 2014 weitgehend aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. Im Vorjahr veröffentlichte er sein autobiografisches Buch „Zwischen zwei Leben“. Der am 27. Dezember 1961 in Bad Honnef geborene Westerwelle trat 1980 der FDP bei und zählte dort zu den Mitgründern der Jungen Liberalen. 1994 wurde er zum Generalsekretär der Liberalen gewählt, 2001 übernahm er von seinem Vorgänger Wolfgang Gerhardt den Parteivorsitz.
Im Jahre 2002 ging er mit dem so genannten „Guidomobil“ auf Wahlkampftour, um das zuvor gemeinsam mit dem damaligen Generalsekretär Jürgen Möllemann ausgerufene „Projekt 18“ und eine Haltung der Äquidistanz zu den Großparteien voranzubringen. Die Affäre um kontroverse Äußerungen Möllemanns zur Politik gegenüber Israel und die Flut in Ostdeutschland, die den „Spaßwahlkampf“ der FDP jäh zu einem Anachronismus umwandeln sollte, sorgten dafür, dass die Partei weit unter ihrem Wahlziel blieb. Im Jahre 2005 konnte Westerwelle mit einem betont seriösen Auftreten den Stimmenanteil der Liberalen auf 9,8 und 2009 als Oppositionsführer zur Großen Koalition auf 14,6 Prozent ausbauen, was ausreichte, um gemeinsam mit CDU und CSU einen Regierungswechsel herbeizuführen.
Als Regierungspartei blieb die FDP jedoch weit hinter den Erwartungen der Wähler zurück und wurde bei mehreren Landtagswahlen dafür massiv vom Wähler abgestraft. Guido Westerwelle, der als Bundesaußenminister und Vizekanzler in der Regierung saß, entschied sich dazu, zum Parteitag am 13. Mai 2011 nicht mehr für den Bundesvorsitz der FDP zu kandidieren. An der Parteispitze folgte ihm Philipp Rösler. Guido Westerwelle galt mit seiner deutlichen Parteinahme für Steuersenkungen, seiner Kritik an der hohen Staatsquote und dem vermeintlich „anstrengungslosen Wohlstand“ durch den deutschen Sozialstaat, der „spätrömischer Dekadenz“ gleichkomme, als prononcierter Wirtschaftsliberaler, der die seit 1983 vollzogene Wende weg von der sozialliberalen Ausrichtung der FDP während der 1970er Jahre fortführte.
Istanbul (nex) – Die nach der Aufhebung des Embargos gegen den Iran infolge des Atomabkommens vom Vorjahr eingetretene wirtschaftliche Wiederbelebung hat sich auch auf die Reiselust der iranischen Bevölkerung ausgewirkt. Dadurch sind auch zahlreiche Städte in der Türkei, darunter vor allem Istanbul, zu beliebten Urlaubszielen der Iraner geworden. Zwischen den beiden Ländern finden derzeit 18 regelmäßige Flüge pro Tag statt. Zum Newroz-Fest werden voraussichtlich alle Flüge in die Türkei ausgebucht sein. Die Auslastungsrate der Flüge nach Istanbul ab Teheran, Schira, Meschhed, Isfahan und Ahvaz liegt derzeit bei 85 Prozent. Von Istanbul aus starten wiederum wöchentlich 165 Flugzeuge in verschiedene iranische Städte.
Bereits im Jahr 2015 hatten laut Timur Bayindir, dem Präsidenten der Tourismus-, Hotellerie- und Investoren-Vereinigung (TUROB), rund 1,6 Millionen Iraner die Türkei besucht, was eine Steigerung von 6,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ausmachte. Bayindir zufolge gehören iranische Touristen zu den Top-Einkaufsgruppen der Türkei. „Eine der bedeutsamsten Herkunftsländer ausländischer Touristen für die Türkei ist der Iran“, erklärte der Verbandschef. „Mit der Aufhebung der Sanktionen gegen den Iran werden wir in vielen Bereichen eine Normalisierung sehen, einschließlich der Tourismusbranche. Wir erwarten positive Erträge in diesem Bereich.“
Stuttgart (ots) – Unter allen in Deutschland zugelassenen Oldtimern mit Abstand am meisten gefahren wird der „VW-Käfer“, von dem es über 30.000 Exemplare mit einer H-Zulassung gibt. Jeder zweite Oldtimerbesitzer ist mit einem „alten Benz“ unterwegs. Doch wie sieht es mit dem technischen Zustand dieser Klassiker aus? Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hat Deutschlands zehn beliebteste Oldtimer unter die Lupe genommen und deren häufigste Mängel aufgelistet.
GTÜ nimmt die zehn meistgefahrenen Klassiker mit H-Kennzeichen unter die Lupe. Umweltbelastung, Bremsanlage, Beleuchtung und Elektrik sind die Sorgenkinder bei der Hauptuntersuchung.
Mängelzwerg unter den Top-10-Oldtimern ist die Mercedes Pagode. Genau 61,6 Prozent der von den GTÜ-Prüfingenieuren gecheckten Autos absolvierten die Hauptuntersuchung (HU) „ohne erkennbare Mängel“, dicht gefolgt vom Porsche 911/912 mit 61,2 Prozent mängelfreien Fahrzeugen. Den dritten Platz mit 60,7 Prozent belegt der Mercedes Heckflosse.
Das ist jedoch nur die eine Seite des Sterns. Beim Mercedes W123 stellten die Prüfer hingegen an 54 Prozent der Fahrzeuge Mängel fest. Das ist die höchste Mängelzahl aller von der GTÜ geprüften Top-Oldtimer in Deutschland. Auch beim Opel Kadett sind mehr als die Hälfte (52,4 Prozent) der Autos mit Mängeln unterwegs.
(Foto: GTÜ)
Umweltmängel wie Ölverlust, defekte Auspuffanlage und schlechte Abgaswerte stehen an erster Stelle der festgestellten Mängel. Hier erobert der VW Käfer mit den mit Abstand meisten Umweltmängeln einen unrühmlichen Spitzenplatz. Der Mercedes W123 landet auf dem zweiten Platz der „Umweltsünder“.
Ein weiteres Sorgenkind bei der HU ist häufig der schlechte Zustand von Beleuchtung und Elektrik, gefolgt von mangelhaft funktionierenden oder gar defekten Bremsanlagen.
Gütersloh (ots) – Die Social-Media-Reichweite von Bertelsmann und seinen Tochter-Unternehmen erreicht immer größere Dimensionen: Mehr als 1,2 Milliarden Follower weltweit sind aktuell als Abonnenten bei YouTube, als Fans bei Facebook sowie bei Twitter oder Google+ mit den Angeboten des internationalen Medien-, Dienstleistungs- und Bildungsunternehmens verbunden.
Über 9.000 Social-Media-Kanäle auf einer Website gebündelt – Filter für Sprachen sowie für Themen wie Mode, Kochen und Fitness
Gebündelt wird die Social-Media-Welt von Bertelsmann auf einer eigenen Website – der Social Cloud (socialcloud.bertelsmann.com). Inzwischen können Nutzer hier in mehr als 9.000 unterschiedlichen Kanälen stöbern oder sich gezielt an der thematischen Sortierung orientieren. Die Bandbreite reicht von Modetipps über aktuelle News, Angebote für Kinder und Musikvideos bis zu Kochrezepten und Literaturempfehlungen. Die Mehrzahl der Nutzer greift dabei auf englischsprachige Angebote zu, auch die Nachfrage nach spanischen Inhalten wächst stark. Mit über 70 Millionen Nutzern deutschsprachiger Angebote erreicht Bertelsmann auch im heimischen Markt ein großes Publikum.
Das größte Wachstum verzeichnet Bertelsmann dabei aktuell auf der Videoplattform YouTube, wo die einzelnen Geschäfte des Konzerns über 5.000 unterschiedliche Video-Kanäle betreiben. Erst vor kurzem hat sich die RTL-Group-Tochter BroadbandTV an die Spitze der Multi-Channel-Netzwerke gesetzt.
Karin Schlautmann, Leiterin der Bertelsmann-Unternehmenskommunikation, sagt: „Bertelsmann vereint internationale Fernseh-Stars, beliebte Mode-Bloggerinnen, renommierte Literaten und unzählige weitere Kreative zu einem der wohl reichweitenstärksten Online-Angebote überhaupt. All unsere Geschäfte sind tief in der digitalen Welt verankert, entsprechend groß ist die Bandbreite unserer Social-Media-Kanäle. Das rasante Wachstum unser Social Cloud, in der wir all diese Angebote gebündelt illustrieren, verdeutlicht dies. Nirgendwo ist die kreative Vielfalt von Bertelsmann digital so klar ersichtlich wie hier.“
Über Bertelsmann
Bertelsmann ist ein Medien-, Dienstleistungs- und Bildungsunternehmen, das in rund 50 Ländern der Welt aktiv ist. Zum Konzernverbund gehören die Fernsehgruppe RTL Group, die Buchverlagsgruppe Penguin Random House, der Zeitschriftenverlag Gruner + Jahr, der Dienstleister Arvato, die Bertelsmann Printing Group, das Musikunternehmen BMG sowie die Bertelsmann Education Group. Mit mehr als 112.000 Mitarbeitern erzielte das Unternehmen im Geschäftsjahr 2014 einen Umsatz von 16,7 Mrd. Euro. Bertelsmann steht für Kreativität und Unternehmergeist. Diese Kombination ermöglicht erstklassige Medienangebote und innovative Servicelösungen, die Kunden in aller Welt begeistern.
Leipzig (ots) – Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ist der im Jahr 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag rechtmäßig. Die Revisionen der Kläger wies das Gericht nach eingehender mündlicher Verhandlung in seiner Verkündung am 18. März 2016 zurück. Die Kläger hatten verfassungsrechtliche Einwände gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags durch den Bayerischen Rundfunk und den Westdeutschen Rundfunk vorgebracht.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit die bislang einheitliche Rechtsprechung in allen Bundesländern. Zuvor hatten bereits über 30 Verwaltungsgerichte, mehrere Obergerichte und die Landesverfassungsgerichte von Bayern und Rheinland-Pfalz den Rundfunkbeitrag überprüft und seine Rechtmäßigkeit bestätigt.
Der in der ARD für das Rundfunkbeitragsrecht federführende SWR-Justitiar, Herr Dr. Hermann Eicher, begrüßt die Entscheidung des Gerichts: „Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln. Zu einem geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse Alternative.“ Für den Juristischen Direktor des Bayerischen Rundfunks, Herr Prof. Dr. Albrecht Hesse, sind damit die wesentlichen Fragen zum Rundfunkbeitrag beantwortet: „Nach Ansicht des Gerichts trägt der Rundfunkbeitrag seinen Namen zu recht. Abgabenrechtlich handelt es sich um einen Beitrag und nicht etwa um eine Steuer. Diese Abgabe fällt auch in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die zum Abschluss des Staatsvertrages berechtigt waren.“
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit den Grundrechten, vor allem dem Gleichbehandlungsgebot, vereinbar sei. Insbesondere der Umstand, dass für jede Wohnung ein Beitrag zu zahlen sei, unabhängig davon, ob Rundfunkgeräte vorhanden sind, sei verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden.
Mit der Abweisung durch das Bundesverwaltungsgericht ist der Verwaltungsrechtsweg erschöpft. Die Kläger haben nun noch die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben.
Ankara (nex) – Premierminister Ahmet Davutoglu warnte am Freitag die politischen Führer der EU, dass es sich beim Angebot Ankaras, den Flüchtlingsstrom nach Europa zu drosseln, um eine humanitäre Angelegenheit und nicht um ein „Thema zum Feilschen“ handle.
„Für die Türkei stellt das Flüchtlingsproblem kein Thema zum Verhandeln, sondern eine Sache humanitärer und europäischer Werte dar“, erklärte Davutoglu bei seiner Ankunft in Brüssel, wo er zu einem Gipfeltreffen mit Regierungschefs der EU zusammenkommen wird. Davutoglu unterstrich, dass das Hauptziel der Türkei sei, den Flüchtlingen durch eine humanitäre Perspektive zu helfen und die Beziehungen zwischen der Türkei und der Europäischen Union zu stärken.
„Wir hoffen, eine gemeinsame Basis zu finden unter dem Banner eines Rahmenabkommens, das auf gemeinsamen Zielen beruht“, erklärte Davutoglu und erklärte, diesbezüglich hoffnungsvoll zu sein.
Brüssel (nex) – Der britische Premierminister Cameron kündigte an, dass sein Land keine weiteren Syrer mehr aufnehmen werde. „Vereinbarungen über visumfreies Reisen zwischen der EU und der Türkei haben keinerlei bindende Wirkung für Großbritannien“, sagte er. Cameron, der an einem EU-Gipfel in Brüssel teilnahm, sprach bei seiner Ankunft mit Reportern und wies dabei darauf hin, dass sein Land am EU-Programm zur Umverteilung syrischer Migranten auf dem gesamten Kontinent nicht teilnehmen werde.
Cameron erklärte am Donnerstagabend vor Reportern: „Da wir unsere Grenzkontrollen beibehalten haben und nicht dem Schengenraum angehören, werden wir den Türken keinen visafreien Zugang als Teil der Vereinbarung anbieten. Wir behalten unsere eigene Migrationspolitik bei.“ Cameron fuhr fort: „Wir haben bereits gesagt, was wir in der Frage der Aufnahme syrischer Flüchtlinge in Großbritannien tun werden und das läuft jetzt auch so. Wir werden nicht wegen dem, was heute hier diskutiert wird, mehr Flüchtlinge aufnehmen. Wenn wir zu einer Einigung gelangen könnten, die die Migranten auf den griechischen Inseln in die Türkei zurückkehren lässt – das wäre ein guter Fortschritt.“
Großbritanniens Regierung hat beschlossen, am EU-Programm zur Umverteilung syrischer Migranten, die den Kontinent erreichen, nicht teilzunehmen. Stattdessen erklärt sie sich bereit, 20 000 Migranten aus Camps in den Ländern aufzunehmen, die wie die Türkei direkt an Syrien angrenzen.