Berlin (dts) – Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, kurz BfDI, wird zu einer eigenständigen obersten Bundesbehörde aufgewertet. Ab dem 1. Januar 2016 unterliege die Bundesbeauftragte ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle, teilte das Innenministerium am Mittwoch mit. Mit der Veränderung sei auch ein erheblicher Stellenzuwachs bei der BfDI verbunden.
Durch die Stärkung der Unabhängigkeit werde die BfDI ihre „wichtige Kontrollfunktion intensiver wahrnehmen“ können, erklärte Bundesminister Thomas de Maizière (CDU).