In Coronavirus-Impfverordnung wird Impfreihenfolge geändert
Am heutigen Mittwoch tritt eine Änderung der Coronavirus-Impfverordnung in Kraft. Danach werden Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und als Lehrkräfte in Grund- oder Förderschulen tätig sind, in die Gruppe der mit hoher Priorität zu impfenden Personen aufgenommen. Der Änderungsverordnung war eine Verständigung zwischen den Gesundheitsministerinnen und -ministern von Bund und Ländern vorausgegangen. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
„Die veränderte Impfpriorisierung in der Impfverordnung ist ein positives Signal für alle Lehrkräfte in Grund- und Förderschulen sowie Erzieherinnen und Erzieher in Kinderbetreuungseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Sie werden damit vermutlich in naher Zukunft ein Angebot erhalten können, sich früher als bislang vorgesehen gegen COVID-19 impfen lassen zu können. Dies könnte in den Grund- und Förderschulen sowie in den Kitas zu einem guten Stück mehr Sicherheit führen. Das ist gerade in diesen Tagen wichtig.
Die veränderte Impfreihenfolge geschieht vor allem mit Blick darauf, dass die Lehrerinnen und Lehrer besonders in Grund- und Förderschulen sowie die Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen und Menschen in der Kindertagespflege persönliche Kontakte von Berufswegen zu kleineren Kindern und damit ein höheres Risiko einer Ansteckung haben. Deswegen ist es richtig, sie beim Impfen zu bevorzugen, um eine zügige und sichere Umsetzung der Öffnungsstrategien zu unterstützen. Hierin kommt auch zum Ausdruck, welche Bedeutung Grundschulen, Förderschulen und Kindertageseinrichtungen für die Bildung und Zukunft unserer Kinder haben. Gerade die kleinen Kinder und ihre Familien sind von den coronabedingten Einschränkungen besonders betroffen. Wir sollten aber auch die Lehrerinnen und Lehrer an den anderen Schulen weiter im Blick behalten, auch wenn dort im Moment vor allem im Distanzunterricht gearbeitet wird.
Impfschutz ist neben der Einhaltung der bekannten AHA+L-Regeln und vermehrten Tests ein wesentlicher Baustein für einen möglichst sicheren Betrieb von Grundschulen, Förderschulen und Kitas in der Pandemie. Ich danke allen Beteiligten vor Ort für ihr Engagement in diesen schwierigen Zeiten.“
Hintergrund:
Die Coronavirus-Impfverordnung legt die Reihenfolge bei der Corona-Schutzimpfung fest. Höchste Priorität haben danach zum Beispiel über 80-Jährige, Menschen in Pflegeheimen, Personal auf Intensivstationen sowie in Notaufnahmen und Rettungsdiensten Tätige. In der Gruppe 2 „Hohe Priorität“ fallen zum Beispiel 70-80-Jährige, Menschen mit Trisomie 21 oder Demenz sowie Transplantationspatientinnen und -patienten. Durch die Änderung der Impfverordnung gehören nun auch Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und als Lehrkräfte in Grund- und Förderschulen tätig sind, in die Gruppe 2.
In der Gruppe 3 „Erhöhte Priorität“ sind zum Beispiel 60-70-Jährige, medizinisch vorbelastete Menschen, Polizei und Feuerwehr, Personal im Einzelhandel sowie die übrigen Lehrkräfte eingeordnet.