Berlin (nex) – Den im April letzten Jahres verhafteten türkischen Staatsangehörigen Ali H. Dogan hat das Kammergericht Berlin nach fünfmonatiger Verfahrensdauer heute zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und neun Monate gefordert.
Medienberichten zufolge wird die Verteidigung dagegen Revision einlegen. Dogan sei von Juli 2014 bis Juli 2015 als Gebietsleiter der in der BRD und im Ausland als Terrororganisation eingestuften PKK tätig gewesen. Wie mehrere Medien unter Berufung auf Polizeimitteilungen berichteten, habe Dogan durch Androhung von Gewalt für die PKK von kurdischstämmigen Gewerbetreibenden Schutzgeld erpresst.
Die PKK wurde 2002 von der EU zur Terrororganisation erklärt und ist seit 1993 in Deutschland verboten.
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