Osnabrück (nex) – Niedersachsen will die NPD von der bundesweiten staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen lassen. Nach Informationen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ wird das Kabinett am Dienstag eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes auf den Weg bringen.
„Die Finanzierung aus Steuermitteln von extremistischen Parteien, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, kann nicht hingenommen werden“, heißt es in der Gesetzesvorlage, die der „NOZ“ vorliegt.
Auch das Parteiengesetz soll geändert werden. Eine „wehrhafte Demokratie“ müsse es nicht hinnehmen, „dass die Grundprinzipien der Verfassung mit ihren eigenen Mitteln untergraben werden“. Die verfassungsrechtlich gebotene Toleranz anderer Meinungen und Ziele ende dort, wo konkrete extremistische Bestrebungen zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung genutzt würden.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte der „NOZ“: „Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei. Darüber hat das Karlsruher Urteil rechtliche Klarheit geschaffen. Wir greifen jetzt den Hinweis des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts auf und sorgen mit unserer schnellen Initiative dafür, dass die Parteienfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien so weit wie möglich eingeschränkt wird.“
Wer Rassismus und Ausgrenzung propagiere und von einer „inneren Verwandtschaft“ zum Nationalsozialismus gekennzeichnet sei, dürfe „nicht weiterhin durch Steuergelder am Leben gehalten“ werden, erklärte der Minister.
Konkret soll der der Bundestag aufgefordert werden, Artikel 21 des Grundgesetzes um einen Passus zu ergänzen, wonach der Ausschluss von Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung im Grundsatz möglich ist, sofern sich diese Parteien gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung wenden.
Eine Erweiterung von Paragraf 18, Absatz 1, des Parteiengesetzes soll sicherstellen, dass dies auch geschieht. Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes soll das Ende steuerlicher Vergünstigungen bedeuten, indem private Zuwendungen an entsprechende Parteien nicht mehr absetzbar sind.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag ein vom Bundesrat angestrengtes Verbot der NPD zwar abgelehnt, die Partei aber zugleich als verfassungsfeindlich eingestuft. Auf dieser Basis soll sie nun finanziell ausgetrocknet werden.
Auch interessant
Lammert begrüßt politische Bedeutung der Karlsruher NPD-Entscheidung