Karlsruhe (nex) – Den Bundesländern ist es auch im zweiten Anlauf nicht gelungen, ein Verbot der rechtsextremen Partei NPD zu erreichen. Für ein Verbot fehle es der NPD an der nötigen Bedeutung. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden.
Hierzu Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle: „Nach einstimmiger Auffassung des Zweiten Senats verfolgt die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele, es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt.“
Die Partei habe „nicht das Potenzial, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen“. Die NPD hat noch rund 5000 Mitglieder und ist in keinem deutschen Landesparlament mehr vertreten. Mandate hat sie nur noch auf kommunaler Ebene.
Der Bedeutungsverlust der NPD habe auch direkt mit dem Aufstieg der AfD zu tun. „Die AfD hat der Partei den Rang endgültig abgelaufen“, so der inzwischen aus der NPD ausgetretene ehemalige Partei-Vorsitzende Holger Apfel gegenüber dem rbb Fernsehen.
Damit scheitert zum zweiten Mal ein Antrag auf ein Partei-Verbot.
Da noch während des laufenden Verfahrens Spitzel des Verfassungsschutzes in der Parteispitze aktiv waren, musste das erste Verfahren 2003 eingestellt werden. Verfassungsrichter sahen damals das faire Verfahren verletzt.