Hamburg (ots) – Rudolf Müller, Spitzenkandidat der AfD für die Landtagswahl im Saarland, vertreibt in seinem Laden in Saarbrücken Geld aus Konzentrationslagern der Nationalsozialisten. Das berichten der stern und das ARD-Magazin „Panorama“ nach gemeinsamen Recherchen.
Müller hat in seinem Antiquitätengeschäft Scheine aus Theresienstadt im Angebot. Historiker nennen derlei Währung „Lagergeld“, Müller selbst bietet sie als „KZ-Geld“ an. Außerdem verkauft der AfD-Landesvorstand Müller in seinem Geschäft Orden aus der NS-Zeit mit Hakenkreuzen. Anders als der Handel mit Lagergeld ist dies in Deutschland laut Strafgesetzbuch, Paragraph 86a, nicht erlaubt.
Der stern schickte einen Testkäufer in das Geschäft des 65-Jährigen, dieser erwarb von Müller Lagergeld und einen Orden aus dem Jahr 1939 mit einem Hakenkreuz drauf. Einige Tage später verkaufte Müller einem Mann, der den Laden für das ARD-Magazin „Panorama“ besuchte, einen anderen Hakenkreuzorden und ebenfalls Lagergeld.
Fragen des stern zu seinen Geschäften mit NS-Devotionalien ließ Müller unbeantwortet. Gegenüber „Panorama“ behauptete er, nicht gewusst zu haben, dass er mit seinen Geschäften gegen das Gesetz verstoße. Gleichzeitig gestand Müller ein, der Handel mit Hakenkreuzorden zieme sich für einen Spitzenkandidaten der AfD nicht. Die Franzosen und Amerikaner seien aber wild darauf.
Vom stern generell auf Geschäfte mit Lagergeld und Hakenkreuzorden angesprochen, sagte Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland: „Mit Gegenständen aus Konzentrationslagern sollten keine Geschäfte und erst recht kein Profit gemacht werden. Das ist respektlos gegenüber den Millionen Menschen, die im KZ gelitten haben und dort ermordet wurden. Solche Dinge gehören in Museen und Gedenkstätten.“
Die AfD im Saarland wurde zuletzt vom Bundesvorstand der Partei aufgelöst, nachdem der stern Kontakte der beiden Landesvorsitzenden Josef Dörr und Lutz Hecker zu Neonazis enthüllt hatte. Der Landesvorstand erhob erfolgreich Einspruch gegen die Auflösung und darf einstweilig weiterarbeiten. Nachdem der AfD-Bundesparteitag für eine Auflösung gestimmt hat, hat nun das Bundesschiedsgericht der Partei das letzte Wort