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Flucht vor Gläubigern
Arrestbefehl gegen Vural Öger: Ist der ehemalige Multimillionär ins Ausland geflüchtet?

Gegen den ehemaligen Reiseunternehmer und Politiker Vural Öger hat das Landgericht Frankfurt/Main nun einen Arrestbefehl erlassen. Seine Gläubiger befürchten, dass Öger sein Privatvermögen ihrem Zugriff zu entziehen sucht.

(Foto: tourismlifeinturkey.com
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Frankfurt/Main (nex) – Unter Gläubigern macht sich Nervosität breit, das Landgericht Frankfurt/Main hat sogar einen Arrestbefehl gegen ihn erlassen: Befindet sich Tourismus-Pleitier Vural Öger längst unter anderem Namen in Paraguay und mit ihm seine privaten Millionen?

Es deuten jedenfalls, glaubt man „Spiegel online“, einige Aspekte darauf hin, dass der Geschäftsmann und ehemalige EU-Parlamentarier untergetaucht sein könnte.
Nachdem Öger Ende des Vorjahres mit seinem Unternehmen VÖ Travel nach knapp zwei Jahren der Geschäftstätigkeit Insolvenz angemeldet hatte, soll es, so SpOn, zu einer „Reihe verdächtiger Vermögensmanipulationen in den vergangenen Monaten“ gekommen sein.

Und man vermutet, dass Öger offenbar bereits untergetaucht sei. Um einen Arrestbefehl gegen einen Schuldner zu erwirken, muss einem Richter glaubhaft gemacht werden, dass eine „kurzfristige Vermögensverschiebung“ drohe und dass „ohne Verhängung des Arrests die Vollstreckung des im Urkundeverfahren begehrten Titels vereitelt oder jedenfalls erschwert wird“.

Gefahrenelemente wie „Verschleuderung“ von Vermögenswerten oder „Verschleierung ihres Verbleibs“ konnten die Gläubiger, zu denen das frühere Joint Venture Sun Express, aber auch Turkish Airlines gehören sollen, offenbar mit ausreichender Glaubwürdigkeit belegen. Ob es ihnen am Ende möglich sein wird, ihre Zahlungsansprüche durchzusetzen, steht jedoch in Anbetracht der Entwicklung in den Sternen.

Ögers Anwalt zufolge befinde sich der Geschäftsmann in Deutschland, eine frühere Mitarbeiterin will ihn hingegen in Istanbul gesichtet haben. Es geht offenbar um Forderungen in Höhe von etwa 17 Millionen Euro, die Öger auf Grund einer selbstschuldnerischen Bürgschaft notfalls aus seinem Privatvermögen heraus aufbringen müsste.

Der Arrestbeschluss erstrecke sich einem Sprecher des Gerichts zufolge auf eine Forderung in einer Höhe von einer Million Euro, berichtet „Focus online“. Wirksam wird der Beschluss jedoch erst, sobald die betreibende Partei es schafft, diesen ihrem Schuldner zuzustellen. Dies könnte angesichts des unbekannten Aufenthaltsortes Ögers mit gewissen Schwierigkeiten verbunden sein.

Öger hatte sich im Angesicht seines Insolvenzantrages als „Opfer von Erdoğan und Putin“ betrachtet. Das Türkei-Reisegeschäft sei drastisch eingebrochen und infolge des Syrien-Konflikts herrsche in der Tourismusbranche des Landes ein ruinöser Preiskrieg mit Übernachtungen im Fünfsternehotel für 40 Euro oder Flügen in die Türkei für 70 Euro.

„Wir mussten zuletzt jede Reise subventionieren“, erklärte Öger im Dezember gegenüber dem Hamburger Abendblatt. Seit dem Abschuss eines russischen Flugzeugs durch die türkische Armee im November sei „das Geschäft endgültig erledigt“. Russische Buchungen seien infolge der Boykottaufrufe aus Moskau um die Hälfte zurückgegangen.

Sein Unternehmen VÖ Travel solle jedoch auch den Markt und seine eigenen Möglichkeiten völlig falsch eingeschätzt haben. Statt der geplanten 100 000 Kunden soll man, so „touristik aktuell“, 2015 nicht einmal 15 000 Pauschaltouristen begeistern haben können.

Anfang der 2000er Jahre hatte es den Unternehmer, der zuvor mit „Öger Tours“ ein erfolgreiches Reiseunternehmen aufgebaut hatte, das er später an Thomas Cook verkaufte, in die Politik gezogen. Er ließ sich für die SPD ins Europaparlament wählen. Seine Äußerungen gegen das Kopftuch und sein skurriler Einsatz für einen wegen des Verdachts des Kindesmissbrauchs in türkischer Untersuchungshaft sitzenden deutschen Urlauber hatten jedoch sein Ansehen innerhalb der türkischen Einwanderercommunity drastisch sinken lassen.


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